Der Europäische Berufsausweis (EBA; englisch European Professional Card, kurz: EPC) ist ein elektronisches Zertifikat, das die Anerkennung der beruflichen Qualifikation beim Wechsel zwischen EU-Staaten erleichtern soll. Dieser Ausweis wurde durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU eingeführt.

Diese Richtlinie, die die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen änderte, definiert ein elektronisches Verfahren, mit dem Berufsqualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) anzuerkennen sind. Des Weiteren legt die Richtlinie fest, dass die Berufsqualifikationen für eine begrenzte Zahl von Berufen, automatisch anzuerkennen sind: Unter annähernd 800 Berufen, die in der EU reguliert werden, sollen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenpfleger, Hebammen, Tierärzte und Architekten direkt anerkannt werden.

Diese Richtlinie wurde im Jahr 2013 vom Europäischen Parlament verabschiedet und am 28. Dezember 2013 veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 18. Januar 2016 Zeit, die Regelung umzusetzen.

Im Februar 2017 war die Anerkennung über den EBA für folgende Bereiche möglich:

  • Krankenschwester / Krankenpfleger für allgemeine Pflege
  • Apotheker, Apothekerin
  • Physiotherapeut, Physiotherapeutin
  • Bergführer, Bergführerin
  • Immobilienmakler, Immobilienmaklerin

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. bibb.de: S. 2: Der Europäische Berufsausweis
  2. Europäischer Berufsausweis soll Mobilität von Ärzten fördern. In: aerzteblatt.de. 9. Oktober 2013, abgerufen am 12. Februar 2017.
  3. 18. Juni 2013 Modernisierung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie beschlossen
  4. Florian Eder: Ein Europa-Berufsausweis für alle Fachkräfte. In: welt.de. 12. Dezember 2011, abgerufen am 12. Februar 2017.
  5. Europäischer Berufsausweis - EBA. In: Ihr Europa. EU, 23. Januar 2017, abgerufen am 12. Februar 2017.
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