FFH-Gebiet Drülter Holz

Nordrand Drülter Holz

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 131 ha
Kennung 1325-356
WDPA-ID 555517805
Natura-2000-ID DE1325356
FFH-Gebiet 131 ha
Geographische Lage 54° 41′ N,  54′ O
Meereshöhe von 18 m bis 47 m
Einrichtungsdatum Mai 2006
Verwaltung Ministerium f. Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur u. Digitalisierung d. Landes SH
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
Besonderheiten Größtes zusammenhängende Waldgebiet in Ostangeln

Das FFH-Gebiet Drülter Holz ist ein NATURA-2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein in der Landschaft Angeln im Kreis Schleswig-Flensburg. Der Name Drült (dän. Drølt, auch Drylt) leitet sich von sønderjysk dry bzw. altnordisch drȳgja in der Bedeutung aushaltend, festhaltend, kräftig, schwer (vgl. dän. drøj) ab. Es hat eine Größe von 131 ha und liegt zum größeren Teil im Gebiet der Gemeinde Stoltebüll und im Osten im Ortsteil Sandbek der Stadt Kappeln. Das FFH-Gebiet hat die größte Ausdehnung von ca. 2 km in nordwestlicher Richtung. Die höchste Erhebung mit 47 m liegt im Süden, die tiefste Stelle mit 18 m im Nordosten. Es handelt sich um einen historischen Waldstandort, der bereits in der Karte von 1805 des dänischen Premierleutnants Johann Heinrich du Plat westlich von Kappeln verzeichnet war. Der Wald besteht zu 70 % aus Laubwald, 10 % Mischwald und 20 % Nadelwald.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet Drülter Holz wurde im Mai 2006 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2006 der Naturschutzbehörde der EU als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der undatierte Managementplan für das FFH-Gebiet Drülter Holz wurde von der Landwirtschaftskammer des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht. Der Managementplan beinhaltet nicht die Flächen der Stiftung Naturschutz des Landes Schleswig-Holstein im FFH-Gebiet. Diese waren im 2004 vorgeschlagenem FFH-Gebiet 1325-355 Drülter Holz nicht enthalten. 85 % der Fläche ist im Besitz vom Gut Drült. Dieses befindet sich seit 1501 im Besitz der Adelsfamilie von Rumohr. Die restlichen 15 %, vorwiegend im Südosten, teilen sich mehrere Landwirte sowie die Stiftung Naturschutz des Landes Schleswig-Holstein.

Der Besucher kann das FFH-Gebiet von zwei Seiten betreten. Nördlich des FFH-Gebietes befindet sich ein Rastplatz an der Straße Deckerkate. Von dort sind es nur 180 m zum Drülter Holz. Ein zweiter Eingang mit Parkplatz wurde an der Straße Stoltebüllheck im Westen des Drülter Holzes neu angelegt.

Im Nordosten des FFH-Gebietes befinden sich zwei gesetzlich geschützte Biotope. Das Biotop 325586060-107 ist ein naturnaher Bachlauf am Nordostrand des Drülter Holzes, der sich bis zu 3 m tief in den Untergrund eingespült hat. Er entspringt im zweiten Biotop 325586060-101 im Drülter Holz, einem ca. 1800 m² großem Erlen-Quellwald. Der Bach fällt im Sommer trocken. Das Drülter Holz ist von einer Vielzahl von natürlichen und künstlichen Entwässerungsgräben durchzogen. Das Gebiet hat die Form eines nach Westen hin offenen Hufeisens, in dessen Mitte sich die Stenneshöh, eine Ackerfläche mit einer Höhe von bis zu 61,2 m befindet. Die Niederschläge dieser Anhöhe fließen in das umliegende Drülter Holz, siehe auch Höhenprofile 1 bis 3.

Die Ackerflächen sind größtenteils mit Mais besät, der u. a. in der nahen Biogasanlage verarbeitet wird. Dieser hat einen hohen Nährstoffbedarf, der durch Gülle und Kunstdünger gedeckt werden muss. Bei Überdüngung werden überschüssige Nährstoffe durch das Gefälle in das Drülter Holz gespült und können sich im Wald anreichern. Das Gleiche geschieht bei den vorherrschenden westlichen Winden durch Winderosion. Die Blätter der Bäume wirken wie ein natürlicher Filter. Durch nicht beackerte Randstreifen, wie teilweise bereits praktiziert, kann ein Teil der Einträge aufgefangen werden.

FFH-Erhaltungsgegenstand

Als FFH-Erhaltungsgegenstände wurden 3 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie der EU-Umweltbehörde gemeldet (Stand Oktober 2013), siehe Grafik 1.

FFH-Erhaltungsziele

Alle Erhaltungsgegenstände wurden auch als Erhaltungsziele übernommen, wobei die beiden Lebensraumtypen 9130 Waldmeister-Buchenwälder und 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder als Lebensraumtyp von besonderer Bedeutung und der Lebensraumtyp 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder als Lebensraumtyp von Bedeutung gelten.

FFH-Analyse und Bewertung

In der Gesamtbeurteilung wird der Lebensraumtyp 9130 Waldmeister-Buchenwald im FFH-Gebiet im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet mit „gut“ bewertet. Im Kriterium „Erhaltungsgrad“ wird die Hälfte des Bestandes jedoch nur mit „durchschnittlich bis schlecht“ beurteilt. Der Grund hierfür liegt in dem geringen Altholzanteil. Das Gut Drült als Haupteigentümer des Drülter Holzes bewirtschaftet den Wald nach eigenen Angaben nach dem „Lübecker Konzept“. Hierbei werden die Bäume erst geerntet, wenn sie den vorgegebenen Ziel-Ø erreicht haben. Der Wald soll sich naturnah selbst entwickeln. Der Arbeitseinsatz soll dadurch minimiert werden. Bei dieser Wirtschaftsweise lohnt sich der Einsatz von Holzerntemaschinen nicht. Fahrspuren von schwerem Gerät sind nirgendwo im Forst zu erkennen. Die Bäume sind von den Rückepferden zu den beiden Forststraßen im Wald gezogen worden. Es handelt sich mehrheitlich um alte Eichen, Stand September 2020.

FFH-Maßnahmenkatalog

Der Maßnahmenkatalog ergibt sich aus dem Ergebnis der FFH-Analyse und Bewertung. Der geringe Altholzanteil soll durch Ausweisung von Altholzinseln und finanziellen Ausgleich durch Zuschüsse des Landes an die Waldbesitzer erfolgen. Die Verjüngung von durchforsteten Waldbereichen muss mit einer Einhegung gegen Verbiss durch Schalenwild einhergehen. Auch hier sind Unterstützungsmaßnahmen des Landes hilfreich. Daneben ist der langfristige Ersatz des Restbestandes an Nadelbäumen durch Laubwald auf Grund der Klimaveränderung erforderlich. In die gleiche Richtung zielt auch die Wiedervernässung von entwässerten Bereichen zur Überbrückung von Trockenperioden. Der Maßnahmenkatalog des Managementplanes ist in einer Karte präzisiert. Um das Wasser länger im FFH-Gebiet zu halten, wurden bestehende Forstwege aufgeschüttet und mit höher gelegten Entwässerungsrohren versehen.

An vielen Stellen im Wald sind Wildschutzzäune aufgestellt, um die jungen nachwachsenden Bäume vor Verbiss zu schützen.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

Das Monitoring ist für alle FFH-Gebiete obligatorisch. Es erfolgt in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre.

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt. Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen. Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie. Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel. Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt. Hierzu wurden von der Generalanwältin des EuGH am 20. April 2023 die Schlussanträge gestellt. Ein Urteil ist noch nicht erfolgt (Stand August 2023).

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Einzelnachweise

  1. Landschaftssteckbrief Angeln Schwansen und Dänischer Wohld. In: Schützenswerte Landschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 8. Dezember 2021.
  2. FFH-Gebiet Drülter Holz. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein, abgerufen am 11. Februar 2023.
  3. Johannes Kok: Det danske folkesprog i Sønderjylland, 2. Bd., Kopenhagen 1867, S. 112
  4. Heinrich du Plat: Landesaufnahme des Herzogtums Schleswig. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig Holstein, 1804, abgerufen am 8. September 2020.
  5. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 43 kB) DE1325356 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2013, S. 1–12, abgerufen am 8. September 2020.
  6. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Drülter Holz. (PDF; 626 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landwirtschaftskammer des Landes Schleswig-Holstein, S. 1–11, abgerufen am 8. September 2020.
  7. Gut Drült. Abgerufen am 28. September 2020.
  8. Park- und Rastplatz Deckerkate. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Dezember 2021.
  9. Westeingang Drülter Holz. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Dezember 2021.
  10. Biotope im Drülter Holz. In: Biotopkartierung Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. September 2020.
  11. DiagitalerAtlasNord-SH. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Dezember 2021.
  12. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) in der konsolidierten Fassung vom 1. Januar 2007, abgerufen am 2. April 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 206, 22. Juli 1992, S. 16–23, Anhang I „NATÜRLICHE LEBENSRAUMTYPEN VON GEMEINSCHAFTLICHEM INTERESSE, FÜR DEREN ERHALTUNG BESONDERE SCHUTZGEBIETE AUSGEWIESEN WERDEN MÜSSEN“.
  13. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1325-356 „Drülter Holz“. (PDF; 148 kB) Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, abgerufen am 8. September 2020.
  14. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitatgebiet DE 1325-356 Drülter Holz. 4. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, S. 8, abgerufen am 28. September 2020.
  15. FFH-Gebiet Drülter Holz DE 1325-356 Maßnahmenkarte. (PDF; 245 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, abgerufen am 9. September 2020.
  16. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) in der konsolidierten Fassung vom 1. Januar 2007, abgerufen am 2. April 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 206, 22. Juli 1992, S. 10, Anhang I, Artikel 11. „Die Mitgliedstaaten überwachen den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume“
  17. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  18. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  19. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  20. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  21. Klage der Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland. Rechtssache C-116/22. In: curia.europa.eu. Europäischer Gerichtshof, 18. Februar 2022, abgerufen am 13. August 2023.
  22. Tamara Capeta: Rechtssache C‑116/22 Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland. SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN TAMARA ĆAPETA. In: InfoCuria Rechtsprechung. Europäischer Gerichtshof, 20. April 2023, abgerufen am 13. August 2023.
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