Hans Leopold (* 5. März 1886 in Berent, Westpreußen; † nach 1945) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben

Leopold war der Sohn eines Regierungs- und Steuerrats. Er legte 1904 am Städtischen Gymnasium in Danzig das Abitur ab und studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg, Berlin, München und Königsberg. Er bestand die erste juristische Staatsprüfung 1907 und die zweite 1912 jeweils mit der Note „gut“. Am 1. Juni 1914 wurde er Amtsrichter in Ueckermünde. Im Ersten Weltkrieg war er Leutnant der Reserve. Am 31. März 1921 wurde Leopold zum Danziger Justizdienst beurlaubt und am 16. September 1921 in den Danziger Staatsdienst als Landgerichtsrat übernommen. Oberlandesgerichtsrat in Marienwerder wurde er 1928. Mit der Einführung der preußischen Beamtendienststrafordnung 1932 ernannte man ihn zum richterlichen Beisitzer einer Dienststrafkammer. Am 1. Juli 1936 wurde er Kammergerichtsrat. An das Reichsgericht kam er als Hilfsrichter am 16. September 1939. Seine Ernennung zum Reichsgerichtsrat erfolgte am 1. April 1941. Er war zuerst Mitglied im IV., dann im V. Zivilsenat. 1945 war er im III. Zivilsenat.

Mitgliedschaften

Schriften

  • Zum Tatbestande der strafbaren Untreue. Dissertation, Heidelberg 1908, Breslau 1908.

Literatur

  • Friedrich Karl Kaul: Geschichte des Reichsgerichts. Band IV (1933–1945), Ost-Berlin 1971, S. 278f.
  • Hubert Rottleuthner: Karrieren und Kontinuitäten deutscher Justizjuristen vor und nach 1945. Berlin 2010, S. 187.

Einzelnachweise

  1. 1 2 Quart-Katalog der Bayerischen Staatsbibliothek Karten-Nr. 45620149 (Memento des Originals vom 2. April 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. BDStO vom 27. Januar 1932 (GS S. 29).
  3. Reinhold Zilch/Bärbel Holtz (Bearb.): Protokolle des Preußischen Staatsministeriums. Band 12/II (1925–1938), S. 630 (PDF-Datei; 2,14 MB)
  4. vgl. Deutsche Justiz 1941, S. 687.
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