Als Drillinge, auch Kleinsortierung oder Feldware genannt, bezeichnet man Kartoffeln einer speziellen Größensortierung, unabhängig von der Kartoffelsorte.

Nach der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln (SpKartHKV) von 1985 mussten Speisekartoffeln beim Inverkehrbringen nach der Größe sortiert sein. Für Knollen langovaler bis langer Sorten waren 30 mm, für Knollen runder bis ovaler Sorten 35 mm Mindestgröße vorgeschrieben. Wurden kleinere Kartoffeln in Verkehr gebracht, mussten diese mit der Zusatzbezeichnung Drillinge versehen werden. Die Größensortierung war auf 25 bis 35 mm bei langovalen bis langen Sorten und 25 bis 40 mm bei runden bis ovalen Sorten festgelegt.

Mit der Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse und zur Aufhebung von Vorschriften im Bereich Obst und Gemüse vom 10. Juni 2009 wurde festgelegt, dass die Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln außer Kraft tritt. Die Kennzeichnung der Speisekartoffeln wird seit dem 1. Juli 2011 unter anderem durch das Lebensmittelrecht geregelt. Die Angabe der Sortierung bzw. der Sortierbandbreite auf dem Etikett ist nach geltendem Recht nur mehr fakultativ. Der Ausschuss der Spitzenverbände der Kartoffelwirtschaft für die Kartoffelgeschäftsbedingungen und das Sachverständigenwesen hat daher die 1956 abgefassten Berliner Vereinbarungen, auch Deutsche Kartoffelgeschäftsbedingungen genannt, überarbeitet. Diese gelten als Arbeitsgrundlage für die Marktbeteiligten und werden oft als freiwillige zusätzliche Qualitätsvereinbarungen in Verträge aufgenommen. Der Wortlaut bezüglich der Drillinge ist nahezu identisch mit der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln. Als Drillinge gelten weiterhin Kartoffeln in einer Größensortierung für Knollen langovaler bis langer Sorten von 25 bis 35 mm und Knollen runder bis ovaler Sorten von 25 bis 40 mm.

Einzelnachweise

  1. Handelsklassen – Speisekartoffeln. CODE–Knacker. Lexikon der Codes – Symbole – Kurzzeichen, abgerufen am 8. Februar 2013.
  2. Warum steht auf Kartoffelverpackungen der Hinweis „Nach Berliner Vereinbarungen“? (Memento vom 17. Februar 2013 im Webarchiv archive.today). MDR Thüringen – Das Radio, 23. April 2012.
  3. Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln vom 6. März 1985 (PDF) auf www.kennzeichnungsrecht.de (Memento vom 11. September 2010 im Internet Archive).
  4. Kennzeichnung von Speisekartoffeln im Handel ab dem 1. Juli 2011 – Eine Handreichung für Erzeuger und Vermarkter nach dem Wegfall der gesetzlichen Handelsklassen für Speisekartoffeln (PDF; 0,4 MB). Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, abgerufen am 8. Februar 2013.
  5. Ausschuss der Spitzenverbände der Kartoffelwirtschaft: Berliner Vereinbarungen von 1956 in der Fassung vom 9. Dezember 2010. www.berliner-vereinbarungen.de, abgerufen am 8. Februar 2013.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.