Die Euromünzen
Eurozone
Belgien Belgien
Deutschland Deutschland
Estland Estland
Finnland Finnland
Frankreich Frankreich
Griechenland Griechenland
Irland Irland
Italien Italien
Kroatien Kroatien
Lettland Lettland
Litauen Litauen
Luxemburg Luxemburg
Malta Malta
Niederlande Niederlande
Osterreich Österreich
Portugal Portugal
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Spanien Spanien
Zypern Republik Zypern
Assoziierte Euronutzer
(mit eigenen Euromünzen)
Andorra Andorra
Monaco Monaco
San Marino San Marino
Vatikanstadt Vatikanstadt
Passive Euronutzer
(ohne eigene Euromünzen)
Kosovo Kosovo
Montenegro Montenegro
Zukünftige Eurostaaten
Bulgarien Bulgarien
Polen Polen
Rumänien Rumänien
Schweden Schweden
Tschechien Tschechien
Ungarn Ungarn
Ausstiegsklausel
Danemark Dänemark

Die Euromünzen sind die in derzeit 20 Ländern der Europäischen Union sowie den Nicht-EU-Staaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt in Umlauf gebrachten Münzen der gemeinsamen europäischen Währung Euro. Ein Euro wird unterteilt in 100 Cent; es gibt acht Nennwerte für Münzen.

Die Euromünzen wurden zusammen mit den Eurobanknoten ab dem 1. Januar 2002 eingeführt. Das Prägejahr der Münzen kann aber bis 1999 zurückgehen, als die Währung offiziell als Buchgeld eingeführt wurde.

Beschreibung

Parameter der Euromünzen
Bild Wert Durch­messer Dicke Masse Rändelung
(für Sehbehinderte)
Material ferro-
magnetisch
1 Cent 16,25 mm 1,67 mm 2,30 g glatt Stahl mit Kupfer-Ummantelung
(94,35 % Fe, 5,65 % Cu)
ja
2 Cent 18,75 mm 1,67 mm 3,06 g glatt mit umlaufender Kerbe
5 Cent 21,25 mm 1,67 mm 3,92 g glatt
10 Cent 19,75 mm 1,93 mm 4,10 g grobe Riffelung
(40 Riffel)
Nordisches Gold
(89 % Cu, 5 % Al, 5 % Zn, 1 % Sn)

Dichte: 7,01 g/cm³

nein
20 Cent 22,25 mm 2,14 mm 5,74 g spanische Blume
(glatt mit 7 Einkerbungen)
50 Cent 24,25 mm 2,38 mm 7,80 g grobe Riffelung
(50 Riffel)
1 Euro 23,25 mm 2,33 mm 7,50 g gebrochene Riffelung
(3 × 29 Riffel)

Ring: Nickel-Messing
(75 % Cu, 20 % Zn, 5 % Ni)
Kern: Kupfernickel, Nickel, Kupfernickel geschichtet (Magnimat)

Ring: nein
Kern: ja
2 Euro 25,75 mm 2,20 mm 8,50 g feine Riffelung
mit Schriftprägung
(252 Riffel)

Ring: Kupfernickel
(75 % Cu, 25 % Ni)
Kern: Nickel-Messing, Nickel, Nickel-Messing geschichtet

Gemeinsam ist den 1- und 2-Euro-Münzen ein Aufbau aus Ring und Kern (auch Pille). Vor der Prägung spricht man auch von Rohlingen und Ronden. Beim 1-Euro-Stück ist das ferromagnetische Nickel der Pille mit Kupfernickel beschichtet, beim 2-Euro-Stück mit Nickel-Messing.

Die Wahl des Münzmetalls war eine Frage der Zweckmäßigkeit und der Kosten. Münzlegierungen dürfen insbesondere nicht rostempfindlich sein und sollen sich im Gebrauch wenig abnutzen; Hautkontakt soll zudem keine Allergien auslösen. Wichtig ist auch, dass der Metallwert unter dem Nennwert der Münze bleibt – sonst besteht die Gefahr, dass die Münzen eingeschmolzen und als Ware gehandelt werden.

Die Herstellungskosten einer 1-Cent-Münze entsprachen 2004 dem Nominalwert. Die Herstellungskosten einer 2-Euro-Münze hingegen betrugen seinerzeit in Deutschland nur 13 Cent. Die Seigniorage genannte Differenz zum Nominalwert kommt dem jeweiligen Finanzministerium zugute.

Euromünzen haben auf Grund ihres Anteils an Nickel ein hohes Allergiepotenzial. Der bimetallische Aufbau von 1- und 2-Euro-Münzen führt bei Kontakt mit menschlichem Schweiß zu einem galvanischen Potential von 30–40 mV. Hierdurch können die Grenzwerte der Europäischen Direktive 94/27/EEC für Nickel bis um das 320-fache überschritten werden.

Schätzungen von Allergologen zufolge leiden in Deutschland bis zu elf Prozent der Frauen und sechs Prozent der Männer unter einer Nickelallergie. Kommen sie länger mit dem Metall in Kontakt, rötet sich die Haut, juckt und bildet Bläschen. Nach Angaben des Ärzteverbandes Deutscher Allergologen haben Kassierer und Bankangestellte ein deutlich erhöhtes Allergierisiko.

Münzstätten, Münzmeister

Euromünzen wurden und werden in folgenden Prägestätten und mit diesen Münzstättenzeichen (Mzz) geprägt:

LandZeitPrägeanstaltStandortMünzstättenzeichenBemerkung
Belgien1999 bis 2017Monnaie Royale de Belgique
Koninklijke Munt van België
Königliche Belgische Münze
Brüsselab 2008: behelmter Kopf des Erzengels MichaelSeit 1. Januar 2018 nur noch für die Bestellung von Umlaufmünzen, die Konzeption neuer Münzen und die Bekämpfung der Falschmünzerei zuständig. Prägung und Vermarktung von Umlaufmünzen wurden der Königlichen Niederländischen Münze (KNM) zugewiesen.
Deutschlandseit 1999Staatliche Münze BerlinBerlinAauch für Estland (Gemeinschaftsausgabe 2012)
seit 1998Hamburgische MünzeHamburgJ
seit 1999Staatliche Münze Baden-Württemberg Standort KarlsruheKarlsruheGauch für Lettland (1 und 10 Cent sowie 1 Euro 2014)
seit 1998Bayerisches HauptmünzamtMünchenD
seit 1999Staatliche Münze Baden-Württemberg Standort StuttgartStuttgartFauch für Lettland (2, 5, 20 und 50 Cent sowie 2 Euro 2014) sowie Gedenkmünze 2014 und Gemeinschaftsausgabe 2015
Finnlandseit 1999Suomen Rahapaja
(Mint of Finland, Finnische Münze)
Vantaabis 2006: ohne / 2007–2010: Füllhorn mit Ronden
ab 2010/11: Löwe
auch für Griechenland (1 und 2 Euro 2002 „S“), Luxemburg (2005), Irland (PP 2007), Slowenien (Gedenkmünzen 2007, 2009–2011), Zypern (2008 und Kursmünzen 2009) und Estland (2011)
Frankreichseit 1999Monnaie de ParisPessacFüllhornauch für Monaco, Griechenland (1, 2, 5, 10, 50 Cent 2002 „F“), Irland (2007 1 Cent), Luxemburg (2007, 2008), Malta 2008, 2015 (Gedenkmünze) und 2016 bis 2021 („F“) sowie einen Teil der 10, 20 Cent und 2 Euro-Münzen 2023, Andorra (Münzausgaben ungerader Jahre)
Griechenlandseit 2001Νομισματοκοπείο / Nomismatokopeio
(Bank of Greece – Mint)
Halandri (Athen)Palmetteaußer einem Teil der Kursmünzen 2002
auch für Zypern (ab 2010 und Gemeinschaftsausgaben 2012 und 2015)
Irlandseit 1999Lárionad Airgeadra an Bhainc Ceannais / Central Bank Currency CentreÁth an Ghainimh (Baile Átha Cliath) / Sandyford (Dublin)ohneaußer 1 und 5 Cent 2002 sowie 1 Cent 2007,
außer PP 2006, 2007, 2009, 2012 und 2016 sowie Gemeinschaftsausgaben 2007, 2009, 2012 und 2015
Italienseit 1999Istituto Poligrafico e Zecca dello StatoRomRauch für San Marino und Vatikanstadt
Kroatienseit 2023Hrvatska kovnica novca
(Croatian Mint)
Sveta NedeljaQuadrat im Kreis
Litauenseit 2015Lietuvos monetų kalyklaVilniusLM (im Kreis)auch für Estland (Gedenkmünzen 2015 bis 2018)
Niederlandeseit 1999Koninklijke Nederlandse Munt (KNM)Utrecht, seit März 2020 HoutenHermesstabauch für Luxemburg (bis 2004, 2006 und ab 2009), Slowenien 2008 (Trubar) und 2014 (Celjska), Zypern 2009 (WWU), Irland (PP und 2-Euro-Gedenkmünzen 2009 und 2012), Malta (Gemeinschaftsausgaben 2009, 2012 und 2015), Estland (Kursmünzen 2012), Belgien (ab 2018), Lettland (Gedenkmünze 2019)
Österreichseit 1999Münze ÖsterreichWienohneauch für Irland (PP der Gedenkmünzen 2015 und 2016)
Portugalseit 1999Imprensa Nacional-Casa da MoedaLissabonbis 2019: INCM
ab 2020: CASA DA MOEDA
Slowakeiseit 2008Mincovňa KremnicaKremnicaMK (im Kreis)auch für Slowenien (2012, 2013, 2015 und 2017)
Spanienseit 1999Fábrica Nacional de Moneda y Timbre – Real Casa de la MonedaMadridgekröntes Mauch für Griechenland (20 Cent 2002 „E“) und Andorra (Münzausgaben gerader Jahre)
Vereinigtes KönigreichRoyal MintLlantrisant
(Rhondda Cynon Taf)
für Irland: 1 und 5 Cent 2002

Euromünzen wurden und werden mit folgenden Münzmeisterzeichen (Mmz) geprägt:

LandPrägeanstaltStandortZeitMünzmeisterzeichenMünzmeister
BelgienKönigliche Münze BelgienBrüssel1999–2008
2009–2012
2013–2016
2017–2022
ab Aug. 20221
Waage
Feder
Katze
Wappen der Gemeinde Herzele
Aster vor Erlenmeyerkolben
Romain Coenen
Serge Lesens
Bernard Gillard
Ingrid Van Herzele
Giovanni Van de Velde
FrankreichMonnaie de ParisPessac1999–2000
2001–2002
2003
2004–2010
2011–2020
ab 2021
Biene
Hufeisen
Herz (Ligatur aus S und L)
Jagdhorn (mit Tierkreiszeichen Fische)
Fünfeck mit AGMP, YS
Nashorn mit den Initialen JJ im Quadrat
Pierre Rodier
Gérard Burqoy
Serge Levet
Hubert Larivière
Yves Sampo
Joaquin Jimenez
NiederlandeKönigliche Niederländische Münze (KNM)Utrecht, seit März 2020 Houten1999
2000
2001
2002
2003–2015
2015–2016
2016–2017
2017–2021
ab 2022
Pfeil und Bogen
Pfeil und Bogen mit Stern
Fruchttragende Weinranke
Fruchttragende Weinranke mit Stern
Kurssetzende Segel des Dreimastklippers Nederland
Kurssetzende Segel mit Stern
Kurssetzende Segel mit Stern
Sint-Servaas-Brücke, Maastricht
Rabe
Chris van Draanen
Vakanz unter Erik van Schouwenburg
Robert Bruens
Vakanz unter Maarten Brouwer
Maarten Brouwer
Vakanz unter Kees Bruinsma
Vakanz unter Ted Peters
Stephan Satijn
Bert van Ravenswaaij
1 
Belgische Euromünzen werden seit 2018 in den Niederlanden von der KNM (mit Mzz „Hermesstab“) geprägt, bis Juli 2022 mit dem Mmz Ingrid Van Herzeles, ab August 2022 mit dem Mmz Giovanni Van de Veldes.

Münzmeisterzeichen sind zu unterscheiden von Münzsignaturen, die den Münzgestalter oder den Münzgraveur benennen.

Entwertung, Verschrottung

Zwischen Ende 2009 und Anfang 2011 wurden, vorwiegend von Flugbegleitern, Münzen im Nennwert von 866.000 Euro mit dem Ersuchen um Einziehung und Ersatz bei der Bundesbank eingeliefert. Die Münzen stammten überwiegend aus Frankreich, Belgien, Österreich oder Spanien und waren von oder im Auftrag europäischer Zentralbanken durch Münztrennung entwertet, als Metallschrott weiterveräußert und unautorisiert nachträglich in China wieder zusammengesetzt worden. Der erhobene Vorwurf des Sichverschaffens und Inverkehrbringens von falschem Geld hatte vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand. Da die Münzen außerhalb des allgemeinen Zahlungsverkehrs eingeliefert wurden, bestand keine Gefahr, dass sie wieder in den Umlauf gelangten, da diese nicht nur erkennbar unfachmännisch zusammengesetzt, sondern auch stark beschädigt und daher nicht mehr umlauffähig waren. Die Deutsche Bundesbank hatte über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr mehrere hundert durchsichtige „Safebags“ mit solchen Münzen beanstandungsfrei angenommen und deren Nennwert erstattet. Diese Praxis der Bundesbank spricht gegen die Annahme, die amtliche Entwertung von Bicolormünzen erfolge im Wege der Trennung von Ring und Pille. Die Strafkammer konnte keine Erkenntnisse über das Entwertungsverfahren bei Euromünzen in anderen Euro-Ländern gewinnen, da sämtliche Anfragen der Ermittlungsbehörden an die jeweiligen Landeszentralbanken Frankreichs, Belgiens, Österreichs und Spaniens unbeantwortet blieben.

Münzfälschung, Bargeldversorgung

Trotz ihrer hohen technischen Qualität werden auch Euromünzen gefälscht. Durch die Vielzahl von Produktionsstandorten und Trägermaterialien erhöht sich die Gefahr, dass geheime Informationen hinsichtlich der Sicherheitsmerkmale in die falschen Hände geraten. Am 22. Juli 1998 forderte die Kommission die baldige Errichtung eines harmonisierten Rechtsrahmens und den Aufbau einer von der EZB unterhaltenen EU-Geldfälschungsdatenbank. Im Oktober 1998 wurde vereinbart, diese durch eine Datenbank über Münzfälschung zu ergänzen. Am 3. Februar 1999 beschloss der Wirtschafts- und Finanzausschuss den Counterfeit Organisation and Investigation Network / C.O.I.N. genannten Plan zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für technische und wissenschaftliche Analysen (ETSC / European Technical and Scientific Center) zur Analyse und Klassifizierung aller weltweit aufgespürten Fälschungen von Euro-Münzen sowie nationale Münzanalysezentren zur Erfassung aller in ihrem Staatsgebiet auftretenden Fälschungsfälle. Der Rat Justiz und Inneres (JAI) beschloss am 29. April 1999, den Aufgabenbereich von Europol um die Bekämpfung der Geldfälschung zu erweitern.

2012 wurden nach Angaben der EZB rund 184.000 Falschmünzen aus dem Verkehr gezogen. Somit kam auf 100.000 echte Münzen eine Fälschung. Die 2-Euro-Münze macht fast zwei Drittel aller entdeckten Falschmünzen aus. Die Deutsche Bundesbank registrierte 2013 rund 52.000 Münzfälschungen. Anfang Dezember 2014 wurden in Italien 306.000 in China produzierte falsche Ein-Euro- und Zwei-Euro-Münzen mit einem Gesamt-Nennwert von 556.000 Euro sichergestellt.

Die zum 1. Januar 2013 in Deutschland in Kraft getretene Bargeldprüfungsverordnung, die aufgrund einer EU-Verordnung zur Festlegung von Maßnahmen zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erlassen wurde, sieht vor, dass Banken auch Münzen auf Fälschungen prüfen oder prüfen lassen müssen, so wie es zuvor schon bei Geldscheinen vorgeschrieben war. Während einer Übergangsfrist konnten Bankinstitute ihre alten Automaten zum Einzahlen von Münzen noch verwenden. Ab Anfang 2015 sind nur noch zertifizierte Geräte zugelassen. Eine neue „Bandstraße“, die Münzen sammelt, sortiert und auf Echtheit prüft, kostet 200.000 Euro. Demzufolge delegieren z. B. Sparkassen das Zählen und Prüfen von Münzen an Werttransportunternehmen, und Kunden – beispielsweise Kaufleute, die ihre Tageseinnahmen abliefern – müssen für jede Münzeinzahlung dann eine Gebühr von fünf Euro zahlen.

Hintergrund ist, dass sich die Deutsche Bundesbank mehr und mehr von der Versorgung mit Hartgeld zurückzieht. Im Jahr 2000 konnten Läden ihre Einnahmen in 129 Filialen der Landeszentralbanken einzahlen; doch von denen sind mittlerweile drei Viertel geschlossen. 2015 sank ihre Zahl auf 34 Filialen. Münzen bekommen Banken von der Bundesbank auch nicht mehr in kleinen Stückelungen, sondern nur noch in Form eines 700 kg wiegenden Containers.

Umlaufmengen Euromünzen (Stand: Juli 2022)
NennwertUmlaufmengeAnteilUmlaufwertAnteil am Wert
1 Cent38.594 Mio.26,8 %386 Mio. €1,2 %
2 Cent30.145 Mio.21,0 %603 Mio. €1,9 %
5 Cent23.460 Mio.16,3 %1.173 Mio. €3,7 %
10 Cent16.561 Mio.11,5 %1.656 Mio. €5,2 %
20 Cent13.026 Mio.9,1 %2.605 Mio. €8,1 %
50 Cent6.884 Mio.4,8 %3.442 Mio. €10,7 %
1 Euro7.969 Mio.5,5 %7.969 Mio. €24,8 %
2 Euro7.131 Mio.5,0 %14.262 Mio. €44,4 %
Insgesamt143.770 Mio.100 %32.096 Mio. €100 %

Bargeldumlauf

Im Juli 2022 waren rund 144 Mrd. Euromünzen mit einem Gesamtwert von rund 32 Mrd. Euro im Umlauf. Der Umlaufwert je Münzsorte steigt mit ihrem Nennwert: 1 % des Umlaufwerts aller Münzen liegt in den 1-Cent-Münzen, 2 % in den 2-Cent-Münzen, 4 % in den 5-Cent-Münzen, 5 % in den 10-Cent-Münzen, 8 % in den 20-Cent-Münzen, 11 % in den 50-Cent-Münzen, 25 % in den 1-Euro- sowie 44 % in den 2-Euro-Münzen. Stückzahlmäßig allerdings sind die Münzen umso zahlreicher im Umlauf, je kleiner ihr Nennwert ist; 1-Euro- und 2-Euro-Münzen sind jedoch etwas häufiger als 50-Cent-Münzen. Es laufen 38 Mrd. 1-Cent-Münzen um, doch nur gut 7 Milliarden 2-Euro-Münzen. Rein statistisch gibt es ca. 420 Euro-Münzen pro Einwohner der Eurozone.

Im Vergleich zu den Eurobanknoten machen die Münzen nur knapp 2,0 % des gesamten Bargeldumlaufs von 1.633 Mrd. Euro aus. Jedoch sind die Umlaufmengen der Banknoten mit 29,1 Mrd. Stück deutlich geringer.

Umlaufmünzen der Mikrostaaten

Der Rat beschloss unter anderem: „Monaco, San Marino und Vatikanstadt […] können unter bestimmten Bedingungen Euro-Münzen prägen. Zu diesem Zweck werden Frankreich (für Monaco) und Italien (für den Vatikan und San Marino) vom Rat ermächtigt, Verhandlungen zu führen und die Vereinbarung im Namen der Gemeinschaft abzuschließen.“ Am 14. Juli 2009 erstattete die Kommission dem Rat einen Bericht über die Währungsvereinbarungen mit den Kleinstaaten. Darin wird festgestellt:

  • Für den Umlauf bestimmte Euro-Münzen sind primär ein Zahlungsmittel: Sie sollten frei auf dem Markt umlaufen und als Zahlungsmittel verwendet werden. Von Münzsammlern aufgekaufte Umlaufmünzen dienen nicht ihrem ursprünglichen Zweck, sondern werden ausschließlich als Sammlerstücke betrachtet.
  • Aus historischen Gründen wurde die wertmäßige Obergrenze für die jährliche Ausgabe von Euromünzen unterschiedlich hoch angesetzt. So konnte im Jahr 2009 Monaco Euromünzen mit einem Nennwert von 221.000 EUR ausgeben, während San Marino eine Obergrenze von 2.183.000 EUR und die Vatikanstadt von 1.074.000 EUR hatte.
  • Im Zeitraum 2000 bis 2008 erreichte die Prägeauflage in den Mitgliedstaaten des Euroraums im Durchschnitt 63 EUR pro Kopf, während bis September 2008 von Monaco Münzen im Wert von 190 EUR je Einwohner, von San Marino im Wert von 422 EUR und vom Vatikan Münzen im Wert von 7.028 EUR je Einwohner ausgegeben wurden.
  • Um wenigstens einen gewissen Umlauf der Münzen der drei Länder zu ermöglichen, schlägt die Kommission vor, die Obergrenzen für die Prägeauflage der drei Länder, die eine Währungsvereinbarung unterzeichnet haben, zu erhöhen. Die neuen Obergrenzen würden nach einem neuen, einheitlichen Verfahren berechnet werden, das die Gleichbehandlung aller drei Länder gewährleistet. Die bisherigen Währungsvereinbarungen führten de facto zu einer Benachteiligung Monacos gegenüber San Marino und Vatikanstadt. So gibt derzeit San Marino etwa zehnmal und die Vatikanstadt etwa fünfmal so viele Münzen aus wie Monaco, obwohl Monaco von den drei Ländern die größte Bevölkerungszahl hat und seine Währungsvereinbarung die weitest reichenden Verpflichtungen enthält.

Nach dem neuen Berechnungsverfahren würde sich die Obergrenze für ein Jahr (n) aus einem festen und einem variablen Bestandteil zusammensetzen:

  • Der feste Bestandteil dient der Deckung der Nachfrage von Münzsammlern. Schätzungen gehen davon aus, dass ein Gesamtwert von etwa 2.100.000 Euro ausreichen dürfte, die Nachfrage des Sammlermarktes zu befriedigen.
  • Der variable Bestandteil stützt sich auf die durchschnittliche Pro-Kopf-Ausgabe im Euroraum. Dabei wird die durchschnittliche Anzahl von Münzen, die pro Kopf im Vorjahr (n−1) im Euroraum geprägt wurden, mit der Anzahl der Einwohner eines Landes, das eine Währungsvereinbarung unterzeichnet hat, multipliziert.

Mit dem so beschlossenen neuen Berechnungsverfahren erhöhte sich die Obergrenze für die Prägeauflage der Vatikanstadt auf 2.300.000 EUR im Jahr 2010, die von Monaco auf 2.340.000 EUR im Jahr 2012 und die von San Marino auf 2.600.000 EUR im Jahr 2013.

Am 1. April 2012 trat eine Währungsvereinbarung mit einem weiteren europäischen Zwergstaat, Andorra, in Kraft. Am 29. Dezember 2014 begann Andorra mit der Ausgabe eigener Euromünzen.

Die aktuellen, zwischen 2011 und 2012 abgeschlossenen Währungsvereinbarungen mit Andorra, Monaco und San Marino sehen vor, dass mindestens 80 % der Umlaufmünzen zum Nennwert ausgegeben werden. Lediglich im Abkommen mit der Vatikanstadt, das bereits am 17. Dezember 2009 getroffen wurde, ist noch eine niedrigere Quote, mindestens 51 %, festgeschrieben.

Abschaffung von 1- und 2-Cent-Münzen

In einigen Euroländern wurde die Ausgabe der 1- und 2-Cent-Münzen ganz eingestellt:

  • Finnland: seit der Eurobargeldeinführung am 1. Januar 2002, Prägung nur für Sammler
  • Niederlande: seit dem 1. September 2004, Prägung nur für Sammler
  • Belgien: seit dem 1. Oktober 2014 / 1. Dezember 2019
  • Irland: seit dem 28. Oktober 2015
  • Italien: seit dem 1. Januar 2018

Während die ausgezeichneten Preise weiterhin auf 1 Cent genau sein können, werden die dann an der Kasse in bar zu zahlenden Gesamtbeträge auf den nächsten durch 5 Cent teilbaren Betrag gerundet, d. h. Beträge, die auf 1, 2, 6 oder 7 Cent enden, werden nach unten, Beträge, die auf 3, 4, 8 oder 9 Cent enden, nach oben gerundet.

Da die 1- und 2-Cent-Münzen in der gesamten europäischen Währungsunion gesetzliches Zahlungsmittel sind, müssen sie aber von den Händlern angenommen werden.

Die Produktion der Euro-Münzen ist Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten. Da die Entscheidungen dezentral getroffen werden, erfolgt keine koordinierte Produktion und/oder Lagerung, so dass Effizienzgewinne aus einer Zusammenfassung verloren gehen. So ist es möglich, dass einige Länder zusätzliche Euro-Münzen prägen lassen, während andere Länder Lagerüberschüsse dieses Nennwerts haben. Daher bietet es sich an, Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der kleineren Stückelungen (1, 2 und 5 Cent) zu prüfen, auf die im Durchschnitt insgesamt etwa 80 % der Produktion neuer Münzen entfallen. Verglichen mit ihrem Nennwert, erzielen sie keine oder nur geringe monetäre Einkünfte, verursachen aber hohe Produktions- und Transportkosten. Da unterschiedliche nationale Seiten den Austausch oder die Übertragung von Münzvorräten unter den Ländern einschränken und einer erhöhten Effizienz der Produktion größerer Mengen entgegenstehen, könnte eine „Standardseite“ statt der nationalen Seite einen Teil des Bedarfs an den drei kleinsten Münz-Stückelungen decken.

Eine Empfehlung der Kommission vom 22. März 2010 über den Geltungsbereich und die Auswirkungen des Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel lautet unter Art. 9.: Status der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel und Rundungsregeln: In den Mitgliedstaaten, in denen Rundungsregeln angenommen wurden und die Preise folglich auf die nächsten 5 Cent auf bzw. abgerundet werden, sollten 1- und 2-Euro-Cent-Münzen weiterhin als gesetzliches Zahlungsmittel gelten und als solches angenommen werden. Die Mitgliedstaaten sollten allerdings keine neuen Rundungsregeln annehmen, da dadurch die Entlastung von einer Zahlungsverpflichtung durch Zahlung des exakten geschuldeten Betrags beeinträchtigt wird und dies in einigen Fällen zu einem Aufschlag bei Barzahlungen führen kann.

Am 4. Juli 2012 bestimmte eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, die Kommission solle eine Folgenabschätzung über eine fortgesetzte Ausgabe von 1- und 2-Cent-Münzen vornehmen. Die EU-Kommission machte daraufhin am 14. Mai 2013 Vorschläge für eine Vergünstigung oder eine Abschaffung der 1- und 2-Cent-Münzen. Währungskommissar Olli Rehn stellte fest, die Kosten der Herstellung und Herausgabe dieser Münzen überstiegen ihren Wert. Zugleich müssten die Zentralbanken gerade von diesen Münzen besonders viele Exemplare herausgeben. Insgesamt seien in den letzten elf Jahren 45,8 Milliarden solcher Kleinstmünzen in Umlauf gebracht worden. Die Ausgabe der Kleinstmünzen habe die Euro-Staaten seit dem Start der Gemeinschaftswährung im Jahr 2002 zusammen etwa 1,4 Milliarden Euro gekostet. Die Kosten für die Cent-Münzen könnten etwa durch eine andere Materialmischung oder ein effizienteres Prägungsverfahren reduziert werden.

Bei Einführung des Euro-Bargelds, im Januar 2002, machten die 1- und 2-Cent-Münzen 31,2 % der Umlaufmünzen aus, im April 2017 hingegen 48,1 %. Die weit überdurchschnittliche Kleinmünzproduktion ist laut dem früheren Bundesbankvorstand Carl-Ludwig Thiele darauf zurückzuführen, dass rund drei Viertel der Kleinmünzen verloren gehen oder gehortet werden. Höchstens jede fünfte 1-Cent-Münze und jede vierte 2-Cent-Münze werde im Bargeldumlauf genutzt.

Estland diskutierte im Jahr 2018 ebenfalls, zukünftig den Gebrauch von 1- und 2-Cent-Münzen zu reduzieren.

Münzbilder und Gestaltungsleitlinien

Abweichend von der in der Numismatik üblichen Bezeichnungsweise wird in den amtlichen Schreiben der EU die Wertseite als Vorderseite und die Bildseite als Rückseite bezeichnet. Die hier verwendeten Bezeichnungen orientieren sich an den von der EU verwendeten. In der Verordnung 729/2014 definiert die EU die Begriffe „Umlaufmünzen“, „Gedenkmünzen“ und „reguläre Münzen“ (an Stelle des hier verwendeten Begriffs „Kursmünzen“).

Gemeinsame Vorderseite der Münzen

Alle Euro-Münzen haben gemeinsame Vorderseiten, die den Wert der Münze angeben. Sie wurden vom Gewinner des zu diesem Gestaltungsthema erfolgten Wettbewerbs, dem belgischen Designer Luc Luycx, entworfen, dessen Signet „LL“ aufgeprägt ist. Ende 1997 nahm Luc Luycx verschiedene Änderungen an seinen Münzentwürfen vor. Damit sollte den Anträgen einiger Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden, die darauf abzielten, die Qualität der geographischen Darstellung zu verbessern: Luxemburg war auf den 1- und 2-Euro-Münzen, Portugal auf den 2-Euro-Münzen nicht zu erkennen, Dänemark brachte seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass die Insel Fünen auf einigen Münzen als Teil des Festlands gezeichnet war, Griechenland hielt den Küstenverlauf der Peloponnes auf den 10-, 20- und 50-Cent-Münzen für falsch und wünschte die Abbildung Kretas auf den 1- und 2-Euro-Münzen, Schweden wollte die Insel Gotland, Finnland die Ålandinseln und das Vereinigte Königreich die Hebriden abgebildet sehen, die Form Deutschlands war auf den 10-, 20- und 50-Cent-Münzen nicht korrekt wiedergegeben, es fehlte die Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland sowie zwischen Spanien und Portugal, und die Spanier legten Wert darauf, die Kanarischen Inseln abgebildet zu sehen. Um die Anträge an objektiven Kriterien messen zu können, wurde beschlossen, nur Inseln von über 2500 km² und Inselgruppen von über 5000 km² zu berücksichtigen.

Die seit dem Prägejahr 1999 unveränderten 1-, 2- und 5-Cent-Münzen bilden die nördliche Hemisphäre mit dem östlichen Mittelmeer im Zentrum ab, also Europa als Kontinent in Nachbarschaft zu Asien und Afrika. Die seinerzeit 15 die EU bildenden Staaten sind strukturiert dargestellt. Auf den 10-, 20- und 50-Cent-Münzen bis 2007 sind die einzelnen EU-Staaten wie singuläre Puzzlesteine zu sehen; die Erweiterung der Europäischen Union von 2004 wurde jedoch bei nachfolgenden Prägungen nicht berücksichtigt. Nicht am Euro teilnehmende EU-Mitglieder, z. B. das Vereinigte Königreich, sind dargestellt. Die 1- und 2-Euro-Münzen bis 2007 zeigen das Gebilde der EU-Länder vor der ersten Osterweiterung. Ab 2007 wurde auf den 10-, 20- und 50-Cent- sowie den 1- und 2-Euro-Münzen Europa ohne Ländergrenzen als Ganzes dargestellt (siehe unten Abschnitt Neugestaltung). Alle Münzen zeigen auch noch zwölf Sterne als Symbol Europas (siehe auch: Symbolik der Europaflagge).

Gemeinsame Vorderseite – Prägejahre ab 1999:
Gemeinsame Vorderseite – Prägejahre 1999 bis 2006/2007:

Überarbeitete gemeinsame Vorderseite

Gemeinsame Vorderseite – Prägejahre ab 2007:

Mit der Einführung des Euro am 1. Januar 2007 in Slowenien wurden die gemeinsamen Vorderseiten der Münzen einer Neugestaltung unterzogen. Statt wie bisher die 15 alten Mitgliedstaaten der Europäischen Union zeigen die revidierten Geldstücke die geographischen Umrisse Europas. In der generellen Übersicht wurde Island ausgespart, Zypern nicht der tatsächlichen Lage entsprechend dargestellt (wie auch die Kanarischen Inseln, die – wie schon zuvor – südlich der Iberischen Halbinsel positioniert sind) und bei den 1- und 2-Euro-Münzen nur ein Teil Finnlands gezeigt. Bei den 1- und 2-Euro-Münzen sowie den 10-, 20- und 50-Cent-Münzen wurde auf die Darstellung von Staatsgrenzen verzichtet. Die 1-, 2- und 5-Cent-Münzen wurden nicht geändert, obwohl auf dem abgebildeten Globus nur das Staatsgebiet der ersten 15 EU-Mitglieder markiert ist. Die meisten Euro-Länder begannen mit der Einführung der neuen Vorderseiten 2007. In Italien, Österreich, Portugal, San Marino und in der Vatikanstadt wurde die neue Vorderseite erst 2008 eingeführt.

Nationale Rückseite der Münzen

Der Euro wurde am 1. Januar 1999 als Buchgeld, drei Jahre später als Bargeld eingeführt. Bereits 1998 begann man in Deutschland mit der Prägung von Euromünzen, die allerdings bis einschließlich des Prägejahres 2001 das Ausgabejahr 2002 auswiesen. Auch Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, San Marino und die Vatikanstadt sowie das 2001 der Eurozone beigetretene Griechenland nannten auf ihren ersten, schon vor dem Jahr 2002 geprägten Euromünzen das Ausgabejahr 2002. Die ersten Euromünzen Belgiens, Finnlands, Frankreichs, der Niederlande und Spaniens hingegen nannten die Prägejahre 1999 bis 2001, die Monacos 2001. Belgien, Monaco, die Niederlande und Spanien vermieden so das Risiko, auf den Münzen das zum Zeitpunkt der Prägung noch in der Zukunft liegende Ausgabejahr zu nennen, in dem das abgebildete Staatsoberhaupt möglicherweise nicht mehr im Amt sein könnte. Luxemburg und die Vatikanstadt scheuten dieses Risiko offenbar nicht.

Obwohl seit Anfang 2015 19 Staaten der EU an der Währungsunion beteiligt sind, gibt es Münzsätze von 23 verschiedenen Ländern.

In Andorra, das per Währungsabkommen mit der Eurozone assoziiert ist, gilt der Euro seit 1. April 2012 als gesetzliches Zahlungsmittel; die Ausgabe eigener Euromünzen erfolgte jedoch erst zum Jahreswechsel 2014/2015. Monaco, San Marino und die Vatikanstadt sind ebenfalls keine EU-Mitglieder, befanden sich jedoch vor der Euroeinführung aufgrund von Währungsvereinbarungen in Währungsunion mit Frankreich bzw. Italien. Daher wurde es als notwendig erachtet, die jeweiligen Währungsvereinbarungen durch neue bilaterale Übereinkommen mit der Europäischen Union zu ersetzen, welche diesen Zwergstaaten das Recht einräumen, eigene Euromünzen zu prägen.

Jedes Land, das am Euro teilnimmt, hat seine eigene Gestaltung der Rückseite. Alle Münzen zeigen auf dieser Seite die Jahreszahl und die zwölf Sterne der EU-Flagge.

Die nationalen Seiten sind in eigenen Artikeln beschrieben:

Gestaltungsleitlinien

Die Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Rückseiten der Euromünzen sah ein Moratorium für Veränderungen der Münzbilder der nationalen Vorderseiten der Euro- bzw. Cent-Umlaufmünzen vor. Bis Ende 2008 sollten diese unverändert bleiben, es sei denn, der auf der Münze abgebildete Staatschef wurde abgelöst. Es wurde lediglich bestimmt, dass „das Münzbild auf der nationalen Seite von zwölf Sternen umrandet sein und eine Jahreszahl aufweisen soll“. Das ließ den nationalen Münzgestaltern einen breiten Freiraum. So wurden die zwölf Sterne nicht immer in gleichen Abständen am Rand der Münze platziert, sondern zum Beispiel auch eng beieinander in Gruppen angeordnet, so dass Platz für das Münzmotiv oder die Beschriftung freigehalten wurde. Die 2-Euro-Gedenkmünzen der deutschen Bundesländerserie konnten dadurch auf dem Ring die Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“ tragen.

Es änderte sich, als am 19. Dezember 2008 neue Leitlinien erlassen wurden, die bestimmten, dass auf der nationalen Seite der Euro-Umlaufmünzen das nationale Motiv sowie die Jahreszahl und der deutlich angegebene und leicht erkennbare volle oder abgekürzte Name des Ausgabestaats von den zwölf europäischen Sternen umrandet werden sollen. Die Sterne sollten wie auf der europäischen Flagge angeordnet sein. Auf eine Wiederholung des Nennwerts der Münze oder der Währungsbezeichnung bzw. ihrer Unterteilung auf der nationalen Seite sollte verzichtet werden, außer wenn im entsprechenden Land ein anderes als das lateinische Schriftsystem verwendet wird. Die Ausgabestaaten sollten zwar die Möglichkeit haben, ihre nationalen Seiten der Euro-Umlaufmünzen den Gestaltungsleitlinien anzupassen, ansonsten sollten die Motive nicht verändert werden, es sei denn, es sei ein Wechsel des auf der Münze abgebildeten oder genannten Staatsoberhaupts erfolgt. Scheidet das Staatsoberhaupt (etwa durch Tod oder Amtsverzicht) aus dem Amt, ist eine sofortige Neugestaltung der Münzen möglich. Allerdings ist es nicht mehr gestattet, für den Zeitraum zwischen dem Ausscheiden des alten Staatsoberhaupts und der Bestellung des neuen einen eigenen Münzsatz herauszugeben (wie es 2005 in der Vatikanstadt, während der Sedisvakanz nach dem Tod von Papst Johannes Paul II., geschah). Den Ausgabestaaten solle gestattet werden, Münzmotive, die das Staatsoberhaupt darstellen, alle fünfzehn Jahre zu aktualisieren, um Änderungen im Erscheinungsbild des Staatsoberhaupts Rechnung zu tragen.

Durch diese Leitlinien ist die kreisförmige Anordnung der zwölf Sterne in 30°-Intervallen vorgeschrieben, wie die Platzierung der die Stunden anzeigenden Ziffern einer Uhr. Das durch die Europaflagge vorgegebene Verhältnis der Größe eines Sternes zum Radius des Kreises, auf dem die Mittelpunkte der Sterne liegen, kann auf den Münzen nicht streng eingehalten werden – die Sterne wären dann etwa bei den 2-Euro-Münzen deutlich größer als der beprägbare Teil des Ringes.

Die z. B. von Deutschland 2013 (für die Gedenkmünze Baden-Württemberg) gewählte Darstellung, bei der die Sterne so groß wie möglich den Ring füllen, kommt dem Erscheinungsbild der Europaflagge am nächsten. Die z. B. von den Niederlanden 2014 (Abschiedsfeier für Beatrix) gewählte Darstellung mit deutlich kleineren, an den Außenrand gerückten und zudem strukturierten Sternen zeigt aber, dass auch diese Leitlinien noch Spielraum bieten.

Den Gestaltungsleitlinien wird teilweise nicht entsprochen. So ist die Darstellung des – stilisierten – Landeskürzels RF auf der französischen Gedenkmünze 2012/2 sowie das FI auf der finnischen Gedenkmünze 2013/2 weder deutlich noch leicht erkennbar. Die Luxemburger Gedenkmünze 2014/2 weist den Ausgabestaat nicht einmal durch ein Landeskürzel aus.

Neugestaltung

Die nationalen Seiten der Kursmünzen mehrerer Euroländer entsprechen nicht den 2008 erlassenen Gestaltungsleitlinien. Die Münzen Österreichs zeigen den jeweiligen Nennwert in Worten oder Ziffern sowie die Angabe EURO CENT bzw. EURO, ferner fehlt – wie auch bei den deutschen und griechischen Kursmünzen – die Landesbezeichnung. Bei den niederländischen Kursmünzen der ersten Prägeserie (1999–2013) waren Landesbezeichnung und Jahresangabe nicht von den zwölf europäischen Sternen umrandet und die Sterne zudem nicht wie auf der europäischen Flagge angeordnet. Das Gleiche trifft auf die luxemburgischen Centmünzen zu. Bei den slowenischen Kursmünzen sind Landesbezeichnung und Jahresangabe ebenfalls nicht von den Europasternen umgeben und die 10-Cent-Münze zeigt die Sterne nicht wie auf der Europaflagge. Letzteres trifft auch auf die italienische 2-Cent-Münze zu.

Die bisherigen Euro-Länder müssen die Darstellungen ihrer Kursmünzen jedoch nicht sogleich an die Gestaltungsleitlinien anpassen; eine Frist zur Überarbeitung wurde in den Leitlinien von 2008 nicht festgelegt. Finnland begann mit der Neugestaltung bereits 2007, Belgien folgte 2008 und Spanien 2010. Abmessungen, Masse und andere technische Spezifikationen der Münzen bleiben unverändert, um den Übergang von alten zu neuen Münzen nicht zu erschweren.

Bei den drei auf die 2008 erlassenen Gestaltungsleitlinien folgenden Ausgaben der deutschen Bundesländerserie (2010, 2011 und 2012) wurde das aus Platzgründen eingeführte Landeskürzel D (das die Langfassung Bundesrepublik Deutschland ersetzte) zwischen den Sternen in „12- und 1-Uhr-Position“ (bezeichnet in Analogie zum Zifferblatt) platziert, die zweigeteilte Jahreszahl zwischen dem „7- und dem 5-Uhr-Stern“. Offenbar bestand also ein Interpretationsspielraum darüber, was „von den zwölf europäischen Sternen umrandet“ bedeutet. Beginnend mit den Gedenkmünzen 2013 befinden sich das D und die Jahreszahl innerhalb des Sternenkreises auf der Pille – wo es allerdings u. U. mit dem (nur unwesentlich kleineren) Münchener Münzstättenzeichen D verwechselt werden kann.

Die Richtlinien zur Neugestaltung der nationalen Rückseiten wurden am 18. Juni 2012 konkretisiert und am 24. Juni 2014 neu gefasst. Nunmehr bleibt der Ring allein der Darstellung der zwölf Sterne vorbehalten, ausgenommen auf den Ring ragende einzelne Gestaltungselemente, solange alle Sterne deutlich und vollständig sichtbar bleiben. Ggfs. notwendige Anpassungen der nationalen Seiten von Kursmünzen an die Gestaltungsleitlinien können jederzeit vorgenommen werden, sind jedoch laut Artikel 1 g der Verordnung binnen fünfzig Jahren, spätestens zum 20. Juni 2062, zu vollziehen. Unbeschadet etwaiger Änderungen, die erforderlich sind, um Münzfälschungen zu verhindern, dürfen die auf den nationalen Seiten der Kursmünzen verwendeten Gestaltungen nur alle 15 Jahre geändert werden. Diese 15-Jahres-Intervalle betreffen nunmehr alle Kursmünzen, nicht mehr nur die mit Abbildungen von Staatsoberhäuptern. Bereits vorgenommene und genehmigte Änderungen von nationalen Münzseiten bleiben bestehen. Alle bisherigen Euromünzen behalten ihren Wert und bleiben im Umlauf.

Randbeschriftung von 2-Euro-Münzen

Da die Ronden vorgefertigt werden und beim Einpressen der Pillen zufällig die eine oder die andere Seite oben liegt, gibt es zwei Ansichts-Varianten.

Die Randprägungen stellen, soweit sie nicht nur aus der Ziffer 2 und Sternen bestehen, Folgendes dar:

Sondermünzen

2-Euro-Gedenkmünzen

2-Euro-Gedenkmünzen unterscheiden sich von Kursmünzen (lt. EU: „regulären Münzen“) nur dadurch, dass ihre nationale Seite durch eine spezielle Gedenkseite ersetzt wird. Die gemeinsame Seite sowie alle weiteren Eigenschaften wie Nennwert, Farbe, Dicke und Durchmesser sind unverändert. Die Auflagen dieser Gedenkmünzen sind festgelegt. 2-Euro-Gedenkmünzen sind (im Gegensatz zu Sammlermünzen) für den Umlauf bestimmt und in allen Euroländern gültig. Seit 2004 können alle Staaten des Euroraumes 2-Euro-Gedenkmünzen herausgeben; den Anfang machte Griechenland anlässlich der Olympischen Spiele 2004. Jedes Ausgabeland konnte bis zum 16. August 2012 nur eine Gedenkmünze im Jahr in Umlauf bringen. Seit diesem Stichtag darf jeder Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, pro Jahr zwei 2-Euro-Gedenkmünzen prägen. Zusätzliche Gedenkmünzen sind möglich, wenn die Position des Staatsoberhaupts vorübergehend nicht oder nur vorläufig besetzt ist, oder wenn die Staaten der Eurozone eine gemeinsame Gedenkmünze ausgeben.

Im März 2007 erschien eine Gemeinschaftsausgabe der 2-Euro-Gedenkmünzen zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge. Sie wurde von allen 13 damaligen den Euro emittierenden EU-Staaten (d. h. ohne Beteiligung Monacos, San Marinos und der Vatikanstadt) ausgegeben. Die Münze ist in allen Ländern gleich gestaltet und unterscheidet sich nur durch den jeweiligen Landesnamen und die Sprache der Inschrift Römische Verträge – 50 Jahre. Die zweite gemeinsame 2-Euro-Gedenkmünze erschien am 1. Januar 2009 aus Anlass des zehnjährigen Bestehens der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Die dritte Gemeinschaftsausgabe wurde am 1. Januar 2012 anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Einführung des Euro-Bargelds ausgegeben, eine vierte ist 2015 zum 30-jährigen Jubiläum der Europaflagge erschienen.

Bis Ende 2014 hatten 21 der seinerzeit 22 Euro-Länder insgesamt 978 Millionen 2-Euro-Gedenkmünzen ausgegeben. Nach Angaben der EZB betrug das Volumen umlaufender 2-Euro-Münzen – Kursmünzen und Gedenkmünzen – zu diesem Zeitpunkt 5284 Millionen. Die bis Ende 2014 ausgegebenen 2-Euro-Gedenkmünzen stellten demnach maximal (auch defekte Gedenkmünzen werden ggfs. aus dem Verkehr gezogen und durch neue Kursmünzen ersetzt) 18,5 % der zu diesem Zeitpunkt umlaufenden 2-Euro-Münzen.

Mit Stand Ende 2015 ergaben sich folgende Zahlen:

Land Gedenk­münzen-Auflage Anteil an Gedenk­münzen-Gesamt­auflage
in %
Auflage umlaufender
2-Euro-Münzen
Anteil der Gedenk­münzen
an umlaufenden
2-Euro-Münzen
in %
 Andorra
 Belgien 55.862.000 5,02 1,00
 Deutschland 473.767.710 42,54 8,52
 Estland 2.350.000 0,21 0,04
 Finnland 27.100.000 2,43 0,49
 Frankreich 109.809.396 9,86 1,97
 Griechenland 51.986.549 4,67 0,93
 Irland 10.818.887 0,97 0,19
 Italien 170.629.640 15,32 3,07
 Lettland 4.040.000 0,36 0,07
 Litauen 1.750.000 0,16 0,03
 Luxemburg 18.433.300 1,66 0,33
 Malta 4.420.000 0,40 0,08
 Monaco 1.537.009 0,14 0,03
 Niederlande 48.998.000 4,40 0,88
 Österreich 34.550.000 3,10 0,62
 Portugal 12.090.000 1,09 0,22
 San Marino 1.673.800 0,15 0,03
 Slowakei 9.500.000 0,85 0,17
 Slowenien 9.400.000 0,84 0,17
 Spanien 61.336.492 5,51 1,10
 Vatikanstadt 1.383.168 0,12 0,02
 Zypern 2.350.000 0,21 0,04
Gesamt 1.113.785.951 100,00 5.563.000.000 20,02

Sammlermünzen

Neben den in allen Teilnehmerländern als gesetzliches Zahlungsmittel gültigen Euro-Kursmünzen ist jedes an der Währungsunion teilnehmende Land berechtigt, Sammlermünzen herauszugeben.

Sammlermünzen unterscheiden sich im Nennwert sowie in mindestens zwei der drei Kriterien Dicke, Durchmesser und Farbe von den Kursmünzen. Diese Sammlermünzen sind nur im herausgebenden Land gesetzliches Zahlungsmittel. Da Sammler- und Materialwert der Goldmünzen deren Nennwert deutlich übersteigen, spielen sie im Zahlungsverkehr selten eine Rolle. Auch die deutschen Silbermünzen, die zum Nennwert ausgegeben werden, kommen im Umlauf selten vor.

Aufgrund einer EU-Verordnung vom 4. Juli 2012 müssen die Sammlermünzen andere Nennwerte aufweisen als die regulären Umlaufmünzen (1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent sowie 1 und 2 Euro). Dieser Forderung wird in der Regel dadurch entsprochen, dass Sammlermünzen Nennwerte von mehr als 2 Euro aufweisen. Oftmals entsprechen sie den Nennwerten der Banknoten (5, 10, 50, 100 und 200 Euro), jedoch gibt es in manchen Staaten auch Sammlermünzen mit ungewöhnlichen Nennwerten:

  • Belgien: 12½- und 25-Euro-Goldmünzen
  • Deutschland: 11-Euro-Silbermünzen
  • Estland: 12-Euro-Silbermünzen
  • Frankreich: ¼-, 1½- und 15-Euro-Silbermünzen. Eine 5-Euro-Münze aus 333er Silber wird im Land teilweise als Umlaufmünze verwendet.
  • Irland: 15-Euro-Silbermünzen
  • Litauen: rechteckige 19,18-Euro-Silbermünze
  • Luxemburg: 175- und 700-Eurocent-Silbermünze und 25-Euro-Silbermünzen
  • Österreich: Neuneckige 5-Euro-Münzen aus Kupfer oder 80 % Silber. Es gibt auch 3-Euro-Münzen sowie 25-Euro-Bimetallmünzen (Ring aus 900er Silber, Kern aus Niob). Auch die Wiener Philharmoniker in Silber (mit einem Nennwert von 1½ Euro) und in Gold (mit Nennwerten von 4, 10, 25, 50, 100, 2.000 Euro sowie 100.000 Euro) gelten als Euro-Sammlermünzen.
  • Portugal: ¼-Euro-Goldmünzen, 1½-, 2½- und 8-Euro-Münzen aus Kupfer, Silber oder Gold, sowie 7½-Euro-Münzen aus Kupfer oder Gold.
  • Slowenien: 3-Euro-Bimetallmünzen und 30-Euro-Silbermünzen.
  • Spanien: 12-Euro-Silbermünzen. Von vier 300-Euro-Münzen sind zwei rund, etwa 1 kg schwer und haben am Rand eine Nummerierung (z. B. „001/500“); zwei sind 12-eckig, haben eine ebenfalls 12-eckige Pille aus Gold, in die außerhalb des Mittelpunkts nochmals eine Pille (Basket- bzw. Fußball darstellend) eingefügt ist, die wie der Ring aus Silber besteht. Weil zwei Legierungen verarbeitet sind, werden sie auch als Bimetallmünzen bezeichnet; weil aus drei Teilen zusammengesetzt, werden sie mitunter als Trimetallmünzen bezeichnet.
Euro-Sammlermünzen
Nennwert  AD  AT  BE  CR  CY  DE  EE  ES  FI  FR  GR  IE  IT  LT  LU  LV  MC  MT  NL  PT  SI  SK  SM  VA Anzahl
Staaten
15 Cent 1
0,25  2
40 Cent 1
1,25  1
1,50  6
175 Cent 1
2,50  5
3,00  3
4,00  2
5,00  21
6,00  1
700 Cent 1
7,00  1
7,50  1
8,00  2
10,00  19
11,00  1
12,00  2
12,50  1
15,00  5
19,18  1
20,00  19
25,00  10
30,00  2
40,00  1
50,00  14
75,00  1
100,00  15
106,00  1
200,00  5
250,00  2
300,00  1
400,00  1
500,00  1
1.000,00  1
2.000,00  1
2.500,00  1
5.000,00  1
10.000,00  1
100.000,00  1
Anzahl Nominale 3118328714516754611449473547157

Eurovorläufer, Mustermünzen und Testprägungen

Diese Prägungen sind keine offiziellen Zahlungsmittel und sind daher nicht als Münzen, sondern als Medaillen zu bezeichnen. Die Mustermünzen und Testprägungen kommen in aller Regel nicht von der Zentralbank bzw. den nationalen Münzprägestätten. Vielmehr handelt es sich um Fantasieprägungen durch Privatpersonen oder Münzhandelsfirmen; das Design gibt daher auch nicht das mögliche Aussehen späterer offizieller Europrägungen dieser Länder wieder. Mustermünzen und Testprägungen werden für praktisch alle EU-Länder, die den Euro noch nicht eingeführt haben, angeboten. In einigen Ländern, so auch in Deutschland, stehen diese Medaillen unter Umständen in einem Widerspruch zu gültigen Münzverordnungen.

Weiterhin gab es sogenannte Eurovorläufer, regional gültige Pseudo-Währungen.

Zudem wurden Entwürfe für dänische Euromünzen vorgestellt. Ihre hypothetische Einführung war für 2004 gedacht, jedoch lehnten die Dänen in einer Volksabstimmung im Jahr 2000 den Euro ab. Die Entwürfe entsprechen nicht mehr den inzwischen geltenden Gestaltungsrichtlinien.

Siehe auch

Literatur

  • Euro-Katalog, Münzen und Banknoten 2015. Leuchtturm Albenverlag, Geesthacht 2014, ISBN 978-3-00-000695-1.
  • Gerhard Schön: Euro Münzkatalog 2014. 13. Aufl. Battenberg, Battenberg 2014, ISBN 978-3-86646-105-5.
  • Deutsche Bundesbank: Die Euro-Münzen. Frankfurt, Dezember 2010. S. 3 ff. (Broschüre)
Commons: Euromünzen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. EZB: EZB: Gemeinsame Seiten. Abgerufen am 30. August 2011.
  2. Bundesbank: Geld und Geldpolitik, Kapitel 2 „Das Bargeld“, S. 14 (Memento des Originals vom 13. Dezember 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. pdf 11,9 MB, abgerufen am 12. Dezember 2014
  3. Herstellungskosten unseres Geldes (2004) pdf 459 kB, abgerufen am 12. Dezember 2014
  4. Rechtliche Rahmenbedingungen des Münzwesens. In: bundesbank.de. Deutsche Bundesbank, abgerufen am 26. Dezember 2022.
  5. Texte zum Euro: Die Euro-Münzen – von der Konzeption bis zur Emission, Mai 2000, S. 7–8 pdf 3,9 kB, abgerufen am 13. August 2016
  6. Frank O. Nestle, Hannes Speidel, Markus O. Speidel: Metallurgy: high nickel release from 1- and 2-euro coins In: Nature Nr. 419, 12. September 2002, S. 132 doi:10.1038/419132a pdf 129 kB, abgerufen am 21. Dezember 2014
  7. Nickelallergie durch Euromünzen, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin, Ruhr-Universität Bochum, abgerufen am 29. März 2014
  8. Allergiegefährdung für Kassierer und Bankangestellte, in News vom 23. Februar 2001, abgerufen am 29. März 2014
  9. Belgisches Münzzeichen: Erzengel Michael, abgerufen am 10. September 2020
  10. 1 2 Das Ende der belgischen Münzstätte, abgerufen am 15. September 2017
  11. Zeichen der Münzprägeanstalten in Deutschland, abgerufen am 26. Februar 2015
  12. Finnisches Münzzeichen 2007–2009 (bei Kursmünzen bis 2010): Füllhorn, abgerufen am 10. September 2020
  13. finnisches Münzstättenzeichen, bei Gedenkmünzen ab 2010, bei Kursmünzen ab 2011, abgerufen am 10. September 2020
  14. Französisches Münzzeichen: Füllhorn, abgerufen am 10. September 2020
  15. Ausgabeprogramm Euromünzen Luxemburg 2023, abgerufen am 23. Juli 2023
  16. Griechisches Münzzeichen: Palmette, abgerufen am 10. September 2020
  17. Münzstättenzeichen der Hrvatska kovnica novc, Sveta Nedelja, abgerufen am 13. September 2023
  18. Münzstättenzeichen der Lietuvos monetų kalykla, Vilnius, abgerufen am 10. September 2020
  19. Münzstättenzeichen Niederlande, abgerufen am 10. September 2020
  20. Münzstättenzeichen Slowakei, abgerufen am 10. September 2020
  21. Münzstättenzeichen Spanien, abgerufen am 10. September 2020
  22. Waage als Münzmeisterzeichen Romain Coenens, abgerufen am 22. September 2014
  23. Feder als Münzmeisterzeichen Serge Lesens’, abgerufen am 22. September 2014
  24. Katze als Münzmeisterzeichen Bernard Gillards, abgerufen am 30. Mai 2014
  25. Wappen der Gemeinde Herzele als Münzmeisterzeichen Ingrid Van Herzeles, abgerufen am 28. September 2016
  26. https://finanzen.belgium.be/de/königliche-belgische-münze, abgerufen am 17. Februar 2023
  27. Biene als Münzmeisterzeichen Pierre Rodiers, abgerufen am 30. Mai 2014
  28. Hufeisen als Münzmeisterzeichen Gérard Burqoys, abgerufen am 22. September 2014
  29. Münzmeisterzeichen von Serge Levet, abgerufen am 30. Juli 2021
  30. Münzmeisterzeichen von Hubert Larivière, abgerufen am 30. Juli 2021
  31. Münzmeisterzeichen von Yves Sampo, 2011–2020, abgerufen am 30. Juli 2021
  32. Münzmeisterzeichen von Joaquin Jimenez, abgerufen am 30. Juli 2021
  33. Münzmeisterzeichen von Chris van Draanen, abgerufen am 30. Juli 2021
  34. Pfeil und Bogen mit Stern als Münzmeisterzeichen van Schouwenburgs, abgerufen am 22. September 2014
  35. Fruchttragende Weinranke: niederländisches Münzmeisterzeichen Robert Bruens’, abgerufen am 30. Mai 2014
  36. Fruchttragende Weinranke mit Stern als niederländisches Münzmeisterzeichen 2002, abgerufen am 22. September 2014
  37. Münzmeisterzeichen Maarten Brouwers 2003–2015: kurssetzende Segel, abgerufen am 26. Januar 2016
  38. Vakanz-Mmz Kees Bruinsma 2016: kurssetzende Segel mit Stern, abgerufen am 26. Januar 2016
  39. Vakanz-Mmz Ted Peters 2017: kurssetzende Segel mit Stern, abgerufen am 26. Januar 2016
  40. niederländisches Münzmeisterzeichen von Stephan Satijn: Sint-Servaas-Brücke, Maastricht, abgerufen am 28. Januar 2018
  41. New KNM’s mintmaster and privy mark for 2022, abgerufen am 5. Januar 2022
  42. Münzmeisterzeichen Ingrid Van Herzeles auf in den Niederlanden geprägten Münzen ab 2018, abgerufen am 15. Februar 2018
  43. Giovanni Van de Velde ist der neue Münzmeister, abgerufen am 17. Februar 2023
  44. Frankfurter Allgemeine Zeitung: Millionenbetrug mit Euro-Schrottmünzen. Abgerufen am 8. April 2011.
  45. BGH: Urteil vom 15. November 2012, Az. 2 StR 190/12, abgerufen am 13. September 2015
  46. Texte zum Euro: Die Euro-Münzen – von der Konzeption bis zur Emission, Mai 2000, S. 24–25 pdf 3,9 kB, abgerufen am 13. August 2016
  47. Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung: Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Euro-Fälschungen (Memento des Originals vom 20. Dezember 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., abgerufen am 20. Dezember 2014
  48. Spiegel Online, 11. Februar 2013: Mehr gefälschte Euromünzen entdeckt, abgerufen am 11. Dezember 2014
  49. Rekordfund falscher Euro-Münzen in Italien, 12. Dezember 2014, abgerufen am 20. Dezember 2014
  50. Bargeldprüfungsverordnung vom 18. Dezember 2012, abgerufen am 20. Dezember 2014
  51. RA Paulick: Banknotenrecycling / Banknoten- und Münzmonitoring (Memento des Originals vom 10. Juni 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., abgerufen am 3. Juni 2015
  52. Maßnahmen zum Schutz des Euro vor Fälschungen. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 3. Juni 2015.
  53. Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001: Maßnahmen zum Schutz des Euro vor Fälschungen, abgerufen am 3. Juni 2015
  54. SZ vom 19. Dezember 2014: Wer Münzen einzahlt, muss dafür zahlen, abgerufen am 19. Dezember 2014
  55. Quo vadis Bargeldversorgung? Abs. 4.2 Deutsche Bundesbank, abgerufen am 20. Dezember 2014
  56. Technische Daten und Füllmengen von Normcontainern (Memento des Originals vom 18. Dezember 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (pdf 23 kB), abgerufen am 3. Juni 2015
  57. ECB: banknotes and coins statistics / values, abgerufen am 20. August 2022
  58. statista.com: Wert der im Bargeldumlauf befindlichen Euro-Münzen im September 2014, abgerufen am 13. Dezember 2014
  59. Euro-Münzen im Bargeldumlauf im September 2014, abgerufen am 13. Dezember 2014
  60. Texte zum Euro: Die Euro-Münzen – von der Konzeption bis zur Emission, Mai 2000, S. 28 pdf 3,9 kB
  61. Währungsvereinbarungen mit Monaco, San Marino und dem Staat Vatikanstadt, abgerufen am 14. April 2014
  62. Information über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Währungsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra, abgerufen am 30. Dezember 2013. In: Amtsblatt der Europäischen Union. C, Band 300, 5. Oktober 2012, S. 4.
  63. Bericht auf Bloomberg.com (englisch)
  64. In einer Übergangsphase von Oktober 2014 bis November 2019 bestand in Belgien eine fakultative Regelung: Die Einzelhändler konnten selbst entscheiden, die vom Kunden zu zahlenden Gesamtpreise auf das nächste ganzzahlige Vielfache von 5 Cent zu runden, und mussten dies dann durch ein Piktogramm in ihrem Laden kenntlich machen. Seit Dezember 2019 ist die Rundung für alle Barzahlungen obligatorisch vorgeschrieben. Für unbare Zahlungen kann der Händler frei darüber entscheiden. Die Prägung belgischer 1- und 2-Cent-Münzen wurde zum 1. Dezember 2019 eingestellt.
    Sarah Johansson: Rounding to the nearest five cents will be obligatory for cash payments. The Brussels Times, 25. November 2018, abgerufen am 22. Februar 2021.
    Jules Johnston: Payments rounded to nearest 5 cents from December: the end of 1 and 2 cents? The Brussels Times, 15. November 2019, abgerufen am 22. Februar 2021.
  65. Ireland: Government confirms end of 1c and 2c coins (englisch), abgerufen am 25. März 2018
  66. Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 22. Dezember 2006 – Fünf Jahre Euro-Banknoten und Euro-Münzen , abgerufen am 11. Januar 2014
  67. Empfehlung der Kommission vom 22. März 2010 über den Geltungsbereich und die Auswirkungen des Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel
  68. 1 2 3 Verordnung (EU) Nr. 651/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Ausgabe von Euro-Münzen (PDF)
  69. EU-Kommission stellt 1- und 2-Cent-Münzen infrage, abgerufen am 12. Januar 2014
  70. Warum die Abschaffung der Mini-Münzen sinnvoll ist, abgerufen am 29. Mai 2017
  71. Eesti Pank: about reducing the use of one and two-cent coins (englisch), abgerufen am 16. Juli 2018
  72. Unterscheidung von Avers und Revers, abgerufen am 3. September 2021
  73. 1 2 Verordnung (EU) Nr. 729/2014 über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen
  74. Wettbewerbsentwürfe für die gemeinsamen Seiten der Euromünzen (englisch), abgerufen am 1. Dezember 2013
  75. Signet von Luc Luycx, abgerufen am 22. September 2014
  76. Europäische Gemeinschaften: Texte zum Euro (Nummer 37, Mai 2000): Die Euro-Münzen, S. 10, abgerufen am 13. August 2016
  77. Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra, abgerufen am 1. Januar 2014
  78. Andorra im Euro-Münzen-Fieber, abgerufen am 9. April 2018
  79. Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Umlaufmünzen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 3388), abgerufen am 9. November 2013
  80. Leitlinien der Europäischen Kommission vom 19. Dezember 2008 für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (pdf 36 kB)
  81. Münzscan 2-Euro-Gedenkmünze Frankreich 2012 Abbé Pierres, abgerufen am 14. Februar 2014.
  82. Münzscan 2-Euro-Gedenkmünze Finnland 2013 Sillanpää, abgerufen am 13. Februar 2013
  83. Münzbild Luxemburg 2014: Großherzog Jean, abgerufen am 30. Juli 2014
  84. The Euro Information Website: Euro Coins 4.: Is there a poster which has all designs of the standard issue Euro coins? > Member States whose national Euro coin designs do not comply with the 2008 guidelines for design (englisch), abgerufen am 26. November 2014
  85. 10 Cent Slowenien im Vergleich zu 2 Cent Italien, abgerufen am 20. Dezember 2014
  86. Randschriften bei 2-Euro-Münzen, abgerufen am 28. März 2020
  87. Texte zum Euro: Die Euro-Münzen – von der Konzeption bis zur Emission, Mai 2000, S. 19 (pdf 3,9 kB)
  88. 2CC-Gesamttabelle mit vielen Infos (Excel), abgerufen am 23. Dezember 2015
  89. EZB: Mengen umlaufender Euromünzen, abgerufen am 24. Januar 2016
  90. Texte zum Euro: Die Euro-Münzen – von der Konzeption bis zur Emission, Mai 2000, S. 18–19 (pdf 3,9 kB)
  91. Verordnung (EU) Nr. 566/2012 des Rates vom 18. Juni 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 975/98 über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen, abgerufen am 12. Januar 2014. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 169, 29. Juni 2012, S. 8–10.
  92. Französische Münzen
  93. Französische 5-Euro-Umlaufmünze (Memento des Originals vom 5. November 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., abgerufen am 1. November 2013
  94. Luxemburgische 700-Eurocent-Münze
  95. Österreichische Münzen
  96. Österreichische 1½-Euro-Münze
  97. Portugiesische Münzen
  98. Slowenische Münzen
  99. Übersicht über die Nennwerte der nationalen Euro-Sammlermünzen, abgerufen am 14. April 2016
  100. Entwürfe dänischer Euromünzen (dänisch), abgerufen am 10. August 2014
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