FFH-Gebiet Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder | ||
Brücke über die Füsinger Au im FFH-Teilgebiet Broholm | ||
Lage | Schleswig-Holstein, Deutschland | |
Fläche | 1434 ha | |
Kennung | 1324-391 | |
WDPA-ID | 555517804 | |
Natura-2000-ID | DE1324391 | |
FFH-Gebiet | 1434 ha | |
Geographische Lage | 54° 34′ N, 9° 32′ O | |
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Meereshöhe | von 0,5 m bis 52,4 m | |
Einrichtungsdatum | Juni 2004 | |
Verwaltung | Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H | |
Rechtsgrundlage | § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG |
Das FFH-Gebiet Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg. Es hat eine Fläche von 1434 ha und eine Ausdehnung von 18,7 km in nordöstlicher Richtung. Es umfasst ein Gewässersystem mit einem 5 km langem und bis zu 420 m breitem See, vier Flüssen, sowie vier angrenzenden Wäldern und einen Truppenübungsplatz der Bundeswehr. Entlang der Flüsse ist das Gebiet zwischen 80 m und 100 m breit. Die höchste Erhebung liegt im Gehege Idstedtwege mit 52,5 m im äußersten Westen, der niedrigste Punkt liegt mit 0,5 m 1 km vor der Mündung der Füsinger Au in die Schlei an der K 119. Das FFH-Gebiet liegt im Naturraum Angeln, der aus naturfachlicher Bewertung laut Landschaftssteckbrief des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zu den „Landschaften mit geringerer Bedeutung“ zählt.
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) ausgewiesen. Auf Grund der großen Ausdehnung und der damit hohen Anzahl von Eigentümern und Anliegern wurden für die Teilgebiete „Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF)“, „Teilgebiet Fließgewässer“ und „Teilgebiet Neuberend“ eigene Managementpläne mit jeweils gesonderten FFH-Erhaltungs- und FFH-Entwicklungszielen erstellt. Die Flächenanteile der Teilflächen zeigt Grafik 2. Im Standard-Datenbogen sind diese Unterschiede allerdings nicht mehr zu erkennen. Mit Stand Mai 2017 werden im aktuellen Standard-Datenbogen die Flächenanteile der Lebensraumtypen, wie in Grafik 1 dargestellt, angegeben.
Managementplan FFH-Teilgebiet „Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF)“
Im FFH-Teilgebiet „Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF)“ befinden sich vier örtlich getrennte Waldgebiete, die im Folgenden als Teilgebiete 1 bis 4 bezeichnet werden. Die im Teilgebiet ausgewiesenen Flächen nach Lebensraumtypen sind in Grafik 3 dargestellt. Mehr als dreiviertel der Fläche besteht aus Buchenwald und knapp einfünftel aus Heide.
SHLF-Teilgebiet 1: Gehege Idstedtwege und Gehege Karenberg
Das Teilgebiet 1 besteht aus dem Gehege Idstedtwege und dem östlich angrenzendem Gehege Karenberg. Es ist flächenmäßig mit ca. 203 ha das größte Waldstück im FFH-Gebiet und grenzt im Westen an das FFH-Gebiet Idstedtweger Geestlandschaft. Es ist Teil des Landschaftsschutzgebietes „Naherholungsgebiet Idstedt-Gehege“, das im Jahre 1973 eingerichtet wurde. Das Teilgebiet 1 ist von Höhenunterschieden bis zu 30 m geprägt. Die höchste Erhebung mit 52,4 m liegt im Gehege Idstedtwege. Auf fast gleicher Höhe liegt der Karenberg im Gehege Karenberg. Der Baumbestand besteht zur Hälfte aus Buchen und zu einem Drittel aus Fichten. Die vermutlich mit über 220 Jahren ältesten Buchen stehen im Norden in der Abteilung 3446 c. Es beinhaltet daneben Moore und mehrere Kleingewässer, die zum Teil in früheren Jahrhunderten als Fischteiche angelegt wurden. Am Westrand unmittelbar an der Kreisstraße K44 befindet sich ein archäologisches Bodendenkmal. Ein Großsteingrab, das im Volksmund „Idstedter Räuberhöhle“ genannt wird. Es ist öffentlich zugänglich und kann besichtigt werden. Parkmöglichkeiten bestehen in unmittelbarer Nähe auf zwei Parkbuchten an der K44. Ein Hinweisschild bietet umfangreiche Informationen zum Thema Großsteingräber. Im südlichen Zentralbereich zeichnen sich im Höhenmodell die im 19. Jahrhundert angelegten Schießbahnen ab. Im Osten im Gehege Karenberg befindet sich ein Sammelgrab, das nach der Schlacht bei Idstedt im Juli 1850 angelegt wurde. Im Süden des Teilbereiches liegt eine Grünlandfläche, die von der Stiftung Naturschutz des Landes Schleswig-Holstein aufgekauft und zur Landschaftspflege durch extensive Beweidung an den Verein Bunde Wischen verpachtet wurde. In der Nähe der Försterei Idstedtwege in den Abteilungen 3441, 3442 a2 und b2, 3439 a2, 3440 a2, 3452 a2, 3446 b, sowie im Gehege Karenberg in der Abteilung 3444 c2 sind Teile des Waldes als Naturwald ausgezeichnet worden. Er ist der forstwirtschaftlichen Nutzung entzogen und wird sich in der Entwicklung selbst überlassen.
- Zugang von der K44 zum Bodendenkmal „Räuberhöhle“ im FFH-Teilgebiet Gehege Idstedtwege
- Aufgang zum Bodendenkmal „Räuberhöhle“ im FFH-Teilgebiet Gehege Idstedtwege
- Hinweisschild zum Bodendenkmal „Räuberhöhle“ im FFH-Teilgebiet Gehege Idstedtwege
- Bodendenkmal „Räuberhöhle“ im FFH-Teilgebiet Gehege Idstedtwege
- Eingang zum Bodendenkmal „Räuberhöhle“ im FFH-Teilgebiet Gehege Idstedtwege
- Inneres des Bodendenkmals „Räuberhöhle“ im FFH-Teilgebiet Gehege Idstedtwege
FFH-Erhaltungsgegenstand
Im ersten Standard-Datenbogen vom Juni 2004 sind für das Teilgebiet „Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF)“ folgende FFH-Lebensraumtypen und Arten der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):
Fünf FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie: (* = Prioritärer Lebensraumtyp)
- 4030 Trockene Heiden
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
- 9110 Hainsimsen-Buchenwälder
- 9130 Waldmeister-Buchenwälder
- 91D0* Moorwälder
- 3160 Dystrophe Stillgewässer
FFH-Erhaltungsziele
Von den FFH-Erhaltungsgegenständen wurden folgende Lebensraumtypen und Arten als Erhaltungsziel von gemeinschaftlichem Interesse erklärt:
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
- 9110 Hainsimsen-Buchenwälder
- 9130 Waldmeister-Buchenwälder
- 91D0* Moorwälder
- 1166 Kammmolch
FFH-Analyse und Bewertung
Im Managementplan für das Teilgebiet 1 nimmt die FFH-Analyse und Bewertung des Istzustandes breiten Raum ein. Sie bildet die Grundlage für den Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der FFH-Erhaltungsziele. Da sich das Gebiet vollständig im Besitz der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten befindet, sind notwendige Maßnahmen leichter durchzuführen.
FFH-Maßnahmenkatalog
Aus den Erkenntnissen der FFH-Analyse und Bewertung wurde für das Teilgebiet 1 ein FFH-Maßnahmenkatalog erstellt, sowie in einer Karte und in den Maßnahmenblättern 1–5, 15–16 und 23–26 festgehalten. Für alle Waldgebiete der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten gelten in NATURA-2000-Gebieten gesonderte Handlungsgrundsätze. Die Wirbelstürme der letzten beiden Jahrzehnte und der fortschreitende Klimawandel haben gezeigt, dass der Nadelholzbestand für hiesige Verhältnisse keine Zukunft hat. Deshalb ist eine Hauptaufgabe, diese Bestände in den nächsten Jahrzehnten durch Laubwald zu ersetzen. Zweite Hauptaufgabe ist die Anhebung des Grundwasserstandes, um auch in trockenen Jahren, die Bäume vor Austrocknung zu schützen. Hierzu dienen der Rückbau der Entwässerungssysteme in den Wäldern und Einbau zusätzlicher Wasserrückhaltesysteme. Dabei ist der Schutz und die Förderung der Moore in den SHLF-Gebieten von besonderer Bedeutung für die Speicherung von CO2 aus der Atmosphäre.
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Das Monitoring erfolgt in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre. Die Ergebnisse des letzten Folgemonitorings wurden im Jahre 2012 durch das beauftragte Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH vorgelegt. Die Verteilung der Biotop- und Lebensraumtypen sind in je 20 Karten festgehalten. Für das Teilgebiet 1 wurden keine signifikanten Veränderungen zur Erstkartierung in 2006 festgestellt.
SHLF-Teilgebiet 2 bei Idstedt-Osterfeld
Das Teilgebiet bei Idstedt-Osterfeld liegt nördlich des Langsees. Es hat eine Fläche von 13,6 ha und besteht aus Wald, Binnendünen, Moor und Heide. 5,1 ha der Fläche sind als Naturwald ausgezeichnet. Im Zentrum der Binnendüne liegt das Kesselmoor, das sich zum Osten hin bis in den Eichenwald ausdehnt. Die Entwässerung in den am Nordostrand des Gebietes entlang fließenden Lüngmoorbaches ist schon vor Jahren unterbrochen worden. Das Gebiet kann nur an wenigen Stellen betreten werden, da durch die Auszeichnung als Naturwald die Wege nicht mehr gepflegt werden. In den Wäldern lassen sich Reste von Laufgräben erkennen, die während der Schleswig-Holsteinischen Erhebung angelegt wurden, als sich in dem Gebiet am 24. und 25. Juli 1850 die Schlacht bei Idstedt zutrug. Sie unterliegen dem Denkmalschutz.
- Zugang zum SHLF-Wald im FFH-Teilgebiet Idstedt-Osterfeld
- Binnendünen im FFH-Teilgebiet Idstedt-Osterfeld
- Moorwald vor dem Übergangsmoor im FFH-Teilgebiet Idstedt-Osterfeld
- Übergangsmoor im FFH-Teilgebiet Idstedt-Osterfeld
- Natürlicher Verlauf des Lüngmoorbachs im FFH-Teilgebiet Idstedt-Osterfeld
- Reste von Laufgräben von 1850 im FFH-Teilgebiet Idstedt-Osterfeld
FFH-Erhaltungsgegenstand
Für das Teilgebiet 2 liegen keine gesonderten Flächenangaben und Angaben zum Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen vor.
FFH-Erhaltungsziele
Für das Teilgebiet 2 wurden keine gesonderten Erhaltungsziele definiert. Für die im Teilbereich 2 vorkommenden Lebensraumtypen und Arten gelten die im Amtsblatt für Schleswig-Holstein festgelegten FFH-Erhaltungsziele.
FFH-Analyse und Bewertung
Für das Teilgebiet 2 ist die Erhaltung des natürlichen Wasserhaushaltes von Bedeutung. Das Eindringen von Drainagewasser aus den umliegenden intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen muss verhindert werden. Zur Erhaltung der Dünen und Heideflächen wäre eine extensive Beweidung nützlich.
FFH-Maßnahmenkatalog
Die Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Teilgebietes 2 sind in einer Maßnahmenkarte und den Maßnahmenblättern 6–9 und 17 festgehalten. Die wichtigste Erhaltungsmaßnahme ist die Reparatur der Stauwehre zur Rückhaltung des Wassers im Gebiet und die Anlage eines Knicks im Norden an die angrenzende intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche zur Reduktion des Eintrags von Nährstoffen.
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Das Monitoring erfolgt in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre. Die Ergebnisse des letzten Folgemonitorings wurden im Jahre 2012 durch das beauftragte Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH vorgelegt. Für das Teilgebiet 2 wurden keine signifikanten Veränderungen zur Erstkartierung in 2006 festgestellt. Die Verteilung der Biotop- und Lebensraumtypen sind in je 20 Karten festgehalten.
SH-LF-Teilgebiet 3 Gehege Brebelholz und Billwatt
Das FFH-Teilgebiet 3 Gehege Brebelholz und Billwatt ist 10,8 ha groß und liegt südlich und nördlich der Oxbek, bevor diese sich mit der Boholzer Au zur Loiter Au vereinigt. Es liegt im Gebiet der Gemeinden Loit und Böel in Mittelangeln. Es handelt sich zum größten Teil um Brachland der SHLF, das zum Schutz der Arten Sumpfdotterblume und Knabenkraut nicht aufgeforstet wurde. Die wenigen Waldflächen bestehen aus sehr jungen Baumbeständen. Naturwald ist nicht vorhanden. Das Gebiet ist für den Erholungssuchenden nur bedingt zugänglich. Lediglich in den außerhalb des FFH-Teilgebietes liegenden Teilen des Geheges Brebelholz gibt es einen ausgewiesenen Rundwanderweg, der aber immer mehr zuwuchert und als Rundwanderweg nicht mehr nutzbar ist. Die Grünlandflächen sind verpachtet und werden entweder beweidet oder gemäht. Das Gebiet ist zum größten Teil von Aufforstungen der SHLF, aber auch von landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen, umgeben. Das Teilgebiet wird je nach Lage von den Förstereien Idstedtwege oder Satrup verwaltet.
- Parkplatz am Gehege Brebelholz außerhalb des FFH-Teilgebietes
- Rundwanderweg im Brebelholz. Nicht mehr nutzbar, da zugewachsen
- Wanderweg am Westrand des FFH-Teilgebietes Brebelholz
- Auweg zum Stauwehr Kreuzau-Bauwerk am Zusammenfluss von Oxbek und Boholzer Au am Westrand des FFH-Teilgebietes Brebelholz
- Tal der Oxbek am Brebelholz. Nur ein 50 m breiter Streifen südlich Oxbek gehören zum FFH-Teilgebiet Brebelholz
FFH-Erhaltungsgegenstand
Im Teilgebiet 3 befinden sich keine FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie. Als weitere Arten wurden Sumpfdotterblume, Sumpf-Vergissmeinnicht, Wiesen-Schaumkraut, Wiesen-Segge und Waldsimse gesichtet.
FFH-Erhaltungsziele
Ohne FFH-Erhaltungsgegenstände gibt es keine FFH-Erhaltungsziele.
FFH-Analyse und Bewertung
Die SHLF-Flächen haben einen direkten Einfluss auf den Nährstoffeintrag in das Fließgewässersystem der Umgebung.
FFH-Maßnahmenkatalog
Die Verpachtung der SHLF-Grünflächen erfolgt unter der Auflage der extensiven Nutzung. Für alle Waldgebiete der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten gelten in NATURA-2000-Gebieten gesonderte Handlungsgrundsätze. Die Maßnahmen für das Teilgebiet 3 sind in den Maßnahmenblättern 10,11, 18 und 19 festgeschrieben. Darin wird die extensive Nutzung der Weideflächen, die Anpflanzung heimischer Gehölze, die Beschattung der Fließgewässer durch geeignete Gehölze zur Förderung der Bildung einer Unterwasservegetation aus flutenden Wasserpflanzen vorgeschlagen. Die Maßnahmen sind zudem in einer Maßnahmenkarte festgehalten.
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Das Monitoring erfolgt in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre. Die Ergebnisse des letzten Folgemonitorings wurden im Jahre 2012 durch das beauftragte Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH vorgelegt. Für das Teilgebiet 2 wurden keine signifikanten Veränderungen zur Erstkartierung in 2006 festgestellt. Die Verteilung der Biotop- und Lebensraumtypen sind in je 20 Karten festgehalten.
SH-FL-Teilgebiet 4 Broholm an der Füsinger Au
Zwischen Gammeltoft und Süderholz liegt am südlichen Ufer der Füsinger Au das SHLF-Waldgebiet Broholm. Der größte Teil liegt in der Gemeinde Schaalby, lediglich am Nordrand liegt ein Teil im Ortsteil Süderholz in der Gemeinde Taarstedt. Das FFH-Teilgebiet hat eine Fläche von 82,6 ha und besteht zum größten Teil aus Waldmeister-Buchenwald. An der Füsinger Au und am Füsinger Moor gibt es kleinere Flächen mit bodensaurem Buchenwald. In dem von der Eiszeit geprägtem hügeligem Gelände verteilen sich in den Senken kleine Sumpfgebiete mit Auwäldern. Das Alter der Bäume beträgt maximal 140 Jahre. Die über 100 Jahre alten Bestände befinden sich im Zentrum des Gebietes. Im Westen ist ein Teil als Naturwald ausgewiesen und damit der forstwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Im gesamten Gebiet ist zur Hebung des Grundwasserstandes die Räumung der Entwässerungsgräben eingestellt worden. Das Gebiet kann für Erholungssuchende über vier Zugänge betreten werden. Vom Süden über die Straße Füsingfeld, vom Westen über einen Wanderweg mit einer Brücke über die Füsinger Au und vom Norden über die Straße Süderholz. Im Zentrum befindet sich ein ehemaliger Waldparkplatz mit Sitzmöglichkeiten und Informationstafeln zum Gebiet und ca. 20 m östlich des Durchgangsweges ein Hügelgrab. Am Nordwestrand bei Gammeltoft ist ein Waldgebiet von ca. 3 ha für die Nutzung durch einen Waldkindergarten ausgewiesen. Das FFH-Gebiet ist Teil des Naturparks Schlei.
- Nordzugang zum FFH-Teilgebiet Broholm
- Südzugang zum FFH-Teilgebiet Broholm
- Nordwestzugang zum FFH-Teilgebiet Broholm über die Brücke der Füsinger Au
- Südwestzugang zum FFH-Teilgebiet Broholm am Waldkindergarten
- Schutzhütte des Waldkindergartens im FFH-Teilgebiet Broholmam
- Abenteuerspielplatz des Waldkindergartens im FFH-Teilgebiet Broholm
- Ehemaliger Waldparkplatz im FFH-Teilgebiet Broholm
- Rastplatz am ehemaligen Waldparkplatz im FFH-Teilgebiet Broholm
- Infotafel zu den Tieren im FFH-Teilgebiet Broholm
- Reste eines Großsteingrabes am Nordrand des FFH-Teilgebietes Broholm
- Treppe vom ehemaligen Waldparkplatz zur Brücke über die Füsinger Au im FFH-Teilgebiet Broholm
- Wanderweg im FFH-Teilgebiet Broholm über die Füsinger Au nach Scholderup
- Unterwasservegetation der Füsinger Au im FFH-Teilgebiet Broholm
- Weide am Südostrand des FFH-Teilgebietes Broholm
FFH-Erhaltungsgegenstand
Im ersten Standard-Datenbogen vom Juni 2004 sind für das Teilgebiet 4 Broholm an der Füsinger Au folgende FFH-Lebensraumtypen und Arten der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie: (* = Prioritärer Lebensraumtyp)
Bei der ersten Folgekartierung im Jahre 2009 sind folgender FFH-Lebensraumtypen dazu gekommen:
- 7220* Kalktuffquellen
- 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder
FFH-Arten nach Anhang II und/oder IV FFH-Richtlinie innerhalb des Teilgebietes 4:
- Abendsegler (Nyctalus noctula)
- Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Daneben wurden unter als „Weitere Arten und Biotope“ im Teilgebiet 4 folgende Vogel- und Fledermausarten gemeldet:
Seeadler, Uhu, Schwarzspecht, Teichfledermaus und Mückenfledermaus
FFH-Erhaltungsziele
Für das Teilgebiet 4 wurden im Managementplan keine gesonderten FFH-Erhaltungsziele festgelegt. Das Gebiet enthält eine Vielzahl von gesetzlich geschützten Biotopen.
FFH-Analyse und Bewertung
Das Teilgebiet 4 entspricht in weiten Teilen einem naturnahem Wald mit vielen Feuchtbiotopen. Der Anteil alter Bäume und Totholz ist allerdings gering. Der Waldparkplatz mitten im Wald ist nicht mehr nutzbar, da die Zufahrtsstraßen mit Fahrverbotsschildern versehen wurden. Am Waldkindergarten und im Süden am Ende der Straße Füsingfeld kann man parken.
FFH-Maßnahmenkatalog
Für alle Waldgebiete der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten gelten in NATURA-2000-Gebieten gesonderte Handlungsgrundsätze. Die Maßnahmen für das Teilgebiet 4 sind in den Maßnahmenblättern 12–14 und 20–22 festgeschrieben, und in einer Maßnahmenkarte dokumentiert.
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Das Monitoring erfolgt in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre. Die Ergebnisse des letzten Folgemonitorings wurden im Jahre 2012 durch das beauftragte Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH vorgelegt. Für das Teilgebiet 4 Broholm wurden keine signifikanten Veränderungen zur Erstkartierung in 2006 festgestellt. Die Verteilung der Biotop- und Lebensraumtypen sind in je 20 Karten festgehalten.
Managementplan „FFH-Teilgebiet Fließgewässer“
Das FFH-Gebiet wird unter der Nr. 140 im Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der Richtlinie 2000/60/EG für die Flussgebietseinheit Schlei/Trave mit dem Code DE_PH_1324-391 gelistet. Der Wasserkörper „Zulauf zum Langsee“ (Wasserkörper-Code sl_04) wird als „natürlich“ eingestuft. Er besteht im Wesentlichen aus dem Ablauf des Idstedter Sees im Nordwesten und dem Zufluss aus den Königsdammwiesen im Südwesten. Während der Ablauf des Langsees, die Wellspanger Au (Wasserkörper-Code sl__09_b), als „natürlich“ eingestuft wird, wird die Oxbek (Wasserkörper-Code sl_09_a) als zweiter Quellflluß der Loiter Au als „erheblich verändert“ eingestuft. Das gilt dann im weiteren Verlauf auch für den Oberlauf der Loiter Au (Wasserkörper-Code sl_10_b). Wo hingegen der Unterlauf der Loiter Au (Wasserkörper-Code sl_10_a), die Füsinger Au, wieder als „natürlich“ bewertet wird. Der Managementplan für das FFH-Teilgebiet Fließgewässer wurde am 21. Dezember 2017 vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) veröffentlicht. Das Teilgebiet hat eine Größe von 784 ha. Zentraler Punkt des Fließgewässersystems ist das Kreuzau-Bauwerk am Westrand des Geheges Brebelholz. Es ist ein Stauwehr mit Fischtreppe und automatischem Rechen zur Beseitigung von schwimmenden Pflanzenresten, insbesondere Mahd aus den Uferbereichen der beiden oberläufigen Flüssen Boholzer Au und Oxbek. Ab hier heißt der Fluss, der in Richtung Süden zur Schlei fließt, Loiter Au.
- Stauwehr Kreuzau-Bauwerk am Zusammenfluss von Boholzer Au und Oxbek im FFH-Teilgebiet Fließgewässer
- Stauwehr Kreuzau-Bauwerk am Zusammenfluss von Boholzer Au und Oxbek im Zentrum des FFH-Teilgebietes Fließgewässer
- Der Zusammenfluss von Boholzer Au (links) und Oxbek (rechts) wird zur Loiter Au im FFH-Teilgebiet Fließgewässer
- Fischtreppe am Kreuzau-Bauwerk im FFH-Teilgebiet Fließgewässer
- Fußgängerbrücke über das Stauwehr Kreuzau-Bauwerk im FFH-Teilgebiet Fließgewässer
FFH-Erhaltungsgegenstand
Im „FFH-Teilgebiet Fließgewässer“ kommen folgende gemeldete Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie vorː
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut Froschbiss-Gesellschaften
- 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
- 4030 Trockene Heiden
- 6410 Pfeifengraswiesen
- 6430 Feuchte Hochstaudenfluren
- 6510 Magere Flachland-Mähwiesen
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
- 7220* Kalktuffquellen
- 9110 Hainsimsen-Buchenwälder
- 9130 Waldmeister-Buchenwälder
- 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche
- 91D0* Moorwälder
- 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder
Im „FFH-Teilgebiet Fließgewässer“ kommen folgende gemeldete FFH-Arten nach Anhang II und IV FFH-Richtlinie vor:
- 1149 Steinbeißer
- 1096 Bachneunauge
- 1355 Fischotter
- 1166 Kammmolch
- 1016 Bauchige Windelschnecke
Als weitere Arten und Biotope wurden 4 Fledermausarten und der Moorfrosch gemeldet.
In der Flora des Teilgebietes gibt es viele Arten, die in der roten Liste des Landes Schleswig-Holstein geführt werden.
Darunter sind der Flutender Sellerie, der Kleine Wasserschlauch, sowie das Knöterich-Laichkraut, die als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft werden.
Sieben weitere Arten werden als „stark gefährdet“ gelistet und 29 Arten als „gefährdet“. 33 Arten sind in die „Vorwarnliste“ aufgenommen. Flächenangaben und Erhaltungszustände für die im Teilgebiet vorkommenden FFH-Lebensraumtypen liegen nicht vor.
FFH-Erhaltungsziele
Von den FFH-Erhaltungsgegenständen wurden folgende als Erhaltungsziel von gemeinschaftlichem Interesse erklärt:
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut Froschbiss-Gesellschaften
- 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
- 4030 Trockene Heiden
- 6410 Pfeifengraswiesen
- 6430 Feuchte Hochstaudenfluren
- 6510 Magere Flachland-Mähwiesen
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
- 7220* Kalktuffquellen
- 9110 Hainsimsen-Buchenwälder
- 9130 Waldmeister-Buchenwälder
- 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche
- 91D0* Moorwälder
- 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder
- 1149 Steinbeißer
- 1096 Bachneunauge
- 1355 Fischotter
- 1166 Kammmolch
- 1016 Bauchige Windelschnecke
FFH-Analyse und Bewertung
In dem Kapitel Analyse und Bewertung werden in der Regel Einflussfaktoren auf den Erhaltungszustand und Möglichkeiten der Weiterentwicklung der FFH-Erhaltungsziele angesprochen, um daraus Maßnahmen zur Verbesserung abzuleiten. Im FFH-Teilgebiet Fließgewässer sind insbesondere die Einleitung von Drainagewasser aus der umgebenden intensiven Landwirtschaft von besonderer Bedeutung. Durch die Herausnahme von Gewässerrandstreifen aus der intensiven Nutzung kann der Nährstoffeintrag verringert werden. Viele Fließgewässer sind künstlich begradigt und haben so eine höhere Fließgeschwindigkeit als natürlich mäandernde Gewässer. Das Wasserrückhaltevermögen ist geringer. Dies hat Auswirkungen auf die Vegetation und Fauna in den Gewässern. Fische benötigen beruhigte Zonen für das Laichen und die Aufzucht. Die Beschattung durch Ufergehölze kann manche Arten in ihrer Entwicklung begünstigen und andere behindern. Moor- und Heideflächen benötigen eine ständige Pflege zur Erhaltung des Lebensraumtyps. Verbuschung muss durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. All dies findet Berücksichtigung in den Maßnahmekatalogen.
FFH-Maßnahmenkatalog
Der Maßnahmenkatalog für das „FFH-Teilgebiet Fließgewässer“ enthält im Wesentlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes mit dem Endziel der Einstufung als „natürlich“ gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Bezogen auf die FFH-Erhaltungsziele sind die notwendigen Erhaltungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen für die vielen Eigentümer der Gebietsflächen verpflichtend im Sinne des Verschlechterungsverbotes nach § 33 Abs. 1 BNatSchG, ggf. i. V. mit § 24 Abs. 1 LNatSchG. Da die Umsetzung von weitergehenden Maßnahmen in der Regel mit Kosten verbunden sind, sind von staatlicher Seite Unterstützungsmaßnahmen notwendig. Die Maßnahmen sind im Managementplan nur allgemein formuliert. Konkreter sind diese in 11 Maßnahmenkarten flächenmäßig beschrieben. Eine Übersichtskarte hilft bei der Suche nach dem Gebietsbereich.
- Maßnahmenkarte 1 zeigt den südlichsten Punkt des FFH-Gebietes mit der Füsinger Au bis 1 km vor deren Mündung in die Schlei und damit in die Ostsee.
- Brücke über die Füsinger Au westlich Füsing. Südlichster Punkt des FFH-Gebietes
- Füsinger Au auf Brücke westlich Füsing. Blickrichtung flussabwärts zur Mündung
- Füsinger Au im FFH-Gebiet von der Brücke westlich Füsing. Blickrichtung flussaufwärts
- Pegelhäuschen der Füsinger Au bei der Brücke westlich Füsing
- Pegel der Füsinger Au bei der Brücke westlich Füsing
- Füsinger Au mit Unterwasservegetation am Broholm im FFH-Gebiet
- Maßnahmenkarte 2 bildet die Füsinger Au von Taarstedt bis kurz vor Grumby ab.
- Maßnahmenkarte 3 umfasst die Füsinger Au, die jetzt flussaufwärts Loiter Au genannt wird, von Grumby bis zur Querung der B201 im Ortsteil Loiter Au der Gemeinde Twedt.
- Maßnahmenkarte 4 zeigt den Oberlauf der Loiter Au von der Gemeinde Loiter Au nach der Querung der B201 bis zum Zusammenfluss mit der Boholzer Au aus Südwesten und der Oxbek aus Nordosten am Westrand des Geheges Brebelholz der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten.
- Boholzer Au am Stauwerk Kreuzau-Bauwerk im FFH-Gebiet
- Boholzer Au am Stauwerk Kreuzau-Bauwerk im FFH-Gebiet
- Boholzer Au am Stauwerk Kreuzau-Bauwerk im FFH-Gebiet
- Im Vordergrund die Boholzer Au und hinter der Trennmauer die Oxbek am Kreuzau-Bauwerk im FFH-Gebiet
- Maßnahmenkarte 5 bildet den Maßnahmenplan für den Unterlauf der Oxbek von der Vereinigung mit der Boholzer Au bis kurz vor dem Eintritt der Flaruper Au in die Oxbek ab.
- Maßnahmenkarte 6 umfasst den Oberlauf der Oxbek kurz vor dem Eintritt der Flaruper Au in die Oxbek bis zum östlichstem Ende des FFH-Gebietes an der L252 am Nordrand von Süderbrarup, sowie den Unterlauf der Flaruper Au bis zum nördlichsten Punkt des FFH-Gebietes am Gutshof Flarupgaard, wo die Boeler Au sich in die Flaruper Au ergießt. In diesem Gebiet liegt das Naturschutzgebiet Os bei Süderbrarup.
- Nördlichster Punkt des FFH-Gebietes Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder. Torhaus vom Gut Flarupgaard
- Nördlichster Punkt des FFH-Gebietes Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder. Hinter dem Güllebehälter beginnt das FFH-Gebiet an der Saustruper Flaruper Au
- Die Flarup Au unterquert die Bahnstrecke Kiel-Flensburg und fließt am Gut Flarupgaard in das FFH-Gebiet
- Die Oxbek kurz nach Unterquerung der L252 und Eintritt in das FFH-Gebiet. Ist gleichzeitig dessen östlichster Punkt.
- Blick auf das NSG Os im Tal der Oxbek im FFH-Teilgebiet Fließgewässer
- Blick auf das NSG Os im Tal der Oxbek im FFH-Teilgebiet Fließgewässer
- Blick auf das NSG Os im Tal der Oxbek im FFH-Teilgebiet Fließgewässer
- Maßnahmenkarte 7 beginnt am Unterlauf der Boholzer Au kurz vor der Vereinigung mit der Oxbek und endet, jetzt Wellspanger Au genannt, Mittem im Sumpfgebiet „Rabenholzer See“ ca. 1 km südlich des Ortsteils Rabenholz in der Gemeinde Struxdorf.
- Maßnahmenkarte 8 zeigt den Mittellauf der Wellspanger Au im Sumpfgebiet „Rabenholzer See“ und dem Nordteil der „Wellspanger Wiesen“, sowie den Unterlauf der Ekeberger Au von der Mündung in die Wellspanger Au bis zur Grenze des FFH-Gebietes im Ortsteil Hollmühle in der Gemeinde Struxdorf.
- Maßnahmenkarte 9 bildet das Gebiet zwischen dem Oberlauf der Wellspanger Au von den „Wellspanger Wiesen“ bis zum Ausfluss aus dem Langsee an der Wellspanger Mühle, sowie den Ostteil des Langsees bis Süderfahrenstedt ab.
- Ausfluss der Wellspanger Au aus dem Langsee durch das Mühlengebäude in Wellspanger
- Ausfluss der Wellspanger Au aus dem Langsee durch das Mühlengebäude in Wellspanger
- Unterquerung der Schleswiger Straße durch die Wellspanger Au in Wellspanger
- Wellspanger Au nach der Unterquerung der Schleswiger Straße in Wellspanger
- Maßnahmenkarte 10 enthält den Westteil des Langsees.
- Der Langsee von der Terrasse des Schützenvereins Süderfahrenstedt aus gesehen
- Der Langsee vom Ufer in Süderfahrenstedt aus gesehen
- Staubecken vom Stadtbach aus Süderfahrenstedt 130 m vor der Mündung in den Langsee
- Stadtbach aus Süderfahrenstedt kurz vor der Mündung in den Langsee
- Maßnahmenkarte 11 umfasst die Entwässerung der Königsdammwiesen in den Langsee nördlich Schleswig.
Eine Umsetzung der Maßnahmen muss wegen der Ausdehnung des Gebietes von den Gemeinden und Naturschutzvereinen vor Ort sowie der zuständigen unteren Naturschutzbehörde geplant und durchgeführt werden. Mit Stand Dezember 2019 ist vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) noch kein Gebietsbetreuer für dieses FFH-Gebiet benannt worden.
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Das Monitoring erfolgt in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre. Die Ergebnisse des letzten Folgemonitorings wurden im Jahre 2012 durch das beauftragte Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH vorgelegt. Für das Teilgebiet Fließgewässer wurden keine signifikanten Veränderungen zur Erstkartierung in 2006 festgestellt. Die Verteilung der Biotop- und Lebensraumtypen sind in je 20 Karten festgehalten.
Managementplan „Teilgebiet Neuberend“
Das „Teilgebiet Neuberend“ liegt fast vollständig auf dem Gelände des Pionierübungsplatzes Neuberend und dem Standortübungsplatz Langsee am Westende des Langsees und hat eine Fläche von 337 ha. Lediglich am Nordwestende beim Grüder Holz liegt eine kleine Fläche außerhalb. Der westliche Teil des Langsees bis zur Verengung ist sowohl Bestandteil des FFH-Teilgebietes, als auch des Truppenübungsplatzes. Der Standortübungsplatz wurde in den Jahren 1958–1968 eingerichtet und diente bis zur Außerdienststellung der letzten am Standort Schleswig beheimateten größeren Bundeswehreinheit, des Pionierbataillons 620 am 28. März 2003, als Pionierübungsplatz. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 und der Schließung vieler Bundeswehrstandorte in Schleswig-Holstein ging die Nutzung des Truppenübungsplatzes Neuberend/Langsee immer mehr zurück. Stand 30. September 2017 ist der offizielle Nutzer das Taktische Luftwaffengeschwader 51 „Immelmann“ in Jagel. Das Gelände ist weiterhin Militärisches Sperrgebiet und damit größtenteils für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. An der Straße Süderfahrenstedter Weg, ca. 400 m östlich der Sendeanlage Osterfeld, befindet sich auf der Südseite der Straße im Wald ein Parkplatz (Koordinaten: N 54,575430 O 9,545219), von dem man auf einem Forstweg nach 360 m zum Ufer des Langsees gelangt. Ein Schild weist darauf hin, dass es verboten ist, gefundene Munitionsreste mitzunehmen. Der Managementplan für das Teilgebiet Neuberend wurde im Mai 2016 vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Bundesforst veröffentlicht.
- Wanderweg zum Langsee im FFH-Teilgebiet Neuberend
- Waldparkplatz am Nordrand des FFH-Teilgebietes Neuberend
- Wanderweg zum Langsee im FFH-Teilgebiet Neuberend
- Am Nordufer des Langsees im FFH-Teilgebiet Neuberend
- Wanderweg zum Langsee im FFH-Teilgebiet Neuberend
- Am Nordufer des Langsees im FFH-Teilgebiet Neuberend
- Am Nordufer des Langsees im FFH-Teilgebiet Neuberend
FFH-Erhaltungsgegenstand
Im „FFH-Teilgebiet Neuberend“ kommen folgende Stand 2009 gemeldete Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie vor, siehe auch Grafik 4ː
- 2310 Sandheiden mit Besenheide und Ginster auf Binnendünen (Erhaltungszustand C)
- 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften (Erhaltungszustand C)
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut Froschbiss-Gesellschaften (Erhaltungszustand B)
- 3160 Dystrophe Stillgewässer (Erhaltungszustand C)
- 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (Erhaltungszustand C)
- 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide (Erhaltungszustand C)
- 4030 Trockene Heiden (Erhaltungszustand B+C)
- 6410 Pfeifengraswiesen (Erhaltungszustand C)
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (Erhaltungszustand B+C)
- 9110 Hainsimsen-Buchenwälder (Erhaltungszustand C)
- 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche (Erhaltungszustand B)
- 91D0* Moorwälder (Erhaltungszustand B)
- 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (Erhaltungszustand B+C)
Im MEP-Plan Stand 19. Dezember 2017 wurde bei der Nachbegehung ein flächenmäßig nicht unwesentlicher Teil des Gebietes als FFH-Lebensraumtyp 6150 „Extensive Mähwiesen der planaren Stufe“ eingestuft und zur Nachmeldung vorgeschlagen. Dadurch würde sich die Flächenverteilung der FFH-Lebensraumtypen erheblich ändern, siehe Grafik 5. Im Managementplan „FFH-Teilgebiet Neuberend“ werden die Angaben über gemeldete FFH-Arten nach Anhang II und IV FFH-Richtlinie als nicht mehr aktuell bezeichnet. Lediglich das Vorkommen des Kammmolches gilt mit Stand 2017 als gesichert. Auch die Angaben über dort vorkommende Pflanzenarten sind fast 20 Jahre alt und bedürfen auf Grund der geänderten Nutzung des Geländes der Aktualisierung.
FFH-Erhaltungsziele
Von den FFH-Erhaltungsgegenständen wurden folgende als Erhaltungsziel von gemeinschaftlichem Interesse erklärt:
- 2310 Sandheiden mit Besenheide und Ginster auf Binnendünen
- 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften
- 3160 Dystrophe Stillgewässer
- 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
- 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide
- 4030 Trockene Heiden
- 6410 Pfeifengraswiesen
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
- 9110 Hainsimsen-Buchenwälder
- 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche
- 91D0* Moorwälder
- 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder
FFH-Analyse und Bewertung
Die Analyse und Bewertung in einem Managementplan ist die Grundlage für die Identifizierung durchzuführende Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen eines FFH-Gebietes.
FFH-Maßnahmenkatalog
Die Besonderheit dieses Teilgebietes ist der Eigentümer Bundesrepublik Deutschland und die Eigenschaft als Gelände zur Landesverteidigung. Hiermit müssen Bundesgesetze bei der Erstellung des FFH-Maßnahmenkataloges mit berücksichtigt werden. Deshalb ist das Biotopkataster des Teilgebietes neben dem Biotoptypenschlüssel des Landes Schleswig-Holstein zusätzlich nach dem Bundesbiotoptypenschlüssel kartiert. Zuständig sind die beiden Bundesbehörden Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr GS II 4 (BAIUDBw) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Bundesforst (BImA). Die beiden Bundesbehörden haben am 19. Dezember 2017 einen Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) für das Teilgebiet veröffentlicht und in Detailkarten festgeschrieben. Die Erhaltungsmaßnahmen wurden in einer Karte den Örtlichkeiten zugeordnet. Es erfolgte eine Aufgliederung in Haupterhaltungsmaßnahmen, Nebenerhaltungsmaßnahmen, Hauptentwicklungsmaßnahmen, Nebenentwicklungsmaßnahmen und einen Beweidungsplan. Letzterer stellt sicher, dass die Flächen mit geringem Nährstoffbedarf sich in der Artenvielfalt weiterentwickeln können. Das bis dahin ausschließlich angewendete Verfahren des Mulchens durch Liegenlassen der Mahd hat dies behindert.
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Die Durchführung der FFH-Erfolgskontrolle und des Monitorings im Teilgebiet ist Aufgabe der zuständigen Bundesbehörden. Die Durchführung geschieht alle sechs Jahre. Die Ergebnisse werden dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt. Dieses sorgt dann dafür, dass Änderungen im Standard-Datenbogen für den Bericht an die Umweltbehörde der EU eingearbeitet und weitergeleitet werden.
Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt. Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie. Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel. Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.
Weblinks
- Leseanleitung für Standard-Datenbögen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/484/EU) (PDF; 588 KB) Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
- Die Lebensraumtypen und Arten (Schutzobjekte) der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Bundesamt für Naturschutz, 24. Oktober 2019
- Liste der FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein
Einzelnachweise
- ↑ Höchster Punkt im FFH-Gebiet Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. Dezember 2021.
- ↑ Tiefster Punkt im FFH-Gebiet Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. Dezember 2021.
- ↑ Landschaftssteckbrief 70001 Angeln Schwansen und Dänischer Wohld. Bundesamt für Naturschutz, 1. März 2012, abgerufen am 4. Dezember 2021.
- ↑ Naturfachliche Bewertung der Landschaften in Deutschland. (PDF; 1,51 MB) Bundesamt für Naturschutz, November 2011, abgerufen am 4. Dezember 2021.
- ↑ STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG), vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 53 kB) DE1324391 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, abgerufen am 6. August 2020.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1324-391 „Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder“ Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. (PDF; 1861 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 23. Januar 2013, S. 1–39, abgerufen am 6. August 2020.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1324-391 Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder Teilgebiet „Fließgewässersystem“. (PDF; 1122 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2017, S. 1–45, abgerufen am 6. August 2020.
- ↑ Naturschutzfachlicher Grundlagenteil für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1324-391 „Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder“ Teilgebiet StOÜbPl Langsee und PiÜbPl Neuberend (Vereinbarungsgebiet). (PDF; 752 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2016, S. 1–41, abgerufen am 6. August 2020.
- ↑ TEXTTEIL Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) StOÜbPl Neuberend / Langsee. (PDF; 400 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 19. Dezember 2017, S. 1–52, abgerufen am 6. August 2020.
- 1 2 3 Managementplan FFH1324-391 „Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder“ Teilflächen SHLF. (PDF; 1530 kB) Karte 1 – Übersicht -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 3. Januar 2013, abgerufen am 6. August 2020.
- ↑ Gültige Landschaftsschutzgebiete im Kreis Schleswig-Flensburg. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Netzseite des Kreises Schleswig-Flensburg. 23. Juni 2011, archiviert vom am 28. November 2020; abgerufen am 3. August 2020. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- 1 2 Managementplan FFH1324-391 Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder -Flächen der SHLF-. (PDF;2929 kB) Karte 11 -Digitales Höhenmodell Große Moorsenke – Teilgebiet 1. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 7. Januar 2013, abgerufen am 10. August 2020.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1324-391 „Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder“ Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. (PDF; 1861 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 23. Januar 2013, S. 7, abgerufen am 7. August 2020: „Tabelle 1: Baumartenverteilung in den Gehegen Idstedtwege und Karrenberg (Stand: Forsteinrichtung 2012)“
- 1 2 Managementplan FFH1324-391 Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder -Flächen der SHLF-. (PDF; 1554 kB) Karte 13 – Waldbestände>80/100 Teilgebiet 1 -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 4. Januar 2013, abgerufen am 11. August 2020.
- ↑ Managementplan FFH1324-391 Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder Teilflächen SHLF. (PDF; 2560 kB) Karte 2 – Bestand Biotop- u. Lebensraumtypen Teilgebiet 1-. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 3. Oktober 2012, abgerufen am 7. August 2020.
- 1 2 Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
- 1 2 Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG)**. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
- 1 2 STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG), vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 67 kB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 1. August 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4030 Trockene Heiden. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 63–65, abgerufen am 23. Juli 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
- 1 2 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9110 Hainsimsen-Buchenwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 184–187, abgerufen am 26. Juli 2020.
- 1 2 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 91D0* Moorwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 215, abgerufen am 23. Juli 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3160 Dystrophe Stillgewässer. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 38–40, abgerufen am 27. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) 1166 Kammmolch. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 298–300, abgerufen am 27. Januar 2021.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1324-391 Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder – Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. (PDF; 1861 kB) 5. Analyse und Bewertung Teilgebiet 1. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 23. Januar 2013, S. 24–27, abgerufen am 10. August 2020.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1324-391 „Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder“ Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. (PDF; 1299 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 23. Januar 2013, S. 28–34, abgerufen am 10. August 2020.
- ↑ Managementplan FFH 1324-391 "Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder " -Flächen der SHLF. (PDF; 1299 kB) Karte 7 – Maßnahmen – Teilgebiet 1. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 4. Januar 2013, abgerufen am 10. August 2020.
- 1 2 3 4 Managementplan 1324-391 Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder, Maßnahmeblätter. (PDF; 204 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 2012, abgerufen am 10. August 2020.
- 1 2 3 Arten- und Lebensraumschutz in Natura 2000-Landeswäldern. (PDF; 1577 kB) Erhalt und Pflege von Lebensraumtypen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), September 2009, S. 1–26, abgerufen am 9. Juni 2020 (als Druckwerk: ISBN 978-3-937937-41-0, Schriftenreihe LLUR SH – Natur; 16).
- 1 2 3 4 5 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) in der konsolidierten Fassung vom 1. Januar 2007, abgerufen am 2. April 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 206, 22. Juli 1992, S. 10, Anhang I, Artikel 11. „Die Mitgliedstaaten überwachen den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume“
- 1 2 3 4 5 Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007–2012 Textbeitrag zum FFH-Gebiet Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder (1324-391). (PDF; 255 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 10. Februar 2012, S. 1–85, abgerufen am 10. August 2020.
- 1 2 3 4 5 Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007–2012 Karten zum FFH-Gebiet Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder (1324-391). (PDF; 63,186 MB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 28. Februar 2010, S. 1–21, abgerufen am 10. August 2020 (1 Übersichts- und 20 Detail-Karten).
- ↑ Managementplan FFH1324-391 Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder -Flächen der SHLF. (PDF; 723 kB) Karte 3 – Bestand Biotop- u. Lebensraumtypen Teilgebiet 2 -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 4. Januar 2013, abgerufen am 11. August 2020.
- ↑ Managementplan FFH1324-391 Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder -Flächen der SHLF. (PDF; 1009 kB) Karte 14 – Waldbestände>80/100 Teilgebiet 2-. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 4. Januar 2013, abgerufen am 11. August 2020.
- ↑ Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1324-391 Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder. (PDF; 186 kB) In: Amtsblatt für Schleswig-Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, abgerufen am 11. August 2020.
- ↑ Managementplan FFH1324-391 Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder -Flächen der SHLF-. (PDF; 588 kB) Karte 8 – Maßnahmen Teilgebiet 2 -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 4. Januar 2013, abgerufen am 11. August 2020.
- ↑ Managementplan FFH1324-391 Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder -Flächen der SHLF-. (PDF; 1310 kB) Karte 4 – Bestand Biotop- und Lebensraumtypen Teilgebiet 3 -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 4. Januar 2013, abgerufen am 12. August 2020.
- ↑ Managementplan FFH1324-391 "Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder -Flächen der SHLF. (PDF; 1062 kB) Karte 15 – Waldbestände>80/100 Teilgebiet3 -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 4. Januar 2013, abgerufen am 12. August 2020.
- ↑ Managementplan FFH1324-391 Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder – Teilflächen SHLF -. (PDF; 732 kB) Karte 9 – Maßnahmen Teilgebiet 3 -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 4. Januar 2013, abgerufen am 12. August 2020.
- ↑ Managementplan DE 1324-391 Wellspanger-Loitbek-Oxbek-System und angrenzende Wälder. (PDF; 18661 kB) Karte 12 – Digitales Höhenmodell nach Laserscannererfassung Teilgebiet 4 -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2013, abgerufen am 13. August 2020.
- ↑ Managementplan DE 1324-391 Wellspanger-Loitbek-Oxbek-System und angrenzende Wälder. (PDF; 2564 kB) Karte 6 – Bestand Lebensraumtypen Teilgebiet 4-. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2013, abgerufen am 13. August 2020.
- ↑ Managementplan FFH1324-391 Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder -Flächen der SHLFTeilgebiet 4. (PDF; 1088 kB) Karte16 – Waldbestände>80/100 Teilgebiet 4 -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 19. September 2012, abgerufen am 13. August 2020.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1324-391 „Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder“ Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. (PDF; 1861 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 23. Januar 2013, S. 28, abgerufen am 14. August 2020: „Bild Waldparkplatz und Beschilderung“
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1324-391 „Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder“ Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. (PDF; 1861 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. Januar 2013, S. 15, abgerufen am 13. August 2020: „Teilgebiet 4: In der Abt. 3242 A 1 trifft sich ein Waldkindergarten“
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7220* Kalktuffquellen. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 143–145, abgerufen am 28. November 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
- ↑ Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG)**. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, abgerufen am 14. August 2020.
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- ↑ Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der Richtlinie 2000/60/EG für die Flussgebietseinheit Schlei/Trave. (PDF) Anhang A5: Liste der Umweltziele und Begründungen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, S. 247, abgerufen am 16. August 2020.
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- 1 2 3 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 35, abgerufen am 23. Juli 2020.
- 1 2 3 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 53–56, abgerufen am 19. August 2020.
- 1 2 3 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4030 Trockene Heiden. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 63–65, abgerufen am 1. August 2020.
- 1 2 3 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 6410 Pfeifengraswiesen. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 108–111, abgerufen am 19. August 2020.
- 1 2 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume) Stand: Oktober 2017. (PDF) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 112, abgerufen am 23. Juli 2020.
- 1 2 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 6510 Magere Flachland-Mähwiesen. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 118–121, abgerufen am 19. August 2020.
- 1 2 3 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 23. Juli 2020.
- 1 2 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7220* Kalktuffquellen. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 143–146, abgerufen am 14. August 2020.
- 1 2 3 Bewertungsschemata für das bundesweite FFH-Monitoring. (PDF) 9110 Hainsimsen-Buchenwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 183–186, abgerufen am 29. Juni 2020.
- 1 2 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 188–191, abgerufen am 1. August 2020.
- 1 2 3 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 212–214, abgerufen am 19. August 2020.
- 1 2 3 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 91D0* Moorwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 215, abgerufen am 23. Juli 2020.
- 1 2 3 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 219–223, abgerufen am 14. August 2020.
- 1 2 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Steinbeißer – Cobitis taenia. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 198–199, abgerufen am 20. August 2020.
- 1 2 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Bachneunauge – Lampetra planeri. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 220–222, abgerufen am 20. August 2020.
- 1 2 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Fischotter – Lutra lutra. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 20. August 2020, S. 315–316, abgerufen am 20. August 2020.
- 1 2 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Kammmolch – Triturus cristatus. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 298–300, abgerufen am 20. August 2020.
- 1 2 Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Bauchige Windelschnecke – Vertigo moulinsiana. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 95–97, abgerufen am 20. August 2020.
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- ↑ Naturschutzfachlicher Grundlagenteil FFH-Gebiet (DE 1324-391) „Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder“ auf dem Standortübungsplatz Neuberend-Langsee. (PDF; 1781 kB) Karte – Arten des Anhang II und IV FFH-Richtlinie -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr und Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Trave Funktionsbereich Naturschutz, Februar 2016, abgerufen am 21. August 2020.
- ↑ Naturschutzfachlicher Grundlagenteil FFH-Gebiet (DE 1324-391) „Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder“ auf dem Standortübungsplatz Neuberend-Langsee. (PDF; 2227 kB) Biotoptypen nach Landesschlüssel -. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr und Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Trave Funktionsbereich Naturschutz, Februar 2016, abgerufen am 22. August 2020.
- ↑ Naturschutzfachlicher Grundlagenteil FFH-Gebiet (DE 1324-391) „Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder“ auf dem Standortübungsplatz Neuberend-Langsee. (PDF; 2258 kB) Karte – Biotoptypen nach Bundesschlüssel -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr und Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Trave Funktionsbereich Naturschutz, Februar 2016, abgerufen am 21. August 2020.
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- ↑ Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
- ↑ Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. (PDF) Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
- ↑ Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. (PDF) Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
- ↑ Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.