Generaldirektor der Welthandelsorganisation
Generaldirektor
Ngozi Okonjo-Iweala
seit dem 1. März 2021
Amtssitz Centre William Rappard in Genf, Schweiz
Behörde Generalsekretariat der Welthandelsorganisation
Amtszeit im Normalfall ca. vier Jahre
(Wiederwahl möglich)
Schaffung des Amtes 1. Januar 1995
Wahl und Ernennung durch Grundsätzlich WTO-Ministerkonferenz
Teilweise auch Allgemeiner Rat
Letzte Wahl 2021
Nächste Wahl Turnusgemäß 2025
Anrede Mister Director-General
bzw. Madam Director-General

(informell)
Her Excellency oder His Excellency
(formell)
Stellvertreter Stellvertretender Generaldirektor der Welthandelsorganisation

Angela Ellard  Vereinigte Staaten
Jean-Marie Paugam  Frankreich
Xiangchen Zhang  Volksrepublik China

Website www.wto.org

Der Generaldirektor der Welthandelsorganisation (eng. Director-General of the World Trade Organization oder als Abkürzung DG, WTODG oder DGWTO. Das Amt wird manchmal auch im Deutschen unpräzise als Generalsekretär der WTO übersetzt) ist mit der administrativen Leitung der Welthandelsorganisation (WTO) beauftragt.

Sein Einfluss auf die Politik der Welthandelsorganisation ist begrenzt. Die Politik wird von den Mitgliedern in den WTO-Ministerkonferenzen, dem Allgemeinen Rat, dem Dispute Settlement Body und dem Trade Policy Review Body gestaltet. Seine Rolle ist daher zum Teil beratend für die Mitglieder, jedoch sollte seine Rolle im Rahmen von Ministerkonferenzen nicht unterschätzt werden, wo der Generaldirektor zwischen Mitgliedern verhandelt.

Geschichte

Vorgängerinstitution des Generaldirektors war der Generaldirektor des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT). Im Rahmen der Uruguay-Runde wurde dann die Welthandelsorganisation geschaffen und ihr wurde als administratives Oberhaupt der Generaldirektor vorangestellt. Der letzte Generaldirektor des GATT 1994, Peter Sutherland, wurde der erste Generaldirektor der WTO.

Am 31. August 2020 legte Roberto Azevêdo sein Amt verfrüht nieder. Angekündigt hatte er dies im Mai desselben Jahres.

Daraufhin leitete der Vorsitzende des Allgemeinen Rates, David Walker, einen Auswahlprozess ein, bei dem den Mitgliedern acht Kandidaten präsentiert wurden. Am Ende blieben zwei Vorschläge übrig, die Südkoreanerin Yoo Myung-hee und Ngozi Okonjo-Iweala aus Nigeria. Nach langen Verhandlungen, insbesondere mit den Vereinigten Staaten, die die Kandidatur der Nigerianerin ablehnten, zog die Südkoreanerin ihre Kandidatur zurück und Ngozi Okonjo-Iweala wurde als erste Afrikanerin und erste Frau zur Generaldirektorin gewählt. Ihre Amtszeit geht bis zum 31. August 2025.

Position und Amtsfülle

Der Generaldirektor steht dem Generalsekretariat vor und regelt die laufenden Geschäfte der Welthandelsorganisation, die nicht eine Entscheidung der Gremien der Staatenvertreter brauchen. Nur der Generaldirektor besitzt das Weisungsrecht über die Mitarbeiter des Sekretariats.

Der Generaldirektor wird von der WTO-Ministerkonferenz gem. Art. VI.2 des Marrakesch-Abkommens ernannt und dabei werden seine Aufhaben, Amtszeit und weitere Bedingungen festgelegt. Teilweise erfolgt die Ernennung, insbesondere wenn keine Ministerkonferenz tagt, auch durch den Allgemeinen Rat, der in dem Fall die Aufgaben der WTO-Minsterkonferenz übernimmt. Dem Generaldirektor obliegt die Repräsentation der WTO gegenüber anderen Organisationen und andere Aufgaben, die ihm aufgrund einzelner Abkommen zugewiesen wurden, bspw. die Haushaltsplanung und die Aufbewahrung der Vertragsdokumente. Ein politisches Entscheidungsrecht oder Initiativrecht besitzt er laut den Verträgen der WTO jedoch nicht. Bei Verhandlungen und Streitigkeiten kann er hingegen in der Praxis aber eine bedeutende Rolle spielen.

Eine besondere Aufgabe des Generaldirektors ist, bei einem Streit über die Besetzung eines WTO-Panels die Panel-Mitglieder zu ernennen. Dies war einer Analyse aus dem Jahre 2006 zufolge bei knapp 80 % aller Rechtsstreitigkeiten der Fall.

Aber auch andere Aufgaben werden dem Generaldirektor im Rahmen des Dispute Settlement Understanding übertragen. So obliegt ihm eine Mediation vor der Einleitung eines Streitbeilegungsprozesses gem. Art. 5 DSU. Dieser Prozess wird jedoch selten angewandt.

Liste der Generaldirektoren

Diese Liste umfasst alle von der Welthandelsorganisation als Generaldirektoren geführten Personen.

Porträt Name Amtszeit Nationalität Kommentare
1. Peter Sutherland 1. Juli 1993 30. April 1995  Irland Sein Amt begann er als Generaldirektor des GATT. Das Amt wurde dann im Laufe der Amtszeit umgewandelt.
2. Renato Ruggiero 1. Mai 1995 31. August 1999  Italien 1. gewählter Generaldirektor der WTO
3. Mike Moore 1. September 1999 31. August 2002  Neuseeland Nach einem Diskurs über die Nachfolge Ruggieros wurde die Amtszeit einmalig auf 6 Jahre verlängert und die zwischen Moore und Panitchpakdi geteilt.
4. Supachai Panitchpakdi 1. September 2002 31. August 2005  Thailand
5. Pascal Lamy 1. September 2005 31. August 2013  Frankreich Amtierte zwei Amtszeiten
6. Robert Azevedo 1. September 2013 31. August 2020  Brasilien Amtierte zwei Amtszeiten. In der zweiten Amtszeit legte er sein Amt vor Ablauf der eigentlichen Dauer nieder.
Amt vakant 1. September 2020 28. Februar 2021
7. Ngozi Okonjo-Iweala 1. März 2021 amtierend  Nigeria

Einzelnachweise

  1. History is made: Ngozi Okonjo-Iweala chosen as Director-General. Abgerufen am 7. Oktober 2022 (englisch).
  2. Candidates for DG selection process 2020. Abgerufen am 7. Oktober 2022 (englisch).
  3. South Korean candidate out of WTO race, opening door for Nigerian rival. 5. Februar 2021, abgerufen am 7. Oktober 2022 (englisch).
  4. WTO: Neue Generaldirektorin gewählt | Zollmeldung | WTO | WTO. Abgerufen am 7. Oktober 2022 (deutsch).
  5. 1 2 Simeon Held: Die Haftung der EG für die Verletzung von WTO-Recht. Mohr Siebeck, 2006, ISBN 978-3-16-148842-9, S. 30.
  6. 1 2 Burkhard Schöbener, Jochen Herbst, Markus Perkams: Internationales Wirtschaftsrecht. BoD – Books on Demand, 2017, ISBN 978-3-8114-9738-2, S. 143.
  7. History is made: Ngozi Okonjo-Iweala chosen as Director-General. Abgerufen am 7. Oktober 2022 (englisch).
  8. Markus Krajewski: Krajewski, Wirtschaftsvölkerrecht. C.F. Müller GmbH, 2017, ISBN 978-3-8114-4534-5, S. 65 (google.com [abgerufen am 7. Oktober 2022]).
  9. 1 2 Nils Kaienburg: Compliance in High Profile-Fällen der WTO: Legal Case Management am Beispiel des Airbus-Boeing-Falls. Mohr Siebeck, 2010, ISBN 978-3-16-150439-6, S. 111, 123 ff. (google.com [abgerufen am 7. Oktober 2022]).
  10. WTO | Previous GATT and WTO Directors-General. Abgerufen am 7. Oktober 2022.
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