Ernst Schönbauer (* 29. Dezember 1885 in Windigsteig, Österreich-Ungarn; † 3. Mai 1966 in Großdietmanns) war ein österreichischer Rechtswissenschaftler und Politiker (LB).

Leben

Schönbauer, der sich als „Hochschullehrer und Bauer“ bezeichnete, stammte aus einfachen Verhältnissen und war das jüngste von sechs Kindern. Nach Volksschule, Untergymnasium und Oberstufe legt er 1906 die Matura ab. Anschließend studierte er klassische und deutsche Philologie an der Universität Wien, wechselte an die Deutsche Universität Prag und schloss sein Studium dort mit Staatsexamen und Promotion zum Dr. phil. ab. Hierauf begann er in Prag Rechtswissenschaften zu studieren, setzte das Studium in Wien fort und schloss es 1915 mit dem akademischen Grad eines Dr. iur. ab. Zeitgleich war Schönbauer auch Student an der Universität für Bodenkultur Wien.

Ab 1915 nahm er als Freiwilliger am Ersten Weltkrieg teil, allerdings wegen eines Herzfehlers nicht an der Front, sondern im Ministerium für Landesverteidigung.

Am 4. März 1919 wurde Schönbauer Mitglied der Konstituierenden Nationalversammlung. Nachdem er ohne Parteizugehörigkeit vom 10. November 1920 bis zum 20. November 1923 bereits Abgeordneter des Nationalrates gewesen war, vertrat er dort anschließend den Landbund vom 7. Jänner 1924 bis zu seinem freiwilligen Ausscheiden am 1. Oktober 1930. Innerparteilich war Schönbauer Bundesobmann und Mitglied der Reichsparteileitung der Deutschösterreichischen Bauernpartei bzw. des Landbundes für Österreich.

1919 habilitierte Schönbauer sich an der Universität Berlin und wurde 1924 Privatdozent und außerordentlicher Professor für Römisches Recht, Antike Rechtsgeschichte und Papyrologie an der Universität Wien. 1933 gehörte er als korrespondierendes Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften an. 1934 erfolgte seine Wahl zum Dekan der juridischen Fakultät, die aber nicht bestätigt wurde, weil er den Beitritt zur Vaterländischen Front verweigerte.

Seine Ablehnung des Ständestaates führte nach dem Anschluss Österreichs 1938 dazu, dass er als kommissarischer Dekan eingesetzt wurde, er beantragte am 20. Mai 1938 die Aufnahme in die NSDAP und wurde rückwirkend zum 1. Mai aufgenommen (Mitgliedsnummer 6.193.422). „Schönbauer war ein einwandfreier Nationalsozialist, wie die Ortsgruppenleitung der NSDAP Schönbrunn am 2. Juli 1940 und die Kreisleitung VI am 24. Oktober 1940 bestätigen.“ Er war Mitglied in der NSV, im Reichslehrerbund (RLB) und im NSRB. „Nur sechs Tage nach dem ‚Anschluss‘ wurde Ernst Schönbauer in der nun nach Führerprinzip durchorganisierten Universität als neuer Dekan eingesetzt. Zirka 50 Prozent des Lehrkörpers wurden unter seiner Führung wegen ‚Fremdrassigkeit‘ oder ‚politischer Unzuverlässigkeit‘ entlassen.“ Im selben Jahr wurde Schönbauer zum Mitglied der Akademie für Deutsches Recht ernannt. Seine formelle Bestätigung zum Dekan erfolgte 1939.

Nach Kriegsende wurde Schönbauer im Mai 1945 von seiner Lehrtätigkeit suspendiert. Am 30. Jänner 1946 erhob er dagegen Einspruch, doch blieb die Berufung ebenso ohne Erfolg wie eine Eingabe an das Unterrichtsministerium vom 7. Juli 1948. Am 20. Juli 1948 wurde er endgültig des Dienstes enthoben. Schönbauer publizierte 1964 in dem der Neuen Rechten zuzuordnenden Eckartboten.

Literatur

  • Johannes Kalwoda: Ernst Schönbauer (1885–1966). Biographie zwischen Nationalsozialismus und Wiener Fakultätstradition. In: Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs. Heft 2, 2012, S. 282–316, Digitalisat (PDF; 433 kB) auf austriaca.at.
  • Theo Mayer-Maly: Ernst Schönbauer zum Gedächtnis. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung. Band 84, 1967, S. 627–630.
  • Irmgard Schartner: Die Staatsrechtler der juridischen Fakultät der Universität Wien im ‚Ansturm‘ des Nationalsozialismus. Umbrüche und Kontinuitäten. Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien 2011, insbesondere S. 258–303.
  • Christian H. Stifter: Zwischen geistiger Erneuerung und Restauration. US-amerikanische Planungen zur Entnazifizierung und demokratischen Reorientierung und die Nachkriegsrealität österreichischer Wissenschaft 1941–1955. Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2014, S. 298, 399, 603–604, Digitalisat auf oapen.org.

Einzelnachweise

  1. Irmgard Schartner: Die Staatsrechtler der juridischen Fakultät der Universität Wien im ‚Ansturm‘ des Nationalsozialismus. Umbrüche und Kontinuitäten. Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien 2011, S. 259.
  2. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/39110650
  3. Irmgard Schartner: Die Staatsrechtler der juridischen Fakultät der Universität Wien im ‚Ansturm‘ des Nationalsozialismus. Umbrüche und Kontinuitäten. Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien 2011, S. 261.
  4. Lukas Dünser, Nikolai Moser : Spiegelbild einer Wissenschaft? Das Wiener Juridicum zwischen Selbstverständnis und Erinnerung. In: Gedenkdienst Nummer 3, 2011, S. 4, Digitalisat (PDF; 1,64 MB) auf gedenkdienst.at.
  5. Österreichische Nationalbibliothek (Hg.): Eckartbote AutorInnen. In: onb.ac.at. Abgerufen am 20. November 2020.
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