Die Funkzellenabfrage (FZA) ist eine unter Richtervorbehalt stehende offene Ermittlungsmaßnahme zum Zweck der Strafverfolgung bei Straftaten von erheblicher Bedeutung. Die Behörden fragen dabei Telekommunikationsverbindungsdaten ab, die in einer bestimmten, räumlich bezeichneten Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum anfallen. Ziel der Maßnahme ist, die Identität von Tatverdächtigen zu klären oder weitere Anhaltspunkte zur Aufklärung des Sachverhaltes zu erlangen.

Rechtsgrundlage

Die Maßnahme ist seit Dezember 2015 im § 100g Abs. 3 StPO gesetzlich geregelt. Voraussetzungen für eine Erhebung der notwendigen Verkehrsdaten sind die Anforderungen der sog. Subsidiaritätsklausel, wonach u. a. "die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre sowie die Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen muss". Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung können Daten bei besonders schwere Straftaten unter den Voraussetzungen des § 113b TKG bis zu zehn Wochen rückwirkend erhoben werden.

Nachträgliche Benachrichtigung

Gemäß § 101a Abs. 6 StPO sind die Betroffenen über die Maßnahme zu benachrichtigen. Davon kann mit Zustimmung des zuständigen Gerichts im Einzelfall abgesehen werden, wenn der Zweck der Maßnahme gefährdet wäre. Außerdem können Ermittlungsbehörden gemäß § 101 Abs. 4 Satz 4 StPO von der Benachrichtigung absehen, wenn davon auszugehen ist, dass die Betroffenen kein Interesse an einer Benachrichtigung haben. In der Praxis wird dies nahezu immer angenommen, sodass lediglich Beschuldigte des jeweiligen Strafverfahrens benachrichtigt werden, nicht aber mitunter viele tausend Personen, die in eine Funkzellenabfrage geraten sind, ohne dass gegen sie ermittelt wurde.

Das Land Berlin hat im November 2018 das Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS) vorgestellt, um die gesetzliche Pflicht zur Benachrichtigung in Zukunft zu erfüllen. Interessierte können ihre Mobilfunknummer hinterlegen und werden nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens informiert, sofern ihre Mobilfunknummer in einer Funkzellenabfrage erfasst wurde.

Kontroverse Funkzellenabfragen

Bei der Gegenkundgebung zum Naziaufmarsch zum Gedenken an den 13. Februar 1945 im Februar 2011 in Dresden wurden mittels mehrerer Funkzellenabfragen über eine Million Verkehrsdatensätze und über 40.000 Bestandsdatensätze von Versammlungsteilnehmern und Unbeteiligten gespeichert und ausgewertet. In der Folge verlor Polizeichef Dieter Hanitsch sein Amt und es kam zu einer Kontroverse zwischen dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig und der sächsischen Justiz.

Am 24. Oktober 2009 fand in der Rigaer Straße in Berlin eine versuchte Auto-Brandstiftung statt. Bei den Ermittlungen wurden im Rahmen einer Funkzellenabfrage sämtliche Verkehrsdaten von 13 umliegenden Mobilfunkzellen abgefragt, was nach Bekanntwerden im Jahr 2012 für innenpolitische Kontroversen sorgte.

Die Initiative Nachrichtenaufklärung ernannte 2015 das Thema "Moderne Rasterfahndung per Handy" zu einem der vernachlässigten Themen der deutschen Massenmedien.

Im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg wurden laut einer Antwort des Hamburger Senats 38 Anträge zur Erhebung von Funkzellendaten gestellt, sowie 37 Stille SMS in 31 Verfahren versandt. Auch IMSI-Catcher sollen im Einsatz gewesen sein. Besonders Politiker der Parteien Die Linke und der Piratenpartei kritisierten den intransparenten Umgang, da Betroffene nicht über die Maßnahmen benachrichtigt werden.

Literatur

  • Toralf Nöding: Die Novellierung der strafprozessualen Regelungen zur Telefonüberwachung In: StraFo 2007, S. 456–463.
  • Armin Nack: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz (hrsg. von Rolf Hannich), C.H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-576621; § 100g Rn. 5

Einzelnachweise

  1. Funkzellenabfragen-Transparenz-System des Landes Berlin (FTS)
  2. „Medieninformation des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom 9. September 2011“ . In: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, 9. September 2011. Abgerufen am 30. September 2019.
  3. Gemeinsamer Bericht des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erhebung und Verwendung der gemäß § 100g Strafprozessordnung i. V. m. § 96 Telekommunikationsgesetz vorliegenden Datenbestände im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren zur Verfolgung der am 19. Februar 2011 in Dresden begangenen Straftaten (PDF; 26 kB), 24. Juni 2011. Auf „Alternative Dresden-News“, abgerufen am 27. November 2017.
  4. Die Zeit: Dresdens Polizeichef wegen Datenaffäre abberufen, 27. Juni 2011
  5. MDR: Richter greifen Datenschützer Schurig an (Memento vom 18. Oktober 2011 im Internet Archive), 13. September 2011
  6. Massenauswertung von Handydaten empört Innenexperten Spiegel-Online vom 20. Januar 2012
  7. 2015: Top 10 - Moderne Rasterfahndung per Handy. initiative Nachrichtenaufklärung, abgerufen am 23. Oktober 2019 (deutsch).
  8. Drucksache 21/9862. Hamburgische Bürgerschaft, 25. Juli 2017, abgerufen am 1. Juni 2020.
  9. Drucksache 21/10111. Hamburgische Bürgerschaft, 22. August 2017, abgerufen am 1. Juni 2020.
  10. Anna Biselli: G20 heißt auch: Gipfel der Überwachung. In: Netzpolitik. 28. Juli 2017, abgerufen am 1. Juni 2020.
  11. Demonstranten ausspioniert. In: taz.de. Die Tageszeitung, 31. Juli 2017, abgerufen am 1. Juni 2020.
  12. „No Spy – Privacy is not a crime“. In: Piratenpartei Hamburg. 28. Juni 2017, abgerufen am 1. Juni 2020.
  13. Patrick Breyer: Benachrichtigungsaktion zu Handy-Ortungen: Einwände der Staatsanwaltschaften widerlegt. 22. Februar 2018, abgerufen am 1. Juni 2020.

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