FFH-Gebiet Idstedtweger Geestlandschaft

Megalithgräberfeld im FFH-Gebiet Idstedtweger Geestlandschaft

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 98 ha
Kennung 1423-393
WDPA-ID 555517820
Natura-2000-ID DE1423393
FFH-Gebiet 98 ha
Geographische Lage 54° 33′ N,  30′ O
Meereshöhe von 20 m bis 37 m
Einrichtungsdatum Februar 2006
Verwaltung Ministerium f. Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur u. Digitalisierung d. Landes SH
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG

Das FFH-Gebiet Idstedtweger Geestlandschaft ist ein NATURA-2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg in der Gemeinde Lürschau. Das FFH-Gebiet liegt sowohl im Naturraum Angeln als auch im Naturraum Schleswiger Vorgeest. Das FFH-Gebiet hat eine Fläche von 98 ha. Die größte Ausdehnung liegt in nordwestlicher Richtung und beträgt 2,4 km. Im Westen bildet die Landesstraße L 317, im Osten die Kreisstraße K 44, im Süden die Kreisstraße K 24 und im Norden der Nordrand des Westermoores die Grenze des FFH-Gebietes. Das Gebiet ist geologisch noch jung. Es wurde durch den Rückzug des Eises am Ende der Weichsel-Kaltzeit vor 11.600 Jahren geformt. Das Schmelzwasser der Gletscher spülte Sand und Kies zu flachen Dünen auf. Dieser wird noch heute als Rohstoff in Kiesgruben gewonnen und in mehreren Betonwerken zwischen Schleswig und Flensburg verarbeitet. Das FFH-Gebiet ist landschaftlich sehr abwechslungsreich und beinhaltet viele unterschiedliche Biotope- und FFH-Lebensraumtypen. Es enthält neben drei Mooren, zwei Seen und mehreren Teichen ein Waldgebiet im Nordosten, sowie Heideflächen und vier Megalithgräber. Im Hochsommer kann man am Moorsee viele Libellenarten beobachten, siehe Bildergalerie.

Für Besucher finden sich an den Gebietszugängen und Grenzen sowie innerhalb keinerlei Hinweise auf das NATURA-2000-Schutzgebiet. Der Zugang zum Gebiet ist auf zwei Wirtschaftswege für Fußgänger und Radfahrer beschränkt. Der südliche ist der Ochsenweg. Er führt von der Straße Arenholzfeld (K 44) in südwestlicher Richtung auf einer Länge von 730 Metern zur Straße Seeberg. Der zweite ist der 1530 m lange Ostermoorweg, Er beginnt ebenfalls an der K 44, jedoch 200 m nördlicher. Er führt zunächst in westlicher Richtung und biegt dann nach Süden ab, um ebenfalls an der Straße Seeberg zu enden. Um das im nördlichen Gebiet gelegene Moor zu besuchen, muss man am Knick des Ostermoorweges dem Wirtschaftsweg nach Westen 170 m folgen. Von dort kann man einem Weg weiter nach Westen folgen, der nach 440 m an einem Betretungsverbotsschild einer extensiv genutzten Wiese endet, oder nach Norden abbiegen, um ebenfalls nach 760 m in einer Sackgasse zu enden. Eine vollständige Umrundung des Moores ist nicht möglich. Naturpfade durchs Moor sind nicht vorhanden. Parkmöglichkeiten bestehen an der K 44 etwa 50 m nördlich des Ostermoorweges auf zwei langen Parkbuchten, die auch eine Bushaltestelle beinhalten und an je einem kleinen Waldparkplatz nördlich und südlich der Parkbucht auf der Ostseite der K 44. Das Großsteingräberfeld darf nicht betreten werden. Die beiden Seen liegen auf Privatgrund und sind in der Vegetationsphase nicht einsehbar.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für dieses FFH-Gebiet wurde im Februar 2006 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) ausgewiesen. Das Gebiet liegt in einem Schwerpunktbereich des landesweiten Biotopverbundsystems, grenzt im Westen an eine seiner Hauptverbundachsen und im Osten an das FFH-Gebiet Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder. Es ist Teil des Landschaftsschutzgebietes „Naherholungsgebiet Idstedt-Gehege“, das im Jahre 1973 eingerichtet wurde. Im Dezember 2017 wurde für das FFH-Gebiet Idstedtweger Geestlandschaft der Managementplan aufgestellt. Die Betreuung dieses FFH-Gebietes nach § 20 LNatSchG wurde im Jahre 2012 durch das LLUR mit dem Förderverein Mittlere Treene e.V. für drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung für weitere 6 Jahre vereinbart. Allerdings ist in der aktuellen Betreuerliste des LLUR vom Dezember 2019 das FFH-Febiet „Wald Rumbrand“ nicht mehr aufgeführt.

FFH-Erhaltungsgegenstand

Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen und Arten mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):

6 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie: (* = Prioritärer Lebensraumtyp)

Eine Art nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG:

FFH-Erhaltungsziele

Von den FFH-Erhaltungsgegenständen wurden folgende als Erhaltungsziel von gemeinschaftlichem Interesse erklärt:

  • 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut Froschbiss-Gesellschaften
  • 4030 Trockene Heiden
  • 6230* Artenreiche Borstgrasrasen
  • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder
  • 1042 Große Moosjungfer

FFH-Analyse und Bewertung

Im Managementplan für das Gebiet nimmt die Analyse und Bewertung des Istzustandes breiten Raum ein. Als Schwerpunkte der Gefährdung werden die Intensivierung der Landwirtschaft durch Energiemaisanbau auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb und außerhalb des FFH-Gebietes, die Absenkung der Grundwasserstände durch Entwässerungsmaßnahmen und die Ausbreitung der Spätblühenden Traubenkirsche als invasive Art. Von der Verschlechterung der Umweltbedingungen sind insbesondere die Randbereiche der Moore im FFH-Gebiet betroffen.

FFH-Maßnahmenkatalog

Im Managementplan ist der Maßnahmenkatalog das wichtigste Instrument zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Erhaltungsziele. Es sind insgesamt 44 Einzelmaßnahmen aufgeführt und die wichtigsten in einer Karte festgehalten. Zuständig für die Umsetzung der Maßnahmen ist der Kreis Schleswig-Flensburg als untere Naturschutzbehörde. Erschwerend ist dabei die Eigentümerstruktur im FFH-Gebiet. Der überwiegende Teil ist im Privatbesitz.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

Das Monitoring erfolgt in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre. Da der Managementplan im Jahre 2017 aufgestellt wurde, wäre das nächste Monitoring im Jahre 2023 fällig.

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt. Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie. Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel. Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt. Hierzu wurden von der Generalanwältin des EuGH am 20. April 2023 die Schlussanträge gestellt. Ein Urteil ist noch nicht erfolgt (Stand August 2023).

Bildergalerie

Siehe auch

Commons: FFH-Gebiet Idstedtweger Geestlandschaft – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Landschaftssteckbrief 70001 Angeln Schwansen und Dänischer Wohld. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 1. März 2012, abgerufen am 6. Dezember 2021.
  2. Landschaftssteckbrief 69700 Schleswiger Vorgeest. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 1. März 2012, abgerufen am 6. Dezember 2021.
  3. 1 2 Managementplan FFH DE – 1423-393 „Idstedtweger Geestlandschaft“. (PDF; 1226 kB) Karte 1: Übersicht. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 13. Januar 2016, abgerufen am 30. Juli 2020.
  4. Managementplan FFH 1423-393 „Idstedtweger Geestlandschaft“. (PDF; 2067 kB) Karte 2a – Biotoptypen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 4. September 2017, abgerufen am 2. August 2020.
  5. Managementplan FFH 1423-393 „Idstedtweger Geestlandschaft“. (PDF; 2067 kB) Karte 2b – Lebensraumtypen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 4. September 2017, abgerufen am 2. August 2020.
  6. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG), vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 67 kB) DE1423393 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 1–13, abgerufen am 1. August 2020.
  7. NATURA 2000 Gebiete in Schleswig-Holstein DE 1423-393 Idstedtweger Geestlandschaft. (ZIP; 747 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2012, abgerufen am 2. August 2020.
  8. Gültige Landschaftsschutzgebiete im Kreis Schleswig-Flensburg. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Netzseite des Kreises Schleswig-Flensburg. 23. Juni 2011, archiviert vom Original am 28. November 2020; abgerufen am 3. August 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  9. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1423-393 „Idstedtweger Geestlandschaft“. (PDF; 2830 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 22. Dezember 2017, S. 1–48, abgerufen am 1. August 2020.
  10. LLUR überträgt die ehrenamtliche Betreuung für Teilbereiche des NATURA-2000-Gebietes "Treene, Bollingstedter Au bis Friedrichstadt". In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), 4. April 2012, abgerufen am 2. Dezember 2020: „Der Bereich südlich von Tüdal bis südlich von Hollingstedt sowie die FFH-Gebiete "Gammellunder See", "Wald Rumbrand" und "Idstedter Geestlandschaft" werden künftig vom Förderverein Mittlere Treene e.V. betreut“
  11. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holsteingem. § 20 LNatSchG. 1.34 Naturschutzverein Obere Treenelandschaft e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 8, abgerufen am 2. Dezember 2020.
  12. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  13. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG)**. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  14. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG), vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 67 kB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 1. August 2020.
  15. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  16. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4030 Trockene Heiden. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 63–65, abgerufen am 23. Juli 2020.
  17. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 6230* Artenreiche Borstgrasrasen. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 100–103, abgerufen am 12. Januar 2021.
  18. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
  19. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  20. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). 91D0* Moorwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 215, abgerufen am 23. Juli 2020.
  21. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 62 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: DE1323301 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  22. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Große Moosjungfer – Leucorrhinia pectoralis. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 106, abgerufen am 23. Juli 2020.
  23. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1423-393 „Idstedtweger Geestlandschaft“. (PDF) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, abgerufen am 1. August 2020.
  24. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1423-393 „Idstedtweger Geestlandschaft“. (PDF; 2830 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 22. Dezember 2017, S. 17–29, abgerufen am 2. August 2020.
  25. Managementplan FFH 1423-393 Idstedtweger Geestlandschaft. (PDF; 1249 kB) Karte 4 – Erhaltungszustand -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 4. September 2017, abgerufen am 2. August 2020.
  26. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Idstedtweger GeestlandschaftDE-1423-393. (PDF; 2930 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 22. Dezember 2017, S. 30–43, abgerufen am 2. August 2020.
  27. Managementplan FFH 1423-393 Idstedtweger Geestlandschaft. (PDF; 982 kB) Karte 3 – Maßnahmen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 22. Dezember 2017, abgerufen am 2. August 2020.
  28. Managementplan FFH 1423-393 Idstedtweger Geestlandschaft. (PDF; 1361 kB) Karte 5a – Eigentümer (Anonym). In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 4. August 2016, abgerufen am 2. August 2020.
  29. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) in der konsolidierten Fassung vom 1. Januar 2007, abgerufen am 2. April 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 206, 22. Juli 1992, S. 10, Anhang I, Artikel 11. „Die Mitgliedstaaten überwachen den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume“
  30. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  31. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  32. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  33. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  34. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
  35. Tamara Capeta: Rechtssache C‑116/22 Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland. SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN TAMARA ĆAPETA. In: InfoCuria Rechtsprechung. Europäischer Gerichtshof, 20. April 2023, abgerufen am 13. August 2023.
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