Gorxheim Gemeinde Gorxheimertal | |
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Koordinaten: | 49° 32′ N, 8° 42′ O |
Höhe: | 155 m |
Fläche: | 2,24 km² |
Einwohner: | 804 (Mai 2011) |
Bevölkerungsdichte: | 359 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 31. Dezember 1970 |
Eingemeindet nach: | Grundelbachtal |
Postleitzahl: | 69517 |
Vorwahl: | 06201 |
Gorxheim ist der nach der Einwohnerzahl kleinste, gleichwohl aber namensgebende Ortsteil der Gemeinde Gorxheimertal im südhessischen Kreis Bergstraße. Im östlichen Tal der Gemarkung zwischen Gorxheim und dem Ortsteil Unter-Flockenbach liegt der historische Weiler Kunzenbach.
Geographische Lage
Gorxheim liegt im Odenwald am Grundelbach, der von Osten kommend durch alle Ortsteile von Gorxheimertal fließt und direkt hinter Gorxheim die Landesgrenze von Hessen nach Baden-Württemberg passiert. Südlich der Ortslage, auch jenseits der Landesgrenze, liegt der offenbar für den Ort namensgebende 312 Meter hohe Gorxenkopf. Weinheim an der Bergstraße ist in westlicher Richtung nur rund zwei Kilometer von Gorxheim entfernt.
Geschichte
Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert
Gorxheim entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim die einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten Mark Heppenheim, dem Reichskloster Lorsch. Von hier wurde die Urbarmachung und Besiedlung des Gebietes betrieben. Der Blütezeit des Klosters Lorsch, in dessen Gebiet Gorxheim lag, folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde das Kloster dem Erzbistum Mainz unterstellt. 1461 verpfändet Kurmainz infolge der Mainzer Stiftsfehde diese Besitzungen an die Kurpfalz. Diese wechselte 1556 zum protestantischen Glauben und hob 1564 das Kloster auf.
1267 wird erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) genannt, der auch das „Amt Starkenburg“, zu dem Gorxheim zählte, verwaltete. Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde wird das Amt Starkenburg an Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und bleibt anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich lässt sich für seine Unterstützung von Erzbischof Dieter – im durch die Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ – das „Amt Starkenburg“ verpfänden. Kurmainz erhielt dabei das Recht, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.
Die erste Erwähnung des Ortes findet sich 1486 mit dem Namen Georgsheim, als Kurfürst Philipp von der Pfalz als Landesherr der früheren Kurmainzer Orte Georgsheim und Buchklingen einer Gewerkschaft in Aschaffenburg eine Kupfergrube am Eichelberg verschrieb. Wann genau Kurmainz in den Besitz von Gorxheim kam ist nicht belegt.
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Als Folge der Reformation hob die Kurpfalz 1564 das Kloster Lorsch auf. Die bestehenden Rechte wie Zehnten, Grundzinsen, Gülten und Gefälle des Klosters Lorsch wurden fortan durch die „Oberschaffnerei Lorsch“ wahrgenommen und verwaltet.
Als Gericht und untergeordnete Verwaltungseinheit entwickelte sich die Zent Abtsteinach deren älteste erhalten gebliebene Beschreibung aus dem Jahr 1590 stammt, in der aber Gorxheim noch nicht genannt wurde. Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) eroberten spanische Truppen der „Katholischen Liga“ die Region und stellten damit 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder her. Dadurch wurde die durch die Pfalzgrafen eingeführte Reformation weitgehend wieder rückgängig gemacht und die Bevölkerung musste wieder zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach 10 Jahren vor den anrückenden Schweden zurück aber nach der katastrophalen Niederlage der Evangelischen in der Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben. 1658 lässt der Mainzer Erzbischof Johann Philipp von Schönborn in Ober-Abtsteinach eine dem heiligen Bonifatius geweihte Kirche errichten zu dessen Pfarrei 23 Orte gehören und die einzige Kirche der ganzen „Zent Abtsteinach“ war und zum „Bergsträßer Landkapitel“ zählte.
Aus dem Jahr 1654 ist der Nachweis erhalten, dass alle „Centmänner“ Leibeigene von Kurmainz waren.
Als es 1782 zu einer Umstrukturierung der Ämter im Bezirk der Kurmainzer Amtskellerei Heppenheim kam, wurde der Bereich des Oberamts Starkenburg in die vier untergeordnete Amtsvogteien Heppenheim, Bensheim, Lorsch und Fürth aufgeteilt. Die Zente Abtsteinach, Fürth und Mörlenbach wurden der Amtsvogtei Fürth unterstellt und musste ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden (Oberamt Starkenburg, Unteramt Fürth) ausführen. Das „Oberamt Starkenburg“ gehörte verwaltungsmäßig zum „Unteren Erzstifts“ des Kurfürstentums Mainz.
Vom 19. Jahrhundert bis heute
Gorxheim wird hessisch
Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil von Kurmainz durch Frankreich annektiert. In seiner letzten Sitzung verabschiedete im Februar 1803 der Immerwährende Reichstag in Regensburg den Reichsdeputationshauptschluss, der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Dabei erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Worms zugesprochen. Auch das Oberamt Starkenburg und mit ihm Gorxheim kam an Hessen-Darmstadt. Dort wurde die „Amtsvogtei Fürth“ vorerst als hessisches Amt weitergeführt während das Oberamt Starkenburg 1805 aufgelöst wurde. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde. In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.
Unter Druck Napoléons gründete sich 1806 der Rheinbund, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion.
1812 wurde das ehemals Pfälzische Oberamt Lindenfels aufgelöst und das bereits als Zentort bestehende Wald-Michelbach erhielt eine eigene Amtsvogtei, deren Amtsbereich wurden auch Gorxheim zugewiesen.
Konrad Dahl berichtet 1812 in seiner Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues über Gorxheim und Kunzenbach (heute innerhalb der Gemarkung Gorxheim) als Orte der „Zent Abtsteinach“:
»Georgsheim oder Gorxheim, ein Weiler von 3 Bauernhöfen mit 7 Häusern und 63 Selen, liegt eine Stunde von Abtsteinach an der Grundelbach, und hat eine Mühle in dem Orte.«
»Kunzenbach (eigentlich Nieder oder Unterkunzenbach) ist in Weiler von 3 Bauerngüthern mit 5 Häusern und 30 Selen. Er ist von Gorxheim nur 1/4 Stund von Abtsteinach aber 1 Stunde entfernt«
Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen, daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten Hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben und es erhielt mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber noch bis 1848 bestehen.
1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Gorxheim zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Die Landgerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken und für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Administrative Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Oberabtsteinach für Gorxheim und die Orte Unter-Flockenbach, Buchklingen, Eichelberg (heute Eichelberger Höfe in der Gemarkung Unter-Flockenbach), Kunzenbach (heute eine Siedlung in der Gemarkung Gorxheim), Löhrbach, Trösel und Unterabtsteinach zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Gorxheim und Kunzenbach:
»Gorxheim (L. Bez. Lindenfels) kath. Filialdorf; liegt 4 St. von Lindenfels, in dem bekannten an schönen Waldlandschaften so reichen Gorxheimer Thal, das gegen Weinheim ausläuft. Der Ort hat 11 Häuser und 95 Einw., die bis auf 5 Luth. und 1 Reform. katholisch sind. In der Nähe steht ein einfacher dem Andenken der Odenwälder geweihter Stein, die die Franzosen aus den Thälern vertrieben haben, und den 20. April 1799 an dieser Stelle gefallen sind. Hier wurde früher auf Kupfer gebaut. Im Jahr 1802 kam Gorxheim, auch Georgsheim genannt, von Mainz an Hessen.«
»Kunzenbach (L. Bez. Lindenfels) Weiler; liegt 4 St. von Lindenfels und hat 3 Häuser und 26 katholische Einwohner. Der Weiler heißt eigentlich Nieder- oder Unterkunzenbach, da es auch ein Oberkunzenbach giebt, welches nahe dabei liegt aber schon zum Großherzogthum Baden gehört.«
1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Gorxheim gehörte. 1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.
Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 finden sich folgende Einträge über Gorxheim und Kunzenbach:
»Gorxheim b. Lindenfels. – Dorf, zur evangel. Pfarrei Birkenau, resp. kathol. Pfarrei Abt-Steinach gehörig. – 11 H. 95 E. – Großherzogth. Hessen. – Prov. Starkenburg. – Kreis Heppenheim. – Landgericht Fürth. – Hofgericht Darmstadt. Das Dorf Gorxheim, auch Georgsheim genannt, liegt in dem Gorxheimer Thale u. ist im Jahre 1802 von Mainz an Hessen gekommen.«
»Kunzenbach (Nieder-, auch Unter-Kunzenbach). – Dorf, zur evangelischen Pfarrei Birkenau, resp. kathol. Pfarrei Abt-Steinach gehörig. – 3 H. 26 kathol. E. – Großherzogth. Hessen. – Provinz Starkenburg. – Kreis Heppenheim. – Landgericht Fürth. – Hofgericht Darmstadt.«
Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben. Darüber hinaus wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Gorxheim wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Gorxheim: Katholisches Filialdorf mit 113 Einwohnern, bildet mit Kunzenbach eine Gemeinde. Die Gemarkung besteht aus 895 Morgen, davon 208 Morgen Ackerland, 70 Morgen Wiesen und 596 Morgen Wald.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Gorxheim mit eigener Bürgermeisterei, 14 Häuser, 136 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Wald-Michelbach, die evangelische Pfarrei Birkenau mit dem Dekanat in Lindenfels und die katholische Pfarrei Ober-Abtsteinach des Dekanats Heppenheim, angegeben. Durch die Bürgermeisterei wurden auch die Eicherberger Höfe (8 Häuser, 58 Einw.), das Filialdorf Kunzenbach (4 Häuser, 39 Einw.) und das Filialdorf Unter-Fleckenbach (25 Häuser, 227 Einw.) verwaltet.
1870 provoziert der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck durch die sogenannte Emser Depesche den Deutsch-Französischen Krieg, in dem das Großherzogtum Hessen als Mitglied des Norddeutschen Bundes an der Seite Preußens teilnahm. Noch vor dessen offiziellen Ende am 10. Mai 1871 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei und am 1. Januar 1871 trat dessen neu Verfassung in Kraft, mit der er sich nun Deutsches Reich nannte. Auf deutscher Seite forderte dieser Krieg ca. 41.000 Tote. Mit dem Reichsmünzgesetz gab es Deutschland nur noch eine Währung, die Mark mit 100 Pfennigen als Untereinheit. Nachdem das Großherzogtum Hessen ab 1871 Teil des Deutschen Reiches war, wurden 1874 eine Reihe von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung Gorxheims in den Kreis Heppenheim.
Zeit der Weltkriege
Am 1. August 1914 brach der Erste Weltkrieg aus und setzte im ganzen Deutschen Reich der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ein Ende. Als nach der deutschen Niederlage am 11. November 1918 der Waffenstillstand unterschrieben wurde, hatte auch Gorxheim viele Gefallene zu beklagen, während der Krieg insgesamt rund 17 Millionen Menschenopfer kostete. Das Ende des Deutschen Kaiserreiches war damit besiegelt, und die unruhigen Zeiten der Weimarer Republik folgten. In der Zeit von 1921 bis 1930 wurden in Deutschland 566.500 Auswanderer gezählt, die versuchten, den schwierigen Verhältnissen in Deutschland zu entfliehen.
Im Jahr 1927 wurde Gemarkungsgröße mit 223,9 ha angegeben.
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler Reichskanzler, was das Ende der Weimarer Republik und den Beginn der Nationalsozialistischen Diktatur bedeutete. Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.
Am 1. September 1939 begann mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Polen der Zweite Weltkrieg, der in seinen Auswirkungen noch weit dramatischer war als der Erste Weltkrieg und dessen Opferzahl auf 60 bis 70 Millionen Menschen geschätzt werden. In der Endphase des Zweiten Weltkrieges in Europa erreichen die amerikanischen Verbände Mitte März 1945 den Rhein zwischen Mainz und Mannheim. Am 22. März überquerte die 3. US-Armee bei Oppenheim den Rhein und besetzte am 25. März Darmstadt. In den ersten Stunden des 26. März 1945 überquerten amerikanische Einheiten bei Hamm und südlich von Worms den Rhein von wo sie auf breiter Front gegen die Bergstraße vorrücken. Am 27. März standen die amerikanischen Truppen in Lorsch, Bensheim und Heppenheim und einen Tag später waren Aschaffenburg am Main sowie der westliche und nördlichen Teil des Odenwaldes besetzt. Der Krieg in Europa endete mit der bedingungslosen Kapitulation aller deutschen Truppen, die am 8. Mai 1945 um 23:01 Uhr mitteleuropäischer Zeit in Kraft trat.
Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes und danach ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Es bestand bis 1919, nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Großherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militärregierung entstand Groß-Hessen, aus dem das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen hervorging.
Nachkriegszeit und Gegenwart
Wie die Einwohnerzahlen von 1939 bis 1950 zeigen hatte auch Gorxheim nach dem Krieg viele Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten zu verkraften.
Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 224 ha angegeben, davon waren 13 ha Wald.
Am 31. Dezember 1970 erfolgte im Zuge der Gebietsreform in Hessen der freiwillige Zusammenschluss von Unter-Flockenbach und Gorxheim zur Gemeinde Grundelbachtal. Am 31. Dezember 1971 erfolgte dann die Gründung der Gemeinde Gorxheimertal aus Grundbachtal und der Gemeinde Trösel mit den Ortsteilen Gorxheim, Unter-Flockenbach und Trösel. Ortsbezirke wurden nicht errichtet. Der erste Bürgermeister war Adam Flößer. Das Gemeindewappen der ehemaligen Gemeinde Trösel wurde auf die Gemeinde Gorxheimertal übertragen.
Nach dem Zusammenschluss der drei Orte zur Gemeinde Gorxheimertal berichtet die Dorfchronik:
- 1974 mussten in den Ortsteilen Gorxheim und Unter-Flockenbach Hochwasserschäden beseitigt werden.
- 1975 gründete sich der Musikverein Gorxheimertal.
- 1976 Wurde für die Freiwillige Feuerwehr ein Löschgruppenfahrzeug vom Typ LF-8 beschafft.
- 1986 erfolgte die Einweihung des kommunalen Kindergartens Gorxheim und das 500-jährige Bestehen des Ortsteils Gorxheim wurde gefeiert. Außerdem wurde der „Bildband Gorxheimertal - Bilder aus vergangenen Tagen, Band I“ vorgestellt.
- 1995 Neugestaltung des Ehrenmals im Ortsteil Gorxheim.
- 1997 Auflösung der Ortsteilwehren, Zusammenschluss zur Feuerwehr Gorxheimertal.
- 2005 Beschluss der Gemeindevertretung zur Schließung des Kindergartens Gorxheim zum Ende des Kindergartenjahres 2005/2006.
Gerichtszugehörigkeit in Hessen
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde weiter durch die Ämter, die Standesherren und Patrimonialgerichte wahrgenommen. Für die Rechtsprechung in Gorxheim war das Amt Fürth zuständig. Ab 1813 war das neu gebildete Justizamt in Fürth die erste Instanz.
Mit Einrichtung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth das Gericht erster Instanz. 1853 wurde daraus ein neuer Landgerichtsbezirk ausgegliedert, das Landgericht Waldmichelbach, zu dem auch Gorxheim gehörte. Die erwähnten Obergerichte in Darmstadt waren weiter zuständig.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, wurde nun das Amtsgericht Wald-Michelbach im Bezirk des Landgerichts Darmstadt zuständig.
1943 wurde der Amtsgerichtsbezirk Wald-Michelbach kriegsbedingt vorübergehend aufgelöst, dem Amtsgericht Fürth zugeordnet und dort als Zweigstelle geführt, was nach dem Krieg wieder rückgängig gemacht wurde. Zum 1. Juli 1968 wurde dann das Amtsgericht Wald-Michelbach aufgelöst, womit Gorxheim endgültig in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Fürth kam.
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten, denen Gorxheim angehörte:
- vor 1782: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Mainz, Amt Starkenburg (1461–1650 an Kurpfalz verpfändet), Zent Abtsteinach
- ab 1782: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Mainz, Unteres Erzstift, Oberamt Starkenburg, Amtsvogtei Fürth
- ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt (durch Reichsdeputationshauptschluss), Fürstentum Starkenburg, Amt Fürth
- ab 1806: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Starkenburg, Amt Fürth
- ab 1812: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Starkenburg, Amt Waldmichelbach
- ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Amt Waldmichelbach
- ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Landratsbezirk Lindenfels (Trennung zwischen Justiz (Landgericht Fürth) und Verwaltung)
- ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim
- ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Heppenheim
- ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Lindenfels
- ab 1874: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim
- ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim
- ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim
- ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Bergstraße
- ab 1945: Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße
- ab 1946: Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße
- ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße
- ab 1970: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße, Gemeinde Grundelbachtal
- ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße, Gemeinde Gorxheimertal
Bevölkerung
Einwohnerentwicklung
• 1806: | 69 Einwohner, 7 Häuser |
• 1812: | 63 Seelen, 3 Bauernhöfen mit 7 Häusern |
• 1829: | 95 Einwohner, 11 Häuser |
• 1867: | 175 Einwohner, 18 Häuser |
Gorxheim: Einwohnerzahlen von 1806 bis 2011 | ||||
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Jahr | Einwohner | |||
1806 | 69 | |||
1812 | 63 | |||
1829 | 95 | |||
1834 | 124 | |||
1840 | 151 | |||
1846 | 153 | |||
1852 | 140 | |||
1858 | 173 | |||
1864 | 170 | |||
1871 | 174 | |||
1875 | 170 | |||
1885 | 168 | |||
1895 | 233 | |||
1905 | 333 | |||
1910 | 360 | |||
1925 | 403 | |||
1939 | 460 | |||
1946 | 677 | |||
1950 | 703 | |||
1956 | 744 | |||
1961 | 761 | |||
1967 | 856 | |||
1970 | 891 | |||
1980 | ? | |||
1990 | ? | |||
2000 | ? | |||
2011 | 804 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: ; Zensus 2011 |
Historische Religionszugehörigkeit
• 1829: | 5 lutheranische (= 5,26 %), ein reformierter (= 1,05 %) und 89 katholische (= 93,68 %) Einwohner |
• 1961: | 110 evangelische (= 14,45 %), 635 katholische (= 83,44 %) Einwohner |
Verkehr
Für den Straßenverkehr ist Gorxheim durch die Landesstraße L 3257 erschlossen, die in West-Ost-Richtung von Weinheim kommend, alle Ortsteile von Gorxheimertal verbindet und weiter nach Unter-Abtsteinach führt.
Literatur
- Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Darmstadt 1812. S. 246 (online bei google books)
- Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1 Oktober 1829 (online bei google books)
Weblinks
- Geschichte der Gemeinde Gorxheimertal mit Gorxheim (Memento vom 17. März 2015 im Internet Archive)
- Gorxheim, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Kunzenbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Anmerkungen und Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung.
- ↑ Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Starkenburg aufgelöst.
- ↑ Am 31. Dezember 1970 als Ortsteil zur Gemeinde Grundelbachtal
- ↑ Am 31. Dezember 1971 als Ortsteil zur Gemeinde Gorxheimertal
Einzelnachweise
- 1 2 3 4 5 6 7 Gorxheim, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen (Stand: 11. Juni 2014). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Hessisches Institut für Landesgeschichte, abgerufen am 15. März 2015.
- 1 2 Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, archiviert vom am 11. Juli 2021 .
- 1 2 3 4 Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamensbuch: Starkenburg. Hrsg.: Historische Kommission für den Volksstaat Hessen. Band 1. Selbstverlag, Darmstadt 1937, OCLC 614375103, S. 711–712.
- ↑ Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 178 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deutschland seit hundert Jahren: Abth. Deutschland vor fünfzig Jahren. Band 3. Voigt & Günther, Leipzig 1862, OCLC 311428620, S. 358 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 243 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- 1 2 3 Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 246 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Teilansicht bei google books).
- 1 2 3 Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt Oktober 1829, OCLC 312528080, S. 86 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt Oktober 1829, OCLC 312528080, S. 131 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten. Teil 2. Band 1. Zimmermann, Naumburg 1845, OCLC 162810696, S. 465 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten. Teil 2. Band 1. Zimmermann, Naumburg 1845, OCLC 162810696, S. 818 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
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- ↑ Verordnung, die Eintheilung des Großherzogtums in Kreise Betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 Nr. 30. S. 224–229 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek digital [PDF]).
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- 1 2 Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 32 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
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- ↑ Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
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- 1 2 Verzeichnis der Ämter, Orte, Häuser, Einwohnerzahl. (1806)HStAD Bestand E 8 A Nr. 352/4. In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 6. Februar 1806.
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