Ein FFH-Gebiet (Abkürzung für Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) ist ein Schutzgebiet in Natur- und Landschaftsschutz, das dem Schutz von Lebensraumtypen des Anhangs I der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) bzw. Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie dient. FFH-Gebiete bilden gemeinsam mit den Europäischen Vogelschutzgebieten das Netzwerk Natura 2000.
Die Gebiete werden zunächst als Vorgeschlagenes Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung englisch Proposed Sites of Community Interest (pSCI) oder Proposed Site of Community Importance an die Europäische Kommission gemeldet. Nimmt diese das Gebiet an, wird es zum Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung englisch Site of Community Importance (SCI). Ist das Gebiet hinreichend durch nationales Recht in seinen Erhaltungszielen geschützt und liegen entsprechende Pläne vor, wird das Gebiet als Besonderes Erhaltungsgebiet englisch Special Area of Conservation (SAC) endgültig in das Schutzgebietsnetz aufgenommen.
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung, die die Auswirkungen von Plänen und Projekten auf Natura 2000-Gebiete betrachtet, unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Stadien der Unterschutzstellung.
In Deutschland gibt es 4.544 FFH-Gebiete mit insgesamt 5.449.237 ha Fläche. In Österreich sind 228 FFH-Gebiete ausgewiesen, die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied hat entsprechend keine FFH-Gebiete.
Listen von FFH-Gebieten
- Siehe: Liste der FFH-Gebiete
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ FFH-Gebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz, 23. November 2017, archiviert vom am 26. Mai 2021; abgerufen am 26. Mai 2021.