Naturschutzgebiet „Grutt- und Sunderbach“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Freigespülte Härtlinge im Gruttbach

Lage Lage, Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Fläche 20,13 ha
Kennung LIP–084
WDPA-ID 378198
Geographische Lage 51° 59′ N,  45′ O
Einrichtungsdatum 2006
Besonderheiten vier Teilflächen

Das Gebiet Grutt- und Sunderbach ist ein 2006 durch das Regierungspräsidium Detmold ausgewiesenes Naturschutzgebiet (NSG-Nummer LIP–084) in der nordrhein-westfälischen Stadt Lage im Kreis Lippe in Deutschland.

Lage

Die vier Teilflächen des insgesamt rund 20 Hektar großen Naturschutzgebiets Grutt- und Sunderbach gehören naturräumlich zum Lipper Bergland. Sie erstrecken sich entlang des Gruttbachs und seines Zuflusses, des Sunderbachs, rund zweieinhalb Kilometer westlich der Lagenser Innenstadt, zwischen den Ortsteilen Kachtenhausen im Südwesten, Wissentrup im Südosten und Ohrsen im Norden.

Beschreibung

Das Schutzgebiet Grutt- und Sunderbach wird als ein „rund zweieinhalb Kilometer langer, überwiegend naturnaher Talabschnitt mit für lösslehmgeprägten Fließgewässern typisch kastenförmigem Querprofil, freigespülten eiszeitlichen Härtlingen (siehe Foto), artenreichen Ufergehölzen, Hochstaudenfluren, einem Kleingewässerverbund, Grünlandbrachen sowie Erlen- und Eschen-Auwäldern“ beschrieben.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist die „Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines naturnahen, typischen Sohl- und Kastentales mit naturnahem, ständig wasserführendem Bachlauf von lokaler Bedeutung in der naturräumlichen Einheit des Osning-Vorlandes als Lebensraum für seltene, gefährdete sowie landschafts raumtypische wildlebende Pflanzen und Tiere.“

Lebensraum- und Biotoptypen

Im Schutzgebiet Grutt- und Sunderbach sind unter anderem die Lebensraum- und Biotoptypen „Auenwald“, „bachbegleitender Erlenwald“, „bachbegleitender Eschenwald“ sowie „Fließ-“ und „Stillgewässer“ beschrieben.

Flora und Fauna

Flora

Aus der schützenswerten Flora sind neben denen im Gebiet vorkommenden „Arten der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen in Nordrhein-Westfalen“, unter anderem die Weiße Seerose, weitere Arten (Auswahl) zu nennen:

Fauna

Aus der schützenswerten Fauna sind besonders die im Gebiet vorkommenden „Arten der Roten Liste der gefährdeten Tiere in Nordrhein-Westfalen“ und Tierarten nach FFH-Richtlinie zu nennen:

Siehe auch

Commons: Grutt- und Sunderbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Karte bei www.protectedplanet.net, abgerufen am 31. Mai 2020.
  2. Beschreibung des Schutzgebiets durch das LANUV.
  3. Schutzziele des LANUV.
  4. Informationen den schutzwürdigen Arten des LANUV
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