In vielen Monarchien und insbesondere in den Staaten des Deutschen Bundes gab es Ministerien des königlichen Hauses. Der Name variierte mit dem Titel des Herrschers. So gab es entsprechend im Großherzogtum Hessen ein Ministerium des großherzoglichen Hauses oder im Kaisertum Österreich ein k.u.k. Ministerium des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußeren.

Die Ministerien waren für die privaten Angelegenheiten des Monarchen und seiner Familie, die Steuerung des Hofstaates sowie für die Verwaltung der Krongüter und Familienfideikommisse zuständig. Die genaue Aufgabenzuordnung war je nach Land unterschiedlich. Kompetenzen lagen unter anderem im Heroldsamt, dem Archiv des königlichen Hauses, der Ordenskanzlei und der Mitwirkung bei Begnadigungen.

Das Ministerium war vielfach mit anderen Ministerien (überwiegend dem Außenministerium) zusammengefasst oder wurde in Personalunion von Ministern anderer Ressorts mitgeleitet. Teilweise war das Ministerium organisatorisch vom Kabinett getrennt oder war (wie in Mecklenburg) lediglich eine Verwaltungsbehörde des Hofes.

Einzelne Ministerien

Staat Ministerium Anmerkung
Herzogtum AnhaltMinister des Herzoglichen Hauses
Großherzogtum BadenMinisterium des Äußeren und des Großherzoglichen HausesBestand 1807–1871 und 1893–1918
Königreich BayernBayerisches Ministerium des königlichen Hauses und des Äußeren
Königreich HannoverMinisterium des königlichen HausesAb 1848
Großherzogtum HessenMinisterium des Großherzoglichen HausesWurde 1848 geschaffen und überwiegend vom Präsidenten des Staatsministeriums mitgeleitet
Kurfürstentum HessenMinisterium der auswärtigen Angelegenheiten und des kurfürstlichen Hauses
Königreich ItalienMinistero della Real Casa
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin bzw. Großherzogtum Mecklenburg-StrelitzMinisterium des großherzoglichen HausesNicht zum Staatsministerium gehörig. sondern die Verwaltungsbehörde des großherzoglichen Hofes.
Kaisertum Österreich, Österreich-UngarnMinisterium des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußern
Königreich PreußenMinisterium des königlichen HausesBis zur Märzrevolution offiziell Teil des Staatsministeriums. Nach 1848 formell eine mit dem Oberstkämmereramt verbundene Hofbehörde.
Königreich SachsenMinisterium des Königlichen Hauses
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