Der Bezirk Myślenice (auch: Bezirk Miślenice) war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Westgaliziens in der heutigen Woiwodschaft Kleinpolen, Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Myślenice.

Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk an Polen abtreten. Er grenzte im Norden an den Bezirk Podgórze, im Nordosten an den Bezirk Wieliczka, im Osten an den Bezirk Limanowa, im Südosten an den Bezirk Nowy Targ, im Südwesten an das Königreich Ungarn, im Westen an den Bezirk Żywiec sowie im Westen an den Bezirk Wadowice.

Geschichte

Nachdem im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichts- und Verwaltungsreform durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden waren, legten die Ministerien des Inneren, der Finanz und der Justiz 1854 die neue Verwaltungs- und Justizeinteilung fest. Auf oberster Ebene wurden die beiden Verwaltungsgebiete Krakau (Westgalizien) und Lemberg (Ostgalizien) geschaffen, darunter folgten die Kreise und Amtsbezirke. Bei den Bezirksämtern handelte es sich vorerst um gemischte Behörden, denen Aufgaben der Politik, Verwaltung und Justiz zukamen, weshalb der Bezirk Myślenice anfangs deckungsgleich mit dem Gerichtsbezirk Myślenice war. Die Errichtung dieser gemischten Bezirksämter wurde schließlich per 29. September 1855 amtswirksam, wobei der Bezirk Myślenice gemeinsam mit den Bezirken Andrychów, Biała, Jordanów, Kalwarya, Kenty, Maków, Milówka, Oświęcim, Seypusch, Skawina, Ślemień und Wadowice den Kreis Wadowice bildete.

Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen, schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb, fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Myślenice wurde aus folgenden Bezirken gebildet:

Im Gegensatz zu anderen Kronländern, waren durch diese Bestimmungen Gerichtsbezirke auf mehrere politische Bezirke verteilt worden. Um diese Situation zu bereinigen, kam es 1878 zu einer umfassenden Gebietsreform der Gerichtsbezirke. Im Zuge der Reform traten die Gerichtsbezirk Kalwaryja und Skawina die dem Bezirk Myślenice zugeteilten Gemeinden an den Gerichtsbezirk Myślenice ab, die im Bezirk Myślenice liegenden Gemeinden des Gerichtsbezirks Dobczyce kamen ebenso wie die Gemeinde Zassan ebenfalls an den Gerichtsbezirk Myślenice. Die im Bezirk Wadowice liegenden Gemeinden des Gerichtsbezirks Maków wurden an den Gerichtsbezirk Wadowice abgetreten. Daneben wurden Gemeinden auch innerhalb des Bezirks Myślenice zwischen den Gerichtsbezirken getauscht. Durch die am 1. August 1878 wirksam gewordene Gebietsreform bestand der Bezirk Myślenice ab diesem Zeitpunkten aus den Gerichtsbezirken Jaworów, Maków und Myślenice.

Der Bezirk Myślenice bestand bei der Volkszählung 1910 aus 66 Gemeinden sowie 55 Gutsgebieten und umfasste eine Fläche von 1046 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 88.714 Menschen umfasst, so lebten 1910 hier 93.241 Menschen.

Auf dem Gebiet lebten dabei fast ausschließlich Menschen mit polnischer Umgangssprache (99 %) und römisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 2 % der Bevölkerung aus.

Ortschaften

Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Jordanów, Maków und Myślenice, diesen waren folgende Orte zugeordnet:

Gerichtsbezirk Jordanów
Gerichtsbezirk Maków
Gerichtsbezirk Myślenice

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1 2 Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 111 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung der Königreiche Galizien und Lodomerien, mit dem Großherzogthume Krakau und den Herzogthümern Auschwitz und Zator“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1855, XXVII. Stück, Nr. 118: „Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über die Einführung der Bezirksämter in dem Königreiche Galizien und Lodomerien, dem Großherzogthume Krakau und dem Herzogthume Bukowina“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 90: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 36: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Sprengel des Oberlandesgerichtes Krakau“
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1891, XII. Stück, Nr. 39: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  7. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder 1878, V. Stück, Nr. 15: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend Aenderungen des Gebietsumfanges mehrerer Bezirksgerichts- und Gerichtshofs-Sprengel in den Königreichen Galizien und Lodomerien und dem Großherzogthume Krakau“
  8. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  9. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
  10. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
  11. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, S. 356 ff.

Literatur

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