Ehemaliger Gerichtsbezirk
Schwanenstadt

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Schwanenstadt
 Landesgericht Wels
Basisdaten
BundeslandOberösterreich
BezirkVöcklabruck
Sitz des GerichtsSchwanenstadt
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht Wels
Aufgelöst1. Jänner 2005
Zugeteilt zuVöcklabruck


Der Gerichtsbezirk Schwanenstadt war ein dem Bezirksgericht Schwanenstadt unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Vöcklabruck (Bundesland Oberösterreich). Der Gerichtsbezirk wurde per 1. Jänner 2005 aufgelöst und das gesamte Gebiet dem Gerichtsbezirk Vöcklabruck zugewiesen.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Schwanenstadt wurde durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 22 Steuergemeinden Atzbach, Außerpühret, Bruckmühl, Desselbrunn, Deysing, Kemating, Lindach, Manning, Mitterberg, Niederthalheim, Oberndorf, Pitzenberg, Plötzenedt, Puchheim, Pühret, Redelham, Roitham, Rutzenham, Schlatt, Schwannenstadt, Windern und Wolfsegg. Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Mondsee, Frankenmarkt und Vöcklabruck den Bezirk Vöcklabruck. Durch Gemeindezusammenlegungen reduzierte sich die Anzahl der Gemeinden nach und nach auf zuletzt 14 Gemeinden. Mit der Bezirksgerichts-Verordnung der Österreichischen Bundesregierung wurde am 12. November 2002 die Auflösung des Gerichtsbezirks Schwanenstadt und die Zuweisung des Gebietes zum Gerichtsbezirk Vöcklabruck beschlossen. Mit dem 1. Jänner 2005 trat die Verordnung in Kraft.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasst bis Ende 2004 mit den 14 Gemeinden Atzbach, Desselbrunn, Manning, Niederthalheim, Oberndorf bei Schwanenstadt, Ottnang am Hausruck, Pitzenberg, Pühret, Redlham, Rüstorf, Rutzenham, Schlatt, Schwanenstadt und Wolfsegg am Hausruck den nördlichen Teil des politischen Bezirks Vöcklabruck.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. BGBl. II Nr. 422/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in Oberösterreich (Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich)
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