FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich | ||
Lanker See im FFH-Gebiet | ||
Lage | Schleswig-Holstein, Deutschland | |
Fläche | 679 ha | |
Kennung | 1727-392 | |
WDPA-ID | 555517903 | |
Natura-2000-ID | DE1727392 | |
FFH-Gebiet | 679 ha | |
Geographische Lage | 54° 12′ N, 10° 18′ O | |
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Meereshöhe | von 19,1 m bis 41,2 m | |
Einrichtungsdatum | Februar 2006 | |
Verwaltung | Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H | |
Rechtsgrundlage | § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG |
Das FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Plön in den Gemeinden Preetz, Kühren, Schellhorn und Wahlstorf. Es liegt im Naturraum Holsteinische Schweiz (Landschafts-ID 70208), in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) rechnet das FFH-Gebiet in seinem Landschaftssteckbrief ebenfalls zur Landschaft Holsteinische Schweiz. Es hat eine Größe von 679 Hektar.
Die größte Ausdehnung des FFH-Gebietes liegt mit 4,2 Kilometer in Nordostrichtung. Es reicht vom Nordrand des Lanker Sees bis zum Südrand des Kührener Teiches. Die Westgrenze des FFH-Gebietes wird über weite Strecken durch den Bahndamm der Bahnstrecke Kiel–Lübeck gebildet. Die höchste Erhebung des FFH-Gebietes liegt mit 41,2 Meter über Normalhöhennull (NHN) an der Westspitze des Campingplatzes Lanker See, der niedrigste Punkt ist der Wasserspiegel des Lanker Sees mit 19,1 Meter über NHN, siehe Karte 1.
Das FFH-Gebiet besteht laut NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) vom Mai 2017 zu knapp zwei Dritteln aus der FFH-Lebensraumklasse Binnengewässer, siehe Diagramm 1.
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Februar 2006 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2017 aktualisiert. Der Managementplan wurde im September 2009 veröffentlicht.
Das FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich grenzt im Süden an das FFH-Gebiet Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung. Innerhalb der westlichen Hälfte des FFH-Gebietes befinden sich die beiden Naturschutzgebiete „Halbinseln und Buchten im Lanker See“ und „Kührener Teich und Umgebung“. Das FFH-Gebiet liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Lanker See und die Schwentine bis zum Kleinen Plöner See und Umgebung“. Das FFH-Gebiet ist flächenmäßig weitgehend identisch mit dem europäische Vogelschutzgebiet „Lanker See“ sowie dem Schwerpunktbereich 241 des landesweiten Biotopverbundsystems.
Das FFH-Gebiet ist touristisch gut erschlossen. Am Lanker See befinden sich drei offizielle Badestellen, siehe Karte 3. Für den Bereich des NSG „Halbinseln und Buchten im Lanker See“ wurde im August 2020 ein Faltblatt des LLUR veröffentlicht, das an den Infotafeln im NSG ausgelegt wird und im Internet zur Verfügung steht.
Mit der Gebietsbetreuung der Naturschutzgebiete „Halbinseln und Buchten im Lanker See“ und „Kührener Teich und Umgebung“ sowie dem europäischen Vogelschutzgebiet „Lanker See“ wurde nach § 20 LNatSchG durch das LLUR der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. beauftragt.
FFH-Erhaltungsgegenstand
Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2017 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung B)
- 7230 Kalkreiche Niedermoore (Gesamtbeurteilung B)
- 9130 Waldmeister-Buchenwälder (Gesamtbeurteilung C)
Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:
- 4056 Zierliche Tellerschnecke (Gesamtbeurteilung C)
- 1188 Rotbauchunke (Gesamtbeurteilung B)
- 1149 Steinbeißer (Gesamtbeurteilung C)
- 1355 Fischotter (Gesamtbeurteilung C)
- 1318 Teichfledermaus (Gesamtbeurteilung A)
- 1166 Kammmolch (Gesamtbeurteilung B)
- 1016 Bauchige Windelschnecke (Gesamtbeurteilung B)
Die FFH-Lebensraumfläche besteht fast ausschließlich aus dem LRT 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften, siehe Diagramm 2. Die größten sind der Lanker See und der Kührener Teich. Der LRT 7230 Kalkreiche Niedermoore findet sich als zusammenhängendes Gebiet auf einer Halbinsel im Lanker See (Lage ). Das Moor wurde im neunzehnten Jahrhundert zur Torfgewinnung genutzt, siehe Bild 1. Der dritte FFH-Lebensraumtyp 9130 Waldmeister-Buchenwälder befindet sich als zusammenhängendes Gebiet westlich der Bahnstrecke Kiel–Lübeck im NSG „Halbinseln und Buchten im Lanker See“ zwischen dem Bahnhof Küren im Süden (Lage ) und einer verlassenen Wohnstätte 750 Meter weiter nördlich (Lage ). Hierbei handelt es sich um einen historischen Wald, der bereits in der Karte des Deutschen Reiches von 1893 als Waldgebiet vermerkt ist, siehe Bild 1. Zusammen mit einer Bruchwaldfläche südlich des Ortsteils Charlottenwerk, einer Bruchwaldfläche auf der Kürener Halbinsel und einer auf dem Appelwarder sind diese Flächen zum Naturwald erklärt worden und damit jeglicher Nutzung entzogen. Diese Wälder befinden sich vollständig im Besitz der Stiftung Naturschutz des Landes Schleswig-Holstein.
Im Rahmen des LIFE-Bombina-Projektes wurden auf Stiftungsflächen im Norden des NSG „Kührener Teich und Umgebung“ Laichgewässer zur Erhaltung der Art Rotbauchunke angelegt.
Der Managementplan beinhaltet als Anhang eine Karte der Biotoptypen im FFH-Gebiet (Kartierungsstand 2008). In den Jahren 2017 und 2018 wurde eine Biotopkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt, siehe Diagramm 3. Diese bestätigt die Zahlen des SDB. Knapp ein Viertel der Fläche ist ausschließlich mit Biotoptypen belegt und knapp ein Fünftel ist keinem der beiden Schutzstati zugehörig. Der aktuelle Stand der Biotopkartierung enthält auch einige Flächen mit FFH-Lebensraumtypen, die im SDB vom Mai 2017 nicht aufgeführt sind, siehe Tabelle 1 und Karte 2.
Bei dem FFH-Lebensraumtyp 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen handelt es sich um acht künstlich angelegte Teiche als Laichgewässer für Amphibien nördlich des Kührener Teiches, siehe Karte 3. Rund um den Lanker See verteilt befinden sich zehn Flächen, die als LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen ausgewiesen wurden. Sie gehören ebenfalls der Stiftung Naturschutz und werden entsprechend gepflegt. Als Beispiel einer Neubewertung seien hier drei Flächen auf der Lanker Halbinsel angeführt, die sich westlich des Knicks befinden, der die Halbinsel von Nord nach Süd teilt (Lage ). Diese wurden in der Biotopkartierung von 2008 noch als Biotoptyp RHm Ruderale Staudenflur frischer Standorte mit nur wenigen Feuchteanzeigern beschrieben.
Biotopnummer | FFH-LRT | Fläche [ha] | Kartierungsdatum | Lage |
---|---|---|---|---|
325826004-0432 | 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder | 6171 | 02.09.2016 | 54° 11′ 34″ N, 10° 16′ 54″ O |
325846008-0942 | 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder | 2159 | 16.10.2017 | 54° 12′ 47″ N, 10° 18′ 26″ O |
325846004-0429 | 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder | 5939 | 16.05.2018 | 54° 11′ 33″ N, 10° 17′ 36″ O |
325826006-0929 | 6510 Magere Flachland-Mähwiesen | 2092 | 09.05.2018 | 54° 12′ 17″ N, 10° 17′ 2″ O |
325846008-0943 | 6510 Magere Flachland-Mähwiesen | 22091 | 16.05.2018 | 54° 13′ 2″ N, 10° 17′ 23″ O |
325826006-0925 | 6510 Magere Flachland-Mähwiesen | 3526 | 16.05.2018 | 54° 12′ 26″ N, 10° 16′ 59″ O |
325826006-0940 | 6510 Magere Flachland-Mähwiesen | 114586 | 24.05.2018 | 54° 12′ 22″ N, 10° 16′ 52″ O |
325846008-0414 | 6510 Magere Flachland-Mähwiesen | 1457 | 23.05.2018 | 54° 12′ 54″ N, 10° 18′ 30″ O |
325846008-0416 | 6510 Magere Flachland-Mähwiesen | 7143 | 23.05.2018 | 54° 12′ 49″ N, 10° 18′ 39″ O |
325826006-0927 | 6510 Magere Flachland-Mähwiesen | 11100 | 23.05.2018 | 54° 12′ 21″ N, 10° 17′ 1″ O |
325826006-0809 | 6510 Magere Flachland-Mähwiesen | 3099 | 24.05.2018 | 54° 12′ 44″ N, 10° 17′ 5″ O |
325846008-0904 | 6510 Magere Flachland-Mähwiesen | 12124 | 24.05.2018 | 54° 13′ 14″ N, 10° 17′ 36″ O |
325826006-0902 | 6510 Magere Flachland-Mähwiesen | 887 | 08.10.2017 | 54° 12′ 47″ N, 10° 16′ 25″ O |
325826004-0401 | 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen | 633 | 07.08.2017 | 54° 11′ 35″ N, 10° 16′ 39″ O |
325826004-0412 | 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen | 421 | 07.08.2017 | 54° 11′ 36″ N, 10° 16′ 49″ O |
325826004-0411 | 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen | 338 | 07.08.2017 | 54° 11′ 37″ N, 10° 16′ 51″ O |
325826004-0413 | 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen | 422 | 07.08.2017 | 54° 11′ 37″ N, 10° 16′ 47″ O |
325826006-0431 | 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen | 558 | 16.10.2017 | 54° 11′ 48″ N, 10° 16′ 39″ O |
325826004-0403 | 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen | 981 | 07.08.2017 | 54° 11′ 42″ N, 10° 16′ 38″ O |
325826004-0414 | 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen | 141 | 16.10.2017 | 54° 11′ 38″ N, 10° 16′ 49″ O |
325826006-0432 | 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen | 723 | 16.10.2017 | 54° 11′ 47″ N, 10° 16′ 46″ O |
FFH-Erhaltungsziele
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften
- 7230 Kalkreiche Niedermoore
- 9130 Waldmeister-Buchenwälder
- 4056 Zierliche Tellerschnecke
- 1318 Teichfledermaus
- 1166 Kammmolch
- 1016 Bauchige Windelschnecke
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:
- 1188 Rotbauchunke
- 1149 Steinbeißer
- 1355 Fischotter
Damit sind alle FFH-Erhaltungsgegenstände als FFH-Erhaltungsziele übernommen worden.
FFH-Analyse und Bewertung
Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementvermerk beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.
Die im FFH-Gebiet ausgewiesenen FFH-LRT-Flächen haben fast ausschließlich eine gute Gesamtbewertung im SDB erhalten, siehe Diagramm 4. Hierbei handelt es sich um den FFH-Lebensraumtyp 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften mit dem Lanker See und dem Kührener Teich. Der Lanker See wird von dem Fließgewässer Schwentine durchflossen. Wegen ihrer Größe besteht beim Lanker See und der Schwentine eine Berichtspflicht gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Danach wird der ökologische Zustand des Lanker Sees als „unbefriedigend“ und der chemische Zustand als „nicht gut“ bewertet, der ökologische Zustand der Schwentine Zulauf Lanker See (Fließgewässer) wird als „mäßig“ und der chemische Zustand als „nicht gut“ bewertet und der Ablauf der Schwentine Oberhalb Rosensee (Fließgewässer) wird als „schlecht“ und der chemische Zustand als „nicht gut“ bewertet. Ziel ist es, für die drei Gewässer bis 2028 einen „guten“ ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen. Dieses Ziel scheint nicht erreichbar zu sein.
Der FFH-Lebensraumtyp 9130 Waldmeister-Buchenwälder hat im FFH-Gebiet einen unbefriedigenden Gesamt- und Erhaltungszustand zuerkannt bekommen. Da dieser mittlerweile zum Naturwald erklärt wurde, kann er sich natürlich zum Urwald entwickeln.
Große Teile der Feuchtwiesen und des Niedermoores, die der Stiftung Naturschutz gehören, werden nach den Regeln des Vertragsnaturschutzes „Weidewirtschaft Moor ohne Düngung“ bewirtschaftet. Das Mähgut wird aus dem Gebiet entfernt, um die Ausmagerung der Flächen zu unterstützen. Dies hat eine Steigerung der Artenvielfalt zur Folge.
FFH-Maßnahmenkatalog
Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Die Maßnahmen sind zudem in zwei Maßnahmenkarten und in neunundzwanzig Maßnahmenblättern zur Projektverfolgung tabellarisch erfasst.
Schwerpunkte der Maßnahmenː
- Aufrechterhaltung der Beweidung der Grünlandflächen zur Offenhaltung des Gebietes und Einhegung der Verbuschung
- Durchsetzung der Einhaltung des § 35 LNatSchG „Schutzstreifen an Gewässern“ zur Verringerung von Nährstoffeinträgen
- Anlage weiterer Laichgewässer für Amphibien
- Umwandlung von Ackerland in extensiv genutztes Grünland
- Einstellung der künstlichen Entwässerung von Bruchwaldgebieten
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden am 22. März 2010 veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt. Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie. Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel. Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.
- Kührener Teich
- Süden des Lanker Sees
- NSG Halbinseln und Buchten im Lanker See
Weblinks
- Leseanleitung für Standard-Datenbögen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/ 484/ EU) (PDF; 588 KB), Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
- Die Lebensraumtypen und Arten (Schutzobjekte) der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Bundesamt für Naturschutz, 24. Oktober 2019 (HTML)
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) (PDF; 150 kB), Bundesamt für Naturschutz, 15. Oktober 2019
- Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein (PDF; 9,4 MB), 6. Fassung, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), April 2021
Einzelnachweise
- ↑ FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 18. Januar 2023.
- ↑ Naturräumliche Einordnung des FFH-Gebietes Lanker See und Kührener Teich. Untereinheit Holsteinische Schweiz, Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 18. Dezember 2023.
- ↑ Landschaftssteckbriefe. Holsteinische Schweiz. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 18. Januar 2023.
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 52 kB) DE1727-392 Lanker See und Kührener Teich. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, abgerufen am 19. Januar 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-392 „Lanker See und Kührener Teich“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1727-401 „Lanker See“. (PDF; 1345 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, September 2015, abgerufen am 19. Januar 2023.
- ↑ FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich im LSG Lanker See und die Schwentine bis zum Kleinen Plöner See und Umgebung. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 19. Januar 2022.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-392 „Lanker See und Kührener Teich“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1727-401 „Lanker See“. (PDF; 717 kB) Karte Gebietsabgrenzung FFH-Gebiet 1737-392 Lanker See und Kührener Teich und europäisches Vogelschutzgebiet (EGV) 1727-401 Lanker See. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2012, abgerufen am 20. Januar 2023.
- ↑ Schwerpunkbereich 241 des landesweiten Biotopverbundsystems. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 19. Januar 2023.
- ↑ Halbinseln und Buchten im Lanker See. Faltblatt 57-29. In: www.umweltdaten.landsh.de/. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), August 2022, abgerufen am 19. Januar 2023.
- ↑ Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.1.17 NSG „Halbinseln und die Buchten im Lanker See“. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 6, abgerufen am 23. Dezember 2022.
- ↑ Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
- ↑ Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 52 kB) DE1727392 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 3, abgerufen am 26. Dezember 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7230 Kalkreiche Niedermoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 146–149, abgerufen am 27. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN DE1528391. (PDF; 71 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 4, abgerufen am 26. Dezember 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 4056 Zierliche Tellerschnecke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 80–82, abgerufen am 10. Januar 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) 1188 Rotbauchunke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 257–258, abgerufen am 6. März 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Steinbeißer – Cobitis taenia. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 198–199, abgerufen am 25. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Fischotter – Lutra lutra. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 315–316, abgerufen am 25. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1318 Teichfledermaus. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 336–337, abgerufen am 10. Januar 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1166 Kammmolch. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 298–300, abgerufen am 27. Januar 2021.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1016 Bauchige Windelschnecke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 95–97, abgerufen am 24. August 2022.
- ↑ Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. (PDF; 11171 kB) Karten 1 bis 5 der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. NLU – Projektgesellschaft mbH & Co. KG, 2008, abgerufen am 20. Januar 2023.
- ↑ FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich. Naturwaldbereiche. In: DigitalerAtlasNord. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 23. Januar 2023.
- ↑ LIFE-Bombina-Projekt. In: www.stiftungsland.de. Stiftung Naturschutz Schleswig.Holstein, abgerufen am 23. Januar 2023.
- ↑ Künstliche Laichgewässer für die Rotbauchunke (BOMBINA-Projekt) im FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 23. Januar 2023.
- 1 2 Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-392 „Lanker See und Kührener Teich“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1727-401 „Lanker See“. (PDF; 5971 kB) Karte 1 bis 5 der im FFH-Gebiet vertretenen Biotoptypen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 2008, abgerufen am 20. Januar 2023.
- ↑ Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 6510 Magere Flachland-Mähwiesen. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 118–121, abgerufen am 27. Januar 2021.
- 1 2 Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1727-392 „Lanker See und Kührener Teich“. (PDF; 164 kB) Auszug aus: Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für die gesetzlich geschützten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und flächengleiche Europäische Vogelschutzgebiete - Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, abgerufen am 20. Januar 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-392 „Lanker See und Kührener Teich“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1727-401 „Lanker See“. (PDF; 1345 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, September 2015, S. 13–19, abgerufen am 23. Januar 2023.
- ↑ Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. Lanker See (See) Datensatz der elektronischen Berichterstattung 2022 zum 3. Bewirtschaftungsplan WRRL. In: Wasserblick. Bundesanstalt für Gewässerkunde, 2022, abgerufen am 23. Januar 2023.
- ↑ Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. Schwentine Zulauf Lanker See (Fließgewässer) Datensatz der elektronischen Berichterstattung 2022 zum 3. Bewirtschaftungsplan WRRL. In: Wasserblick. Bundesanstalt für Gewässerkunde, 2022, abgerufen am 23. Januar 2023.
- ↑ Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. Schwentine Oberhalb Rosensee (Fließgewässer) Datensatz der elektronischen Berichterstattung 2022 zum 3. Bewirtschaftungsplan WRRL. In: Wasserblick. Bundesanstalt für Gewässerkunde, 2022, abgerufen am 23. Januar 2023.
- ↑ Erläuterung zum Vertragsmuster „Weidewirtschaft Moor“. In: Vertragsnaturschutz. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 18. März 2021, abgerufen am 1. September 2020.
- ↑ FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich. Weidewirtschaft Moor ohne Düngung. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 23. Januar 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-392 „Lanker See und Kührener Teich“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1727-401 „Lanker See“. (PDF; 1345 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, September 2015, S. 19–25, abgerufen am 23. Januar 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-392 „Lanker See und Kührener Teich“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1727-401 „Lanker See“. (PDF; 5347 kB) Karten 7a, 7b und 7d - Maßnahmen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, September 2015, abgerufen am 23. Januar 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-392 „Lanker See und Kührener Teich“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1727-401 „Lanker See“. (PDF; 1175 kB) Karte 7c - Maßnahmen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, September 2015, abgerufen am 23. Januar 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-392 „Lanker See und Kührener Teich“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1727-401 „Lanker See“. (PDF; 3478 kB) Maßnahmenblätter. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, September 2015, abgerufen am 23. Januar 2023.
- ↑ Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG). § 35 Schutzstreifen an Gewässern (zu § 61 BNatSchG). In: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Landesregierung des Bundeslandes Schleswig-Holstein, 27. Mai 2016, abgerufen am 24. Januar 2023: „An Gewässern erster Ordnung sowie Seen und Teichen mit einer Größe von einem Hektar und mehr dürfen bauliche Anlagen in einem Abstand von 50 Meter landwärts von der Uferlinie nicht errichtet oder wesentlich erweitert werden“
- ↑ Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. (PDF; 147 kB) Textbeitrag zum FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich (1727-392). In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. NLU – Projektgesellschaft mbH & Co. KG, 22. März 2010, abgerufen am 24. Januar 2023.
- ↑ Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
- ↑ Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
- ↑ Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
- ↑ Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
- ↑ Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.