Deutscher Caritasverband (DCV) | |
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Rechtsform | eingetragener Verein |
Gründung | 9. November 1897 in Köln |
Gründer | Lorenz Werthmann |
Sitz | Freiburg im Breisgau |
Vorläufer | Charitasverband für das katholische Deutschland |
Motto | Not sehen und handeln |
Aktionsraum | weltweit |
Personen | Eva Maria Welskop-Deffaa (Präsidentin) Steffen Feldmann (Vorstand Finanzen und Internationales) Susanne Pauser (Vorständin Personal und Digitales) |
Umsatz | 216.765.552 Euro (2021) |
Beschäftigte | 464 (2018) etwa 660.000 im Verband (2016) |
Freiwillige | etwa 500.000 (2017) |
Mitglieder | 49 (2021) |
Website | www.caritas.de |
Der Deutsche Caritasverband ist Dachverband der organisierten Caritas (lateinisch für Nächstenliebe, Hochschätzung) und Wohlfahrtsverband der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Er ist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e. V.) und Spitzenverband von über 900 einzelnen Organisationseinheiten – die meisten davon als selbstständig eingetragene Vereine. Er ist Teil der Liga der so genannten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Die Spitzenverbände arbeiten zusammen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.
Als Zusammenschluss von rund 6.200 rechtlich eigenständigen Trägern mit rund 693.000 Mitarbeitern gilt der Verband als der größte privatrechtliche Arbeitgeber Deutschlands. Zusätzlich engagieren sich rund 500.000 ehrenamtliche Helfer in den Einrichtungen der Caritas. Die Entsprechung der evangelischen Kirche ist die Diakonie Deutschland.
Geschichte
Anfänge
Prälat Lorenz Werthmann gründete am 9. November 1897 in Köln den Charitasverband für das katholische Deutschland. Der Sitz des Verbandes liegt heute in Freiburg im Breisgau. Bald entstanden weitere nationale Caritas-Organisationen in der Schweiz (1901), in Österreich (1903) und in den USA (Catholic Charities, 1910). 1916 erkannte die Fuldaer Bischofskonferenz den Caritasverband als Zusammenfassung der Diözesan-Caritasverbände zu einer einheitlichen Organisation an. Im Jahre 1922 hatten alle deutschen Diözesen einen eigenen Diözesan-Caritasverband.
Caritas im Nationalsozialismus
Während Caritaszentrale und -verbände in den ersten Wochen nach der sog. Machtergreifung am 30. Januar 1933 sich zunächst distanziert-abwartend verhielten, gab die Caritas zusammen mit den deutschen Bischöfen diese Haltung nach der Regierungserklärung des Reichskanzlers Hitler vom 23. März 1933 auf. Die Caritas begrüßte fortan die „nationale Erhebung“ und setzte Hoffnungen in die nationalsozialistische Regierung. Intern wie öffentlich hoben Repräsentanten der Caritas die Gemeinsamkeiten mit dem Nationalsozialismus hervor: die Überwindung des Klassenkampfes und die Schaffung einer (christlichen) Volksgemeinschaft, der Kampf gegen Liberalismus, Sozialismus, Kommunismus, Bolschewismus, der Kampf gegen die Gottlosenbewegung, Unsittlichkeit und Genusssucht. Speziell in der Wohlfahrtspflege verortete der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Benedikt Kreuz, drei aus Sicht der Caritas sehr begrüßenswerte Ziele des Nationalsozialismus: Der neue Staat wolle als Wohlfahrtsstaat zurücktreten, womit wieder die freie Liebestätigkeit in den Vordergrund rücke, er betone die Selbsthilfe und wende sich gegen die ständigen Ansprüche an Staat und Sozialversicherung und schließlich übe er lebendige Sorge für den „erbgesunden“ Familienaufbau und für die kinderreiche Familie.
Mit Abschluss des bis heute gültigen Reichskonkordats (RK) zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich im Juli 1933 erhielt der Caritasverband eine staatliche Bestandsgarantie (Art. 31 RK), wenngleich die Arbeit des Caritasverbandes durch die neuen Machthaber mitunter politisch und rechtlich eingeengt wurde. Der Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, Kuno Joerger, würdigte jedoch das Konkordat als einen „bedeutsamen Markstein in der Geschichte des Christentums im Deutschen Volk“, und im offiziellen Dankschreiben des Deutschen Caritasverbandes an Reichskanzler Adolf Hitler hieß es: „Mit aufrichtigem Dank gegen Gott beglückwünschen wir die Reichsregierung zum erfolgreichen Abschluß des Konkordates und geloben allzeit treueste Pflichterfüllung im Dienste der Notleidenden unseres heißgeliebten Volkes.“
Nachdem sich die Geschicke der katholischen Kirche und des Deutschen Caritasverbandes im „Jahr der nationalen Revolution“ deutlich günstiger gefügt hatten als befürchtet, erklärte sich die Caritas zu einer loyalen Haltung gegenüber dem neuen Staat und zu einer wohlwollenden Zusammenarbeit mit dem nationalsozialistischen Wohlfahrtsverband bereit. In einen Konflikt mit den neuen Machthabern trat die Caritas nur vereinzelt und zur Wahrung ihrer Sonderinteressen. In einem Interview vom 9. März 2018 mahnte Verbandspräsident Peter Neher an, man habe sich „mit dem damals geschehenen Unrecht auseinander[zu]setzen“, und verwies auf das Engagement einzelner verfolgter Christinnen. Die Haltung seines Vorgängers und des Verbandes in den Jahren 1933–1945 thematisierte er nicht; eine offizielle Stellungnahme zur Verbandspolitik des Deutschen Caritasverbandes in der Zeit des Nationalsozialismus ist bislang ausgeblieben.
Caritas in der Bundesrepublik bis 1990
In der Nachkriegszeit betätigte sich der Caritasverband überwiegend in der Verteilung ausländischer Spenden an die deutsche Bevölkerung, in der Sorge für deutsche Flüchtlinge sowie in der Zusammenführung auseinandergerissener Familien.
Daneben leistete die Caritas über ihre Organisationsstrukturen und in Kooperation u. a. mit dem katholischen Bischof Alois Hudal Fluchthilfe zugunsten zahlreicher namhafter NS-Kriegsverbrecher (u. a. Adolf Eichmann, Josef Mengele, Walter Rauff, Klaus Barbie, Erich Priebke und Erich Müller).
In den 1960er Jahren kam zu der Arbeit mit benachteiligten Menschen in Westdeutschland der Aufbau der internationalen Hilfe, etwa bei Naturkatastrophen oder Kriegen.
1982 gehörten zum Deutschen Caritas-Verband (DCV) in der Bundesrepublik 22 Diözesan-Caritasverbände, 260 karitative Genossenschaften (Männer- und Frauenordern mit sozialer Aufgabenstellung) und 36 Fachverbände (darunter Malteser-Hilfsdienst, Raphaelswerk, Vinzenz-Verein, Bahnhofsmission, IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit Deutscher Verband).
Insgesamt unterhielt die Caritas bis zum Jahr 1990 25.860 Einrichtungen, darunter 950 Krankenhäuser, 1.410 Altenheime und 1.200 Jugendheime, Tagesstätten und Hilfsstationen. Dem Verband gehörten 263.000 hauptberufliche Mitarbeiter an.
Caritas in der DDR
Unter dem Schutz der Bischöfe entging die Caritas der DDR der Auflösung. Die Caritas wurde in die Strukturen der Bistümer eingegliedert, was eine sehr enge Bindung an die örtlichen Pfarrgemeinden begründete. Die örtliche Arbeit der Caritas wurde mit der Bildung von Caritassekretariaten organisiert.
Das Staatsmonopol bei Erziehung und Sozialfürsorge ließ die Arbeit in diesen Bereichen zur Zerreißprobe werden. Nur noch wenige Kinder lebten in katholischen Heimen, da deren Einweisung in konfessionelle Einrichtungen zunehmend unterbunden worden war. Neugründungen von Kindergärten waren nicht möglich. Die bestehenden Kindergärten durften jedoch weiter betrieben werden. Sie leisteten in den Jahren der DDR einen Beitrag für die christliche Erziehung der Kinder. Ein Schwerpunkt in diesen Jahren war die Schaffung von Einrichtungen für geistig Behinderte und der Aufbau von Diensten für körper- und sinnesbehinderte Menschen.
Nach dem Bau von Mauer 1961 und Verstärkung der Innerdeutschen Grenze musste durch ihre Abgeschlossenheit caritatives Leben neu gestaltet werden. Große Bedeutung erhielt in dieser Zeit die Schaffung eigener kirchlicher Ausbildungsgänge zur kirchlichen Erzieherin, zur Fürsorgerin, zum Fürsorger (Sozialarbeiter) oder zur Jugendleiterin (Sozialpädagogin) in Leisnig, Karl-Marx-Stadt, Magdeburg und Berlin-Prenzlauer Berg. Hunderte junger Menschen nahmen diese Möglichkeiten trotz fehlender staatlicher Anerkennung wahr. Staatlich anerkannt waren nur die Ausbildungen zur Krankenschwester bzw. zum Krankenpfleger. Mit einer regen Bautätigkeit in diesen Jahren versuchte die Caritas ferner, dem wachsenden Bedarf an Altenheimplätzen gerecht zu werden.
Nach der Wiedervereinigung
Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten erfolgte bei den in der DDR vorhandenen Caritasverbänden 1990 die Neu- oder Wiedergründung als Vereine nach bürgerlichem Recht, die sich zu den Zielen des Deutschen Caritasverbandes bekannten. 1993 beschloss der Zentralrat des Deutschen Caritasverbandes erstmals ein „Leitbild des Deutschen Caritasverbandes“; nach einem langen Reformprozess beschloss die Vertreterversammlung im Oktober 2003 eine neue Satzung.
Am 13. Oktober 2021 wurde als erste Frau Eva Maria Welskop-Deffaa zur Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes gewählt, die am 16. November 2021 offiziell in ihr Amt eingeführt wurde. Ihr Vorgänger war von 2003 bis Mitte November 2021 Peter Neher. Er reformierte hier die Struktur des Diözesanverbandes und der 17 Kreisverbände neu.
Struktur
Der Deutsche Caritasverband (DCV) mit Sitz in Freiburg i. Brsg. ist Dachverband der 27 Diözesan-Caritasverbände und der anerkannten zentralen Fachverbände. Er wird vertreten vom Präsidenten, den die Delegiertenversammlung auf sechs Jahre wählt. Die Geschäftsführung nimmt ein drei- bis fünfköpfiger hauptamtlicher Vorstand unter Vorsitz des Präsidenten wahr. Die Diözesan-Caritasverbände sind dezentral organisiert, d. h. rechtlich eigenständig. Sie unterliegen innerkirchlich der diözesanen Struktur. Hierzu gehören 636 Orts-, Kreis- und Bezirks-Caritasverbände sowie 262 karitative Ordensgemeinschaften.
Der Caritasverband ist föderal aufgebaut. Der Deutsche Caritasverband, die Landescaritasverbände und die Diözesancaritasverbände sowie die Kreiscaritasverbände sind als Dachverbände jeweils selbstständige Rechtsträger, deren Mitglieder dann die Kreis- und Stadtverbände sowie die Fachverbände sind. Diese örtlichen Verbände nehmen verschiedene Rechtsformen an, zum Beispiel e. V. (eingetragene Vereine) oder gGmbH (gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung), und können zum Teil ihrerseits über erheblichen wirtschaftlichen Einfluss verfügen (zum Beispiel Caritas Trägergesellschaft Trier).
Zum DCV gehört Caritas International (Ci) als internationales Hilfswerk der deutschen Caritas, nicht zu verwechseln mit Caritas Internationalis, der Konföderation der weltweiten Caritasorganisationen.
Dem Vorstand gehören an: Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa sowie Vorstand Finanzen und Internationales Steffen Feldmann und Vorständin Personal und Digitales Susanne Pauser. Welskop-Deffaa ist die erste Frau im Präsidentenamt des Deutschen Caritasverbandes.
Ziele
Caritas versteht sich neben Liturgie und Verkündigung als Wesensäußerung von Kirche in der Welt. Der Verband organisiert sowohl national die Soziale Arbeit der katholischen Kirche für Menschen, unabhängig von Weltanschauung und Religion, tritt aber auch als eine in vielen Ländern tätige soziale Hilfsorganisation in Erscheinung.
Die Ziele des Verbandes leiten sich von der Lehre der römisch-katholischen Kirche ab. Im Leitbild von 1997 legt der Deutsche Caritasverband als Ziele für die Arbeit den Schutz der Menschenwürde, die Solidarität in einer pluralen Welt sowie die Verpflichtung hierzu über Grenzen hinweg fest. Hinsichtlich seiner Aufgaben sieht sich der Caritasverband zur Hilfe für Menschen in Not sowie als Anwalt und Partner Benachteiligter verpflichtet. Er möchte Sozial- und Gesellschaftspolitik mitgestalten und zur Qualifizierung sozialer Arbeit beitragen. Über das Leitbild hinaus gibt es auch andere Ziele, die der Caritas-Verband verfolgt, und genauere Vorgaben, in welche Richtung die Gesellschaftspolitik mitgestaltet werden soll. Das christliche Grundverständnis des Verbands unterscheidet ihn von einem staatlichen oder einem privatwirtschaftlichen Arbeitgeber sowohl im wirtschaftlichen Bereich, wo die Gewinnmaximierung weniger im Vordergrund steht (auch wenn Verluste ebenfalls nicht erwünscht seien), als auch im arbeitsrechtlichen Bereich, was die Anforderungen an Gewissensentscheidungen der Mitarbeiter betrifft.
Kritiker dieser Ausdehnung des Arbeitgeberinteresses auf das Privatleben der Mitarbeiter bemängeln, dass Kündigungen aus solchen Gründen oder ein Verbot der gewerkschaftlichen Organisation dem allgemeinen Arbeitsrecht, dem Grundgesetz und auch dem Leitbild des Caritasverbandes widersprechen, das den Schutz der Menschenwürde und die Solidarität in einer pluralen Welt vertritt. Statt leitbildgemäß Not zu lindern, würden Kündigungen, etwa nach Eingehen einer homosexuellen Lebenspartnerschaft, Ausgrenzung und neue Not schaffen.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Caritas organisiert regelmäßig Kampagnen und Initiativen, vor allem zu sozialpolitischen Themen. Folgende Kampagnen wurden bislang durchgeführt:
- 2010: Zero poverty – Gemeinsam gegen Armut
- 2011: Kein Mensch ist perfekt
- 2012: Armut macht krank
- 2013: Familie schaffen wir nur gemeinsam
- 2014: Weltklimagipfel: Weit weg ist näher, als du denkst
- 2015: Stadt – Land – Zukunft: Fülle dein Land mit Leben
- 2016: Anpacken und Mitmachen – Mach dich stark für Generationengerechtigkeit
- 2017: Zusammen sind wir Heimat
- 2018: Bezahlbares Wohnen: Jeder Mensch braucht ein Zuhause
- 2019: Sozial braucht digital
- 2020: Sei gut, Mensch!
- 2021: Miteinander durch die Krise: #DasMachenWirGemeinsam
- 2022: Zukunft denken, Zusammenhalt leben: #DasMachenWirGemeinsam
„Caritas international“, das Not- und Katastrophenhilfswerk des Deutschen Caritasverbandes, versendet Spendenbriefe, wirbt mit Beilagen in Zeitungen und Zeitschriften und schaltet Print- und Onlineanzeigen. Auch über Partnerschaften mit Firmen der Privatwirtschaft lassen die Caritas und ihre Tochtereinrichtungen für sich werben. So ist beispielsweise die Platzierung des auf dem Foto rechts abgebildeten Caritas-Logos auf einem Rennauto Porsche 911 GT3 Ergebnis einer solchen Partnerschaft.
Caritas als Arbeitgeber
Die rechtlich eigenständigen Träger des deutschen Caritasverbandes beschäftigen bundesweit rund 693.000 hauptamtliche Mitarbeiter mit einem Äquivalent von rund 466.000 Vollzeitstellen. Unter den 434.404 in Teilzeit Beschäftigten sind 10,8 Prozent geringfügig beschäftigt. Der Anteil der Frauen liegt bei 81,9 Prozent. Hinzu kommen rund eine halbe Million ehrenamtliche Mitarbeiter und Freiwillige. Die Caritasverbände gehören in vielen Regionen und Bundesländern zu den größten Arbeitgebern. Der Deutsche Caritasverband ist der größte Wohlfahrtsverband in Deutschland.
Die Mitarbeiter werden nach einem eigenen Tarifwerk, den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes eingestellt und entlohnt, das an das Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes (BAT) und den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angelehnt ist.
Der Verband unterliegt als Teil der römisch-katholischen Kirche dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, welches bereits durch Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung (heute in Verbindung mit Artikel 140 des Grundgesetzes) gewährt wird. Dies bringt über den Status der Tendenzbetriebe hinaus einige Besonderheiten im Arbeitsrecht für die Mitarbeiter mit sich. Da sie zur kirchlichen Dienstgemeinschaft gezählt werden, gilt dies selbst dann, wenn sie lediglich zuarbeitende Funktionen ohne direkten Verkündigungscharakter haben.
Bei den EU-Richtlinien, die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf verbieten (2000/78/EG) erhielten Religionsgemeinschaften großzügige Ausnahmeregelungen. So wird statt EU-Recht die Grundordnung des kirchlichen Dienstes angewandt.
Diese Abweichungen von den sonst geltenden arbeitsrechtlichen Normen haben vielfältige Konsequenzen:
- Weder die gewerkschaftliche Organisation noch das Streikrecht sind zulässig.
- Stattdessen werden die Interessen der Arbeitnehmer von frei gewählten Mitarbeitervertretungen (MAV) wahrgenommen bzw. vertreten.
- Tarifveränderungen werden von einer paritätisch besetzten arbeitsrechtlichen Kommission verhandelt.
- Das Betriebsverfassungsgesetz gilt nicht; stattdessen gilt eine vom jeweiligen Ortsbischof erlassene MAVO (Mitarbeitervertretungsordnung), die dem Personalvertretungsgesetz nachgebildet ist.
- In bestimmten Funktionen wird eine Zugehörigkeit zur römisch-katholischen, wenigstens aber einer anderen christlichen Kirche vorausgesetzt. Konfessionslose oder Mitglieder bestimmter Glaubensgemeinschaften (zum Beispiel Neuapostolische Kirche) müssen zumindest die christliche Intention des Trägers respektieren.
- Es werden Anforderungen an die persönliche Lebensweise der Mitarbeiter gestellt, die im römisch-katholischen Sinne christlich sein sollen. Offenkundige Abweichungen von diesen Vorstellungen können zur Kündigung durch den Dienstgeber führen. Die Wiederverheiratung nach Scheidung oder das Eingehen einer homosexuellen Lebenspartnerschaft am Standesamt war bis Ende Juli 2015 ein arbeitsrechtlicher Kündigungsgrund. Mit der Reform des katholischen Kirchenarbeitsrechts wird wiederverheirateten oder verpartnerten Mitarbeitern nicht mehr gekündigt.
- Streitigkeiten über Geltung und Auslegung des jeweiligen Arbeitsvertrages werden vor den staatlichen Arbeitsgerichten ausgetragen. Kollektivrechtlicher Rechtsstreit (zum Beispiel über die kirchliche Mitbestimmung – MAVO) wird von eigenen kirchlichen Arbeitsgerichten entschieden; kollektivrechtlicher Regelungsstreit wird von kirchlichen diözesanen Einigungsstellen geschlichtet.
Finanzierung
Wie die finanzielle Situation jedes einzelnen Dienstes genau aussieht, ist recht unterschiedlich. Generell ist die heutige Finanzierung nur noch zu einem sehr kleinen Teil von Spenden abhängig, der größte Teil wird über Leistungsentgelte vom Staat eingenommen. In den dominierenden Diensten Gesundheitshilfe, Kinder-/Jugendhilfe und Altenpflege spielen Spenden keine bzw. kaum eine Rolle. So tragen die bayerischen Bezirke oder die Landeswohlfahrtsverbände Baden-Württembergs einen Teil der Kosten der Suchtberatungsstellen, und die Sozialversicherungen wie Kranken- und Pflegeversicherung diejenigen der Sozialstationen. In einigen Fällen, wie bspw. bei den Sozialpsychiatrischen Diensten (SPDi) in Bayern, wo die Bezirke Mittel gekürzt und die Krankenkassen sich gänzlich aus der Finanzierung verabschiedet haben, muss die Kirche für Defizite von 20 bis 30 Prozent aufkommen. Andere Dienste, wie beispielsweise in einigen Bundesländern die Schwangerschaftsberatungsstellen, oder auch die Sozialberatung werden komplett von der Caritas bzw. indirekt der römisch-katholischen Kirche finanziert. Diese Eigenmittel kommen unter anderem aus Mitteln der Kirchensteuer, aus Spenden, Caritassammlungen, Vermögensverwaltung und Mitgliederbeiträgen.
Der jeweilige Verband tritt dabei als freier Träger, etwa der Jugend-, Behinderten- oder Altenhilfe auf. Sparmaßnahmen bei öffentlichen Mitteln sowie ein Rückgang des Kirchensteueraufkommens haben in der Arbeit der Caritas vielerorts zu einer erheblichen Verengung der finanziellen Spielräume geführt und Konsolidierungsmaßnahmen notwendig gemacht. Die meisten Einrichtungen arbeiten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, werden betriebswirtschaftlich beraten und streben die Kostendeckung im Rahmen der vorher beschriebenen Kriterien an. Verglichen mit anderen Hilfsorganisationen ist der Anteil der Verwaltungskosten relativ gering.
Der Anteil von Kirchengeldern in der Finanzierung aller Tätigkeiten von Caritas und Diakonie lag 2012 bei 5 %, anderen Schätzungen zufolge sind es nur zwei Prozent. Die restlichen rund 95 % waren staatliche Zuwendungen sowie ein kleiner Teil Spenden. Die beiden Kirchen finanzierten von den rund 37 Milliarden Euro Kosten der Einrichtungen in der Trägerschaft von Caritas und Diakonie im Jahr 2003 insgesamt etwa 830 Millionen Euro.
Informationen zu ihrer Finanzierung veröffentlicht die Caritas inzwischen selbst.
Einrichtungen
Dem Verband zugehörig sind Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, der Suchtkrankenhilfe, der Sozialpsychiatrischen Beratungsdienste, der Behindertenhilfe sowie viele weitere soziale Einrichtungen. Mit 24.391 Einrichtungen und über einer Million Plätzen/Betten ist er unter den Wohlfahrtsverbänden in Deutschland hinsichtlich der Größenordnung der größte Wohlfahrtsverband, gefolgt von dem Diakonischen Werk (evangelische Kirche), dem Deutschen Roten Kreuz, der AWO – Arbeiterwohlfahrt (SPD-nahe Organisation), dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und anderen.
Nahezu jeder Kreis-, Regional- oder Bezirksverband – zugehörig zu den jeweiligen Diözesanverbänden – unterhält neben den spezialisierteren Fachdiensten und -einrichtungen auch einen sogenannten Grunddienst der Allgemeinen Sozialberatung, unter alternativer Bezeichnung auch Allgemeine Soziale Beratung (ASB), Allgemeiner Sozialer Dienst – nicht zu verwechseln mit den gleichnamigen Diensten (ASD) der Jugendämter – oder auch Allgemeine Lebensberatung genannt, der neben einem eigenen Beratungs- und Unterstützungsprofil für jedermann, also Menschen mit unterschiedlichsten Fragestellungen oder in schwierigen Lebenssituationen, auch als erste Anlauf-, Informations- bzw. sogenannte Clearingstelle zur Verfügung steht.
In strukturschwachen Gebieten oder solchen in Diasporasituation arbeitet die Caritas auch mit anderen Trägern, vorzugsweise mit der evangelischen Diakonie, zusammen und bildet Dienste in gemeinsamer christlicher Trägerschaft.
Beispiele für Arbeitsfelder sind:
- Allgemeine soziale Beratungsdienste (zum Beispiel Allgemeine Sozialberatung als Beratungs-Grunddienst der Caritas)
- Altenhilfe (zum Beispiel Altenpflegeheime, Begegnungsstätten). Die Caritas Trägergesellschaft Trier von 1987 [ctt e. V.] als ein Gesundheitskonzern unter dem Dach der Muttergesellschaft
- Arbeit und Arbeitslosigkeit (zum Beispiel Beschäftigungsunternehmen, Jugendarbeitshilfe)
- Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern, überregional durch die Caritas Akademien, durch regionale Caritas Akademien und berufsspezifische Angebote
- Begleitung und Förderung junger Menschen im Bundesfreiwilligendienst und Freiwilligem Sozialem Jahr
- Behindertenhilfe (zum Beispiel Beratungsstellen, OBA – Offene Behindertenarbeit, Schulen, Ausbildung und Eingliederung, Wohnangebote, Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), begleitetes ambulantes Wohnen usw.)
- CARIsatt-Läden oder Tafeln – zusammen mit Tafel (Organisation) – (Lebensmittelausgabe- und -sammlungsstellen für Bedürftige)
- Caritas Secondhand-Läden („Carla“)
- Familienhilfe (zum Beispiel Mutter-Kind-Kuren, auch Vater-Kind-Kuren, zusammen mit dem Müttergenesungswerk, Frauenhäuser, Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen und Schwangerschaftskonflikte)
- Gemeindeorientierte Soziale Arbeit (Caritas der Gemeinde – Dienste für/mit den katholischen Pfarrgemeinden)
- Gemeinwesenarbeit in Sozialen Brennpunkten
- Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten (zum Beispiel Suchtberatung, Sozialpsychiatrische Dienste, Wohnungslosenhilfe, Strafentlassenenbetreuung, Bahnhofsmission, Beratung für Prostituierte (Mitternachtsmission))
- Gesundheit (zum Beispiel Kindererholungen), Krankenhäuser, Hospizarbeit
- Jugendhilfe (zum Beispiel Erziehungsberatungsstellen, Heimerziehung, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendsozialarbeit)
- Kleiderkammern und -börsen, Möbel- und Hausratlager
- Krankenpflege (Caritas-Sozialstationen, Pflegekurse für Angehörige)
- Migration (zum Beispiel Beratung für Migranten – Migrationserstberatung, Asylbewerber, Flüchtlinge, Aussiedler, Auswanderer)
- Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi)
- Telefonseelsorge (meistens ökumenisch zusammen mit dem Diakonischen Werk)
- In Frankfurt am Main arbeiten unter anderem Missionsärztliche Schwestern in der Elisabeth-Straßenambulanz der Caritas in der ärztlichen Versorgung von Obdachlosen.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Ehemalige Beratungsstellen
Bis ins Jahr 1999 führten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der Caritasverbände Beratungen nach dem § 219 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) durch. Um den rechtlichen Anforderungen dieser ergebnisoffenen Beratungen zu genügen, stellten sie Frauen auch eine Bescheinigung über den Besuch der Beratungsstelle aus, die für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch genutzt werden konnten. Diese Praxis untersagte Papst Johannes Paul II. unter Berufung auf sein Jurisdiktionsprimat den katholischen Verbänden Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen, weil er sie als Beihilfe zu einer im katholisch-christlichen Sinne verwerflichen Abtreibung wertete. Die Entscheidung war in Deutschland gesellschaftlich und innerkirchlich sehr umstritten.
Gegner der Anordnung, zu denen mehr oder weniger offen auch einige Mitglieder der deutschen Bischofskonferenz zählten, bemängelten, die katholische Kirche verschließe Frauen im Schwangerschaftskonflikt die Tür. Diese könnten nun katholische Beratungsstellen nicht mehr besuchen, wenn sie eine Abtreibung als Option in Betracht zögen oder müssten unter Umständen nach einer katholischen Beratung eine weitere Beratungsstelle aufsuchen, um die notwendige Bescheinigung zu erhalten. Da auch die staatliche Finanzierung der Beratungsstellen nach § 219 StGB von der Akzeptanz der gesetzlichen Rahmenbedingungen abhing, mussten in Folge zahlreiche katholische Konfliktberatungsstellen schließen.
Heutige Beratungsstellen
Katholische Laien gründeten daraufhin verschiedene Vereine (wie zum Beispiel donum vitae oder Frauenwürde) und bauten, teilweise mit ehemaligen Caritas- und SKF-Mitarbeiterinnen, ein eigenes Netz von Konfliktberatungsstellen auf. Der Vatikan hat die Arbeit dieser von der Amtskirche unabhängigen Organisation mehrfach scharf verurteilt, weil sie das päpstliche Verbot umgeht, an das kirchliche Einrichtungen sich halten mussten.
Fachverbände des Deutschen Caritasverbandes
Dem Deutschen Caritasverband sind 17 Fachverbände angeschlossen:
Fachverbände auf Bundesebene
- Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE), Freiburg
- Bundesverband Katholischer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche e. V., Freiburg
- Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP), Freiburg
- Caritas-Konferenzen Deutschlands e. V. – Das Netzwerk von Ehrenamtlichen (CKD)
- Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e. V. (KKVD), Freiburg
- Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD), Freiburg
- Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder e. V. (KTK), Freiburg
Fachverbände
- Familien-Ferien-Werk e. V., Wermelskirchen
- IN VIA – Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit – Deutschland e. V., Freiburg
- Katholischer Arbeitskreis für Familien-Erholung, Köln
- Katholische Jugendfürsorge – Landesverband Bayern e. V. (KJF), Augsburg
- Kreuzbund e. V. – Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für Suchtkranke und deren Angehörige, Hamm
- Malteser Hilfsdienst e. V., Köln
- Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) – Zentrale e. V., Dortmund
- SKM – Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland – Bundesverband e. V., Köln
- Raphaelswerk e. V., Hamburg
- Gemeinschaft der Vinzenz-Konferenzen Deutschlands e. V. (VKD), Düsseldorf
- Katholischer Männerfürsorgeverein, München (KMFV)
- Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Erzbistum Berlin
Mitgliedschaften
- Mitglied der Europäischen Bewegung Deutschland
- Gründungsmitglied der Aktion Mensch
Logo
Der Grafiker Bert Jäger entwarf 1962 das „Flammenkreuz“ der Caritas, ein Kreuz, aus dem in vier Richtungen stilisierte Flammen schlagen. Die senkrechte Linie des Kreuzes soll die Verbindung zwischen Gott und den Menschen symbolisieren, die waagerechte die „Verantwortung der Menschen untereinander und für einander“, die Flammen stehen für Wärme, Beistand und Hilfe, die die Caritas erfahrbar machen sollen, so die Darstellung beim Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V.
Kritik
Die Caritas geriet im Februar 2021 in die Kritik, weil die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Altenpflege die Zustimmung verweigerte und dieser damit nicht in Kraft treten konnte. Der Tarifvertrag hätte laut der Gewerkschaft Verdi für einige Beschäftigte der Altenpflege Lohnsteigerungen bis zu 25 Prozent vorgesehen. Gerade die privaten Anbieter, die oft nur den Pflegemindestlohn zahlen, hätten ihre Beschäftigten deutlich besser honorieren müssen. Der Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes, Rainer Brüderle, begrüßte das Scheitern des Flächentarifvertrages als Bekenntnis zur Tarifautonomie. Caritas-Präsident Peter Neher wiederum bedauerte die Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, sprach sich aber nicht dafür aus, die Entscheidung rückgängig zu machen.
Philatelistisches
Zum 100-jährigen Jubiläum des Caritasverbandes gab die Deutsche Post AG am 6. November 1997 eine 110-Pfennig-Sondermarke heraus. Zum 125-jährigen Jubiläum wurde am 2. November 2022 ein Postwertzeichen im Nennwert von 85 Eurocent veröffentlicht. Der Entwurf dieser Marke stammt von den Grafikern Annette le Fort und André Heers aus Berlin.
Literatur
- Christian Heidrich: Carlo Bayer. Ein Römer aus Schlesien und Pionier der Caritas Internationalis. Jan Thorbecke Verlag, Sigmaringen 1992, ISBN 3-7995-6456-X.
- Manfred Hermanns: Problemlösungsperspektiven im Spannungsfeld Organisation – Wirtschaft: Caritas in den 20er und 30er Jahren bei Heinrich Weber (1888–1946). In: Heinrich Pompey (Hrsg.): Caritas im Spannungsfeld von Wirtschaftlichkeit und Menschlichkeit (= Studien zur Theologie und Praxis der Caritas und Sozialen Pastoral. Bd. 9). Echter, Würzburg 1997, ISBN 3-429-01949-4, S. 311–326.
- Catherine Maurer: Le modèle allemand de la charité. La Caritas de Guillaume II à Hitler. Strasbourg 1999, ISBN 2-86820-097-4.
- Christoph Kösters (Hg.): Caritas in der SBZ/DDR 1945–1989. Paderborn, München 2001, ISBN 978-3-506-74791-4.
- Christoph Kösters: Staatssicherheit und Caritas 1950–1989: Zur politischen Geschichte der katholischen Kirche in der DDR. Paderborn, München, Wien, Zürich 2001, ISBN 978-3-506-74792-1.
- Catherine Maurer: Caritas. Un siècle de charité organisée en Alsace. La Fédération de Charité-Caritas d’Alsace 1903–2003. Strasbourg 2003, ISBN 2-7468-1167-7.
- Friedhelm Schwarz: Wirtschaftsimperium Kirche – der mächtigste Konzern Deutschlands. Campus-Verlag, Frankfurt/Main, New York 2005, ISBN 3-593-37444-7. Rezension in der WELT vom 18. August 2005
- Carsten Frerk: Caritas und Diakonie in Deutschland. Alibri Verlag, Aschaffenburg 2005, ISBN 3-86569-000-9.
- Karl Gabriel: Caritas und Sozialstaat unter Veränderungsdruck. Analysen und Perspektiven. Reihe Diakonik, Band 1. Münster 2006.
- Wolfgang Becker-Freyseng: Arbeitsplatz Caritas – Survival-Handbuch für Caritas-MitarbeiterInnen, Lambertus-Verlag, Freiburg 2007, ISBN 978-3-7841-1682-2.
- Käthe Vordtriede: Vom Caritasverband. Bericht aus Freiburg i.Br. 1928. Jürgen Lang und Vordtriede-Haus Freiburg (Hrsg.), Kindle Direct Publishing, Luxembourg 2020, ISBN 979-8-61122-870-8.
Weblinks
- Offizielle Website
- „neue caritas“: Verbandsmagazin der Caritas für Sozialprofis mit Fachartikeln zu (Sozial-, Gesundheits-)Politik, Praxis und Forschung
- Soziales Magazin „Sozialcourage“: Verbandsorgan des Deutschen Caritasverbandes mit Regionalteilen der einzelnen Diözesancaritasverbände
- Kritische Auseinandersetzung mit Arbeitsrecht und Finanzierung von Caritas und Diakonie
Einzelnachweise
- ↑ Deutsche Bischofskonferenz Pressemeldung | Nr. 197 vom 16.11.2021: Amtswechsel im Präsidentenamt des Deutschen Caritasverbandes, abgerufen am 16. November 2021.
- ↑ Caritas Deutschland Pressemitteilung vom 13. Oktober 2021: Eva Welskop-Deffaa zur neuen Caritas-Präsidentin gewählt, abgerufen am 13. Oktober 2021.
- 1 2 Steffen Feldmann – Vorstand Finanzen und Internationales. In: caritas.de. Abgerufen am 12. März 2023.
- 1 2 Dr. Susanne Pauser – Vorständin Personal und Digitales. In: caritas.de. Abgerufen am 12. März 2023.
- ↑ Initiative Transparente Zivilgesellschaft. In: caritas.de. Abgerufen am 13. November 2019.
- ↑ Wie viele Ehrenamtliche gibt es in der Caritas? In: caritas.de. Abgerufen am 13. November 2019.
- ↑ Deutscher Caritasverband e. V.: Die Caritas in Deutschland und weltweit – Wer wir sind und was wir tun. 5. Juni 2019, abgerufen am 7. Juni 2019.
- 1 2 Millionenfache Hilfe Caritas.de, abgerufen am 5. August 2020.
- ↑ Rainer Hank: Die heimlichen Geschäfte der Wohltäter. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 4. Juni 2012, abgerufen am 3. Dezember 2014.
- ↑ Wilhelm Liese: Wohlfahrtspflege und Caritas im Deutschen Reich, in Deutsch-Österreich, der Schweiz und Luxemburg. Volksvereins-Verlag, Mönchengladbach 1914, S. 107–109.
- ↑ Peter Hammerschmidt: Die Wohlfahrtsverbände im NS-Staat. 1999, ISBN 978-3-8100-2128-1, S. 143.
- ↑ Peter Hammerschmidt: Die Wohlfahrtsverbände im NS-Staat, S. 143 mN.
- ↑ Peter Hammerschmidt: Die Wohlfahrtsverbände im NS-Staat, S. 143 mwN.
- ↑ Protokoll der Zentralratssitzung des Deutschen Caritasverbandes vom 6. Juni 1933 (ADC, 081/01-16)
- ↑ Peter Hammerschmidt: Die Wohlfahrtsverbände im NS-Staat, S. 143.
- ↑ Schreiben des Deutschen Caritasverbandes an Reichskanzler Adolf Hitler aus dem Juli 1933 (ADC, 740.5 Fasz. 2).
- 1 2 3 Peter Hammerschmidt: Die Wohlfahrtsverbände im NS-Staat, S. 144.
- ↑ Vgl. https://www.domradio.de/themen/caritas/2018-03-09/caritaspraesident-mahnt-auseinandersetzung-mit-ns-zeit.
- ↑ Olaf Blaschke: Die Kirchen und der Nationalsozialismus, Relam Verlag, Ditzingen 2014, S. 143.
- ↑ Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e. V. – Historisches (Memento vom 17. Oktober 2014 im Internet Archive)
- ↑ Satzung
- 1 2 Eva Welskop-Deffaa zur neuen Caritas-Präsidentin gewählt. Deutscher Caritasverband e. V., Pressemitteilung vom 13. Oktober 2021.
- ↑ Deutsche Bischofskonferenz Pressemeldung | Nr. 197 vom 16.11.2021: Bischof Bätzing: „Was unsere Caritas tut, ist unverzichtbar“, abgerufen am 16. November 2021
- ↑ Eva Maria Welskop-Deffaa – Präsidentin. In: caritas.de, abgerufen am 12. März 2023.
- ↑ Kampagnen und Initiativen der Caritas. caritas.de, 2020
- ↑ #DasMachenWirGemeinsam. Abgerufen am 7. April 2022.
- ↑ Wie Caritas international um Spenden wirbt. caritas.de
- ↑ AVR = Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes
- ↑ Reinhard Richardi: Arbeitsrecht in der Kirche. Beck, München 20034, ISBN 3-406-46177-8
- ↑ Arbeitsrechtliche Kommission
- ↑ David Gutensohn: Kein Bonus in Gottes Namen. In: zeit.de. 9. Dezember 2020, abgerufen am 13. Dezember 2020.
- ↑ Spiegel.de:Katholische Kirche, Modernes Arbeitsrecht gilt nicht in allen Bistümern
- ↑ Sueddeutsche.de: Holzkirchen, Lesbische, verpartnerte Hortleiterin darf ihren Job behalten
- ↑ Queer.de:Caritas stellt lesbische verpartnerte Hortleiterin wieder ein
- ↑ So finanziert sich die Caritas. Abgerufen am 26. April 2017.
- ↑ Konrad Fischer: Caritas und Diakonie bedienen sich beim Staat, Wirtschaftswoche, 20. November 2012, abgerufen am 20. Juni 2023
- ↑ Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid): „Kirchenquote“ bei Caritas und Diakonie, 17. Oktober 2005, abgerufen am 25. November 2016
- ↑ Finanzen
- ↑ http://www.caritas-akademien.de/
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- ↑ Wolfgang Beck: Die Krise ist nicht gerecht – Interview mit der Ordensschwester Carmen Speck. feinschwarz.net Theologisches Feuilleton, 18. April 2020, abgerufen am 6. Juni 2021.
- ↑ Deutscher Caritasverband e V: Fachverbände der Caritas. 9. Dezember 2021, abgerufen am 28. September 2022.
- ↑ https://www.netzwerk-ebd.de/mitglieder/deutscher-caritasverband/
- ↑ Das Zeichen des Caritasverbands. Ein Kreuz, das Flammen schlägt. (Nicht mehr online verfügbar.) www.caritas-nah-am-naechsten.de, archiviert vom am 6. November 2016; abgerufen am 3. Juni 2020.
- ↑ Neuer Tarifabschluss sichert weiterhin gute Arbeitsbedingungen. Abgerufen am 7. Juni 2022.
- ↑ Caritas lehnt flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege ab. In: zeit.de. 25. Februar 2021, abgerufen am 28. Februar 2021.
- ↑ Tarifvertrag für Pflegende scheitert. In: taz.de. 25. Februar 2021, abgerufen am 28. Februar 2021.
- ↑ Basil Wegener: Caritas verhindert flächendeckenden Altenpflege-Tarifvertrag. In: n-tv.de, 25. Februar 2021.
- ↑ David Gutensohn: „Es hilft uns nicht weiter, wenn wir dem Tarifvertrag nachtrauern“. In: Zeit Online. 11. März 2021, abgerufen am 22. März 2021.
Koordinaten: 48° 0′ 15″ N, 7° 51′ 24″ O