Strukturformel | |||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Food Red 2 | ||||||||||||||||||
Andere Namen | |||||||||||||||||||
Summenformel | C18H14N2Na2O7S2 | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
dunkelroter Feststoff | ||||||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 480,4 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Löslichkeit |
löslich in Wasser und Methanol, unlöslich in Chloroform | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
C.I. Food Red 2 ist ein Azofarbstoff aus der Gruppe der Säurefarbstoffe, der als Lebensmittelfarbstoff verwendet wurde.
Herstellung
Zur Synthese von Food Red 2 wird 2,4-Dimethylanilin-6-sulfonsäure mit Natriumnitrit und Salzsäure diazotiert. Das Diazoniumsalz wird auf 5-Hydroxynaphthalin-1-sulfonsäure gekuppelt.
Verwendung
Ursprünglich wurde Food Red 2 als Lebensmittelfarbstoff eingesetzt. Unter der Bezeichnung E 125 war Food Red 2 bis Ende 1976 in der EU durch die Richtlinie 62/2645/EWG als Lebensmittelfarbstoff zugelassen.
Food Red 2 wird im Wesentlichen als Farbstoff in der Kosmetik (Shampoos, Schaum- und Duschbädern, Flüssigseifen) verwendet und ist in der EU mit der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zugelassen. Ebenfalls für Kosmetika zugelassen ist der Farbstoff in Südafrika, der Türkei und Thailand, während er in Japan und den USA weder für Lebensmittel, Arzneimittel noch für Kosmetika verwendet werden darf.
Einzelnachweise
- ↑ Eintrag zu CI 14815 in der CosIng-Datenbank der EU-Kommission, abgerufen am 25. Januar 2022.
- 1 2 Hans Hermann Julius Hager, Walther Kern, Paul Heinz List, Hermann Josef Roth: Hagers Handbuch der Pharmazeutischen Praxis: Für Apotheker, Arzneimittelhersteller, Ärzte und Medizinalbeamte: Wirkstoffgruppen II Chemikalien und Drogen (A-AL). Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-662-25655-8, S. 35 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- 1 2 3 Gisbert Otterstätter: Färbung von Lebensmitteln, Arzneimitteln, Kosmetika. 3. Auflage. Behr’s Verlag, Hamburg 2007, ISBN 978-3-89947-369-8 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
- ↑ Externe Identifikatoren von bzw. Datenbank-Links zu 2,4-Dimethylanilin-6-sulfonsäure: CAS-Nummer: 88-22-2, EG-Nummer: 201-811-4, ECHA-InfoCard: 100.001.647, PubChem: 66608, ChemSpider: 59975, Wikidata: Q72469318.
- ↑ Alfred Junghahn: Ueber die 1.3.4-Xylidin-5-sulfonsäure. In: Berichte der deutschen chemischen Gesellschaft. Band 35, Nr. 3, 1902, S. 3747–3767, doi:10.1002/cber.190203503208.
- ↑ Externe Identifikatoren von bzw. Datenbank-Links zu 5-Hydroxynaphthalin-1-sulfonsäure: CAS-Nummer: 117-59-9, EG-Nummer: 204-199-7, ECHA-InfoCard: 100.003.818, PubChem: 67025, ChemSpider: 60378, Wikidata: Q63396286.
- ↑ Aufgenommen durch die Richtlinie 62/2645/EWG.
- ↑ Gestrichen durch die Richtlinie 76/399/EWG.
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang IV: Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassene Farbstoffe, Laufende Nummer 20.