EU-Vogelschutzgebiet
„Buntsandsteinfelsen im Rurtal“
f1
Lage Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Kennung DE-5304-401
WDPA-ID 555520630
Natura-2000-ID DE5304401
Vogelschutzgebiet 3,154 km²
Geographische Lage 50° 41′ N,  29′ O
Einrichtungsdatum 2000
Verwaltung Regierungspräsidium Köln
Besonderheiten neun Teilgebiete

Das Gebiet Buntsandsteinfelsen im Rurtal ist ein mit Verordnung von 2000 des Regierungspräsidiums Köln ausgewiesenes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietkennung DE-5304-401) im Südwesten des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union dient der Erhaltung der wildlebenden, im Gebiet ihrer Mitgliedsstaaten heimischen Vogelarten und der Regelung des Schutzes, der Bewirtschaftung und der Regulierung dieser Vögel, ihrer Eier und Lebensräume.

Lage

Die neun Teilgebiete des insgesamt rund drei Quadratkilometer großen Vogelschutzgebiets „Buntsandsteinfelsen im Rurtal“ liegen im Kreis Düren. Sie erstrecken sich beidseitig der Rur, zwischen dem zur Gemeinde Kreuzau gehörenden Ortsteil Untermaubach im Norden und dem zur Stadt Heimbach gehörenden Hausen im Süden.

Beschreibung

Das Vogelschutzgebiet „Buntsandsteinfelsen im Rurtal“ wird als ein „bis zu 90 Meter in den anstehenden Buntsandstein eingeschnittenes Tal mit stark zerklüfteten und teils senkrecht zur Rur abfallenden Felsen, Kaminen, Felsspalten und -höhlen, flechten- und moosreicher Pioniervegetation, extrem mageren und trockenen Felsköpfen und -Felsvorsprüngen, Eichen-, Hainsimsen-Buchen-, Schlucht- und Hang- sowie wärmeliebenden Traubeneichen-Trocken- und Weißmoos-Kiefernwäldern“ beschrieben. Es bildet einen durch natürliche Vorgänge entstandenen Großaufschluss, in welchem Böden, Gesteine, Lagerungsverhältnisse, Mineralien und Sedimentstrukturen freigelegt sind.

Das durch die Buntsandsteinfelsen geprägte Schutzgebiet ist für den hier brütenden Uhu von besonderer Bedeutung, er besitzt hier ihr landesweites Schwerpunktvorkommen an Naturfelsen.

Lebensraumklassen

N06 – Binnengewässer, stehend und fließend
 
1 %
N08 – Heide, Gestrüpp00
 
6 %
N09 – Trockenrasen, Steppen00
 
6 %
N10 – Feuchtes und mesophiles Grünland
 
1 %
N14 – Melioriertes Grünland
 
4 %
N16 – Laubwald
 
37 %
N19 – Mischwald
 
5 %
N20 – Kunstforste
 
22 %
N22 – Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen00
 
17 %
N23 – Sonstiges (einschl. Städte, Dörfer, Straßen, Deponien, Gruben, Industriegebiete)00
 
1 %

Lebensraumtypen

Folgende Lebensraumtypen sind im Vogelschutzgebiet „Buntsandsteinfelsen im Rurtal“ beschrieben:

  • 3260 – Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis
  • 4030 – Trockene europäische Heiden
  • 6430 – Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
  • 8220 – Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
  • 8230 – Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
  • 8310 – Nicht touristisch erschlossene Höhlen
  • 9110 – Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • 9170 – Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum
  • 9180 – Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion*

Anmerkung: * = vom Verschwinden bedroht, die Europäische Gemeinschaft hat eine besondere Verantwortung für ihre Erhaltung.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck sind der Schutz und die Wiederherstellung der natürlichen Felsökosysteme und Laubwälder durch eine Reglementierung des Klettersports sowie Lenkung der Wanderer und Spaziergänger. Vor allem die Felsen und Steilhänge sind wichtige Vernetzungselemente im landesweit bedeutsamen Rurkorridor, der drei von sechs Großlandschaften Nordrhein-Westfalens verbindet.

Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen sind aber je nach Art unterschiedlich beschrieben.

Brutvögel

Mittelspecht

Erhaltung und Entwicklung von ausgedehnten, lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern sowie von Hartholzauen mit hohen Alt- und Totholzanteilen, die Erhöhung des Eichenwaldanteils, die Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung geeigneter Waldgebiete, die Verbesserung des Nahrungsangebotes, die Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter Brutbäume sowie die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von März bis Juni.

Neuntöter

Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten halboffenen, gebüschreichen Kulturlandschaften mit insektenreichen Nahrungsflächen, die Verhinderung der Sukzession durch Entbuschung und Pflege, die Verbesserung der agrarischen Lebensräume durch Extensivierung der Grünlandnutzung (reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel, extensive Beweidung mit Schafen, Rindern) sowie die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von Mai bis Juli.

Schwarzspecht

Erhaltung und Entwicklung von lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern (vor allem Buchenwälder) mit hohen Alt- und Totholzanteilen (bis zu zehn Bäumen je Hektar), die Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Waldgebiete, die Erhaltung und Entwicklung von sonnigen Lichtungen, Waldrändern, lichten Waldstrukturen und Kleinstrukturen (Stubben, Totholz) als Nahrungsflächen, die Verbesserung des Nahrungsangebotes, die Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter Brutbäume (vor allem >120-jährige Buchen) sowie die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von März bis Juni.

Rotmilan

Erhaltung und Entwicklung von Waldgebieten mit lichten Altholzbeständen sowie von offenen, strukturreichen Kulturlandschaften, die Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Lebensräume, die Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen (vor allem Grünland- und Ackerflächen, Säume, Belassen von Stoppelbrachen), die Erhaltung der Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld, die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von April bis Juli, die Entschärfung bzw. Absicherung von gefährlichen Strommasten und Freileitungen sowie die Reduzierung der Verluste durch Sekundärvergiftungen (Giftköder).

Uhu

Erhaltung von störungsfreien Felsen, Felsbändern und Felskuppen, der Verzicht auf Verfüllung und/oder Aufforstung von aufgelassenen Steinbrüchen, die Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Lebensräume, das gegebenenfalls behutsame Freistellen von zuwachsenden Brutplätzen, die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Februar bis August) wie Lenkung der Freizeitnutzung wie (Klettersport, Motocross) sowie die Entschärfung bzw. Absicherung von gefährlichen Strommasten und Freileitungen.

Wanderfalke

Erhaltung von offenen Felswänden, Felsbändern und Felskuppen mit Nischen und Überhängen (natürliche Felsen, Steinbrüche), das gegebenenfalls. behutsame Freistellen von zuwachsenden Brutplätzen, die Erhaltung der Brutplätze an Bauwerken sowie die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von März bis Juni.

Wespenbussard

Erhaltung und Entwicklung von Laub- und Laubmischwäldern mit lichten Altholzbeständen in strukturreichen, halboffenen Kulturlandschaften, die Erhaltung und Entwicklung von Lichtungen und Grünlandbereichen, strukturreichen Waldrändern und Säumen als Nahrungsflächen mit einem reichhaltigen Angebot an Wespen, die Verbesserung der Nahrungsangebotes, die Erhaltung der Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld sowie die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von Mai bis August.

Zusammenhang mit anderen Schutzgebieten

Mit dem Vogelschutzgebiet „Buntsandsteinfelsen im Rurtal“ sind folgende, zusammenhängende Schutzgebiete (Liste nicht vollständig) ausgewiesen:

  • FFH-Gebiet „Ruraue von Heimbach bis Obermaubach“ (5304-301)
  • FFH-Gebiet „Buntsandsteinfelsen im Rurtal“ (5304-302)
  • Landschaftsschutzgebiet „Rurtalhänge zwischen Untermaubach und Abenden“ (LSG-5204-0001)

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Artikel 1 der aktuellen Vogelschutzrichtlinie
  2. Karte des Schutzgebiets bei www.protectedplanet.net, abgerufen am 5. Mai 2020.
  3. Natura-2000-Gebiet: „VSG Buntsandsteinfelsen im Rurtal“ im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 21. März 2023.
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