Ein Bundeswahlausschuss in Deutschland ist eines von mehreren Wahlorganen, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahlen und der Europawahlen beauftragt sind. Er besteht aus dem Bundeswahlleiter, acht von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern und seit 2012 zudem auch zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts (§ 9 Absatz 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG)). Bei der Berufung der Beisitzer sollen die von den Parteien vorgeschlagenen Personen in der Reihenfolge der Zweitstimmenergebnisse dieser Parteien berücksichtigt werden (§ 4 Absatz 2 Bundeswahlordnung (BWO)).

Alle Sitzungen des Bundeswahlausschusses finden öffentlich statt (§ 10 Absatz 1 BWahlG). Die Amtszeit des Bundeswahlausschusses endet spätestens mit dem Ende der Wahlperiode (§ 4 Absatz 4 BWO).

Aufgaben bei Bundestagswahlen

Bei Bundestagswahlen hat der Bundeswahlausschuss folgende Aufgaben: Er …

  • stellt für alle Wahlorgane verbindlich fest, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit einer Mindestzahl von fünf Abgeordneten vertreten sind. Nur solche Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen (vgl. § 2, Parteiengesetz) und werden ohne Prüfung bei einer bevorstehenden Bundestagswahl zugelassen.
  • stellt fest, welche politischen Gruppierungen, die bis zum 97. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind. Zur Ablehnung der Anerkennung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Dabei ist er an die Vorgaben des Grundgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und des Parteiengesetzes über die Zulassung der Parteien gebunden. Die Entscheidung trifft der Bundeswahlausschuss spätestens am 79. Tag vor der Wahl. Im Fall einer Auflösung des Bundestages werden die Fristen durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern anders festgesetzt.
  • verhandelt Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung einer Landesliste durch einen Landeswahlausschuss (§ 42 Bundeswahlordnung).
  • stellt abschließend fest, wie viele Stimmen auf die einzelnen Landeslisten entfallen, wie viele Sitze die einzelnen Listen erhalten und welche Personen gewählt sind (§ 78 Bundeswahlordnung).

Aufgaben bei Europawahlen

Bei Europawahlen hat der Bundeswahlausschuss folgende Aufgaben:

  • Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen des Landeswahlausschüsse und des Bundeswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren
  • Beschlussfassung über die Zulassung der gemeinsamen Listen für alle Länder; Beschlussfassung über die Erklärung, dass eine Liste oder mehrere Listen für einzelne Länder von der Listenverbindung ausgeschlossen sein sollen
  • Feststellung der auf die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt abgegebenen Stimmen, wie viele Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen und welche Bewerber gewählt sind (§ 18 Abs. 4 Europawahlgesetz).

Ausschussmitglieder

Europawahl 2014

Zur Europawahl 2014 setzte sich der Ausschuss so zusammen:

Beisitzer:

Richter am Bundesverwaltungsgericht:

Bundestagswahl 2017

Zur Bundestagswahl 2017 oder zur Europawahl 2019 gehörten bzw. gehören dem Bundeswahlausschuss an:

die von den Parteien benannten Beisitzer

  • Michael Brenner (vorgeschlagen von der CDU), Ausschussmitglied zur Bundestagswahl 2017 und zur Europawahl 2019
  • Hartmut Geil (vorgeschlagen von den Grünen), Vorsitzender des Bundesschiedsgerichts von Bündnis 90/Die Grünen, Ausschussmitglied zur Bundestagswahl 2017 und zur Europawahl 2019
  • Petra Kansy (vorgeschlagen von der CDU), Rechtsanwältin und Stadträtin, Ausschussmitglied zur Bundestagswahl 2017 und zur Europawahl 2019
  • Georg Pazderski (vorgeschlagen von der AfD), Ausschussmitglied zur Europawahl 2019
  • Bianca Rabl (vorgeschlagen von der CSU), CSU-Landesgeschäftsführerin, Ausschussmitglied zur Bundestagswahl 2017 und zur Europawahl 2019
  • Kerstin Pohnke (vorgeschlagen von Die Linke), Rechtsanwältin, Ausschussmitglied zur Bundestagswahl 2017
  • Johannes Risse (vorgeschlagen von der SPD), Ministerialrat, Ausschussmitglied zur Bundestagswahl 2017 und zur Europawahl 2019
  • Jörg Schindler (vorgeschlagen von Die Linke), Ausschussmitglied zur Europawahl 2019
  • Cornelie Sonntag-Wolgast (vorgeschlagen von der SPD), Ausschussmitglied zur Bundestagswahl 2017 und zur Europawahl 2019
  • Birgit Stenzel (vorgeschlagen von Die Linke), Rechtsanwältin, Ausschussmitglied zur Bundestagswahl 2017

sowie die Richter am Bundesverwaltungsgericht

  • Kirsten Kuhlmann, Ausschussmitglied zur Europawahl 2019
  • Peter Martini, Ausschussmitglied zur Bundestagswahl 2017
  • Jürgen Vormeier, Ausschussmitglied zur Bundestagswahl 2017 und zur Europawahl 2019

Bundestagswahl 2021

Der Bundeswahlausschuss zur Bundestagswahl 2021 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Georg Thiel (Vorsitzender); Stellvertreter: Heinz-Christoph Herbertz (Stellvertretender Bundeswahlleiter)

die von den Parteien benannten Beisitzer:

sowie die Richter am Bundesverwaltungsgericht:

Kritik

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) kritisierte in ihrem Bericht zur Beobachtung der Bundestagswahl 2009, dass es keine spezifischen, messbaren Kriterien für die Zulassung von Parteien gebe. Als besonders problematisch sah die OSZE die fehlenden Einspruchsmöglichkeiten bei einer Rechtsbehörde vor der Wahl an. Sie bemerkte, dass die Mitglieder des Bundeswahlausschusses nicht vor Interessenkonflikten gefeit sind, da diese auch Vertreter der Parteien sind.

Die Ablehnung verschiedener kleinerer Parteien stieß in den Medien auf Kritik. Zur Bundestagswahl 2013 wurde das Verfahren der Parteienzulassung durch das „Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen“ reformiert. Gegen die Feststellung, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren (somit keine Unterstützungsunterschriften sammeln müssen) und ob eine Vereinigung, die ihre Absicht zur Beteiligung an der Wahl angezeigt hat, als Partei anzuerkennen ist, ist nun – noch vor der Wahl – eine Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht möglich (§ 18 Absatz 4a BWahlG). Außerdem wurde bestimmt, dass zwei Richter dem Wahlausschuss angehören müssen.

Einzelnachweise

  1. Bundeswahlausschuss. (Nicht mehr online verfügbar.) Deutscher Bundestag, archiviert vom Original am 18. April 2012; abgerufen am 15. Mai 2012.
  2. 1 2 Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen (BGBl. 2012 I S. 1501)
  3. https://www.wahlrecht.de/doku/presse/20140306-1.htm
  4. bundestag.de: Bundeswahlausschuss setzt öffentliche Sitzung am Freitag fort
  5. bundestag.de: Europawahl: Bundeswahlausschuss weist sieben Beschwerden zurück
  6. https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2021/05_21_bwa-konstitution.html
  7. Bericht der OSZE zur Bundestagswahl 2009, 14. Dezember 2009, S. 15f, S. 23
  8. Warum die Premiere des Wahlleiters zur Farce geriet, in Spiegel online, 7. August 2009
  9. Parteienrechtsexperte kritisiert Bundeswahlausschuss, in Spiegel online, 8. August 2009
Wiktionary: Bundeswahlausschuss – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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