FFH-Gebiet Kiuser Gehege

Bruchwaldzone im Kiuser Gehege

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 38 ha
Kennung 1424-357
WDPA-ID 555517822
Natura-2000-ID DE1424357
FFH-Gebiet 38 ha
Geographische Lage 54° 35′ N,  44′ O
Meereshöhe von 19 m bis 31 m
Einrichtungsdatum Juni 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG

Das FFH-Gebiet Kiuser Gehege ist ein NATURA 2000 Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg in den Gemeinden Ulsnis, Taarstedt und Steinfeld. Das FFH-Gebiet liegt im Naturraum Angeln, der aus naturfachlicher Bewertung laut Landschaftssteckbrief des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zu den „Landschaften mit geringerer Bedeutung“ zählt. Das FFH-Gebiet hat eine Fläche von 38 ha. Es ist Teil eines größeren zusammenhängenden Waldgebietes.

Die größte Ausdehnung liegt in nordwestlicher Richtung und beträgt 920 m. Die höchste Erhebung mit 31 m liegt am Südrand und der tiefste Punkt befindet sich mit 18 m an der Nordspitze des FFH-Gebietes. Das Kiuser Gehege liegt nördlich der Kreisstraße K29 zwischen den Ortsteilen Westerakebyholz im Westen und Schmedeland im Osten. Nach Norden grenzt es an des Waldgebiet Akebyer Holz. Einige angrenzende Waldflächen des Kiuser Geheges sind nicht Teil des FFH-Gebietes. Es handelt sich hier um einen historischen Waldstandort, der bereits in der Karte des Herzogtums Schleswig von Janssonius van Waesberge und Moses Pitt aus dem Jahre 1680, siehe Bild 1, und in der dänischen Generalstabskarte aus dem Jahre 1857 als Waldgebiet ausgewiesen war.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Es besteht zum überwiegenden Teil aus einem mesophytischem Buchenwald mit kleinen Inseln aus Feucht- oder Sumpfwald sowie sonstigem Nutzwald. Im Ostteil befindet sich eine kleine Parzelle mit Niedermoor und Sumpf sowie etwas nördlicher eine Lichtung mit mesophilem Grünland. Am Nord- und Südrand gibt es je zwei stehende Kleingewässer. Das Gebiet wird von Nord nach Süd durch zwei Forststraßen durchquert, von denen kleinere Wege in das restliche Gebiet führen. Besucher sind in diesem abgelegenen Waldgebiet eher selten. Ein Faltblatt des Besucher-Informationssystems (BIS) für Naturschutzgebiete und NATURA 2000-Gebiete in Schleswig-Holstein des LLUR ist nicht verfügbar. Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde im September 2009 veröffentlicht. Da der Managementplan sich ausschließlich auf die Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten bezieht, wird er Managementvermerk genannt. Ein Gebietsbetreuer geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG ist für das FFH-Gebiet Kiuser Gehege vom LLUR bisher (Stand Dezember 2020) nicht ernannt worden. Die nächstgelegenen Schutzgebiete sind im Westen das FFH-Gebiet Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder (2 km) und im Südosten das Landschaftsschutzgebiet Nördliches Schleiufer (1,5 km). Das FFH-Gebiet Kiuser Gehege ist darüber hinaus Teil des Naturparks Schlei.

FFH-Erhaltungsgegenstand

Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2017 sind folgende FFH-Lebensraumtypen und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):

Das Bewertungskriterium „Erhaltung“ wird mit B = gut bewertet. Es fehlt eine ausreichende Zahl von sehr alten Bäumen.

FFH-Erhaltungsziele

Die Erhaltung des Lebensraumtyps 9130 Waldmeister-Buchenwälder ist vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein zum FFH-Erhaltungsziel von Bedeutung für das FFH-Gebiet Kiuser Gehege erklärt worden.

FFH-Analyse und Bewertung

Das FFH-Gebiet ist bis auf eine Parzelle im äußersten Nordosten im Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. Somit gelten für die Bewirtschaftung die Handlungsgrundsätze der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten für Natura-2000-Gebiete. Damit ist sichergestellt, dass dem Verschlechterungsverbot Beachtung geschenkt wird. In der Südostecke des FFH-Gebietes sind ca. 1,7 ha der Fläche der Abteilung 3256 C1 zum Naturwald erklärt worden und damit aus jeglicher Bewirtschaftung herausgenommen. Das entspricht etwa 4,4 % der FFH-Gebietsfläche und erreicht damit fast den angestrebten Durchschnitt von 5 % aller Wälder der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten.

FFH-Maßnahmenkatalog

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Die Einhaltung der Handlungsgrundsätze der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten stellt sicher, dass sich das FFH-Gebiet im Sinne der FFH-Erhaltungsziele positiv weiterentwickelt. Schwerpunktmäßig sind dies der planmäßige Austausch des Nadelholzbestandes durch die Anpflanzung und Förderung gebietstypischer Gehölze, die Einstellung der Entwässerung von Senken, die Erhöhung des Totholzbestandes und die Ausweisung weiterer Flächen als Naturwald.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

In Schleswig-Holstein wird alle 6 Jahre stichprobenartig die Umsetzung der Maßnahmen überprüft. Der Standard-Datenbogen wurde im Oktober 2013 aktualisiert. Somit wäre 2020 die nächste FFH-Erfolgskontrolle fällig.

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt. Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie. Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel. Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.

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Einzelnachweise

  1. Landschaftssteckbrief 70001 Angeln Schwansen und Dänischer Wohld. Bundesamt für Naturschutz, 1. März 2012, abgerufen am 6. April 2023.
  2. Naturfachliche Bewertung der Landschaften in Deutschland. (PDF; 1,51 mB) Bundesamt für Naturschutz, November 2011, abgerufen am 3. Dezember 2021.
  3. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1424357 Amtsblatt der Europäischen Union L 198/41. (PDF; 43 kB) 4.1. Allgemeine Merkmale des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2013, S. 6, abgerufen am 1. Dezember 2020.
  4. Höchster Punkt im FFH-Gebiet Kiuser Gehege. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. Dezember 2021.
  5. Tiefster Punkt im FFH-Gebiet Kiuser Gehege. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. Dezember 2021.
  6. Managementvermerk für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1424-357 „Kiuser Gehege“. (PDF; 1279 kB) Anlage 4 - Karte Gebietsabgrenzung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), 23. Juli 2009, abgerufen am 22. November 2020.
  7. DUCATUS SLESWICENSIS Nova Descriptio. (JPG) In: http://kb-images.kb.dk/. Janssonius van Waesbergen und Moses Pitt, 1680, abgerufen am 7. Dezember 2020 (Kupferstich von 1680).
  8. SLESVIGS FASTLAND I VI BLADET. SUDVÖSTRE BLAD VI. In: Digitale samlinger. Det Kgl. Bibliotek, 1857, abgerufen am 8. Dezember 2020.
  9. 1 2 Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 43 kB) DE1424357. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2013, abgerufen am 22. November 2020.
  10. Managementvermerk für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1424-357 „Kiuser Gehege“. (PDF; 1179 kB) Karte Biotoptypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), August 2009, abgerufen am 22. November 2020.
  11. Bestellliste für BIS-Faltblätter von FFH-Gebieten. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), abgerufen am 6. Dezember 2020.
  12. Managementvermerk für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1424-357 „Kiuser Gehege“. (PDF; 1254 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, September 2009, abgerufen am 23. November 2020.
  13. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holsteingem. § 20 LNatSchG. 1.34 Naturschutzverein Obere Treenelandschaft e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 8, abgerufen am 2. Dezember 2020.
  14. Schutzgebietsumgebung des FFH-Gebietes Kiuser Gehege. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 14. Dezember 2020.
  15. FFH-Gebiet Kiuser Gehege als Teil des Naturparks Schlei. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 14. Dezember 2020.
  16. Managementvermerk für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1424-357 „Kiuser Gehege“. (PDF; 1063 kB) Karte - Lebensraumtypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), August 2009, abgerufen am 22. November 2020.
  17. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  18. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  19. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  20. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1424-357 „Kiuser Gehege“. (PDF; 78 kB) Auszug aus: Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2017, abgerufen am 22. November 2020.
  21. Umsetzung von Natura 2000 in den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. (PDF) Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2016, abgerufen am 22. November 2020.
  22. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
  23. Managementvermerk für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1424-357 „Kiuser Gehege“. (PDF; 1254 kB) Anlage 2: Abteilungsübersicht (Stand:2008). In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, September 2009, S. 10, abgerufen am 23. November 2020.
  24. Managementvermerk für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1424-357 „Kiuser Gehege“. (PDF) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, September 2009, S. 7–8, abgerufen am 14. Dezember 2020.
  25. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  26. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  27. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  28. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  29. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
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