Cash-back-System (deutsch „Geld zurück“) ist im Einzelhandel der Anglizismus für Bonussysteme, die Kunden einen Preisnachlass einräumen.

Allgemeines

Der Cashback kommt aus den USA, wo er im Internet als Rabatt vom Online-Handel angeboten wird. Dort ist diese Form auch als Rabatt (englisch rebate) bekannt.

Um in den Genuss von Preisnachlässen in Form des Cashback im Online-Handel zu kommen, ist meist eine Anmeldung bei Cashback-Portalen erforderlich, die nach Registrierung auf die Webseiten der angeschlossenen Online-Händler (Affiliate-Marketing) weiterleiten. Die Stiftung Warentest hat im zitierten Finanztest 1/2016 bei drei deutschen Cashback-Portalen Preisnachlässe zwischen 3 % und 6 % pro Kauftransaktion festgestellt, bei DeutschlandCard, Payback und Miles & More ist bis zu 1 % Nachlass möglich; der höchste Nachlass lag bei 10 %.

Eine weitere Möglichkeit für Cashbacks besteht darin, dass eine Webseite die Produkte eines Webshops empfiehlt oder bewirbt, ein Kunde diesem Werbelink folgt und ein Produkt kauft. So kann beispielsweise in einem Blog-Artikel ein Link zu einem Produkt oder Hersteller enthalten sein. Bezahlt der Kunde, so zahlt der Webshop oder Blogger dem Werbenden eine anteilige, vorher vereinbarte Provision. Bei der Erfassung dieser Link-Weiterleitungen (sogenannten Tracking- oder Affiliate-Links) zum gewünschten Webshop kann es zu Problemen kommen. Diese Störungen können beispielsweise durch Werbefilter, Adblocker oder Browser-Einstellungen verursacht werden. Manche Cashback-Systeme stellen für diesen Fall eine Möglichkeit bereit, diesem verpassten Cashback nachzugehen. Hierfür muss der Nutzer meistens einen Nachweis über den Kauf liefern (beispielsweise Bestellbestätigung via E-Mail).

Einordnung

Der Preisnachlass des Cashback lässt sich wie folgt einordnen:

Preisnachlass Merkmale Arten/Bemerkungen
Bonus ein nachträglicher Preisnachlass, der erst am Jahresultimo bei
Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Absatzvolumens
gewährt wird
Bonussysteme (BahnBonus, Miles & More, Payback),
Cashback-Systeme
Rabatt wird vom Listenpreis beim Kauf sofort abgezogenFunktionsrabatt, Mengenrabatt, Naturalrabatt, Sonderrabatt,
Treuerabatt, Zeitrabatt
Skonto wird als Preisnachlass gewährt, wenn die Zahlungsfrist
eingehalten wurde und bei Lieferung eine Barzahlung erfolgt.
Der Lieferant gewährt einen Lieferantenkredit und trägt
bis zum Zahlungseingang ein Zahlungsrisiko

Beim Cashback erhalten die Konsumenten erst nach dem Kauf eine teilweise Rückzahlung des Kaufbetrages durch den Affiliate, beim Rabatt erfolgt der Abzug sofort.

International

Weltweit zählt Lyoness mit Abstand zu den größten Cashback-Anbietern mit 8 Millionen Mitgliedern in 47 Ländern.

Wirtschaftliche Aspekte

Cashback ist eine Form der Kundenbindung.

Den bei einem Kreditinstitut für Opt-in registrierten Kunden werden für das Online Banking ausgesuchte Cashback-Angebote von teilnehmenden Händlern vorgestellt. Nach Nutzung wird der Cashback als Gutschrift auf dem Girokonto oder Kreditkartenkonto verbucht.

Der Preisnachlass durch Cashback kann auch durch Barauszahlung oder Verrechnung des Guthabens beim nächsten Einkauf verwendet werden. Das Guthaben ist meist maximal drei Jahre nutzbar, aber auch ein Jahr kommt vor. Die Stiftung Warentest ist der Auffassung, dass sich mit Cashback-Portalen mehr sparen lässt als mit Rabattmarken. Die Portale erhalten von den vermittelten Online-Händlern eine Provision, von der sie einen Teil an ihre Kunden als Cashback weitergeben.

Barauszahlung im Einzelhandel

Das Cashback-Verfahren ist zudem im Einzelhandel – insbesondere bei Supermärkten – die Möglichkeit der Barauszahlung an der Kasse bei Einsatz einer Girocard (EC-Karte). Sie ist möglich bei einem Mindesteinkauf von 20 Euro und kann bis zu 200 Euro Auszahlung betragen.

Einzelnachweise

  1. Editors at Reader’s Digest (Hrsg.), How to Do (Just About) Anything on the Internet, 2015, S. 274
  2. Mathias Schürmann, Marketing, 2011, S. 182
  3. Stiftung Warentest (Hrsg.), Finanztest Jahrbuch 2017, 2016, S. 19
  4. Ingo Kamps/Daniel Schetter, Performance Marketing, 2015, S. 111
  5. Stiftung Warentest (Hrsg.), Finanztest Jahrbuch 2017, 2016, S. 18
  6. Stiftung Warentest (Hrsg.), Finanztest Jahrbuch 2019, 2018, S. 21
  7. Gabler Lexikon-Redaktion (Hrsg.), Gabler Kleines Lexikon Wirtschaft, 1986, S. 188
  8. Rainer Olbrich/Carsten D. Schultz/Christian Holsing, Electronic Commerce und Online-Marketing, 2019, S. 124
  9. Lyoness Group AG: Lyoness. Lyoness Group AG, abgerufen am 17. November 2015.
  10. Claudia Linnhoff-Popien/Michael Zaddach/Andreas Grahl (Hrsg.), Marktplätze im Umbruch, 2015, S. 364
  11. 1 2 Stiftung Warentest (Hrsg.), Finanztest Jahrbuch 2019, 2018, S. 21
  12. Stiftung Warentest (Hrsg.), Finanztest Jahrbuch 2019, 2018, S. 22
  13. Willy Schneider, Kompakt-Lexikon Handel, 2020, S. 9<
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