Der Ecklohn (auch: Eckentgelt) dient bei Tarifverhandlungen stellvertretend für die anderen Tariflöhne den Tarifparteien als Verhandlungsgegenstand.

Dabei ist der Ecklohn der für einen über 21 Jahre alten Facharbeiter der untersten Tarifgruppe festgesetzte Normallohn, aus dem sich durch prozentuale Zu- und Abschläge die Tariflöhne für andere Lohngruppen berechnen lassen.

In verschiedenen Tarifgebieten bzw. Branchen werden allerdings mittlerweile alle Lohngruppen einzeln festgelegt, so dass der Ecklohn diese Bedeutung verloren hat. Allerdings findet der oben beschriebene Ecklohn dennoch weiterhin Verwendung in der Vertragsgestaltung (z. B. Preisgleitklauseln in längerfristigen Werk- oder Dienstleistungsverträgen).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Tariflexikon des Verbands der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie
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