FFH-Gebiet Pobüller Bauernwald

Pobüller Bauernwald

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 152 ha
Kennung 1321-302
WDPA-ID 555517798
Natura-2000-ID DE1321302
FFH-Gebiet 152 ha
Geographische Lage 54° 37′ N,  15′ O
Meereshöhe von 15 m bis 32 m
Einrichtungsdatum November 1999
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG

Das FFH-Gebiet Pobüller Bauernwald ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein in der Gemeinde Jörl des Kreises Schleswig-Flensburg und der Gemeinde Sollwitt des Kreises Nordfriesland im Naturraum Schleswig-Holsteinische Geest. Es hat eine Fläche von 152 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Nordwestrichtung und beträgt 2,26 km. Die höchste Erhebung mit 32 m über NN liegt an der FFH-Gebietsgrenze am Osterwaldweg, die gleichzeitig die Grenze der beiden Gemeinden Jörl und Sollwitt ist. Der tiefste Teil liegt mit 15 m über NN an der Südostgrenze. Das Gelände fällt vom höchsten Punkt gen Süden und Osten zur nördlichen und südlichen Jörlau hin ab, die das Gebiet von zwei Seiten umfließt und sich im Südosten knapp 300 m vom FFH-Gebiet entfernt wieder vereinigt.

Bei dem FFH-Gebiet handelt es sich um einen historischen Waldstandort, der sich hufeisenförmig um einen Geestrücken im Ortsteil Rupel bei Pobüll schmiegt. Das Waldgebiet ist bereits auf einem Kupferstich des Herzogtums Schleswig von Janssonius van Waesbergen und Moses Pitt aus dem Jahre 1680 verzeichnet, siehe Bild 1. Fast drei Viertel des FFH-Gebietes wird von der Lebensraumklasse Laubwald bedeckt, knapp ein Viertel sind Kunstforsten und der Rest ist Nadelwald, siehe auch Diagramm 1. Der Wald ist zum überwiegenden Teil in Privatbesitz, zu einem guten Fünftel im Landesbesitz und zu einem weiteren Fünftel im Besitz der Stiftung Naturschutz des Landes Schleswig-Holstein (SNSH), siehe Diagramm 2.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im November 1999 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im August 2000 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im Dezember 2004 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2017 aktualisiert. Der vom LLUR veröffentlichte Managementplan für das FFH-Gebiet ist undatiert. Seine Form entspricht nicht dem in Schleswig-Holstein sonst üblichem Standard.

Innerhalb des FFH-Gebietes liegt das am 1. März 1939 gegründete 4,43 ha große „Naturschutzgebiet Pobüller Bauernholz“. Eine Gebietsbetreuung gem. § 20 LNatSchG wurde lediglich für das NSG Pobüller Bauernolz ausgesprochen, nicht jedoch für das FFH-Gebiet. Neben den FFH-Lebensraumflächen gibt es im FFH-Gebiet auch zwei gesetzlich geschützte Biotope. Am Ostrand südlich der Straße Rupel befindet sich eine 1523 m² große Biotopfläche aus Schilfröhricht, am südlichen Waldrand ein 366 m² großer Teich.

Das Gebiet ist von mehreren Forstwegen durchzogen, die auch von Mountainbikern genutzt werden. Einige enden an den Waldrändern als Zufahrten zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Im Januar 2019 hat sich der Verein Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V. als Zusammenschluss aller am Naturschutz im Kreis Nordfriesland beteiligten Interessenvertreter gegründet. Dieser hat sich auch zum Ziel gesetzt, die Belange des FFH-Gebietes Pobüller Bauernholz zu thematisieren.

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt. Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie. Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel. Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.

FFH-Erhaltungsgegenstand

Laut Standard-Datenbogen vom März 2012 sind folgende FFH-Lebensraumtypen und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)): FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:

Knapp die Hälfte des FFH-Gebietes ist keinem FFH-Lebensraumtyp zugeordnet. Die beiden häufigsten FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet sind die Hainsimsen-Buchenwälder mit knapp einem Viertel der Fläche, gefolgt von den alten bodensauren Eichenwäldern auf Sandebenen mit Stieleiche mit knapp einem Fünftel. Die anderen LRT liegen im unteren einstelligen Prozentbereich, siehe Diagramm 3. Fast die gesamte mit LRT ausgewiesene FFH-Fläche wird mit einer guten Gesamtbewertung benotet. Nur die Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder, die ein Prozent der LRT-Flächen belegen, erhalten keine gute Bewertung, siehe Diagramm 4.

FFH-Erhaltungsziele

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:

  • Es wurden alle FFH-Erhaltungsgegenstände zu FFH-Erhaltungszielen erklärt.

FFH-Analyse und Bewertung

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan in der für Schleswig-Holstein üblichen Ausführung beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen. Der aktuelle Managementplan enthält kein entsprechendes Kapitel.

FFH-Maßnahmenkatalog

Ein FFH-Maßnahmenkatalog in der sonst für FFH-Managementpläne in Schleswig-Holstein üblichen Form liegt im Managementplan für diese FFH-Gebiet nicht vor. Es wird auf die Möglichkeit der freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Land und den Waldbesitzern hingewiesen, um dem für FFH-Gebiete geltendem Verschlechterungsverbot genüge zu tun. Hiermit verpflichten sich die Besitzer, eine naturgemäße Forstwirtschaft zu betreiben. Im Gegenzug werden vom Land Fördermittel bereitgestellt. Für die Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten sind entsprechende Regeln in den Handlungsgrundsätzen festgelegt. Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein hat für ihre FFH-Flächen solche Regeln in ihren Statuten enthalten.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Folgemonitorings wurden am 10. Februar 2012 in einem Textbeitrag und einer Kartensammlung veröffentlicht.

Commons: FFH-Gebiet Pobüller Bauernwald – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Höchster Punkt im FFH-Gebiet Pobüller Bauernwald. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 17. April 2021.
  2. Niedrigster Teil im FFH-Gebiet Pobüller Bauernwald. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 17. April 2021.
  3. FFH-Gebiet Pobüller Bauernwald. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 18. April 2021.
  4. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). DE1321302 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 6, abgerufen am 18. April 2021: „4.1. Allgemeine Merkmale des Gebiets“
  5. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 44 kB) DE1422301. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2012, abgerufen am 1. Dezember 2020.
  6. Managementplan für das Natura 2000-Gebiet Pobüller Bauernwald. (PDF; 381 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 18. April 2021.
  7. FFH-Gebiet Pobüller Bauernwald und NSG Pobüller Bauernholz. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 18. April 2021.
  8. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.16.2 NSG „Pobüller Bauernholz“. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 11, abgerufen am 18. April 2021.
  9. ges. gesch. Biotop 325166050-427 Schilfröhricht im Auenwald des FFH-Gebietes Pobüller Bauernwald. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 21. April 2021.
  10. ges. gesch. Biotop 325146050-408 Kleiner Tümpel am Waldrand des FFH-Gebietes Pobüller Bauernwald. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 21. April 2021.
  11. Mountainbikestrecke Pobüller Wald Süd. In: Komoot. Abgerufen am 21. April 2021.
  12. Mountainbikestrecke Pobüller Bauernwald Nord. In: Komoot. Abgerufen am 21. April 2021.
  13. Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V. In: www.naturschutz-nf.de. Abgerufen am 21. April 2021.
  14. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  15. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  16. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  17. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  18. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
  19. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  20. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  21. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1321302 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 44 KB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 3, abgerufen am 18. April 2021.
  22. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9110 Hainsimsen-Buchenwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 184–187, abgerufen am 26. Juli 2020.
  23. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  24. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 199–202, abgerufen am 26. Juli 2020.
  25. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 212–214, abgerufen am 1. Dezember 2020.
  26. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume. 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
  27. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1321-302 „Pobüller Bauernwald“. (PDF; 147 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 1. Dezember 2020.
  28. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
  29. Umsetzung von Natura 2000 in den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. (PDF; 11 MB) In: www.forst-sh.de. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2016, abgerufen am 2. Dezember 2020.
  30. Textbeitrag zum FFH-Gebiet Pobüller Bauernwald (1321-302). (PDF; 94 kB) Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH, 10. Februar 2012, abgerufen am 16. April 2021.
  31. Kartensammlung zum FFH-Gebiet Pobüller Bauernwald (1321-302). (PDF; 4261 kB) Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH, 10. Februar 2012, abgerufen am 16. April 2021.
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