Dieser Artikel behandelt die Dienstgrade, Dienstgradabzeichen sowie Funktionskennzeichnung im Einsatz bei den Freiwilligen Feuerwehren, Berufsfeuerwehren, an der Landesfeuerwehrschule und bei den Brandschutzaufsichtsbehörden in Hessen.

Freiwillige Feuerwehr

Rechtsgrundlage ist das Gesetz- und Verordnungsblatt vom 7. November 2022, veröffentlicht vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.

Die Ernennung zum jeweiligen Dienstgrad ist neben der Dienstzeit primär mit der Fach- und Führungsqualifikation der Feuerwehrangehörigen sowie vor allem bei den höheren Dienstgraden auch mit ausgeübter Funktion und der Größe der Freiwilligen Feuerwehr verknüpft. Eine Beförderung nur aufgrund zeitlich längerer Zugehörigkeit zur Feuerwehr ist nicht vorgesehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Dienstgrad.

Beschreibung der Dienstgradabzeichen und Funktionsabzeichen

  • Dienstgradabzeichen und Funktionsabzeichen aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 38, 51 oder 64 mm (mit Einfassung in Eichenlaub 77 mm) hoch, umlaufender Rand als Litze 2 mm, stets 6 mm vom Rand.
  • Balken 60 mm breit und 8 mm hoch. Abstand der Balken voneinander 5 mm. Abstand zwischen Balken 7 mm.
  • Vierzackiger Stern mit 15 mm Durchmesser.
  • Jugendfeuerwehrflamme mittig.
  • Sechszackiger silberfarbener Stern aus zwei ineinander gestellten gleichseitigen Dreiecken mit 17 mm Kantenlänge.
  • Sechszackiger goldfarbener Stern aus zwei ineinander gestellten gleichseitigen Dreiecken mit 17 mm Kantenlänge.
  • Richtfarben: Karmesinrot/Hellkarmesin RAL3014, Silber/Silbergrau RAL 7001, Gold/Goldgelb RAL 1004

gezeigte Darstellungen sind nicht maßstabsgerecht.

Dienstgrade

Dienstgrad Abkürzung Abzeichen Beschreibung Voraussetzung
Mannschaften
Feuerwehrfrau-Anwärterin / Feuerwehrmann-Anwärter FFrA / FMA Litze in Karmesinrot Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr
Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann FFr / FM Ein Balken und Litze in Karmesinrot Truppmannausbildung Teil 1 (Grundlehrgang)
Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann OFFr / OFM Zwei Balken und Litze in Karmesinrot drei Dienstjahre14, Truppmannausbildung Teil 1 und 2 und ein Sonderlehrgang2
Hauptfeuerwehrfrau / Hauptfeuerwehrmann HFFr / HFM Drei Balken und Litze in Karmesinrot vier Dienstjahre, Lehrgang Truppführer und zwei Sonderlehrgänge
Führungskräfte
Löschmeisterin / Löschmeister LM'in / LM Ein Balken in Karmesinrot und Litze silberfarben vier Dienstjahre, Lehrgang Gruppenführer und drei Sonderlehrgänge
Oberlöschmeisterin / Oberlöschmeister OLM'in / OLM Zwei Balken in Karmesinrot und Litze silberfarben fünf Dienstjahre, Lehrgang Gruppenführer3 und vier Sonderlehrgänge
Hauptlöschmeisterin / Hauptlöschmeister HLM'in / HLM Drei Balken in Karmesinrot und Litze silberfarben fünf Dienstjahre, Lehrgang Zugführer3 und vier Sonderlehrgänge
Brandmeisterin / Brandmeister BM'in / BM Ein Balken und Litze silberfarben sechs Dienstjahre, Lehrgang Zugführer3 und fünf Sonderlehrgänge
Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister OBM'in / OBM Zwei Balken und Litze silberfarben sieben Dienstjahre, Lehrgang Verbandsführer3 und sechs Sonderlehrgänge
Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister HBM'in / HBM Drei Balken und Litze silberfarben acht Dienstjahre, Lehrgang Verbandsführer3 und sieben Sonderlehrgänge
1 
in einer Einsatzabteilung
2 
Zu den Sonderlehrgängen zählen:

Nach Truppmannausbildung: Teil 1 Atemschutzgeräteträger-Lehrgang, Atemschutzgeräteträger-Lehrgang II, Sprechfunklehrgang. Nach Truppführerlehrgang: Sanitäter der Freiwilligen Feuerwehr, Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall, Technische Hilfeleistung Bau, Maschinisten-Lehrgang, Lehrgang GABC-Einsatz, Lehrgang Grundmodul GABC-Einsatz, Lehrgang Praxismodul GABC-Einsatz, Drehleitermaschinisten-Lehrgang, Bootsführerlehrgang, Lehrgang Praxismodul Dekon P, GABC-Erkundung, Lehrgang GABC-Dekontamination, Lehrgang Praxismodul Erkundung, Lehrgang Praxismodul GABC-Messzentrale, Gerätewart-Lehrgang, Atemschutzgerätewartlehrgang I, Atemschutzgerätewartlehrgang II, Grundausbildung für Motorkettensägen, Lehrgang Vorbeugender baulicher Brandschutz.

Nach mind. Gruppenführerlehrgang: Leiter Atemschutz, Technische Hilfeleistung Bahn I, Technische Hilfeleistung Bahn II, Lehrgang Führen im GABC-Einsatz, Lehrgang Grundmodul GABC-Führen, Lehrgang Praxismodul GABC-Führen, Lehrgang GABC für Wehrführer, Kartenkundelehrgang, Lehrgang Kreisausbilder, Ausbilder in der Feuerwehr, Lehrgang Brandschutzerziehung, Lehrgang Vorbeugender Brandschutz für Führungskräfte, Katastrophenschutzlehrgänge, Seminar Führungslehre – Baustein A, Seminar Führungslehre – Baustein B.

3 
Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen sind regelmäßig Fortbildungsseminare zu besuchen.
4 
Bei Besitz der Leistungsspange der Jugendfeuerwehr kann die erforderliche Dienstzeit um ein Jahr verkürzt werden.

Zusätzliche Funktionsabzeichen

Die zusätzlichen Funktionsabzeichen werden oberhalb des Dienstgradabzeichens getragen.

Jugendbereich

  • Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart (rote Flamme, mittig, ohne Rahmen)
  • Stellvertretender Stadt-/Gemeindejugendfeuerwehrwart (silberne Flamme, mittig, ohne Rahmen)
  • Stv. Stadtjugendfeuerwehrwart in kreisfreien Städten bzw. Stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart (goldene Flamme, mittig, ohne Rahmen)
  • Jugendfeuerwehrwart (rote Flamme, mittig, rote Umrandung)
  • Stadt-/Gemeindejugendfeuerwehrwart (silberne Flamme, mittig, silberne Umrandung)
  • Stadtjugendfeuerwehrwart in kreisfreien Städten bzw. Kreisjugendfeuerwehrwart (goldenen Flamme, mittig, goldene Umrandung)

Städte / Gemeinden

  • Stellvertretender Wehrführer (ein silberner Stern, mittig)
  • Stellvertretender Stadt-/Gemeindebrandinspektor (in Städten bis 50.000 Einwohner) (zwei silberne Sterne mittig in Reihe)
  • Wehrführer (ein silberner Stern mittig mit silberne Umrandung)
  • Stadt-/Gemeindebrandinspektor (in Städten bis 50.000 Einwohner) (zwei silberne Sterne mittig in Reihe mit silberne Umrandung)
  • Sprecher der Feuerwehr (in Städten ab 50.000 Einwohner ohne Berufsfeuerwehr) (ein Stern mittig mit einem kurzen Balken, links und rechts mit Umrandung)

Landkreise / Kreisfreie Städte / Sonderstatusstädte

Kreisbrandinspektorinnen und Kreisbrandinspektoren, deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister nach § 13 Absatz 1 HBKG tragen ausschließlich Funktionsabzeichen:

Berufsfeuerwehren, Landesfeuerwehrschule und Brandschutzaufsicht

Die Dienstgrade der Berufsfeuerwehren, der Landesfeuerwehrschule und der Brandschutzaufsicht ergeben sich ebenfalls aus der Hessischen Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung (HFDV). Dieser gilt auch für die hauptamtlich tätigen Beamten im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehren. Die Dienstgradabzeichen stimmen in Größe, Form und Trageweise mit denen der Freiwilligen Feuerwehren überein. Für Beamte ist der Dienstgrad untrennbar mit der Besoldungsgruppe verbunden, die zwecks Vergleichbarkeit mit aufgeführt werden.

Dienstgrad Abkürzung Abzeichen Beschreibung Besoldungsgruppe
Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
Brandmeisterin / Brandmeister BM‘in / BM Zwei Balken und Litze silberfarben A 7
Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister OBM‘in / OBM Drei Balken und Litze silberfarben A 8
Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister HBM‘in / HBM Vier Balken und Litze silberfarben A 9 oder A 9z
Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst
Brandoberinspektor-Anwärterin / Brandoberinspektor-Anwärter BOIA‘in / BOIA Litze silberfarben Anwärterbezüge
Brandinspektorin / Brandinspektor BI‘in / BI Ein Stern mittig und Litze silberfarben A 9
Brandoberinspektorin / Brandoberinspektor BOI‘in / BOI Zwei Sterne mittig in Reihe und Litze silberfarben A 10
Brandamtfrau / Brandamtmann BA‘frau / BA Drei Sterne in Form eines Dreiecks und Litze silberfarben A 11
Brandamtsrätin / Brandamtsrat BAR‘in / BAR Vier Sterne in Form einer Raute und Litze silberfarben A 12
Brandoberamtsrätin / Brandoberamtsrat BOAR‘in / BOAR Fünf Sterne, davon vier in Form eines Rechtecks, ein Stern mittig und Litze silberfarben A 13 oder A 13z
Höherer feuerwehrtechnischer Dienst
Brandreferendarin / Brandreferendar BRef‘in / BRef Litze goldfarben Anwärter-Bezüge
Brandrätin / Brandrat BR‘in / BR Ein Stern mittig und Litze goldfarben A 13
Brandoberrätin / Brandoberrat BOR‘in / BOR Zwei Sterne mittig in Reihe und Litze goldfarben A 14
Branddirektorin / Branddirektor BD‘in / BD Drei Sterne in Form eines Dreiecks und Litze goldfarben A 15
Leitende Branddirektorin / Leitender Branddirektor

Ministerialrätin / Ministerialrat

Ltd. BD‘in / Ltd. BD

MR’in / MR

Vier Sterne in Form einer Raute und Litze goldfarben A 16
Direktor/in der Branddirektion

Direktor/in der Landesfeuerwehrschule

Dir‘in BrandD / Dir BrandD

Dir‘in LFS / Dir LFS

Fünf Sterne, davon vier in Form eines Rechtecks, ein Stern mittig und Litze goldfarben B 2 oder B 3
Landesbranddirektorin / Landesbranddirektor

Ministerialrätin / Ministerialrat

LBD’in / LBD

MR’in / MR5

Fünf Sterne, davon vier in Form eines Rechtecks, ein Stern mittig in Eichenlaub und Litze goldfarben B 2 oder B 3
5 
jeweils als Referatsleiter Brandschutz im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport

Funktionskennzeichnung im Einsatz

Bei Einsätzen arbeiten die Rettungskräfte oft mit anderen Institutionen und Rettern aus dem größeren Umkreis zusammen, nicht immer ist daher klar wer über welche Qualifikation oder welche Funktion verfügt. Die verschiedenen Kennzeichnungen helfen dabei die Kommunikationswege so kurz wie möglich und den Einsatz damit effizienter zu gestalten. Die Funktionskennzeichnung steht nicht unmittelbar mit dem Dienstgrad in Verbindung.

Helmkennzeichnung

  • Punkt mit 20 mm Durchmesser, Richtfarbe: Rot RAL 3019
  • Punkt mit 20 mm Durchmesser, Richtfarbe: Blau RAL 5017 (ähnlich)
  • Streifen mit 70 mm Länge und 10 mm Breite, Richtfarbe: Rot RAL 3019
  • Ring umlaufend mit jeweils 10 mm Breite, Richtfarbe: Rot RAL 3019
  • Werden beide farbigen Punkte auf einem Helm verwendet, so sind diese horizontal oberhalb des Reflexstreifens in der Reihenfolge Blau/Rot anzuordnen.

gezeigte Darstellungen sind nicht maßstabsgerecht.

Kennzeichnung Freiwillige Feuerwehr Berufsfeuerwehr
Sanitäter der Freiwilligen Feuerwehr entfällt (Die Ausbildung des mittleren Dienstes schließt in Hessen den Rettungssanitäter mit ein). Darüber hinaus können je nach Stadt Feuerwehrbeamte auch als Rettungsassistent oder sogar Notfallsanitäter ausgebildet sein.
Atemschutzgeräteträger Atemschutzgeräteträger (Kennzeichnung ist keine Pflicht)
Gruppenführer Gruppenführer, Fahrzeugführer
Zugführer Zug- oder Wachabteilungsführer
Stadtbrand-, Gemeindebrandinspektor Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes, Kreisbrandmeister
Leiter einer Feuerwehr* Kreisbrandinspektor, Beamter des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes
Landesbranddirektor

*in Städten >50.000 Einwohner ohne Berufsfeuerwehr

Kennzeichnungswesten

Im Einsatz tragen Fach- und Führungskräfte zur Kennzeichnung eine farbige Weste mit ergänzender Funktionsaufschrift auf dem Rückenteil. Die Weste wird über der jeweiligen Einsatzkleidung getragen. Die Farben sind dabei verschiedenen Funktionen zugeordnet.

Funktion Bildliche Darstellung Westenaufschrift
Technische Einsatzleiterin /
Technischer Einsatzleiter
Einsatzleiter
Abschnittsleiterin /
Abschnittsleiter
Abschnittsleiter
Zugführerin /
Zugführer
Zugführer
Fahrzeugführer/in
Gruppenführer/in
Staffelführer/in
je nach Einsatz und Feuerwehr
Fachberaterin / Fachberater
Sonderfunktion (bspw. Atemschutzüberwachung)
Leitender Notarzt
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
je nach Funktionsausübung
Pressesprecherin /
Pressesprecher
Presse, Pressesprecher
Kräfte der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV)PSNV, Notfallseelsorge(r)

Einzelnachweise

  1. Zur besseren Lesbarkeit werden im Fließtext nur die männlichen Formen genannt. In den tabellarischen Auflistungen werden auch die weiblichen Bezeichnungen aufgeführt.
  2. 1 2 Hessische Verordnung über Dienst- und Schutzkleidung, Abzeichen der Amtsbezeichnung und der Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und Voraussetzungen für die Erlangung der Dienstgrade und Funktionen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren (Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung – HFDV). (PDF; 1,41 MB) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 7. November 2022, abgerufen am 5. August 2023.
  3. Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) vom 27. Mai 2013
  4. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (APOmgD-Feuerw). (PDF; 142 kB) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 1. Juli 2019, abgerufen am 5. August 2023.
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