Der Digitale Binnenmarkt (englisch Digital Single Market) ist ein geplanter Wirtschaftsraum zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der hauptsächlich auf die Wirtschaftsbereiche Digitales und Telekommunikation ausgerichtet sein soll. Er stellt ein Programm der Digitalen Agenda für Europa zum Europäischen Binnenmarkt im Rahmen der Strategie Europa 2020 (EU 2020) dar.

Innerhalb der Europäischen Kommission ist dafür der Vizepräsident und EU-Kommissar für Digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip zuständig, der Anfang 2017 übergangsweise ebenfalls zuständiger EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft war.

Ziel und Nutzen

Das Hauptziel des Digitalen Binnenmarktes der EU ist, dass die europäische Wirtschaft im Digitalbereich wieder den Anschluss an die weit fortgeschrittenen Volkswirtschaften der USA, Japans und Südkoreas in diesem Bereich findet. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen ein besserer Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen, bessere Rahmenbedingungen für digitale Netze und Dienstleistungen, eine stärkere Digitalisierung der Wirtschaft geschaffen und ein verstärkter Ausbau der digitalen Netze vorgenommen werden.

Durch die Beseitigung der derzeit 28 Einzelmärkte in der EU und den Ersatz durch einen großen Binnenmarkt soll neben 3,8 Mio. neuen Arbeitsplätzen auch ein Anstieg der EU-Wirtschaftsleistung um 415 Milliarden Euro erreicht werden.

Geplante Maßnahmen

Um einen Digitalen Binnenmarkt in der EU zu erreichen, sieht die EU-Kommission eine Vielzahl von Maßnahmen vor.

Beteiligung der Bürger

Die EU-Kommission bindet die Bürger der Europäischen Union aktiv in den Gesetzgebungsprozess ein, indem diese auf extra geschaffenen Foren im Internet direkt Vorschläge zur Verbesserung unterbreiten können.

Entwicklung

Die Europäische Kommission legte am 6. Mai 2015 das Papier Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa (KOM(2015)192) als Weiterentwicklung der Digitalen Agenda für Europa (KOM(2010)245) vor. Diese Maßnahmen sollen bis 2016 umgesetzt werden.[veraltet].

Konkrete Maßnahmen

Am 9. Dezember 2015 stellte EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger eine EU-Verordnung vor, nach welcher es Verbrauchern in der EU ermöglicht werden soll, Streamingdienst auch im EU-Ausland zu nutzen. Bisher konnte man diese Dienste meist nur im Heimatland des Nutzers abrufen, mit der geplanten Verordnung soll ein kostenfreier Abruf in allen EU-Ländern ermöglicht werden.

Einzelnachweise

  1. Digitaler Binnenmarkt. (PDF; 270 KB) In: EU-Gemeinderäteinformation. Regionalverband Pongau, September 2015, archiviert vom Original am 11. März 2016; abgerufen am 29. November 2021.
  2. Digitaler Binnenmarkt. ec.europa.eu. Abgerufen am 25. März 2017.
  3. Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. COM(2015) 192 endg. {SWD(2015) 100 final}; nicht im Amtsblatt veröffentlicht (deutsche Fassung, auf EUR-Lex).
  4. 1 2 Bundeskanzleramt Österreich: Digitaler Binnenmarkt/ Digitale Agenda für Europa (Übersicht) (Memento vom 4. Februar 2016 im Internet Archive)
  5. Digitalpläne der EU-Kommission: Ein Problemchen jetzt, die Brocken später, Spiegel online, 9. Dezember 2015
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