Christkatholische Kirche der Schweiz
Basisdaten
Fläche:41'285
Mitgliedschaft:Utrechter Union
Bischof:Harald Rein
Emeritierter Bischof:Fritz-René Müller
Bischöflicher Vikar:Daniel Konrad
Priesterinnen und Priester:46
Diakoninnen und Diakone:7
Kirchgemeinden:29
Diasporagebiete:9
Christkatholiken:11211 (2021)
Kathedralkirche:St. Peter & Paul (Bern)
Offizielle Website:www.christkatholisch.ch

Die Christkatholische Kirche ist die altkatholische Kirche in der Schweiz. Mit landesweit rund 11.200 Mitgliedern hat die Christkatholische Kirche in verschiedenen Kantonen den offiziellen Status einer Landeskirche.

Vorgeschichte und Entstehung der «Christkatholischen» Kirche

Die Bezeichnung «christkatholisch» geht auf die Josephinismus genannte kirchliche Reformbewegung unter Kaiserin Maria Theresia und Kaiser Joseph zurück, die in der Schweiz das bis 1801 österreichische Fricktal (Teil des Bistums Basel) prägte, wo es heute mehrere christkatholische Gemeinden gibt. Unter dem Einfluss des Josephinismus, des Febronianismus und seines Lehrers Johann Michael Sailer gab der Konstanzer Generalvikar Ignaz Heinrich von Wessenberg 1812 ein Christkatholisches Gesang- und Andachtsbuch heraus, durch welches er den Wortgottesdienst mit Lesungen in deutscher Sprache und deutschem Kirchengesang fördern wollte.

Durch Übernahme dieses Begriffs als Selbstbezeichnung wollte die Christkatholische Kirche unterstreichen, dass ihrer Überzeugung nach allein Christus und nicht der Papst das Haupt der katholischen Kirche sei.

Die Christkatholische Kirche entstand durch den Protest und Widerstand gegen die Dogmen des Ersten Vatikanischen Konzils von 1870. Der Begriff „christkatholisch“ (als katholisch ohne das als Dogma erhobene Universalprimat des Papstes über alle anderen Bischöfe und seine Unfehlbarkeit in Glaubensfragen) für den um 1844 aufgekommenen Begriff „deutschkatholisch“ wurde somit um 1870 im deutschsprachigen Raum geläufig. (Der Breslauer Fürstbischof Heinrich Förster hatte bereits 1859 den Begriff „christkatholisch“ im Gegensatz zu „römisch-katholisch“ für exkommunizierte Anhänger Johannes Ronges benutzt.) Ein wichtiger Widerständler war Professor und Nationalrat Walther Munzinger, der schon 1860 über Papsttum und Nationalkirche geschrieben hatte. Er organisierte am 18. September 1871 in Solothurn den ersten schweizerischen Katholikenkongress, der die Keimzelle der Christkatholischen Kirche bildete.

Im Zuge des Schweizer Kulturkampfes betrieb zunächst der 1871 gegründete Schweizerische Verein freisinniger Katholiken die Bildung einer nationalen bischöflich-synodalen katholischen Kirche außerhalb der päpstlichen Jurisdiktion. Im Kanton Solothurn wurden durch Pfarrer Paulin Gschwind von Rom unabhängige christkatholische Gemeinden gegründet. Im Jahr 1875 konstituierte sich in Olten die Nationalsynode der christkatholischen Kirche und verabschiedete auf ihrer ersten Session am 14. Juni 1875 eine Kirchenverfassung, die 1989 umfassend revidiert wurde. Dem Bistum schlossen sich die 1873 vom Staat im Kanton Genf errichtete Église catholique nationale an, die nach 1909 noch zwei Gemeinden zählte, und die 1874 ebenfalls vom Staat ins Leben gerufene Katholische Synode im Kanton Bern, die ab 1885 noch vier Gemeinden aufwies. An der zweiten Session der Nationalsynode wurde 1876 Eduard Herzog zum ersten christkatholischen Bischof gewählt und am 18. September 1876 in Rheinfelden durch Bischof Joseph Hubert Reinkens geweiht. Der erste Präsident des christkatholischen Synodalrates, des Exekutivorgans, war der Aargauer Politiker Augustin Keller.

Während seiner langen Amtszeit (bis zu seinem Tod im Jahr 1924) leistete Herzog einen wesentlichen Beitrag zur theologischen und organisatorischen Festigung der Christkatholischen Kirche in der Schweiz und engagierte sich für Beziehungen mit anglikanischen, später auch mit orthodoxen Kirchen.

Organisation

Bistum

Die Christkatholische Kirche Schweiz bildet als Ganzes ein Bistum, welches das Gebiet der Schweiz umfasst. Die Leitung der Christkatholischen Kirche obliegt dem Bischof, der Nationalsynode und dem Synodalrat gemeinsam.

Bischof

Gemäss Verfassung der Christkatholischen Kirche hat der Bischof folgende Aufgaben:

  • Sorge für das Bleiben der Kirche in der Überlieferung des Glaubens und für die Einheit des Bistums in Verkündigung, Liturgie und Sakramentenspendung
  • Wahrung der kirchlichen Gemeinschaft mit den übrigen Bischöfen der Utrechter Union
  • Aufsicht über die Ausbildung sowie die Amts- und Lebensführung der Geistlichen und plant deren Einsatz im Bistum
  • Regelmässige Besprechungen mit den Gemeinden und ihren Behörden und Förderung der regionalen Zusammenarbeit
  • Entscheidung (gemeinsam mit dem Synodalrat) über Erteilung von Diakonats- und Priesterweihen, Zugehörigkeit zur Geistlichkeit, Beauftragung mit einem andern gesamtkirchlichen Amt, kirchliche Disziplin, öffentliche Erklärungen, Beziehungen zu andern Kirchen und zum Staat sowie Vertretung und Wahrung der Rechte der Kirche nach aussen

Der Bischof wird von der Nationalsynode gewählt; erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit. Wählbar zum Bischof ist jeder Priester, welcher der Geistlichkeit der Christkatholischen Kirche der Schweiz angehört und Schweizer Bürger ist. Der Gewählte wird von einem amtierenden Bischof unter Mitwirkung von mindestens zwei weitern Bischöfen der Utrechter Union geweiht. Der Bischof kann wegen Verletzung seiner Pflichten von der Nationalsynode zur Verantwortung gezogen und nach Anhören der Internationalen Bischofskonferenz mit einer Zweidrittelmehrheit in geheimer Abstimmung seines Amtes enthoben werden.

Amtierender Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz ist Dr. Harald Rein (siehe auch Liste der Schweizer christkatholischen Bischöfe).

Nationalsynode

Die Nationalsynode der Christkatholischen Kirche berät und entscheidet zusammen mit dem Bischof über wesentliche Fragen des kirchlichen Lebens. Ihr unterliegt gemeinsam mit dem Bischof die Leitung der Christkatholischen Kirche.

Mitglieder der Nationalynode sind:

  • 70 Delegierte der Kirchgemeinden
  • der Bischof, die Priester und Diakone
  • die christkatholischen Professoren der Theologischen Fakultät (Universität Bern);
  • die Mitglieder des Synodalrates

Pro Jahr findet eine ordentliche Session der Nationalsynode statt. Ausserordentliche Sessionen finden statt:

  • auf Grund des Beschlusses einer ordentlichen Session der Nationalsynode
  • auf schriftliches Begehren von mindestens einem Viertel sämtlicher Mitglieder der Nationalsynode
  • auf Begehren des Bischofs oder des Synodalrates

Synodalrat

Der Synodalrat ist das ausführende Gremium der Nationalsynode. Er wird von der Nationalsynode gewählt und setzt sich aus sechs Laien und vier Geistlichen zusammen, wobei ein Laie den Vorsitz hat. Der Bischof nimmt von Amts wegen an den Sitzungen teil. Zwischen den Sessionen der Nationalsynode führt der Synodalrat gemeinsam mit dem Bischof die laufenden Geschäfte des Bistums. Er trifft sich monatlich.

Theologische Lehranstalt

Da der Kanton Bern den liberalen Katholizismus stärken wollte, errichtete er an der Universität Bern am 10. Dezember 1874 eine Katholisch-theologische Fakultät (seit 1945 Christkatholisch-theologische Fakultät). Da man als Studienabgänger jedoch keine Aussicht hatte, in der römisch-katholischen Kirche als Priester tätig zu sein, wurden dort de facto nur christkatholische Geistliche ausgebildet. Im Jahr 2001 wurden die Christkatholisch-theologische Fakultät und die Evangelisch-theologische Fakultät zur Theologischen Fakultät zusammengelegt. Bis 2017 bestanden innerhalb der nunmehr fusionierten Theologischen Fakultät zwei Departemente (für christkatholische und für evangelische Theologie). Seit dem 1. August 2017 besteht die Fakultät aus acht Instituten, darunter dem Institut für Christkatholische Theologie.

Jüngere Entwicklungen

Frauenordination

Unter Bischof Hans Gerny (1937–2021) wurde 1999 in der Christkatholischen Kirche die Frauenordination eingeführt. Gernys Anliegen war, diese Frage in den Kirchen der Utrechter Union zu diskutieren, um zu einer Entscheidung ohne Kirchenspaltung zu kommen. Im Jahr 2000 wurde Denise Wyss zur ersten christkatholischen Priesterin geweiht.

Zölibat

Eine verpflichtende Verbindung von Weihe und Zölibat gibt es in der Christkatholischen Kirche der Schweiz nicht.

Mitgliederentwicklung

Zwischen 1970 und 1990 verkleinerte sich die Mitgliederzahl der Christkatholischen Kirche von 20.268 auf nur noch 11.748 Mitglieder. Aus den Daten der letzten Volkszählungen geht hervor, dass die Überalterung der Bevölkerung bei der Christkatholischen Kirche ein deutlich grösseres Problem darstellt als bei den anderen Landeskirchen. Entgegen dem Trend von Kirchenaustritten aus den beiden grossen Landeskirchen verzeichnet die Christkatholische Kirche seit 1990 jedoch wieder einen konstanten Mitgliederzuwachs. Zwischen 1990 und 2000 wuchs die Mitgliederzahl um über 13 % von 11.748 auf 13.312 an. Nach eigenen Angaben betrug die Mitgliederzahl im Jahr 2016 circa 12'000. Das Wachstum erfolgt dabei hauptsächlich durch Übertritte aus anderen Kirchen. Seither setzte jedoch ein Schrumpfprozess ein. Dem Bundesamt für Statistik zufolge, das nur Personen im religionsmündigen Alter (ab 15 Jahren) zählt, hatte die Kirche im Jahr 2020 noch 7978 Mitglieder.

Ehe für alle

Nach der Nationalsynode vom 10. und 11. September 2021 teilte die Christkatholische Kirche folgendes mit:

„«Jede Segnung, die die Kirche einer zivilrechtlich geschlossenen Ehe zwischen zwei Erwachsenen gleich welchen Geschlechts spendet, ist in gleicher Weise sakramental.» Diese Aussage haben Bischof und Synodalrat der 154. Session der Nationalsynode der Christkatholischen Kirche der Schweiz vom 10./11. Juni in Thun zur Stellungnahme vorgelegt. Unter Namensaufruf hat die grosse Mehrheit der Stimmberechtigten, bei zwei Nein, der Aussage zugestimmt.

Das «Verfahren zur Stellungnahme in Glaubensfragen», das zur Anwendung kommt, sieht nächstes Jahr eine zweite Lesung vor. Dazwischen wird die Internationale Bischofskonferenz eingeladen, Stellung zu nehmen. Um 2022 nach der zweiten Lesung die sakramentale «Ehe für alle» unverzüglich einführen zu können, hat die Nationalsynode bereits jetzt die Liturgische Kommission beauftragt, einen Modell-Ritus zu erarbeiten.

Ein Ritus zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist in der christkatholischen Kirche seit 2006 zur Erprobung freigegeben. Da sich dieser Ritus deutlich vom Ehesakrament unterscheidet, wurde er in den letzten Jahren zunehmend als unbefriedigend empfunden. Zur zivilrechtlichen Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare hatte sich die Nationalsynode schon 2019 an ihrer Session in Lancy/GE positiv geäussert.“

Ökumene

In der Ökumene ist die Christkatholische Kirche der Schweiz auf nationaler Ebene Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz, auf internationaler Ebene in der Konferenz Europäischer Kirchen und im Ökumenischen Rat der Kirchen. Auf nationaler Ebene besteht seit 1966 die Gesprächskommission der Christkatholischen und der Römisch-Katholischen Kirche der Schweiz (CRGK). Die Willibrord-Gesellschaft fördert die Beziehungen zur Anglikanischen Kirche in der Schweiz.

Auf internationaler Ebene, im Rahmen der ökumenischen Dialoge der Utrechter Union, war die Christkatholische Kirche im Orthodox-Altkatholischen Dialog von 1975 bis 1987 auf allen Sitzungen vertreten, in der Internationalen Römisch-Katholisch – Altkatholischen Dialogkommission (IRAD) übte der christkatholische Bischof von 2004 bis 2009 die Funktion des Co-Präsidenten aus. Der IRAD-Kommissionsbericht dieser Mandatsperiode wurde unter dem Titel Kirche und Kirchengemeinschaft in der Reihe Dokumente wachsender Übereinstimmung veröffentlicht.

Auch in den aktuellen (internationalen) Dialogkommissionen der Utrechter Union für die Gespräche mit Rom, mit dem Ökumenischen Patriarchat, der Kirche von Schweden und der indischen Mar-Thoma-Kirche sind massgeblich christkatholische Theologen beteiligt.

Geographische Verteilung

Die grössten Kirchgemeinden in Bezug auf die Mitgliederzahl sind Zürich, die den ganzen Kanton umfasst, mit 1700 Mitgliedern, davon etwa ein Drittel in der Stadt selbst, Möhlin mit ca. 1000 Mitgliedern, Bern mit ca. 800 (davon ca. 230 in der Stadt selbst) und die Kirchgemeinde der Region Olten mit ca. 630 Mitgliedern (davon ca. 390 in Olten).

Die stärkste Konzentration an Christkatholiken liegt im aargauischen Fricktal (siehe oben: Vorgeschichte), wo in den Kirchgemeinden Kaiseraugst, Magden/Olsberg, Möhlin, Obermumpf/Wallbach, Rheinfelden und Wegenstetten/Hellikon/Zuzgen insgesamt etwa 2.500 Christkatholiken leben, und damit fast jedes fünfte Mitglied der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Die politische Gemeinde mit den meisten Christkatholiken ist Möhlin (ca. 1.000). In der Gemeinde Hellikon hingegen wohnen anteilsmässig am meisten Christkatholiken (rund 20 % der Einwohner).

Weitere starke Konzentrationen befinden sich im Kanton Solothurn und im Raum Basel.

Vereinigungen und Verbände

Die einzige schweizweite Jugendorganisation der Christkatholischen Kirche ist die Christkatholische Jugend der Schweiz.

Öffentlich-rechtliche Anerkennung (Landeskirche)

Auf Bundesebene gibt es in der Schweiz keine öffentlich-rechtliche Anerkennung von Kirchen (oder sonst wie gearteten oder ausgerichteten religiösen Gemeinschaften). Dem schweizerischen Föderalismus gemäss weist Artikel 72 (Kirche und Staat) der Bundesverfassung das Verhältnis zwischen Staat und Kirche den Kantonen zu. Da die christkatholische Kirche überall dort, wo sie eigene Kirchgemeinden unterhält, traditionell öffentlich-rechtlich anerkannt ist, stellt sie die dritte Landeskirche dar (auch Kleine Landeskirche genannt). Deshalb hat sie auch in den öffentlich-rechtlichen Medien ihren Platz, so wird das Wort zum Sonntag mindestens einmal im Jahr von einem Vertreter der christkatholischen Kirche gesprochen.

Die christkatholische Kirche ist insbesondere wie folgt als Landeskirche bzw. öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt, wobei die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt:

Kanton Aargau

Die christkatholische Kirche ist gemäss Art. 109 Verfassung des Kantons Aargau als Landeskirche anerkannt – neben der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Kirche. Näheres regelt das Organisationsstatut der Landeskirche.

Kanton Basel-Stadt

Laut Art. 126 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt ist die christkatholische Kirche – neben der evangelisch-reformierten sowie der römisch-katholischen Kirche – öffentlich-rechtlich anerkannt, wobei neben diesen drei Kirchen andere Religionsgemeinschaften nur durch Verfassungsänderung anerkannt werden können.

Kanton Basel-Land

Entsprechend Art. 136 der Verfassung des Kantons Basel-Land ist die christkatholische Kirche öffentlich-rechtlich als Landeskirche anerkannt.

Kanton Bern

Art. 121 der Verfassung des Kantons Bern besagt, dass die christkatholische Kirche und die evangelisch-reformierte Kirche sowie die römisch-katholische Kirche als Landeskirchen anerkannt sind. Alles andere wird durch Gesetz geregelt.

Kanton Luzern

In Art. 79 der Verfassung des Kantons Luzern ist die christkatholische Landeskirche öffentlich-rechtlich anerkannt.

Kanton Solothurn

Art. 53 der Verfassung des Kantons Solothurn anerkennt die christkatholische Kirche wie auch die römisch-katholische Kirche und die evangelisch-reformierte Kirche als Körperschaften öffentlichen Rechts.

Kanton St. Gallen

Art. 109 Abs. 1 lit. c der Verfassung des Kantons St. Gallen stellt fest, dass die christkatholische Kirche (resp. die betreffende Kirchgemeinde) als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist, dies neben eben der römisch-katholischen Kirche sowie der reformiert-protestantischen Konfession und der jüdischen Gemeinde.

Kanton Zürich

Der Kanton Zürich anerkennt die christkatholische Kirche in Art. 130 Abs. 1 lit. c seiner Verfassung. Weiteres regeln das kantonale Kirchengesetz sowie die Kirchenordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde Zürich.

Kirchengebäude

Die Bischofskirche der Christkatholiken ist seit 1875 St. Peter und Paul in Bern.

Weitere christkatholische Kirchengebäude sind unter anderem:

Literatur

  • Urs von Arx: Christkatholische Kirche. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
  • Urs von Arx, Harald Rein: Die Christkatholische Kirche der Schweiz. 4., veränderte Aufl. Christkatholischer Schriftenverlag, Basel 1999.
  • Adrian Suter: Altkatholische Kirchen. In: Johannes Oeldemann, Konfessionskunde. Handbuch der Ökumene und Konfessionskunde. Band 1. Hrsg. vom Johann-Adam-Möhler-Institut Paderborn. Evangelische Verlagsanstalt, Bonifatius 2015, ISBN 978-3-374-03803-9, S. 247–275.
  • Christkatholische Kirche der Schweiz
  • Institut für Christkatholische Theologie an der Universität Bern
  • Urs von Arx: Geschichte des Departements für Christkatholische Theologie. (Nicht mehr online verfügbar.) Departement für Christkatholische Theologie, Dezember 1999, archiviert vom Original am 7. November 2011; abgerufen am 14. April 2018 (Zeitraum 1874–1999).
  • Ablauf einer christkatholischen Messe (Handreichung für Ministranten; PDF; 879 kB)

Einzelnachweise

  1. 4.128.491 ha (Bundesamt für Statistik: Bodennutzung und Bodenbedeckung. Tabelle (Memento vom 25. Juli 2009 im Internet Archive))
  2. 1 2 Christkatholische Kirche der Schweiz - Adressverzeichnis Ausgabe 2021, ISSN 1664-1027, S. 17 f.
  3. Protokoll der Nationalsynode der Christkatholischen Kirche der Schweiz, 155. Session vom 10. und 11. Juni 2022 in Olten SO, S. 4–5.
  4. Christkatholische Kirche der Schweiz - Adressverzeichnis Ausgabe 2021, ISSN 1664-1027, S. 15 f.
  5. Protokoll der Nationalsynode der Christkatholischen Kirche der Schweiz, 155. Session vom 10. und 11. Juni 2022 in Olten SO, S. 256, abgerufen am 15. Dezember 2022}
  6. Michael Sachs: „Fürstbischof und Vagabund“. Geschichte einer Freundschaft zwischen dem Fürstbischof von Breslau Heinrich Förster (1799–1881) und dem Schriftsteller und Schauspieler Karl von Holtei (1798–1880). Nach dem Originalmanuskript Holteis textkritisch herausgegeben. In: Medizinhistorische Mitteilungen. Zeitschrift für Wissenschaftsgeschichte und Fachprosaforschung. Band 35, 2016 (2018), S. 223–291, hier: S. 242, Anm. 53.
  7. Urs von Arx: Christkatholische Kirche. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 4. März 2010, abgerufen am 8. Januar 2023.
  8. Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Art. 2 (christkatholisch.ch [abgerufen am 29. Juni 2023]).
  9. Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Art. 3 (christkatholisch.ch [abgerufen am 29. Juni 2023]).
  10. Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Art. 5–8 (christkatholisch.ch [abgerufen am 29. Juni 2023]).
  11. Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Art. 11 Abs. 2 (christkatholisch.ch [abgerufen am 29. Juni 2023]).
  12. Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Art. 11 Abs. 1 (christkatholisch.ch [abgerufen am 29. Juni 2023]).
  13. Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Art. 12 (christkatholisch.ch [abgerufen am 29. Juni 2023]).
  14. Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Art. 13 (christkatholisch.ch [abgerufen am 29. Juni 2023]).
  15. Nationalsynode. Christkatholische Kirche der Schweiz, 13. März 2018, abgerufen am 29. Juni 2023 (deutsch).
  16. Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Art. 16 (christkatholisch.ch [abgerufen am 29. Juni 2023]).
  17. Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Art. 19 Abs. 2 (christkatholisch.ch [abgerufen am 29. Juni 2023]).
  18. Synodalrat. Christkatholische Kirche der Schweiz, 13. März 2018, abgerufen am 29. Juni 2023 (deutsch).
  19. Universität – Theologie. Christkatholische Kirche der Schweiz, abgerufen am 29. Juni 2023 (deutsch).
  20. Geschichte der Fakultät. Theologische Fakultät der Universität Bern, 19. Mai 2021, abgerufen am 29. Juni 2023.
  21. Einladung …die Christkatholische Kirche der Schweiz kennen zu lernen. (PDF) In: christkath-zuerich.ch. Abgerufen am 9. Februar 2020.
  22. Bundesamt für Statistik: Religionslandschaft in der Schweiz. (Memento vom 16. November 2013 im Internet Archive) PDF, S. 47.
  23. Bundesamt für Statistik: Volkszählung 1990 und 2000.
  24. Webseite der Christkatholischen Kirche der Schweiz, abgerufen am 5. Juli 2017
  25. Religionszugehörigkeit nach verschiedenen soziodemografischen Merkmalen in der Schweiz – Ständige Wohnbevölkerung ab 15 Jahren Bundesamt für Statistik, abgerufen am 8. Oktober 2022}
  26. Urs von Arx (Hrsg.): Kurt Stalder: Sprache und Erkenntnis der Wirklichkeit Gottes. Texte zu einigen wissenschaftstheoretischen und systematischen Voraussetzungen für die exegetische und homiletische Arbeit. 1. Auflage. Universitätsverlag Freiburg, Freiburg 2000, ISBN 3-7278-1241-9, S. 483.
  27. Schweizerische Willibrord-Gesellschaft (Memento vom 16. April 2020 im Internet Archive)
  28. Urs von Arx (Hrsg.): Koinonia auf altkirchlicher Basis. Deutsche Gesamtausgabe der gemeinsamen Texte des orthodox-altkatholischen Dialogs 1975–1987 mit französischer und englischer Übersetzung. Stämpfli, Bern 1989, S. 106–111.
  29. Harald Rein: Kopf und Bauch und gegenseitige Wahrnehmung. Praktisch-theologische Überlegungen zum Bericht der Internationalen Römisch-Katholisch – Altkatholischen Dialogkommission von 2009. In: Wolfgang H. Müller (Hrsg.): Kirche und Kirchengemeinschaft. Die Katholizität der Altkatholiken (Christkatholiken). Schriften Ökumenisches Institut Luzern 10. Theologischer Verlag Zürich, Zürich, ISBN 978-3-290-20089-3, S. 49.
  30. Kirche und Kirchengemeinschaft. Bericht der Internationalen Römisch-Katholisch – Altkatholischen Dialogkommission. Bonifatius Lembeck, Paderborn / Frankfurt/Main 2009, ISBN 978-3-89710-456-3, S. 50.
  31. Römisch-Katholisch – Altkatholische Dialogkommission tagte im Dezember 2012 in Paderborn (Memento vom 30. April 2014 im Internet Archive) Homepage des Erzbistums Paderborn, abgerufen am 27. April 2014
  32. Orthodox-Altkatholische Arbeitsgruppe wird von Ökumenischen Patriarchen empfangen Homepage der Utrechter Union, abgerufen am 27. April 2014
  33. Bericht des Dialogs zwischen den Altkatholischen Kirchen und der Kirche von Schweden (Memento vom 30. April 2014 im Internet Archive) Homepage der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland, abgerufen am 27. April 2014
  34. Dritte Konsultation der Mar Thoma Syrian Church und der Altkatholischen Kirchen der Utrechter Union
  35. Synodalrat der Christkatholischen Kirche der Schweiz, Rechnungsablage Finanzverwaltung 2008, S. 2
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