Vogelschutzgebiet (SPA)
„Schlichemtal“

Schlichenklamm zwischen Dietingen und Epfendorf

Lage Dietingen und Epfendorf im Landkreis Rottweil, Baden-Württemberg, Deutschland
WDPA-ID 555537917
Natura-2000-ID DE-7717-401
Vogelschutzgebiet 217,953 ha
Geographische Lage 48° 15′ N,  37′ O
Einrichtungsdatum 5. Februar 2010
Verwaltung Regierungspräsidium Freiburg
Naturschutzgebiet
„Schlichemtal“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Dietingen und Epfendorf im Landkreis Rottweil, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 216,6 ha
Kennung 3194
WDPA-ID 165413
Natura-2000-ID DE7717401
Geographische Lage 48° 15′ N,  37′ O
Einrichtungsdatum 13. Oktober 1993
Verwaltung Regierungspräsidium Freiburg

Das Gebiet Schlichemtal ist ein vom Regierungspräsidium Freiburg ausgewiesenes Natur- und Vogelschutzgebiet im baden-württembergischen Landkreis Rottweil in Deutschland.

Lage

Das rund 218 Hektar (ha) große Natur- und Vogelschutzgebiet „Schlichemtal“ erstreckt sich entlang der unteren Schlichem, zwischen der Bundesautobahn 81 im Osten und der Schlichemmündung in den Neckar im Westen. Die Gebiete sind deckungsgleich. Sie verteilen sich zu 9,65 % (= 21,03 ha) auf Dietinger und 90,34 % (= 196,92 ha) auf Epfendorfer Gemeindegebiet.

Beschreibung

Beschrieben wird das Gebiet „Schlichemtal“ als „reich strukturiertes Tal mit Umlaufberg und schluchtartig in den Kalk eingeschnittener Schlichemklamm, Felsbildungen, Steppenheiden, Schafweiden, Magerrasen, Feuchtwiesen und verschiedene Waldtypen“.

Bedeutung

Das Vogelschutzgebiet „Schlichemtal“ ist ein bedeutendes Brutgebiet für Wanderfalken in Baden-Württemberg.

Lebensraumklassen

Nichtwaldgebiete mit hölzernen Pflanzen, Gestrüpp usw.
 
4 %
Mischwald
 
32 %
Nadelwald
 
43 %
Trockengelegtes Grünland
 
11 %
Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen
 
1 %
Anderes Ackerland
 
8 %
Sonstiges (Städte, Straßen, Deponien, Gruben, Industriegebiete)
 
1 %

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck des Naturschutzgebiets ist die Erhaltung des Schlichemtals mit seinem Umlaufberg und der schluchtartig in die Schichten des Muschelkalks eingegrabenen Schlichemklamm als einzigartiges erd- und landschaftsgeschichtliches Dokument von besonderer Eigenart u Schönheit und als reich strukturiertes Gebiet mit Felsbildungen, Steppenheidevorkommen, Schafweiden, Magerrasen, Feuchtwiesen und verschiedenen Waldtypen, die Lebensraum für eine Vielzahl seltener und gefährdeter Tier - und Pflanzenarten sind.

Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele des Vogelschutzgebiets sind je nach Art unterschiedlich beschrieben:

Brutvögel

Brutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39 Arten, im Schutzgebiet „Schlichemtal“ lediglich eine Art.

Wanderfalke (Falco peregrinus)

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.

Zugvögel

Weitere, nicht in Anhang I aufgelistete Zugvogelarten, die im Land brüten und für die Schutzgebiete ausgewählt wurden. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 36 Arten, im Schutzgebiet „Schlichemtal“ ist davon keine Art erfasst.

Zusammenhängende Schutzgebiete

Das Naturschutzgebiet und das Vogelschutzgebiet sind deckungsgleich. Als zusammenhängende Schutzgebiete ausgewiesen sind das 2.203 Hektar große FFH-GebietNeckartal zwischen Rottweil und Sulz“ sowie das LandschaftsschutzgebietNeckartal mit Seitentälern von Rottweil bis Aistaig“, das 1.598 Hektar groß ist.

Siehe auch

Literatur

  • Regierungspräsidium Freiburg, Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Freiburg (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Freiburg. 2. Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2004, ISBN 3-7995-5174-3. S. 520–522
Commons: Naturschutzgebiet Schlichemtal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010
  2. Steckbrief des SPA-Gebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, mit „Vogelschutzgebietsverordnung Anlage 1“
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