Gesamtanzahl der Abgeordneten in den deutschen Landesparlamenten
(nach Parteizugehörigkeit, unabhängig von Fraktionszugehörigkeit)
CDU und CSU
 
 
597 (16)
SPD
 
462 (16)
Grüne
 
326 (15)
AfD
 
227 (14)
Linke
 
128 0(9)
FDP
 
87 (11)
FW und BVB/FW
 
 
038 0(3)
BD
 
12 0(3)
andere Parteien*
 
6 0(2)
Parteilose
 
18 0(8)
Insgesamt 1900 Mandate, in Klammern Anzahl der Landesparlamente
* 
Andere Parteien: SSW 4, BfTh 2
Stand: 3. Oktober 2023
Gesamtstimmenanteile der Parteien bei den jeweils letzten Landtagswahlen
Stand: 19. Juni 2023
 %
40
30
20
10
0
30,3
20,2
17,4
11,2
6,1
5,5
3,7
5,5
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
a CDU 23,7 %, CSU 6,6 %
g FW 3,5 %, BVB/FW 0,2 %
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/KEINFEHLER-Parameter angegeben

Landesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz (Art. 28, Art. 54 Abs. 3 GG) werden die Landesparlamente allgemein als Volksvertretungen der Länder bezeichnet.

In den Flächenländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Wahlperiode liegt bei fünf Jahren (im Stadtstaat Bremen bei nur vier Jahren). In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Bezeichnungen: Abgeordnetenhaus in Berlin und Bürgerschaft in Bremen und Hamburg. Der gewählte Abgeordnete eines Landesparlamentes wird als Mitglied des Landtages (MdL) bzw. Mitglied des Abgeordnetenhauses (MdA), der Bremischen Bürgerschaft (MdBB) oder der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB) bezeichnet.

Hierarchie und Aufgaben

Konstitutionell ist die Bundesrepublik Deutschland ein Bund der deutschen Länder, an den sie freiwillig Kompetenzen abgetreten haben. Die Landesparlamente sind daher Ausdruck des deutschen Föderalismus und bewahren die Tradition der regionalen Gesetzgebungskompetenz. Allerdings darf ein Landesparlament nicht in die Gesetzgebung des Bundes eingreifen.

Hauptaufgaben des Landesparlaments sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Landesgesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes.

Landesparlamente in Deutschland

Bundesland Volksvertretung Letzte
Wahl
Legislatur-
periode
Nächste Wahl
(voraussichtlich)
 Baden-WürttembergLandtag von Baden-Württemberg14. März 202117.Frühjahr 2026
 BayernBayerischer Landtag8. Oktober 202319.Herbst 2028
 BerlinAbgeordnetenhaus von Berlin12. Februar 202319.Herbst 2026
 BrandenburgLandtag Brandenburg1. September 20197.22. September 2024
 BremenBremische Bürgerschaft14. Mai 202321.Frühjahr 2027
 HamburgHamburgische Bürgerschaft23. Februar 202022.Winter 2025
 HessenHessischer Landtag8. Oktober 202321.Herbst 2028
 Mecklenburg-VorpommernLandtag Mecklenburg-Vorpommern26. September 20218.Herbst 2026
 NiedersachsenNiedersächsischer Landtag9. Oktober 202219.Herbst 2027
 Nordrhein-WestfalenLandtag Nordrhein-Westfalen15. Mai 202218.Frühjahr 2027
 Rheinland-PfalzLandtag Rheinland-Pfalz14. März 202118.Frühjahr 2026
 SaarlandLandtag des Saarlandes27. März 202217.Frühjahr 2027
 SachsenSächsischer Landtag1. September 20197.1. September 2024
 Sachsen-AnhaltLandtag von Sachsen-Anhalt6. Juni 20218.Frühjahr 2026
 Schleswig-HolsteinSchleswig-Holsteinischer Landtag8. Mai 202220.Frühjahr 2027
 ThüringenThüringer Landtag27. Oktober 20197.1. September 2024

Die Dauer einer Legislaturperiode beträgt in Bremen vier Jahre, in allen anderen Landesparlamenten fünf Jahre.

Wahlen

Wahlmodus

Der Wahlmodus hängt im Einzelnen vom jeweiligen Land ab. Alle Landeswahlgesetze sehen jedoch (im Wesentlichen) ein Verhältniswahlsystem vor.

Das Land Bremen ist in zwei Wahlbereiche (Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven) aufgeteilt, auf die die Fünf-Prozent-Hürde getrennt Anwendung findet und zwischen denen kein Verhältnisausgleich stattfindet. In Bayern bildet jeder Regierungsbezirk einen Wahlkreis, der seinerseits in Stimmkreise unterteilt ist; die Ergebnisse der Wahlkreise werden dabei nicht miteinander verrechnet, auch wenn die Fünf-Prozent-Hürde landesweit berechnet wird.

Jedes Land ist in Wahlkreise (nicht identisch mit den Landkreisen) eingeteilt, und diese Wahlkreise wiederum in Stimmbezirke, die über jeweils ein Wahllokal verfügen.

Außer in Bremen, Hamburg und dem Saarland wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt in den Landtag gewählt. Daneben gibt es noch die Landesliste einer jeden Partei, von welcher Abgeordnete in den Landtag gelangen, wenn eine Partei mehr im prozentualen Gesamtergebnis beteiligt ist als durch ihre gewonnenen Direktmandate bereits reflektiert ist (siehe auch: Überhang- und Ausgleichsmandat). In Berlin kann jede Partei entscheiden, ob sie mit einer Landesliste oder mit Bezirkslisten antritt.

Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg entschied sich der Wähler bis 2021 mit einer Stimme sowohl für einen Kandidaten als auch dessen Landesliste, wobei die Liste nach den Stimmergebnissen der Kandidaten in ihren Wahlkreisen gebildet wurde. Zur Landtagswahl 2026 wurde ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht nach Vorbild des Bundestagswahlrechts eingeführt. Im Saarland gibt es eine reine Listenwahl. In den anderen Bundesländern gibt es wie bei der Bundestagswahl zwei separate Stimmen für Direktmandat und Landesliste, wobei in Bayern Erst- und Zweitstimmen für die Berechnung der Sitzverteilung zusammengezählt werden.

Ein Volksentscheid vom 14. Juni 2004 in Hamburg führte in der Hansestadt zur Ablösung der reinen Listenwahl durch ein neues Wahlsystem. Es wurde erstmals bei der Bürgerschaftswahl am 24. Februar 2008 verwendet, gibt den Wählern mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft und beinhaltet eingeschränkt offene Listen in Mehrmandatswahlkreisen.

Das Wahlrecht in Bremen sieht für die beiden Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven jeweils die Möglichkeit vor, fünf Stimmen auf die Listen für den Wahlbereich oder konkrete Kandidierende zu verteilen.

Wahlmodi in den deutschen Ländern
LandWahl­periode in JahrenWahl­alter
aktiv/
passiv
WahlsystemListenformStim­men­zahlMandate
(davon in Wahl­kreisen)
Sperr­klauselGrund­mandats­klauselAus­gleichs­mandateSitz­zuteilungs­verfahren
 Baden-Württemberg516/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen2120 (70)landesweitneinjaSainte-Laguë
 Bayern518/18Personalisierte Verhältniswahloffen2180 (91)landesweitneingetrennt nach Regierungs­bezirkenSainte-Laguë
 Berlin518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen2130 (78)landesweit inkl. ungültigeein MandatjaHare/Niemeyer
 Brandenburg516/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen288 (44)landesweit; nicht für Sorbenein MandatjaHare/Niemeyer
 Bremen416/18Verhältniswahl m. offenen Listenoffen583 (0)getrennt in Bremen und BremerhavenSainte-Laguë
 Hamburg516/18Verhältniswahl m. offenen Listenoffen10121 (71)landesweitneinjaSainte-Laguë
 Hessen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen2110 (55)landesweitneinjaHare/Niemeyer
 Mecklenburg-Vorpommern518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen271 (36)landesweitneinjaHare/Niemeyer
 Niedersachsen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen2135 (87)landesweitneinjad’Hondt
 Nordrhein-Westfalen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen2181 (128)landesweitneinjaSainte-Laguë
 Rheinland-Pfalz518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen2101 (51)landesweitneinjaSainte-Laguë
 Saarland518/18Verhältniswahlgeschlossen151 (0)landesweitd’Hondt
 Sachsen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen2120 (60)landesweitzwei MandatejaSainte-Laguë
 Sachsen-Anhalt518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen291 (45)landesweitneinjaHare/Niemeyer
 Schleswig-Holstein516/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen269 (35)landesweit; nicht für SSWein MandatjaSainte-Laguë
 Thüringen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen288 (44)landesweitneinjaHare/Niemeyer

    Wahlergebnisse

    Letzte Landtagswahlergebnisse

    Die Tabelle listet die prozentualen Anteile an den gültigen Stimmen, die für die landesweite proportionale Verteilung der Mandate ausschlaggebend sind (z. B. Landesstimmen oder Zweitstimmen). Gelistet sind alle Ergebnisse, die 1 Prozent überschreiten, sowie alle Ergebnisse von Parteien, die im Bundesdurchschnitt mindestens 0,5 Prozent oder in mindestens vier Ländern 1 Prozent erreichten. Wahlergebnisse, die zum Überschreiten einer Sperrklausel führten, sind fettgedruckt.

    Bundesland letzte
    Wahl
    Wahl­beteiligung CDU/
    CSUa
    SPD Grüne AfD FDP Linke Freie
    Wähler
    /
    BVB/FWb
    PARTEI Tier-
    schutz-
    partei
    Basis ÖDP weitere Parteiend Sonst.
    bad
    Baden-Württemberg
    2021 63,8 24,1 11,0 32,6 09,7 10,5 03,6 03,0 1,2 1,0 0,8 4,3
    bay
    Bayern
    2023* 73,3 a37,0a 08,4 14,4 14,7 03,0 01,5 15,8 0,5 0,5 0,9 1,8 1,5
    ber
    Berlin
    2023 62,9 28,2 18,4 18,4 09,1 04,6 12,2 00,3 1,4 2,4 0,5 0,1 4,3
    bra
    Brandenburg
    2019 61,3 15,6 26,2 10,8 23,5 04,1 10,7 0b5,0b 2,6 0,6 1,5
    Bremen
    Bremen
    2023 56,8 26,2 29,8 11,9 0 05,1 10,9 1,0 1,1 0,8 0,4 BIW 9,4; Volt 2,0 1,5
    ham
    Hamburg
    2020 63,2 11,2 39,2 24,2 05,3 05,0 09,1 00,6 1,4 0,7 0,7 Volt 1,3 2,1
    hes
    Hessen
    2023* 66,0 34,6 15,1 14,8 18,4 05,0 03,1 03,5 0,8 1,5 0,5 0,2 4,0
    mev
    Mecklenburg-Vorpommern
    2021 70,8 13,3 39,6 06,3 16,7 05,8 09,9 01,1 0,8 1,7 1,7 0,1 3,1
    nie
    Niedersachsen
    2022 60,3 28,1 33,4 14,5 11,0 04,7 02,7 00,8 0,9 1,5 1,0 1,4
    nor
    Nordrhein-Westfalen
    2022 55,5 35,7 26,7 18,2 05,4 05,9 02,1 00,7 1,1 1,1 0,8 0,1 2,1
    rhe
    Rheinland-Pfalz
    2021 64,4 27,7 35,7 09,3 08,3 05,5 02,5 05,4 1,1 1,7 0,7 2,9
    saa
    Saarland
    2022 61,4 28,5 43,5 05,0 05,7 04,8 02,6 01,7 1,0 2,3 1,4 0,1 bunt.saar 1,4 1,8
    sac
    Sachsen
    2019 66,5 32,1 07,7 08,6 27,5 04,5 10,4 03,4 1,6 1,5 0,3 2,7
    san
    Sachsen-Anhalt
    2021 60,3 37,1 08,4 05,9 20,8 06,4 11,0 03,1 0,7 1,4 1,5 0,1 3,6
    sch
    Schleswig-Holstein
    2022 60,3 43,4 16,0 18,3 04,4 06,4 01,7 00,6 0,7 0,7 1,1 SSW 5,7 0,9
    thu
    Thüringen
    2019 64,9 21,7 08,2 05,2 23,4 05,0 31,0 1,1 0,4 Tierschutz hier 1,1 3,2
    Gesamtc e30,3e 20,2 17,4 11,2 06,1 05,5 0f3,7f 0,9 0,9 0,5 0,5 2,7
    * 
    Vorläufiges amtliches Endergebnis
    a 
    CSU nur in Bayern
    b 
    BVB/FW nur in Brandenburg
    c 
    Stand: 19. Juni 2023. Anteil in Prozent an erhaltenen Wählerstimmen von allen gültig abgegebenen Stimmen der letzten 16 Wahlen zu Landtagen, Bürgerschaften oder Abgeordnetenhäusern; bei Zwei-Stimmen-System wurde die Landes- bzw. Zweitstimme der Wählers gezählt; in Bayern werden beide Stimmen für die proportionale Sitzverteilung zusammengezählt, die Summe wurde durch zwei geteilt; in Bremen und Hamburg hat jeder Wähler fünf Stimmen für die Landesliste, hier wurde die Zahl der gültigen Wahlzettel proportional nach der Anzahl der Stimmen aufgeteilt.
    d 
    Andere Parteien mit mindestens 1 % bei der Wahl.
    e 
    CDU 23,7 %, CSU 6,6 %
    f 
    Freie Wähler 3,5 %, BVB/FW 0,2 %

    Wahltermine

    Die Wahltermine werden vom Landtag oder vom Landesinnenministerium festgelegt. Dafür gibt es bei regulären Neuwahlen ein vorgegebenes Zeitfenster. Für vorgezogene Neuwahlen wird ein Beschluss des Landtages, des Landtagspräsidenten oder des Ministerpräsidenten auf Auflösung des Landtages bzw. vorzeitige Beendigung der Wahlperiode benötigt. Gewählt wird regelmäßig an einem Sonntag; häufig sehen die Wahlgesetze auch allgemeine Feiertage als Möglichkeit vor.

    Kritik an Wahlterminen

    Vereinzelt wird Kritik an der Anzahl der Wahltermine in Deutschland und der Dauer der Wahlperioden laut, da der Bundesrat in einem hohen Maß auch an der Gestaltung der Bundespolitik beteiligt ist. Häufige Wahlen führen in den Augen der Kritiker zu einem Dauerwahlkampf, der die Politik lahmlege. Als Lösung wurde häufig gefordert, die Wahlperioden zu verlängern. Inzwischen gibt es in allen Bundesländern mit Ausnahme Bremens eine fünfjährige Wahlperiode, lediglich dort wird alle vier Jahre gewählt. Ein anderer Vorschlag ist die Gleichtaktung der Wahltermine aller deutschen Länder mit außerplanmäßigen Wahlterminen nur bei Koalitionsbrüchen. Dies würde zu verkürzten Wahlperioden in den betroffenen Ländern führen, die nur bis zum nächsten Takt reichen würden. Dazu müsste der verfassungsmäßige Status der Länder geändert werden. Man spricht hier von der horizontal simultanen Variante der Wahlterminierung innerhalb eines Mehrebenensystems, während derzeit auf beiden Ebenen konsekutiv gewählt wird.

    Derzeit wird in folgenden Ländern zumindest annähernd gleichzeitig gewählt:

    • Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt (März der durch fünf mit Rest eins teilbaren Jahre: 2021, 2026, …)
    • Berlin und Mecklenburg-Vorpommern (September der durch fünf mit Rest eins teilbaren Jahre: 2021, 2026, …)
    • Bayern und Hessen (September der durch fünf mit Rest drei teilbaren Jahre: 2023, 2028, …)
    • Brandenburg, Sachsen und Thüringen (August bzw. September der durch fünf mit Rest vier teilbaren Jahre: 2019, 2024, …)
    • Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein (Frühjahr der durch fünf mit Rest zwei teilbaren Jahre: 2022, 2027, …)

    Statistiken deutscher Landesparlamente

    Aktuelle Sitzverteilungen

    Folgende Übersicht listet die Anzahl der Abgeordneten pro Fraktion bzw. Gruppe und die fraktionslosen Abgeordneten nach Partei auf.

    Parlament von Wahl Sitze gesamt
    (abs. Mehrheit)
    Regierungs­fraktionen CDU/
    CSU
    SPD Grüne AfD Linke FDP FW/
    BVB/FW
    Andere Fraktionen/
    Gruppen
    Fraktions­lose
    Sitze %
    bad
    Baden-Württemberg
    2021154 0(78) 100 64,94219581718
    bay
    Bayern
    2018205 (103) 109 53,2CSU
    82
    21381712278 (CSU 2, parteilos 6)
    ber
    Berlin
    2023159 0(80) 086 54,152343416221 (parteilos)
    bra
    Brandenburg
    2019088 0(45) 050 56,81525102310BVB/FW
    5
    Bremen
    Bremen
    2023087 0(44) 048 55,22428101005BD 91 (parteilos)
    ham
    Hamburg
    2020123 0(62) 086 69,91553330612(FL)4 (FDP 2, Linke 1, parteilos 1)
    hes
    Hessen
    2018137 0(69) 069 50,34029291409115 (AfD 1, BD 2, parteilos 2)
    mev
    Mecklenburg-Vorpommern
    2021079 0(40) 043 54,41234051309051 (AfD)
    nie
    Niedersachsen
    2022146 0(74) 081 55,547572418
    nor
    Nordrhein-Westfalen
    2022195 0(98) 115 59,076563911121 (AfD)
    rhe
    Rheinland-Pfalz
    2021101 0(51) 054 53,53139090806062 (parteilos)
    saa
    Saarland
    2022051 0(26) 029 56,9192903
    sac
    Sachsen
    2019119 0(60) 067 56,345101235143 (BD 1, parteilos 2)
    san
    Sachsen-Anhalt
    2021097 0(49) 056 57,7400906231207
    sch
    Schleswig-Holstein
    2022069 0(35) 048 69,634121405SSW 4*
    thu
    Thüringen
    2019090 0(46) 042 46,72108051929G04G4 (BfTh 2, parteilos 2)
    Gesamt1.900 595
    (513+82)
    463 326 224 127 85 38
    (33+5)
    13 30+
    Anteil in %100,031,324,417,211,86,74,52,00,71,6
    Fraktionen (Gruppen) in Landesparlamenten15+116151499 (1)2+12
    Regierungsbeteiligungen91111321
    Ministerpräsidenten7711

    Die Sitzanzahlen der Parteien mit den jeweils meisten Sitzen sind fett geschrieben. Parteien, die an der Landesregierung beteiligt sind, sind durch grauen Hintergrund hervorgehoben. Die Partei, die den Ministerpräsidenten stellt, ist dunkelgrau hervorgehoben. Die Sitzanzahlen geschäftsführender Regierungsparteien sind kursiv geschrieben.

    (FL) 
    Nur fraktionslose Abgeordnete, siehe Spalte Fraktionslose.
    * 
    Die Abgeordneten des SSW haben als Vertreter der Dänischen Minderheit in Deutschland unabhängig von ihrer Anzahl die Rechte einer Fraktion.
    + 
    Davon parteilos 17, AfD, BD je 3, BfTH, CSU, FDP je 2, Linke 1
    G 
    Gruppe

    Frauenanteil

    Die folgende Liste zeigt die Anteile der weiblichen Landtagsabgeordneten in den einzelnen Landesparlamenten (vergleiche Entwicklung ab 2015):

    Land Stand Anteil siehe auch:
    Abschnitt im Hauptartikel des Parlaments
     Baden-WürttembergMai 202329,9 %
     BayernMai 202327,3 %Frauenanteil im Bayerischen Landtag
     BerlinMai 202337,7 %
     BrandenburgMai 202331,8 %
     BremenJuli 202337,9 %
     HamburgMai 202343,9 %
     HessenMai 202334,3 %
     Mecklenburg-VorpommernMai 202336,7 %
     NiedersachsenMai 202334,2 %
     Nordrhein-WestfalenMai 202333,8 %Frauenanteil im Landtag Nordrhein-Westfalen
     Rheinland-PfalzMai 202331,7 %
     SaarlandMai 202337,3 %
     SachsenMai 202327,7 %
     Sachsen-AnhaltMai 202327,8 %
     Schleswig-HolsteinMai 202337,7 %
     ThüringenMai 202331,0 %

    Alterspräsidentschaft

    Der Alterspräsident ist der in der Regel an Lebensjahren älteste Teilnehmer einer Versammlung, insbesondere eines Parlaments. Seine hauptsächliche Funktion besteht darin, die erste Sitzung (Konstituierende Sitzung) des Gremiums so lange zu leiten, bis ein Vorsitzender oder Präsident gewählt worden ist. Abweichend vom lebensältesten Mitglied kann der Alterspräsident auch das dienstälteste Mitglied sein, also das Mitglied mit der längsten (ununterbrochenen) Mitgliedschaft; dies ist beispielsweise in den Landtagen von Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

    Liste der Alterspäsident (Stand: 29. Juni 2023)
    VolksvertretungAlterspräsident/-in seit Fraktion
    Landtag von Baden-WürttembergWinfried Kretschmann 2021 Bündnis 90/Die Grünen
    Bayerischer LandtagHelmut Markwort 2018 FDP
    Abgeordnetenhaus von BerlinKurt Wansner 2021 CDU
    Landtag BrandenburgMarianne Spring-Räumschüssel 2019 AfD
    Bremische BürgerschaftFrank Imhoffa 2023 CDU
    Hamburgische BürgerschaftDagmar Wiedemann 2020 SPD
    Hessischer LandtagRolf Kahnt 2019 fraktionslos, bis 2020: AfD
    Landtag Mecklenburg-VorpommernHorst Förster 2021 AfD
    Niedersächsischer LandtagJozef Rakicky 2022 AfD
    Landtag Nordrhein-WestfalenHerbert Reul 2022 CDU
    Landtag Rheinland-PfalzCornelia Willius-Senzer 2016 FDP
    Landtag des SaarlandesJosef Dörr 2017 AfD
    Sächsischer LandtagSvend-Gunnar Kirmes 2014 CDU
    Landtag von Sachsen-AnhaltDetlef Gürthb 2016 CDU
    Schleswig-Holsteinischer LandtagPeter Lehnertb 2022 CDU
    Thüringer LandtagKarlheinz Frosch 2019 AfD
    a 
    Die konstituierende Sitzung wurde durch den scheidenen Präsidenten geleitet.
    b 
    Die konstituierende Sitzung wurde durch den dienstältesten Abgeordneten geleitet.

    Siehe auch

    Literatur

    • Franz Greß, Ronald Huth: Die Landesparlamente. Gesetzgebungsorgane in den deutschen Ländern (= Heidelberger Wegweiser: Wegweiser Parlament und Regierung). Hüthig, Heidelberg 1998, ISBN 3-7785-2332-5.
    • Siegfried Mielke, Werner Reutter: Länderparlamentarismus in Deutschland. Geschichte – Struktur – Funktionen, Wiesbaden 2004, ISBN 3-8252-8255-4, ISBN 3-8100-3893-8.
     Wikinews: Deutsche Landtagswahl – in den Nachrichten

    Einzelnachweise

    1. Roland Sturm: Demokratie als „Leitgedanke“ des deutschen Föderalismus. Bundeszentrale für politische Bildung, 3. Mai 2013, abgerufen am 13. Januar 2022.
    2. Landesparlamente. Abgerufen am 30. November 2020.
    3. Wilko Zicht: Das Wahlrecht bei Landtagswahlen. In: Wahlen, Wahlrecht und Wahlsysteme. 27. Oktober 2019, abgerufen am 4. März 2020.
    4. Bürgerservice - LWG: Art. 42 Feststellung des Wahlergebnisses für den Wahlkreis. Abgerufen am 1. September 2023.
    5. REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsisches Wahlgesetz – SächsWahlG. Abgerufen am 1. September 2023.
    6. siehe: Deutscher Bundestag – Summe der Wählerstimmen der Länder (Wählerstimmenkonto) in Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2016 (PDF; 132 kB); siehe auch Quelle: Komplette Liste der Wählerstimmen bei Landtagswahlen in Deutschland
    7. landtag-bw.de - Abgeordnetenprofile
    8. landtag-bw.de - Sitzplan
    9. bayern.landtag.de - Abgeordnete
    10. bayern.landtag.de - Fraktionen
    11. parlament-berlin.de - Fraktionen
    12. landtag.brandenburg.de - Plenarsitzordnung
    13. bremische-buergerschaft.de - Mitglieder
    14. bremische-buergerschaft.de - Sitzplan
    15. hamburgische-buergerschaft.de
    16. hessischer-landtag.de
    17. landtag-mv.de
    18. Landtag Niedersachsen – Sitzverteilung 19. Wahlperiode
    19. Landtag Nordrhein-Westfalen – Die Fraktionen
    20. Landtag Nordrhein-Westfalen – Sitzplan
    21. landtag.rlp.de
    22. landtag-saar.de
    23. landtag.sachsen.de
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