FFH-Gebiet Hagener Au und Passader See

Hagener Au in Probsteierhagen

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 525 ha
Kennung 1627-321
WDPA-ID 555517861
Natura-2000-ID DE1627321
FFH-Gebiet 525 ha
Geographische Lage 54° 22′ N, 10° 19′ O
Meereshöhe von 0 m bis 31 m
Einrichtungsdatum Juni 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG

Das FFH-Gebiet Hagener Au und Passader See ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Plön in den Gemeinden Fahren, Stoltenberg, Schlesen, Dobersdorf, Passade, Probsteierhagen, Prasdorf, Lutterbek, Brodersdorf, Stein und Laboe. Es liegt im Naturraum Probstei und Selenter See-Gebiet (Landschafts-ID 70203), in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland.

Es hat eine Größe von 525 Hektar und besteht aus dem Passader See bei Probsteierhagen und seinem Ausfluss, dem Fließgewässer Hagener Au bis zu dessen Mündung in die Ostsee nördlich von Laboe.

Die größte Ausdehnung des FFH-Gebietes liegt mit 10,6 Kilometer in Nordsüdrichtung. Das FFH-Gebiet wird von Ost nach West von Endlagen der Gletscher der letzten Eiszeit geprägt mit stellenweise Ablagerungen von Geschiebesand. Die höchste Erhebung mit 31 Meter über Normalhöhennull (NHN) liegt in westlicher Hanglage am Ausfluss der Hagener Au aus dem Passader See, der niedrigste Bereich ist deren Mündung in die Ostsee auf Meereshöhe, siehe Karte 1.

Das FFH-Gebiet besteht zum überwiegenden Teil aus der Lebensraumklasse Binnengewässer, dessen Uferbereiche von Mooren, Sümpfen, Grünland und Wäldern gesäumt sind, siehe Diagramm 1.

Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen – Flächenanteil (SDB)
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FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Juli 2020 aktualisiert. Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde im Oktober 2012 veröffentlicht.

Das FFH-Gebiet grenzt im Norden nur durch den Sandstrand getrennt an das FFH-Gebiet Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe.

Der Passader See gehört zur Verbundachse 619 „Passader See“ und das Tal der Hagener Au zum Schwerpunktbereich 386 „Hagener Au mit Uferbereichen des Passader und Dobe“ des landesweiten Biotopverbundsystems. Der Passader See und der Oberlauf der Hagener Au bis zum Wohngebiet von Probsteierhagen liegen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Dobersdorfer See, Passader See mit dem Oberlauf der Hagener Au, Kasseteiche und Umgebung, Die Hagener Au nördlich der Wohnbebauung von Probsteierhagen bis zu deren Mündung liegen im LSG Hagener Au von Probsteierhagen bis zur Einmündung in die Ostsee und Umgebung sowie die Ostseeküste zwischen Laboe und Stein.

Mit der Gebietsbetreuung des FFH-Gebietes nach § 20 LNatSchG wurde durch das LLUR noch keine Institution beauftragt (Stand November 2022).

FFH-Erhaltungsgegenstand

Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen – Flächengröße [ha] (SDB)
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Diagramm 3: Schutzstatus – Flächenanteil (Biotopkartierung 2015-2021)
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Laut Standard-Datenbogen vom Juli 2020 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:

Das FFH-Gebiet ist gut zur Hälfte mit dem FFH-Lebensraumtyp 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften der Stillgewässer belegt. Mit diesem ist die gesamte Wasserfläche des Passader Sees ausgewiesen worden. Der Wasserfläche der Hagener Au wurde kein LRT zugewiesen. In der Kartierung der Lebensraumtypen und dem Managementplan aus dem Jahre 2012 waren noch einig Flussabschnitte mit dem LRT 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation ausgewiesen worden. Im Uferbereich wurden ausschließlich die dort angesiedelten Waldmeister-Buchenwälder als LRT ausgewiesen. Sie befinden sich im Flussabschnitt zwischen dem Passader See und der Wohnbebauung von Probsteierhagen sowie am linken Nebenfluss Kassegraben.

Zwischen 2016 und 2021 wurde eine Nachkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt. Danach sind gut zwei Drittel der Gebietsfläche mit FFH-Lebensraumtypen belegt, wobei diese Fläche auch fast vollständig den Status eines gesetzlich geschützten Biotops hat. Gut ein Zehntel sind ausschließlich gesetzlich geschützte Biotope und knapp ein Drittel hat keinen der beiden Schutzstati, siehe Diagramm 3. Im Gegensatz zum aktuellen SDB vom Juli 2020 sind in der aktuellen Biotopkartierung (Stand November 2022) 7,7 Hektar LRT 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder, sowie 3,1 Hektar LRT 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation ausgewiesen. Es handelt sich um mehrere Waldgebiete im gesamten Flussverlauf der Hagener Au und um den Unterlauf der Hagener Au ab Prasdorf.

FFH-Erhaltungsziele

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:

  • 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften
  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder
  • 1149 Steinbeißer

FFH-Analyse und Bewertung

Diagramm 4: Gesamtbeurteilung der FFH-LRT – Fläche [ha]
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Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Fast die gesamten FFH-LRT-Flächen haben einen guten Erhaltungszustand, siehe Diagramm 4. Hier handelt es sich ausschließlich um die Wasserflächen mit dem FFH-Lebensraumtyp 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften. Es ist die gesamte Fläche des Passader Sees. Bei den Arten haben der Fischotter und der Steinbeißer eine gute Gesamtbewertung zugesprochen bekommen.

Wegen seiner Größe besteht im FFH-Gebiet für den Passader See gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Berichtspflicht gegenüber der europäischen Umweltagentur in Kopenhagen. Gemäß der Berichterstattung des Jahres 2022 zum 3. Bewirtschaftungsplan WRRL ist der ökologische Zustand des Passader Sees mit „unbefriedigend“ und der chemische Zustand mit „nicht gut“ bewertet worden. Beide Werte sollen bis zum Jahre 2027 einen guten Wert erreichen. Dies darf bezweifelt werden (Stand November 2022). Zwar hat die Errichtung von Kläranlagen in den umliegende Gemeinden in den neunziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts zu einer Verringerung der Schadstoffeinträge geführt, diese Entwicklung hat sich aber mit dem Beginn des einundzwanzigsten Jahrhunderts durch die Intensivierung der Landwirtschaft mit dem vermehrten Einsatz von Kunstdünger und Pestiziden wieder zum Schlechteren gewendet. Die gleiche Entwicklung hat auch die Hagener Au genommen. Gemäß der Berichterstattung des Jahres 2022 zum 3. Bewirtschaftungsplan WRRL ist der ökologische Zustand des Hager Au mit „unbefriedigend“ und der chemische Zustand mit „nicht gut“ bewertet worden.

Das FFH-Gebiet befindet sich weitgehend im Privatbesitz. Lediglich der Unterlauf der Hagener Au ab Prasdorf ist größtenteils im Besitz der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein. An der Hagener Au ist es den Naturschutzbehörden gelungen, mit den Besitzern einiger Waldflächen Verträge im Rahmen des Programms „Vertragsnaturschutz im Wald“ abzuschließen. Zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der Waldlebenraumtypen im FFH-Gebiet reicht eine bis dato ordnungsgemäß nachhaltig betriebene Forstwirtschaft nicht aus. Dazu fehlt ein vielschichtiges Arteninventar mit ausreichend liegendem und stehendem Totholz und eine ausreichende Anzahl von Habitatbäumen. Der Vertragsnaturschutz ist eine gute Möglichkeit, hier Fortschritte zu erreichen.

FFH-Maßnahmenkatalog

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Die Maßnahmen sind zudem in einer Maßnahmenkarte und in drei Maßnahmenblättern zur Projektverfolgung tabellarisch erfasst.

Das FFH-Gebiet Hagener Au und Passader See besteht zum überwiegenden Teil aus Wasserflächen. Deshalb sind neben der Aufgabe der Einhaltung der europäischen Habitatrichtlinie auch die Einhaltung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie von Bedeutung. Letztere ist für alle EU-Staaten eine große Herausforderung, weil sie in der Regel mit erheblichen Investitionen in die Infrastruktur verbunden ist. Der Zeitpunkt für die Erfüllung der Richtlinie musste schon zweimal in die Zukunft verschoben werden und es ist abzusehen, dass auch diesmal die Ziele nicht rechtzeitig erreicht werden (Stand November 2022).

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen folgende Schwerpunkte für LRT-Flächen:

  • Anlage von Gewässerrandstreifen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen
  • Bewirtschaftung des Waldes mit dem Ziel einer gleichmäßigen Altersstruktur des Baumbestandes
  • Keine Beseitigung von liegendem und stehendem Totholz
  • Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes der Fließgewässer
  • Verringerung von Nährstoffeintrag durch Erosion benachbarter Ackerflächen in Hanglage
  • Erhöhung des Grünlandanteils im FFH-Gebiet und dessen Nachbarschaft. Grünland hält mehr Nährstoffe zurück.
  • Wiedervernässung von Grünlandflächen. Dies verhindert vermehrte Mineralisierung und damit Ausschwemmung der Nährstoffe in Gewässer.
  • Wiedervernässung von Bruchwald
  • Verringerung des Nährstoffeintrages durch Extensivierung von Grünlandflächen
  • Bau von Drainagefanggräben an Ackerflächen in Hanglage zu Gewässern zur Ausfällung von Nährstoffen
  • Kein Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln
  • Kein Einsatz von mineralischem Dünger
  • Umwandlung von Ackerflächen in extensiv genutztes Grünland zur Erhöhung der Artenvielfalt und Verringerung von Nährstoffeinträgen
  • Herstellung der Durchgängigkeit der Hagener Au für Fische auf ganzer Länge

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden am 27. Januar 2011 veröffentlicht (Stand November 2022).

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt. Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie. Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel. Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.

Commons: FFH-Gebiet Hagener Au und Passader See – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Managementplan FFH1627-321 "Hagener Au und Passader See". (PDF; 1802 kB) Karte 1 - Übersicht -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 20. September 2012, abgerufen am 28. November 2022.
  2. Naturräumliche Einordnung des FFH-Gebietes Hagener Au und Passader See. Untereinheit Probstei und Selenter See-Gebiet (ID 70203), Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 28. November 2022.
  3. Karte der Geologischen Einheiten im FFH-Gebiet Hagener Au und Passader See. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 28. November 2022.
  4. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 66 kB) DE1627-321 Hagener Au und Passader See. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juli 2020, abgerufen am 29. November 2022.
  5. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1627-321„Hagener Au und Passader See“. (PDF; 1203 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2012, abgerufen am 29. November 2022.
  6. FFH-Gebiet Hagener Au und Passader See - Biotopverbundsystem. Verbundachse 619 „Passader See“ und Schwerpunktbereich 386 „Hagener Au mit Uferbereichen des Passader und Dobe“. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 29. November 2022.
  7. Landschaftsschutzgebiete im Kreis Plön. In: DigitalerAtlasNord. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 29. November 2022.
  8. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.17 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 6, abgerufen am 10. August 2022.
  9. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  10. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  11. 1 2 Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 66 kB) DE1627321 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juli 2020, S. 3, abgerufen am 29. November 2022.
  12. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  13. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  14. 1 2 Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN DE1627321. (PDF; 66 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juli 2020, S. 4, abgerufen am 29. November 2022.
  15. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Bitterling – Rhodeus amarus. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 228, abgerufen am 23. Januar 2022.
  16. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Steinbeißer – Cobitis taenia. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 198–199, abgerufen am 25. Oktober 2020.
  17. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Fischotter – Lutra lutra. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 315–316, abgerufen am 25. Oktober 2020.
  18. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1627-321„Hagener Au und Passader See“. (PDF; 6592 kB) Karte 2a - Bestand -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 20. September 2012, abgerufen am 29. November 2022.
  19. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1627-321„Hagener Au und Passader See“. (PDF; 5835 kB) Karte 2b - Bestand -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 20. September 2012, abgerufen am 29. November 2020.
  20. Biotopkartierung in Schleswig-Holstein. In: Themenportale ZeBIS Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 13. November 2022.
  21. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1627-321 „Hagener Au und Passader See“. (PDF; 85 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, abgerufen am 29. November 2022.
  22. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1828-302 „Grebiner See, Schluensee und Schmarkau“. (PDF; 1203 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2012, S. 10–13, abgerufen am 29. November 2022.
  23. Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. Passader See (See) Datensatz der elektronischen Berichterstattung 2022 zum 3. Bewirtschaftungsplan WRRL. In: Wasserblick. Bundesanstalt für Gewässerkunde, 2022, abgerufen am 29. November 2022.
  24. GUV Selenter See. Vorplanung für die "Hagener Au", Gew. Nr. 1. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ingenieurgesellschaft Heidt & Peters mbH, 3. Juni 2009, abgerufen am 29. November 2022.
  25. Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. Hagener Au (Fließgewässer) Datensatz der elektronischen Berichterstattung 2022 zum 3. Bewirtschaftungsplan WRRL. In: Wasserblick. Bundesanstalt für Gewässerkunde, 2022, abgerufen am 29. November 2022.
  26. Vertragsnaturschutz im Wald im FFH-Gebiet Hagener Au und Passader See. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 29. November 2022.
  27. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1627-321 „Hagener Au und Passader See“. (PDF; 1203 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2012, S. 13–17, abgerufen am 29. November 2022.
  28. Maßnahmenplanung an der Hagener Au. Vorplanung für die Hagener Au - Gew. Nr. 1. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ingenieurgesellschaft Heidt & Peters mbH, 3. Juni 2009, abgerufen am 29. November 2022.
  29. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1627-321„Hagener Au und Passader See“. (PDF; 851 kB) Maßnahmenblätter. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2012, abgerufen am 29. November 2022.
  30. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. Textbeitrag zum FFH-Gebiet Hagener Au und Passader See (1627-321). In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. NLU – Projektgesellschaft mbH & Co. KG, 27. Januar 2011, abgerufen am 29. November 2022.
  31. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  32. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  33. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  34. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  35. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
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