Vogelschutzgebiet (SPA) „Höwenegg“

Blick in den durch Basaltabbau entstandenen, 85 Meter tiefen Krater am Höwenegg

Lage Immendingen, Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg, Deutschland
WDPA-ID 555537936
Natura-2000-ID DE-8018-401
Vogelschutzgebiet 20,743 ha
Geographische Lage 47° 55′ N,  44′ O
Meereshöhe von 774 m bis 798 m
Einrichtungsdatum 5. Februar 2010
Verwaltung Regierungspräsidium Freiburg

Das Gebiet Höwenegg ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum festgelegtes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-8018-401) in der baden-württembergischen Gemeinde Immendingen im Landkreis Tuttlingen in Deutschland.

Lage

Das rund 21 Hektar große Vogelschutzgebiet „Höwenegg“ gehört zum NaturraumHegaualb“. Es liegt rund 2,7 Kilometer südlich der Immendinger Ortsmitte auf einer Höhe von etwa 774 bis zu 798 m ü. NHN und erstreckt sich um den namensgebenden Höwenegg, den nördlichsten der Hegauvulkane, mit dem markanten Kratersee und der Ruine der Burg Immendingen.

Beschreibung

Beschrieben wird der Vulkankomplex „Höwenegg“ als „ein geologisches Dokument der vulkanischen Genese und Lebensraum seltener Pflanzen und Tiere“. Hier findet sich ein regelmäßiges Brutvorkommen des Wanderfalken.

Lebensraumklassen

Mischwald
 
81 %
Binnengewässer, stehend und fließend
 
6 %
Melioriertes Grünland
 
3 %
Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen
 
10 %

Schutzzweck

Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich beschrieben:

Brutvögel

Brutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39 Arten.

Schwarzspecht (Dryocopus martius)

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern, Altbäumen und Altholzinseln, Totholz, Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen sowie des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen.

Uhu (Bubo bubo)

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten, von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Wanderfalke (Falco peregrinus)

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.

Zugvögel

Weitere, nicht in Anhang I aufgelistete Zugvogelarten, die im Land brüten und für die Schutzgebiete ausgewählt wurden. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 36 Arten.

Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)

Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht, der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit zwischen dem 15. April und dem 15. August.

Zusammenhängende Schutzgebiete

Mit dem Vogelschutzgebiet „Höwenegg“ ist das NaturschutzgebietHöwenegg“ (NSG-Nr. 3.128) als zusammenhängendes Schutzgebiet ausgewiesen.

Siehe auch

Commons: Höwenegg (Hegau) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO). Abgerufen am 8. Februar 2022.
  2. Top25 Viewer - [Top. Karte 1:25000 Baden-Württemberg (Süd)]
  3. Bürgerservice Immendingen, Infotafel der Gemeinde Immendingen 'vor Ort'
  4. Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010. Abgerufen am 8. Februar 2022.
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