Die Gläubiger-Identifikationsnummer (englisch Creditor Identifier, CI) dient im gemeinsamen Europäischen Zahlungsraum (SEPA) unabhängig von einem bestimmten Konto der eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers und Zahlungsempfängers im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens. Gläubiger, die das Lastschriftverfahren nutzen wollen, müssen als Merkmal eine eigene Identifikationsnummer besitzen. Zusammen mit der Mandatsreferenz wird so eine eindeutige Identifizierbarkeit des Mandats einer Lastschrift ermöglicht.

Aufbau

SEPA-weit ist die Gläubiger-Identifikationsnummer maximal 35 Stellen lang und hat folgenden Aufbau:

  • Stellen 1–2: jeweiliger ISO-Ländercode (2 Stellen, z. B. DE, AT usw.),
  • Stellen 3–4: Prüfzahl (2 Stellen analog zur IBAN-Prüfzahl gemäß ISO 13616:2007),
  • Stellen 5–7: alphanumerische, dreistellige Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code), die von dem Gläubiger selbst z. B. zur Kennzeichnung einzelner Geschäftsbereiche, Filialen etc. vergeben/beantragt werden kann, und die nicht in die Prüfziffernberechnung eingeht,
  • Stellen 8–35 (max.): nationales Identifikationsmerkmal.

Die Länge des nationalen Identifikationsmerkmals kann variieren und beträgt maximal 28 Stellen. Ab der Stelle 5 dürfen folgende Zeichen vorkommen:

  • Buchstaben a–z A–Z
  • Ziffern 0–9
  • weitere Zeichen: + ? / - : ( ) . , '

Gläubiger-ID in verschiedenen Ländern

LandArt des Gläubigers (Creditor)LängeStrukturBeantragung überVergabe durch
DeutschlandPrivatpersonen und Firmen18 DE pp ZZZ 0 nnnnnnnnnn Zentralbank (Deutsche Bundesbank) Zentralbank (Deutsche Bundesbank)
ÖsterreichPrivatpersonen und Firmen18 AT pp ZZZ 0 nnnnnnnnnn Hausbank Zentralbank (Oesterreichische Nationalbank)
SchweizPrivatpersonen und Firmen18 CH pp ZZZ nnnnnnnnnnn Kreditinstitut aus der SEPA-Zone Nationales Clearingsystem (SIX Interbank Clearing)
Belgien Firmen 17 BE pp ZZZ nnnnnnnnnn Hausbank Keine zentrale Vergabestelle
Privatpersonen 20 BE pp ZZZ bbb D nnnnnnnnn Hausbank Keine zentrale Vergabestelle
FrankreichPrivatpersonen und Firmen13 FR pp ZZZ nnnnnn Zentralbank (Banque de France) Zentralbank (Banque de France)
LuxemburgPrivatpersonen und Firmen26 LUppZZZ0nnnnnnnnnnnnnnnnnn Bankenverband (ABBL) Bankenverband (ABBL)
NiederlandeFirmen und Gewerbetreibende19 NL pp ZZZ nnnnnnnn nnnn Hausbank Niederländische Handelskammer KvK
Legende:

AD, BE, … Länderkennzeichen
pp zweistellige Prüfsumme
Z   alphanumerische, dreistellige Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code)
n   nationales Identifikationsmerkmal (numerisch)
b   interner Bankencode (numerisch)
X   fester Vorgabewert (wie in der Struktur genannt)

Prüfziffer

Zur Berechnung der Prüfziffer werden nur die Ziffern ab der einschließlich achten Stelle, bis zur letzten Stelle verwendet. Im nächsten Schritt werden alle nicht alphanumerischen Zeichen entfernt, an das Ende der Zeichenkette der ISO-3166-1 Ländercode im ALPHA-2 Format und abschließend dahinter zwei Nullen gehängt. Alle alphabetischen Zeichen werden jetzt in Zahlen umgewandelt, wobei die Definition lautet, dass „A“ den Wert 10 hat und „Z“ den Wert 35. Zum Schluss wird über diese Zahl, die nun bis zu 60 Stellen lang sein kann, mit MOD 97-10 verrechnet. Im Falle der unten genannten Testprüfziffer lautete die Rechnung .

Deutschland

In Deutschland ist ein derartiges Identifikationsmerkmal neu. Die Erteilung der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft ausschließlich über ein kostenloses, elektronisches Antragsverfahren.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist in Deutschland genau 18 Stellen lang. Die Bundesbank belegt die Geschäftsbereichskennung mit ZZZ vor, falls ein Lastschriftgläubiger keinen anderen Wert festlegt. Als nationales Identifikationsmerkmal vergibt die Bundesbank eine elfstellige Nummer, deren höchste Ziffer bis auf weiteres immer 0 ist. Insgesamt ergibt sich damit der folgende Aufbau:

  • DEppZZZ0nnnnnnnnnn

Für Testzwecke stellt die Bundesbank folgende Test-Gläubiger-Identifikationsnummer mit korrekter Prüfnummer bereit:

  • DE98ZZZ09999999999

Österreich

In Österreich ist die Creditor-Identifikation (CID) ebenfalls 18 Stellen lang, der 11-stellige Nummernbereich beginnt immer mit einer Null. Die ID wird von der Nationalbank vergeben, ist aber bei der Hausbank zu beantragen.

Beantragung einer Gläubiger-Identifikationsnummer

In Deutschland wird die Nummer bei der Deutschen Bundesbank beantragt. In Belgien, England, Frankreich, Griechenland, Irland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Portugal, der Schweiz, der Slowakei, Tschechien und Zypern wird die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Hausbank beantragt.

Der European Payments Council veröffentlicht die Vergabe von Gläubiger-ID länderweise in seiner Veröffentlichung EPC262-08.

Einzelnachweise

  1. Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank. Abgerufen am 16. Januar 2023.
  2. SEPA bei der Deutschen Bundesbank. Abgerufen am 3. April 2017.
  3. SEPA core direct debit sheme inter-interbank implementation guidelines. (PDF; 1,0 MB) Europäischer Zahlungsverkehrsausschuss, 26. Januar 2015, S. 9, abgerufen am 24. Februar 2020 (englisch).
  4. 1 2 Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer. In: Deutsche Bundesbank. 21. Mai 2012, abgerufen am 3. März 2020.
  5. Creditor-ID. In: Oesterreichische Nationalbank. Abgerufen am 3. März 2020 (österreichisches Deutsch): „Die Antragstellung für eine CID erfolgt ausschließlich durch die Hausbank des Creditors, eine direkte Beantragung durch den Creditor bei der OeNB ist nicht möglich.“
  6. Creditor Identifier Overview. In: European Payments Council. Abgerufen am 16. Januar 2023 (britisches Englisch).
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