FFH-Gebiet Riesewohld und angrenzende Flächen

Naturwald im Riesewohld

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 435 ha
Kennung 1821-391
WDPA-ID 555517931
Natura-2000-ID DE1821391
FFH-Gebiet 435 ha
Geographische Lage 54° 8′ N,  13′ O
Meereshöhe von 12 m bis 66 m
Einrichtungsdatum Juni 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG

Das FFH-Gebiet Riesewohld und angrenzende Flächen ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Dithmarschen in den Gemeinden Nordhastedt, Odderade, Tensbüttel-Röst und Sarzbüttel. Es liegt in der Landschaft Heide-Itzehoer-Geest (Landschafts-ID 68301), Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinische Geest.

Es hat eine Größe von 435 Hektar und liegt zwischen der Bundesautobahn 23 (A23) im Osten und den Ortschaften Odderade und Sarzbüttel im Westen. Seine größte Ausdehnung liegt mit 5,4 Kilometer in Nordsüdrichtung. Es besteht aus zwei räumlich voneinander getrennten Teilgebieten. Das kleinere nördliche „Teilgebiet Westerwohld“ mit einer Fläche von 27 Hektar liegt östlich dem Nordhastedter Ortsteil Westerwohld nahe der A23, das 408 Hektar große „Teilgebiet Riesewohld“ liegt in einer Entfernung von 735 Meter südlich davon. Beide Teilgebiete waren ursprünglich zwei eigenständige FFH-Gebiete. Das FFH-Gebiet liegt auf einem Geestrücken, der sich als Endmoräne der Saale-Kaltzeit gebildet hat. Das Gelände fällt von Ost nach West ab. Die höchste Erhebung mit 66 Meter über Normalhöhennull (NHN) liegt an der Nordostgrenze an der Alten Landstraße, wo die Gemeindegrenzen von Odderade, Nordhastedt und Arkebek aufeinandertreffen. Der niedrigste Punkt liegt mit 12 Meter über NHN im Teilgebiet Westerwohld am Westufer des Mühlenteiches.

Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen – Flächenanteil (SDB)
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Das FFH-Gebiet ist fast vollständig mit Wald bedeckt, siehe Diagramm 1. Hierbei handelt es sich um einen historischen Waldstandort. Bereits in der „Landtcarte von Dithmarschen Anno 1559“ des Johannes Mejer aus Husum von 1651 sind im Gebiet zwischen Westerwohld (Westerwolt), Sarzbüttel (Sertzbuttel), Röst (Rostie), Tensbüttel (Tensbuttel) und Oddera Waldungen verzeichnet, siehe Bild 1. Nach der Karte des Deutschen Reiches, Ausgabe 1893, ist der Riesewohld ausschließlich mit Laubbäumen bestockt gewesen, siehe Bild 2.

Der Riesewohld bildet die Wasserscheide zwischen der Gieselau im Osten und der Miele im Westen. Am Westhang des Geestrückens entspringen etliche Quellen. Sie speisen unter anderem im Norden im Quellental eine ganze Kaskade von Fischteichen. Die Fischteiche innerhalb des FFH-Gebietes werden nicht mehr genutzt.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert. Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde am 29. November 2017 veröffentlicht.

Das FFH-Gebiet liegt vollständig im Schwerpunktbereich 190 des landesweiten Biotopverbundsystems.

Mit der Gebietsbetreuung des FFH-Gebietes nach § 20 LNatSchG wurde durch das LLUR noch keine Institution beauftragt (Stand August 2022).

Das FFH-Gebiet ist durch mehrere Rad-, Reit- und Wanderwege für den Besucher erlebbar.

Auf dem Gemeindegebiet von Odderade befindet sich das Naturdenkmal Fünffingerlinde, in der Gemeinde Tensbüttel-Röst liegt der größte Findling, der bisher in Dithmarschen gefunden wurde, der Harkenstein.

FFH-Erhaltungsgegenstand

Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen - Flächengröße [ha] (SDB)
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Diagramm 3: Schutzstatus – Flächenanteil (Biotopkartierung)
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Laut Standard-Datenbogen vom Februar 2015 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:

Mehr als zwei Drittel des FFH-Gebietes ist ausschließlich mit FFH-Lebensraumtypen der Wälder bedeckt. Der Rest ist keinem LRT zugeordnet, siehe Diagramm 2. Er besteht zum überwiegenden Teil aus nicht standorttypischen Nadelwäldern und an den Gebietsrändern aus Biotoptypen des Grünlandes. In den Jahren 2017 und 2018 wurde eine Nachkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt. Zu den mit FFH-Lebensraumtypen belegten Flächen kommen noch knapp 5 % Flächen, die mit gesetzlich geschützten Biotoptypen bedeckt sind, siehe Diagramm 3.

FFH-Erhaltungsziele

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:

  • 9110 Hainsimsen-Buchenwälder
  • 9120* Atlantischer, saurer Buchenwald mit Unterholz aus Stechpalme und gelegentlich Eibe
  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder
  • 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
  • 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche
  • 91D0* Moorwälder
  • 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder
  • 1166 Kammmolch

Somit wurden alle FFH-Erhaltungsgegenstände zu FFH-Erhaltungszielen von besonderer Bedeutung erklärt.

FFH-Analyse und Bewertung

Diagramm 4: Erhaltungszustand der FFH-LRT – Flächenanteil
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Diagramm 5: Eigentümer – Flächenanteil
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Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Im FFH-Gebiet haben bis auf 0,2 Hektar Moorwald alle FFH-Lebensraumflächen im SDB eine gute Gesamtbewertung zugesprochen bekommen. Bei der Beurteilung des Kriteriums Erhaltungszustand ist dies nicht der Fall, siehe Diagramm 4. Die Abwertung auf Stufe C erfolgt insbesondere wegen des Fehlens mehrerer Entwicklungsstadien des Waldes. Das zeigt sich insbesondere im Privatwald.

Knapp die Hälfte des FFH-Gebietes befindet sich im Besitz der Öffentlichen Hand, der Rest verteilt sich auf 93 Privateigentümer und einen kirchlichen Träger. Der größte Eigentümer ist die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH), siehe Diagramm 5.

Auf Grund der gegebenen Besitzverhältnisse ist für einen großen Teil der FFH-Gebietsfläche sichergestellt, dass sowohl das Verschlechterungsverbot für FFH-Flächen, als auch die Biotopverordnung eingehalten und durchgesetzt werden. Zur Unterstützung der Maßnahmen zur Erhaltung und Weiterentwicklung des FFH-Gebietes trägt ebenfalls das Bündnis Naturschutz in Dithmarschen e.V. (BNiD) bei. Diesem gehören neben der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH), dem Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen und dem Dithmarschen Tourismus e.V. die Gemeinden und Naturschutzverbände sowie viele Privatpersonen in Dithmarschen an.

FFH-Maßnahmenkatalog

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Die Maßnahmen sind in einer Maßnahmenkarte für den nördlichen Teil und eine für dem südlichen Teil des FFH-Gebietes sowie zur Maßnahmenverfolgung in zwölf Maßnahmenblättern eingetragen.

In der Vergangenheit wurde ein großer Teil der Flächen der SNSH zu Naturwald erklärt uns ist damit jeglicher Nutzung entzogen.

Die geplanten Maßnahmen betreffen folgende Schwerpunkte:

  • Verbesserung des Wasserhaushaltes im Moorwaldgebiet östlich von Lehrsbüttel durch Verfüllen vorhandener Entwässerungsgräben (Lage).
  • In den Naturwaldflächen der SNSH durften bis 2020 nicht heimischer Nadelwald und die Späte Traubenkirsche entnommen werden. Ab 2021 sind auch diese Maßnahmen nicht mehr zulässig.
  • Auf den Flächen der SNSH außerhalb der Naturwaldflächen als längerfristige Maßnahme Waldumbau zu heimischen Gehölzen und Bekämpfung von Neophyten.
  • Für die beiden FFH-Lebensraumtypen 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder und 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche Förderung der Naturverjüngung und Nachpflanzung von aufgelichteten Beständen, die dem Eschentriebsterben zum Opfer gefallen sind.
  • Zur Förderung des Bestandes des LRT 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder ist eine Auflichtung der mit Nadelwald bestandenen Uferbereiche durchzuführen.
  • Pflege und Offenhaltung der für Amphibien angelegten Kleingewässer, um insbesondere das Erhaltungsziel Kammmolch zu fördern.

Die Maßnahmen im Managementplan beziehen sich nur auf die Flächen der SNSH. Für Maßnahmen auf den Flächen der Privateigentümer sollen diese im Laufe der Jahre gezielt einzeln angesprochen werden, um mit ihnen Maßnahmen über freiwillige Vereinbarungen umzusetzen.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden am 21. März 2012 veröffentlicht.

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt. Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie. Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel. Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.

Bildergalerie

Commons: FFH-Gebiet Riesewohld und angrenzende Flächen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. FFH-Gebiet Riesewohld und angrenzende Flächen. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 14. August 2022.
  2. Heide-Itzehoer-Geest. Landschaftssteckbrief. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 14. August 2022.
  3. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1821-391 „Riesewohld und angrenzende Flächen“. (PDF; 2414 kB) Karte 1 - Übersicht. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 23. August 2017, abgerufen am 22. August 2020.
  4. Höchste Erhebung im FFH-Gebiet Riesewohld und angrenzende Flächen. In: DigitalAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 14. August 2022.
  5. Niedrigster Punkt im FFH-Gebiet Riesewohld und angrenzende Flächen. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 14. August 2022.
  6. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 66 kB) DE1821-391 Riesewohld und angrenzende Flächen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 29. November 2017, abgerufen am 15. August 2022.
  7. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1821-391 „Riesewohld und angrenzende Flächen“. (PDF; 2065 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 29. November 2017, abgerufen am 15. August 2022.
  8. FFH-Gebiet Riesewohld und angrenzende Flächen - Biotopverbundsystem. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 15. August 2022.
  9. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.17 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 6, abgerufen am 10. August 2022.
  10. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  11. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  12. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 41 kB) DE1820302 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2015, S. 3, abgerufen am 10. August 2022.
  13. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9110 Hainsimsen-Buchenwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 184–187, abgerufen am 26. Juli 2020.
  14. 9120 Atlantischer, saurer Buchenwald mit Unterholz aus Stechpalme und gelegentlich Eibe (Quercion robori-petraeae oder Ilici-Fagenion). (PDF) Bewertung Erhaltungszustand FFH-Lebensraumtypen Niedersachsen. In: Niedersachsen Portal. Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Februar 2015, S. 98, abgerufen am 30. November 2021.
  15. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  16. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 199–202, abgerufen am 26. Juli 2020.
  17. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 212–214, abgerufen am 1. Dezember 2020.
  18. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). 91D0* Moorwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 215, abgerufen am 23. Juli 2020.
  19. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume. 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
  20. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 41 kB) DE1820302 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2015, S. 4, abgerufen am 14. August 2022.
  21. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1166 Kammmolch. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 298–300, abgerufen am 27. Januar 2021.
  22. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1821-391 „Riesewohld und angrenzende Flächen“. (PDF; 9540 kB) Karte 2b Lebensraumtypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 23. August 2017, abgerufen am 16. August 2022.
  23. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1821-391 „Riesewohld und angrenzende Flächen“. (PDF; 11325 kB) Karte 2a - Biotoptypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 23. August 2017, abgerufen am 16. August 2022.
  24. Biotopkartierung in Schleswig-Holstein. In: Themenportale ZeBIS Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. August 2022.
  25. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1821-391 „Riesewohld und angrenzende Flächen“. (PDF; 155 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 16. August 2022.
  26. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1821-391 „Riesewohld und angrenzende Flächen“. (PDF; 2065 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 29. November 2017, S. 19–25, abgerufen am 18. August 2022.
  27. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
  28. Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung). In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, 13. Mai 2019, abgerufen am 4. August 2022.
  29. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1821-391 „Riesewohld und angrenzende Flächen“. (PDF; 2065 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 29. November 2017, S. 25–37, abgerufen am 19. August 2022.
  30. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1821-391 „Riesewohld und angrenzende Flächen“. (PDF; 2403 kB) Karte 3 - Maßnahmen nördlicher Teil. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 29. November 2017, abgerufen am 19. August 2022.
  31. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1821-391 „Riesewohld und angrenzende Flächen“. (PDF; 2295 kB) Karte 3 - Maßnahmen südlicher Teil. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 29. November 2017, abgerufen am 19. August 2022.
  32. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1821-391 „Riesewohld und angrenzende Flächen“. (PDF; 185 kB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 29. November 2017, abgerufen am 19. August 2022.
  33. FFH-Gebiet Riesewohld und angrenzende Flächen. Naturwaldflächen. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 20. August 2022.
  34. Textbeitrag zum FFH-Gebiet Riesewohld und angrenzende Flächen (1821-391). Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH, 21. März 2012, abgerufen am 21. August 2022.
  35. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  36. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  37. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  38. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  39. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
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