Basisdaten
Titel:Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen
Kurztitel: Energieleitungsausbaugesetz
Abkürzung: EnLAG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Energierecht
Fundstellennachweis: 752-7
Erlassen am: 21. August 2009
(BGBl. I S. 2870)
Inkrafttreten am: 26. August 2009
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 2. Juni 2021
(BGBl. I S. 1295, 1296)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
9. Juni 2021
(Art. 5 G vom 2. Juni 2021)
GESTA: J033
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das seit 2009 den beschleunigten Ausbau von 22 (ursprünglich 24) 380-kV-Drehstrom-Höchstspannungs-Freileitungen im Übertragungsnetz regelt. Im Rahmen von sechs (ursprünglich vier) Pilotvorhaben ist der abschnittsweise Einsatz von Erdkabeln möglich. Der EnLAG-Bedarfsplan, eine Liste konkreter Leitungsbauvorhaben, ist als Anlage Bestandteil dieses Gesetzes.

Eine mit dem EnLAG vergleichbare Funktion hat das 2013 verabschiedete Bundesbedarfsplangesetz, das weitere Leitungsbauvorhaben umfasst.

Hintergrund und Ziele

Das Energieleitungsausbaugesetz wurde am 7. Mai 2009 vom Bundestag und am 12. Juni 2009 vom Bundesrat verabschiedet. Im Bundestag erfolgte der Beschluss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung aus der SPD.

Die Entwicklung und Verabschiedung des Gesetzes steht im Zusammenhang mit der Liberalisierung der Energiemärkte und mit der durch die Energiewende bedingten Notwendigkeit zum Netzumbau und -ausbau. Mit dem Gesetz wurden diejenigen Höchstspannungsleitungen definiert, die von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ab 2009 vordringlich auszubauen waren bzw. sind.

Gemäß § 1 des Gesetzes dienen die EnLAG-Leitungsbauvorhaben neben der Einbindung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen auch der Interoperabilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der Europäischen Union (europäisches Verbundsystem), dem Anschluss neuer Kraftwerke oder der Vermeidung struktureller Engpässe im Übertragungsnetz. Alle Vorhaben entsprechen per § 1 Abs. 2 EnLAG den Zielsetzungen von § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), wodurch ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf feststehen. Ihre Realisierung ist zudem aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich. Diese gesetzliche Verankerung der Planrechtfertigung (Feststellung des Bedarfs) ist für Planungsverfahren und Genehmigungen verbindlich. Um das Ziel der Verfahrensbeschleunigung zu erreichen, legt § 1 Abs. 3 EnLAG ferner einen kurzen Rechtsweg fest; bei Klagen entscheidet das Bundesverwaltungsgericht (4. Revisionssenat) in erster und letzter Instanz.

Leitungsbauvorhaben des EnLAG-Bedarfsplans

Das Energieleitungsausbaugesetz in seiner 2019 geltenden Fassung umfasst 22 Vorhaben für Höchstspannungsleitungen mit einer Gesamtlänge von rund 1800 Kilometern, die in der Anlage des Gesetzes („EnLAG-Bedarfsplan“) aufgeführt sind. Die Auswahl der Vorhaben geschah vor allem aufgrund der dena-Netzstudie I von 2005 und der Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) der Europäischen Union von 2006. Aus der dena-Netzstudie I resultieren die EnLAG-Vorhaben-Nummern 1 bis 8 und 10; Vorhaben gemäß der TEN-E-Leitlinien sind die Nummern 1, 3, 4, 9 und 12. Die beiden in der Erstfassung des Gesetzes enthaltenen Vorhaben Nr. 22 und 24 wurden im Anschluss an Netzentwicklungsplan-Strom-Überprüfungen zwischenzeitlich gestrichen; die fortlaufende Vorhabennummerierung blieb davon unberührt.

Nach § 2 EnLAG sind technisch und wirtschaftlich effiziente Erdkabel-Teilabschnitte unter bestimmten Voraussetzungen zulässig bei den sechs Vorhaben mit den Nummern 2 (im Abschnitt Ganderkesee–St. Hülfe), 4 (Abschnitt Altenfeld–Redwitz), 5, 6, 14 (Rheinquerung im Abschnitt Wesel–Utfort) und 16. Die für Errichtung, Betrieb und Änderung von Erdkabeln anfallenden Mehrkosten sind auf die vier Übertragungsnetzbetreiber umzulegen.

Vorhaben-Nummern und -Bezeichnungen entsprechen der EnLAG-Anlage
Nr.1 Vorhaben1 Spannung Projektname Länge (ca. km) ÜNB (Geplante) Inbetriebnahme Realisierte Abschnitte
1 Neubau Höchstspannungsleitung Kassø (DK)–Hamburg Nord–Dollern  Dänemark AC 380 kV Mittelachse 195 Tennet 2020 komplett
2 Neubau Höchstspannungsleitung Ganderkesee–Wehrendorf AC 380 kV 94 Amprion/TenneT 2023 im Bau seit 2017
3 Neubau Höchstspannungsleitung Neuenhagen–Bertikow/Vierraden–Krajnik (PL)  Polen AC 380 kV 123 50Hertz 2022 Vierraden–Krajnik/Bundesgrenze (Inbetriebnahme 2018)
4 Neubau Höchstspannungsleitung Lauchstädt–Redwitz (als Teil der Verbindung Halle/Saale–Schweinfurt) AC 380 kV 190 50Hertz/TenneT 2017 komplett
5 Neubau Höchstspannungsleitung Dörpen/West–Niederrhein AC 380 kV 181 Amprion/TenneT 2023 Dörpen/West–Meppen (im Bau seit 2018);
Nordvelen–Borken Süd (Testbetrieb seit 2018);
Borken Süd–Wesel (Testbetrieb seit 2016)
6 Neubau Höchstspannungsleitung Wahle–Mecklar AC 380 kV 221 TenneT 2024 Lamspringe–Hardegsen (im Bau seit 2018);
Landesgrenze NI/HE–Mecklar (im Bau seit 2018)
7 Zubeseilung Höchstspannungsleitung Bergkamen–Gersteinwerk AC 380 kV 8 Amprion 2009 komplett
8 Zubeseilung Höchstspannungsleitung Kriftel–Eschborn AC 380 kV 10 Amprion 2017 komplett
9 Neubau Höchstspannungsleitung Hamburg/Krümmel–Schwerin AC 380 kV 65 50Hertz 2012 komplett
10 Umrüstung der Höchstspannungsleitung Redwitz–Grafenrheinfeld von 220 kV auf 380 kV (als Teil der Verbindung Halle/Saale–Schweinfurt) AC 380 kV 95 TenneT 2015 komplett
11 Neubau Höchstspannungsleitung Neuenhagen–Wustermark (als 1. Teil des Berliner Rings) AC 380 kV Nordring Berlin 80 50Hertz 2021 Birkenwerder–Wustermark (vorläufiger 220-kV-Betrieb seit 2017)
12 Neubau Interkonnektor Eisenhüttenstadt–Baczyna (PL)  Polen AC 380 kV 8 50Hertz nicht vor 20302  
13 Neubau Höchstspannungsleitung Niederrhein/Wesel–Landesgrenze NL (Richtung Doetinchem)  Niederlande AC 380 kV 30 Amprion 2018 komplett
14 Neubau Höchstspannungsleitung Niederrhein–Utfort–Osterath AC 380 kV 42 Amprion 2024 St. Tönis–Fellerhöfe (im Bau seit 2019);
Bestandsleitungsabschnitte:
Hüls West–St. Tönis,
Fellerhöfe–Osterrath
15 Neubau Höchstspannungsleitung Osterath–Weißenthurm AC 380 kV 136 Amprion 2022 Osterath–Rommerskirchen (im Bau seit 2018);
Rommerskirchen–Sechtem (im Bau seit 2017);
Sechtem–Weißenthurm (Inbetriebnahme 2013)
16 Neubau Höchstspannungsleitung Wehrendorf–Gütersloh AC 380 kV 70 Amprion 2026  
17 Neubau Höchstspannungsleitung Gütersloh–Bechterdissen AC 380 kV 31 Amprion 2018 komplett
18 Neubau Höchstspannungsleitung Lüstringen–Westerkappeln AC 380 kV 20 Amprion 2026 komplett (2017 fertiggestellt, ein Stromkreis noch im 220-kV-Betrieb)
19 Neubau Höchstspannungsleitung Kruckel–Dauersberg AC 380 kV 126 Amprion 2025 Kruckel–Garenfeld (im Bau seit 2019);
Landesgrenze NRW/RP–Eiserfeld (im Bau seit 2017)
Landesgrenze NRW/RP–Dauersberg (im Bau seit 2017)
20 Neubau Höchstspannungsleitung Dauersberg–Hünfelden AC 380 kV 60 Amprion 2012 komplett
21 Neubau Höchstspannungsleitung Marxheim–Kelsterbach AC 380 kV 7 Amprion 2010 komplett
223 (aufgehoben)3 Umrüstung der Hochspannungsleitung Weier–Villingen von Nennspannung 110 kV auf Nennspannung 380 kV 70 TransnetBW 3 3
23 Umrüstung der Höchstspannungsleitung Neckarwestheim–Mühlhausen von Nennspannung 220 kV auf Nennspannung 380 kV AC 380 kV 25 TransnetBW 2015 komplett
244 (aufgehoben)4 Neubau Höchstspannungsleitung Bünzwangen–Lindach, Nennspannung 380 kV, sowie Umrüstung der Hochspannungsleitung Lindach–Goldshöfe von Nennspannung 110 kV auf Nennspannung 380 kV 60 TransnetBW 4 4
2 
Das Verfahren zum Vorhaben Nr. 12 ruht laut EnLAG-Monitoring-Bericht Q2/2019 wegen Schwierigkeiten mit der polnischen Seite (Polskie Sieci Elektroenergetyczne). Eine Gesamtinbetriebnahme mit der polnischen Seite ist nicht vor 2030 absehbar.
3 
Das Vorhaben Nr. 22 wurde nach einer Prüfung im Rahmen der Erstellung des Netzentwicklungsplans Zieljahr 2022 als nicht mehr energiewirtschaftlich notwendig eingestuft. Es wurde daher 2013 durch Art. 3 des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze aus dem EnLAG gestrichen.
4 
Das Vorhaben Nr. 24 wurde nach einer Prüfung im Rahmen der Erstellung des Netzentwicklungsplans Zieljahr 2024 als nicht mehr energiewirtschaftlich notwendig eingestuft. Es wurde daher 2015 durch Art. 5 des Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus aus dem EnLAG gestrichen.

Berichte und Monitoring

Gemäß § 3 EnLAG prüft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Einvernehmen mit dem BMUB und dem BMVI den Bedarfsplan (Liste der EnLAG-Leitungsbauvorhaben) auf Anpassungsnotwendigkeiten und legt dem Bundestag regelmäßig einen Bericht darüber vor, in dem auch Erfahrungen mit dem Erdkabeleinsatz bei EnLAG-Vorhaben darzustellen sind. Anfangs galt für die Berichte ein dreijähriger Turnus (2012 und 2015). Seit 2015 ist in jedem geraden Kalenderjahr ein Bericht vorzulegen, was erstmals 2016 und danach im Herbst 2018 geschah.

Als Regulierungsbehörde überprüft außerdem die Bundesnetzagentur (BNetzA) gemäß § 35 EnWG regelmäßig die Planungs- und Baufortschritte und erstellt quartalsweise einen Monitoring-Bericht über den aktuellen Stand der EnLAG-Vorhaben.

Im Juli 2012 äußerte die Bundesnetzagentur Kritik an der Geschwindigkeit des Netzausbaus. Ein Großteil der 2009 geplanten Vorhaben sei im Rückstand. Von insgesamt 1.834 Kilometern Leitungen seien 214 Kilometer (knapp 12 %) realisiert. Von den 24 Projekten seien zwei in Betrieb, und zwei weitere sollten bis Jahresende 2012 hinzukommen. 15 der 24 Vorhaben hätten bereits einen voraussichtlichen Zeitverzug zwischen einem und fünf Jahren. Im Juli 2014 berichtete die Bundesregierung, dass seit 2009 ca. 400 km von den insgesamt 1.877 km geplanten Stromleitungen errichtet wurden. Nach dem zweiten Quartal 2018 waren 1.150 km genehmigt und davon rund 800 km realisiert.

Literatur

  • Armin Steinbach, Peter Franke (Hrsg.): Kommentar zum Netzausbau. NABEG/EnLAG/EnWG/BBPlG/PlfZV. de Gruyter, Berlin 2017. ISBN 978-3-11-052486-4

Einzelnachweise

  1. Weg frei für Investitionen in moderne Netze – Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) kann in Kraft treten. Pressemitteilung. (Nicht mehr online verfügbar.) BMWi, 12. Juni 2009, archiviert vom Original am 30. Januar 2011; abgerufen am 16. Oktober 2017.
  2. Plenarprotokoll 16/220. (PDF) Stenografischer Bericht 220. Sitzung. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode, 7. Mai 2009, S. 24002, abgerufen am 18. Oktober 2017.
  3. 1 2 Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG). BNetzA, abgerufen am 21. Oktober 2017.
  4. dena-Netzstudie – Energiewirtschaftliche Planung für die Netzintegration von Windenergie in Deutschland an Land und Offshore bis zum Jahr 2020. (PDF) Studie im Auftrag der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Konsortium DEWI/E.ON Netz/EWI/RWE Transportnetz Strom/VE Transmission, 24. Februar 2005, abgerufen am 20. Oktober 2017.
  5. Entscheidung Nr. 1364/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze und zur Aufhebung der Entscheidung 96/391/EG und der Entscheidung Nr. 1229/2003/EG
  6. 1 2 Drucksache 18/9855. (PDF) Unterrichtung durch die Bundesregierung. Bericht nach § 3 des Energieleitungsausbaugesetzes. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode, 29. September 2016, S. 1, abgerufen am 20. Oktober 2017.
  7. 1 2 3 4 5 Monitoring des Stromnetzausbaus – EnLAG/BBPlG/Netzoptimierungsmonitoring/Offshore-Anbindungen – Zweites Quartal 2019. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) BNetzA, 23. Oktober 2019, archiviert vom Original am 15. Oktober 2019; abgerufen am 6. Dezember 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  8. BGBl. 2013 I S. 2543, PDF
  9. BGBl. 2015 I S. 2490, PDF
  10. Drucksache 19/4675. (PDF) Unterrichtung durch die Bundesregierung. Bericht nach § 3 des Energieleitungsausbaugesetzes. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode, 27. September 2018, abgerufen am 18. Oktober 2018.
  11. 1 2 Vorhaben aus dem Energieleitungsausbaugesetz. (Nicht mehr online verfügbar.) In: netzausbau.de. Bundesnetzagentur, archiviert vom Original am 11. Oktober 2018; abgerufen am 31. Januar 2018.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  12. Kritik der Bundesnetzagentur: Der Netzausbau hinkt hinterher. tagesschau.de, 3. August 2012, archiviert vom Original am 5. August 2012; abgerufen am 3. August 2012.
  13. Monitoringbericht 2012. Bundesnetzagentur, Bundeskartellamt, 5. Februar 2013, abgerufen am 6. Januar 2023.
  14. Antwort der Bundesregierung, 17. Juli 2014 (Memento des Originals vom 3. November 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.

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