Die Lucie
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Tümpel im Süden der Lucie | |
Lage | Nördlich von Lüchow (Wendland), Landkreis Lüchow-Dannenberg, Niedersachsen |
Fläche | 1.711 ha |
Kennung | NSG LÜ 006 |
WDPA-ID | 30113 |
Geographische Lage | 53° 2′ N, 11° 12′ O |
Meereshöhe | von 18 m bis 35 m |
Einrichtungsdatum | 28. Juni 1951 |
Verwaltung | NLWKN |
Die Lucie ist ein Naturschutzgebiet in der niedersächsischen Gemeinde Trebel und der Stadt Lüchow (Wendland) in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) sowie der Gemeinde Gusborn in der Samtgemeinde Elbtalaue im Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Die Herkunft des Namens ist nicht eindeutig geklärt. Er leitet sich möglicherweise aus dem Drawänopolabischen ab, der früher hier gesprochenen westslawischen Sprache, und bedeutet so viel wie Weide, Wiese, Sumpf, Sumpfniederung.
Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG LÜ 006 ist circa 1.711,6 Hektar groß. Es ist Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes „Lucie“. Im Nordosten grenzt es an das Landschaftsschutzgebiet „Langendorfer Berg“. Das Gebiet steht seit dem 28. Juni 1951 unter Naturschutz. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Das Naturschutzgebiet liegt südöstlich von Dannenberg (Elbe) und nordöstlich von Lüchow (Wendland) innerhalb des Naturparks Elbhöhen-Wendland. Es stellt einen naturnahen Waldbestand mit Altholzbeständen unter Schutz. Bei dem Waldbestand handelt es sich um einen entwässerten, ehemaligen Bruchwald in der Jeetzelniederung, der als Naturwirtschaftswald und als lichter Wald bewirtschaftet wird.
Teile des Gebietes sind vermoort. Zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung fand noch Torfgewinnung in Torfstichen statt. Das Waldgebiet ist ein bedeutender Lebensraum für Vögel und Schmetterlinge.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Antje Schmitz: Die Siedlungsnamen und Gewässernamen des Kreises Lüchow-Dannenberg (Kieler Beiträge zur Deutschen Sprachgeschichte). Wachholtz, 1999, ISBN 978-3-529-04369-7.
- ↑ Umweltkarten Niedersachsen – Naturschutzgebiete – Die Lucie, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (im Verordnungstext von 1951 steht: rund 1800 ha). Abgerufen am 25. Oktober 2022.