FFH-Gebiet Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung | ||
Am Dieksee | ||
Lage | Schleswig-Holstein, Deutschland | |
Fläche | 6648 ha | |
Kennung | 1828-392 | |
WDPA-ID | 555517938 | |
Natura-2000-ID | DE1818392 | |
FFH-Gebiet | 6648 ha | |
Geographische Lage | 54° 8′ N, 10° 25′ O | |
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Meereshöhe | von 19,9 m bis 109 m | |
Einrichtungsdatum | Februar 2006 | |
Verwaltung | Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H | |
Rechtsgrundlage | § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG |
Das FFH-Gebiet Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Plön in den Gemeinden Nehmten, Plön, Dersau, Ascheberg (Holstein), Dörnick, Wahlstorf, Wittmoldt, Rathjensdorf, Bösdorf, Grebin und Kirchnüchel und im Kreis Ostholstein in den Gemeinden Bosau, Malente, Eutin und Kasseedorf. Es liegt fast vollständig im Naturraum „Holsteinische Schweiz“ (Landschafts-ID 70208), in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) rechnet das FFH-Gebiet in seinem Landschaftssteckbrief zur Landschaft Holsteinische Schweiz. Es hat eine Größe von 6648 Hektar.
Die größte Ausdehnung des FFH-Gebietes besteht mit 24,3 Kilometer in Ostwestrichtung. Die höchste Erhebung ist mit 109 Meter über Normalhöhennull (NHN) der Bökensberg im äußersten Osten des FFH-Gebietes in der Gemeinde Kirchnüchel, der niedrigste Punkt mit 19,9 Meter über NHN ist der mittlere Wasserspiegel der Schwentine beim Eintritt in den Lanker See im äußersten Westen des FFH-Gebietes, siehe Karten 1 und 2.
Das FFH-Gebiet besteht laut NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) vom Juli 2020 zu acht Zehnteln aus der FFH-Lebensraumklasse Binnengewässer und im Rest im Wesentlichen aus Uferbewuchs, Grünland und Wäldern, siehe Diagramm 1. Bei den Binnengewässern handelt es sich zum überwiegenden Teil aus Stillgewässern, die mit Fließgewässern miteinander verbunden sind. Die größten Stillgewässer im FFH-Gebiet sind der Große Plöner See, der Kellersee, der Dieksee, der Langensee, der Behler See, der Suhrer See, der Vierer See, der Schöhsee, der Kleine Plöner See, der Schwentinesee, der Kronsee, der Fuhlensee, der Heidensee, der Ukleisee, der Nücheler See und der Lebebensee.
Im Osten betritt das Fließgewässer Ukleiau das FFH-Gebiet westlich der höchsten Erhebung im FFH-Gebiet, dem Bökensberg und mündet nach der Durchquerung des Lebebensees und des Ukleisees in den Kellersee, siehe Karte 2.
Im Süden des Kellersees betritt das Fließgewässer Schwentine das FFH-Gebiet. Als größter Zufluss des Kellersees wird der Abfluss des Kellersees in Malente-Gremsmühlen ebenfalls Schwentine genannt. Sie durchquert danach den Dieksee, den Langensee, den Behler See, den Höftsee, den Großen Plöner See, den Kleinen Plöner See, den Schwentinesee, den Kronsee und den Fuhlensee und verlässt das FFH-Gebiet nach dem Erreichen des Lanker Sees beim Gut Wahlstorf, siehe Karte 2.
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Februar 2006 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Juli 2020 aktualisiert. Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde am 22. Dezember 2017 veröffentlicht. Dessen Geltungsbereich umfasst nicht die Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten A.ö.R. (SHLF). Für diese gibt es einen gesonderten Managementplan. Dieser behandelt die Waldgebiete des Staatsforstes Eutin östlich des Kellersees bis zum Bökensberg einschließlich des Ukleisees.
Innerhalb des FFH-Gebietes liegt das europäische Vogelschutzgebiet „Großer Plöner See-Gebiet“. Im Westen grenzen das FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich, im Osten das FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine und im Norden das FFH-Gebiet Grebiner See, Schluensee und Schmarkau unmittelbar an das FFH-Gebiet Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung.
Große Teile des Naturschutzgebietes „Suhrer See und Umgebung“ sowie die Naturschutzgebiete „Inseln im Großen Plöner See und Halbinsel Störland“ und „Ascheberger Warder im Großen Plöner See“ liegen im FFH-Gebiet.
Die äußerste Spitze im Osten des FFH-Gebietes mit dem Bökensberg liegt im Landschaftsschutzgebiet „Bungsbergvorland mit Högsdorfer Hügelland und Umgebung“. Östlich des Behler Sees liegen Teile des FFH-Gebietes im Landschaftsschutzgebiet „Holsteinische Schweiz“ und am Behler See im Landschaftsschutzgebiet „Trammer See, Schluensee, Wald- und Knicklandschaft zwischen Schöhsee und Behler See und Umgebung“. Im Süden des Großen Plöner Sees liegen Teile das FFH-Gebietes in den beiden Landschaftsschutzgebieten „Bischofs-See“ und „Nehmtener Forst und Nehmtener Ufer des Großen Plöner Sees und Umgebung“. Im Westen liegen Teile des FFH-Gebietes im Landschaftsschutzgebiet „Lanker See und die Schwentine bis zum Kleinen Plöner See und Umgebung“.
Das FFH-Gebiet liegt bis auf den äußersten Westen im Naturpark Holsteinische Schweiz.
Im FFH-Gebiet liegen Teile des landesweiten Biotopverbundsystems, wie die Hauptverbundachsen 1201 und 1403 „Schwentine“, 1694 „Schwentine in Malente“ und die Schwerpunktbereiche 1402 „Seen des mittleren Schwentinesystems“ und 730 „Ostufer des Plöner Sees mit Bischofssee, Vierer See“.
Mit der Gebietsbetreuung des Vogelschutzgebietes „Großer Plöner See-Gebiet“ wurde nach § 20 LNatSchG durch das LLUR der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein betraut.
FFH-Erhaltungsgegenstand
Laut Standard-Datenbogen vom Juli 2020 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:
- 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen (Gesamtbeurteilung A)
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung B)
- 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (Gesamtbeurteilung B)
- 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Gesamtbeurteilung B)
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (Gesamtbeurteilung C)
- 7210* Sümpfe und Röhrichte mit Schneide (Gesamtbeurteilung B)
- 7220* Kalktuffquellen (Gesamtbeurteilung B)
- 9110 Hainsimsen-Buchenwälder (Gesamtbeurteilung C)
- 9130 Waldmeister-Buchenwälder (Gesamtbeurteilung B)
- 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Gesamtbeurteilung B)
- 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Gesamtbeurteilung C)
- 91D0* Moorwälder (Gesamtbeurteilung C)
- 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (Gesamtbeurteilung B)
Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:
- 4056 Zierliche Tellerschnecke (Gesamtbeurteilung B)
- 1188 Rotbauchunke (Gesamtbeurteilung C)
- 1149 Steinbeißer (Gesamtbeurteilung B)
- 1166 Kammmolch (Gesamtbeurteilung C)
- 1355 Fischotter (Gesamtbeurteilung C)
- 1318 Teichfledermaus (Gesamtbeurteilung A)
- 1134 Bitterling (Gesamtbeurteilung C)
- 1016 Bauchige Windelschnecke (Gesamtbeurteilung B)
Die beiden FFH-Lebensraumtypen der Stillgewässer 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften und 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen nehmen drei Viertel der Gebietsfläche ein, siehe Diagramm 2. Zu Letzteren zählen der große Plöner See, der Vierer See, der Schöhsee, der Behler See, der Suhrer See, der Höftsee, der Dieksee und der Ukleisee. Drittgrößter FFH-LRT mit einem Flächenanteil von knapp sechs Prozent ist der Waldmeister-Buchenwald. Dieser konzentriert sich im Osten des FFH-Gebietes um den Ukleisee und den Bökensberg.
Von 2016 bis 2018 wurde eine Biotopkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt. Dabei zeigen sich gravierende Unterschiede zu den Angaben im Standarddatenbogen für die Umweltagentur der EU. Dies zeigt sich besonders bei der Zuordnung der Stillgewässer zu den beiden FFH-Lebensraumtypen 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften und.3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften. Danach reduziert sich gemäß der Biotopkartierung der Anteil der kalkhaltigen nährstoffarmen Seen um ein Fünftel zugunsten der naturnahen nährstoffreichen Seen, siehe Tabelle 1. Daneben werden in der Biotopkartierung 55 Hektar mehr Waldlebensräume im FFH-Gebiet kartiert.
FFH-Lebensraumtyp | Fläche (SDB, Juli 2020) [ha] | Fläche (Biotopkartierung, März 2023) [ha] | Abweichung [ha] |
---|---|---|---|
3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen | 3998,1 | 3158,5 | −839,6 |
3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften | 1009,8 | 1863,1 | 853,3 |
3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation | 9,1 | 9,3 | 0,2 |
6510 Magere Flachland-Mähwiesen | 2,5 | 12,5 | 10 |
7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore | - | 0,5 | 0,5 |
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore | 2,3 | 0,8 | −1,5 |
7210* Sümpfe und Röhrichte mit Schneide | 0,04 | 0,5 | 0,46 |
7220* Kalktuffquellen | 0,8 | 0,76 | −0,04 |
9110 Hainsimsen-Buchenwälder | 19,6 | 7,15 | −12,45 |
9120* Atlantischer, saurer Buchenwald mit Unterholz aus Stechpalme und gelegentlich Eibe | - | 0,27 | 0,27 |
9130 Waldmeister-Buchenwälder | 389,9 | 384,8 | −5,1 |
9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder | 10,1 | 28,69 | 18,59 |
9180* Schlucht- und Hangmischwälder | 0,2 | 3,62 | 3,42 |
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche | - | 1,43 | 1,43 |
91D0* Moorwälder | 6,6 | 4,51 | −2,09 |
91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder | 13,9 | 39,86 | 25,96 |
FFH-Erhaltungsziele
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:
- 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften
- 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
- 6510 Magere Flachland-Mähwiesen
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
- 7210* Sümpfe und Röhrichte mit Schneide
- 7220* Kalktuffquellen
- 9110 Hainsimsen-Buchenwälder
- 9130 Waldmeister-Buchenwälder
- 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
- 9180* Schlucht- und Hangmischwälder
- 91D0* Moorwälder
- 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder
- 1149 Steinbeißer
- 1318 Teichfledermaus
- 4056 Zierliche Tellerschnecke
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:
- 1016 Bauchige Windelschnecke
- 1188 Rotbauchunke
- 1166 Kammmolch
- 1355 Fischotter
Damit sind alle FFH-Erhaltungsgegenstände als FFH-Erhaltungsziele übernommen worden.
FFH-Analyse und Bewertung
Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.
Die im FFH-Gebiet ausgewiesenen FFH-LRT-Flächen haben zu knapp drei Vierteln eine sehr gute und zu einem Viertel eine gute Gesamtbewertung im SDB erhalten, siehe Diagramm 4. Hierbei handelt es sich bei den sehr gut bewerteten Flächen ausschließlich um den FFH-Lebensraumtyp 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen und bei den gut bewerteten Flächen um den FFH-Lebensraumtyp 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften, sowie die Fließgewässer und der überwiegende Teil der Waldlebensraumtypen. Auffällig ist dabei, dass alle Gewässerlebensraumtypen in der Kategorie Erhaltungszustand nur eine ungenügende Bewertung erhalten haben. Ein Grund kann darin liegen, dass für die Bewertung des Erhaltungszustandes neben der Bewertung gemäß der FFH-Richtlinie, die Einhaltung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit berücksichtigt werden muss. Gemäß der WRRL sollen alle größeren Gewässer in der Europäischen Union bis zum Jahre 2028 einen guten ökologischen und chemischen Zustand erreicht haben.
Die meisten Gewässer des FFH-Gebietes unterliegen wegen ihrer Größe der Berichtspflicht über ihren chemischen und ökologischen Zustand an die Umweltbehörde der Europäische Union, siehe Tabelle 2. Keines dieser Gewässer erfüllt die Anforderungen der WRRL (Stand März 2023). Allen gemeinsam ist die Überschreitung der Grenzwerte für Bromierte Diphenylether (BDE), Quecksilber und Quecksilberverbindungen.
Lfd.-Nr. | Wasserkörper | Länge [km] / Fläche [km²] | Ökologischer Zustand | Chemischer Zustand | Prioritäre Stoffe mit Überschreitung der Umweltqualitätsnormen (UQN) |
---|---|---|---|---|---|
1 | Schwentine Zulauf Lanker See | 3,52 km | mäßig | nicht gut | Bromierte Diphenylether (BDE)
Quecksilber und Quecksilberverbindungen |
2 | Schwentinesee | 0,624 km² | unbefriedigend | nicht gut | Bromierte Diphenylether (BDE)
Quecksilber und Quecksilberverbindungen |
3 | Kleiner Plöner See | 2,654 km² | mäßig | nicht gut | Bromierte Diphenylether (BDE)
Quecksilber und Quecksilberverbindungen |
4 | Großer Plöner See | 29,652 km² | unbefriedigend | nicht gut | Bromierte Diphenylether (BDE)
Quecksilber und Quecksilberverbindungen |
5 | Vierer See | 1,334 km² | unbefriedigend | nicht gut | Bromierte Diphenylether (BDE)
Quecksilber und Quecksilberverbindungen |
6 | Suhrer See | 1,372 km² | mäßig | nicht gut | Bromierte Diphenylether (BDE)
Quecksilber und Quecksilberverbindungen |
7 | Schöhsee | 0,775 km² | mäßig | nicht gut | Bromierte Diphenylether (BDE)
Quecksilber und Quecksilberverbindungen |
8 | Behler See | 3,302 km² | mäßig | nicht gut | Bromierte Diphenylether (BDE)
Quecksilber und Quecksilberverbindungen |
9 | Dieksee | 3,752 km² | unbefriedigend | nicht gut | Bromierte Diphenylether (BDE)
Quecksilber und Quecksilberverbindungen |
10 | Kellersee | 5,526 km² | unbefriedigend | nicht gut | Bromierte Diphenylether (BDE)
Quecksilber und Quecksilberverbindungen |
11 | Ukleiau | 3,85 km | unbefriedigend | nicht gut | Bromierte Diphenylether (BDE)
Quecksilber und Quecksilberverbindungen |
Die Waldgebiete entlang der Seeufer im FFH-Gebiet gehören zum großen Teil zu den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. Diese werden nach den Handlungsgrundsätzen für die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten bewirtschaftet, dazu gehört auch die Einhaltung der NATURA 2000-Vorgaben. Die SHLF-Flächen um den Ukleisee und am Ostufer des Kellersees sind zu Naturwald erklärt worden und jeglicher Nutzung entzogen. Weitere Waldflächen stehen unter Vertragsnaturschutz und werden nach dem Vertragsmuster „Vertragsnaturschutz im Wald“ bewirtschaftet.
FFH-Maßnahmenkatalog
Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt in der Regel neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. In diesem Fall enthält der Managementplan für das FFH-Teilgebiet ohne Einbeziehung der Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten keine Angabe über bereits durchgeführte Maßnahmen und keine konkreten notwendigen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Der Managementplan des Teilgebietes der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) hingegen enthält diese Angaben. Weiterhin sind die Maßnahmen für dieses Teilgebiet in einer Maßnahmenkarte beschrieben, sowie zur Projektverfolgung in 15 Maßnahmenblättern tabellarisch erfasst.
Da es sich hier sowohl um ein Naturschutzgebiet, als auch ein europäisches Vogelschutzgebiet handelt, muss der vorgeschlagene Maßnahmenkatalog viele Erhaltungsziele gleichzeitig berücksichtigen. Hierbei sind Zielkonflikte nicht auszuschließen.
Das Gebiet ist ein Rast-, Brut- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel von überregionaler Bedeutung. Die Ausscheidungen von mehreren Tausend Tieren sorgen für einen Anstieg der Nährstoffe in den Seen und auf den Grünlandflächen der Umgebung. Die Grünlandflächen müssen weiterhin extensiv bewirtschaftet werden, um für brütende Vögel attraktiv zu sein.
Im Teilgebiet SHLF-Flächen befinden sich mehrere nicht mehr genutzte ehemalige Fischteiche. Die Teiche sind als Lebensraum für Amphibien wie die Rotbauchunke und den Kammmolch nur dann geeignet, wenn sie möglichst fischfrei sind oder über flache Sumpfgebiete zur geschützten Ablage des Laiches verfügen. Auf einen aktiven Fischbesatz wird deshalb verzichtet.
In den Röhrichtbereichen am Ukleisee gibt es kleinteilige Populationen von seltenen Schneckenarten, die als FFH-Erhaltungsgegenstände unter die FFH-Richtlinie fallen. In diesen Bereichen sollen keine Angelstege mehr errichtet werden.
- Großer Plöner See
- Behler See
- Suhrer See
- Durchfahrt Behler See - Höftsee
- Fuhlensee Wahlstorf
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden am 21. März 2012 veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt. Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie. Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel. Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.
Weblinks
- Leseanleitung für Standard-Datenbögen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/ 484/ EU) (PDF; 588 KB), Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
- Die Lebensraumtypen und Arten (Schutzobjekte) der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Bundesamt für Naturschutz, 24. Oktober 2019 (HTML)
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) (PDF; 150 kB), Bundesamt für Naturschutz, 15. Oktober 2019
- Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein (PDF; 9,4 MB), 6. Fassung, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), April 2021
Einzelnachweise
- ↑ FFH-Gebiet Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. März 2023.
- ↑ Naturräumliche Einordnung des FFH-Gebietes Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung. Untereinheit Holsteinische Schweiz, Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. März 2023.
- ↑ Landschaftssteckbriefe. Holsteinische Schweiz. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 16. Februar 2023.
- ↑ Managementplan FFH 1828-392 "Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung" Teilbereich Ukleisee und Umgebung. (PDF; 8935 kB) Kartensammlung der Teilgebiete. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2012, abgerufen am 14. März 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1828-392 „Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung“ Teilgebiet Ukleisee und Umgebung Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. (PDF; 2181 kB) Karte 1a - Übersicht -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 12. April 2012, abgerufen am 13. März 2023.
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 80 kB) DE1828-392 Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juli 2020, abgerufen am 9. März 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1828-392 „Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung“ Teilgebiet „ohne Flächen der SHLF“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1828-491 „Großer Plöner See-Gebiet“. (PDF; 2016 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. Dezember 2017, abgerufen am 12. März 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1828-392 „Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung“ Teilgebiet Ukleisee und Umgebung Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. (PDF; 766 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 4. April 2013, abgerufen am 13. März 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1828-392 „Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung“ Teilgebiet Ukleisee und Umgebung Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. (PDF; 1386 kB) Karte 1b - Übersicht Teilgebiet -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 12. April 2012, abgerufen am 13. März 2023.
- ↑ Benachbarte FFH-Gebiete zum FFH-Gebiet Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 13. März 2023.
- ↑ Naturschutzgebiete im FFH-Gebiet Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 13. März 2023.
- ↑ Landschaftsschutzgebiete im FFH-Gebiet Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 13. März 2023.
- ↑ FFH-Gebiet Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung als Teil des Naturparks Holsteinische Schweiz. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 13. März 2024.
- ↑ Biotopverbundsystem des FFH-Gebietes Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 13. März 2023.
- ↑ Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein. (PDF) Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, April 2017, abgerufen am 26. Februar 2023.
- ↑ Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
- ↑ Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
- 1 2 Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 80 kB) DE1828392 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 13. Februar 2023.
- ↑ Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 32–34, abgerufen am 10. Januar 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 53–56, abgerufen am 7. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 6510 Magere Flachland-Mähwiesen. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 118–121, abgerufen am 27. Januar 2021.
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