Der Scharfrichter (der „mit der Schärfe des Richtbeils oder des Richtschwertes Richtende“) ist eine seit dem Mittelalter gebräuchliche Berufsbezeichnung für den Vollstrecker der Todesstrafe oder anderer Gerichtsurteile. Früher waren auch die Begriffe Nachrichter und Carnifex gebräuchlich. Heute wird synonym dazu die Bezeichnung Henker verwendet (ursprünglich der Vollstrecker einer Hinrichtung durch „Henken“), im Volksmund auch Meister Hans oder Freimann.

Geschichte des Scharfrichteramtes

Bereits im Römischen Reich gab es Personen, die im Namen der Gerichte dem Scharfrichter vergleichbare Tätigkeiten ausführten, wie Folter und die Vollstreckung der Todesstrafe. Wahrscheinlich waren zunächst Soldaten mit dieser Tätigkeit betraut, doch es dürfte bereits eine gewisse Spezialisierung vorgelegen haben, wie antike Beschreibungen vom Amt des Carnifex erkennen lassen.

In den alten europäischen Volksrechten (sächsisches Recht Sachsenspiegel, Lex Salica u. a.) wurde die Hinrichtung durch einen der Richter, oft den jüngsten, oder den Ankläger vollzogen. Auch ein Fronbote oder Amtmann (auch Büttel) wird als Hinrichter genannt, dieser erhält allerdings für den Akt der Hinrichtung kein Geld.

Das Scharfrichteramt bildete sich im Zusammenhang mit der „Professionalisierung“ des gesamten Strafvollzugs im Verlauf des 13. Jahrhunderts aus. Man versuchte die Rechtsprechung in die Hand des Staates zu bringen (Gewaltmonopol auf Seiten des Staates), um damit u. a. Fehden und generell Gewalttaten zu unterbinden. Bis dahin wurde hauptsächlich der Akkusationsprozess angewandt, das heißt, vor Gericht standen sich Kläger und Angeklagte gleichberechtigt gegenüber. Ab 1250 sollte sich das jedoch mit dem Wunsch ändern, die Gewaltverbrechen durch harte Strafen und Verfolgung zu verhindern. Der Inquisitionsprozess verdrängte aufgrund seiner Effizienz mehr und mehr den Akkusationsprozess. Es oblag nun dem juristisch geschulten und beamteten Richter und den Gerichtsdienern, den Tatbestand herauszufinden. Das Ziel war es normalerweise, das Geständnis des Angeklagten zu hören. Demzufolge fand auch die Folter vermehrt ihre Anwendung und parallel dazu bildete sich (ähnlich dem „professionellen“ Richter) das Amt der Scharfrichter als Folge der immer mehr aufkommenden Differenzierung im Strafprozess heraus. Aus dieser Zeit stammt auch das Synonym Nachrichter, welches den Aspekt der nachrichterlichen Urteilsvollstreckung in den Vordergrund stellt.

Der erste Scharfrichter wurde 1276 im Augsburger Stadtrecht erwähnt. Anfangs wurde im Scharfrichteramt personell häufig gewechselt. Außerdem erhielt selten eine Familie mehrere Male hintereinander eine Anstellung, was sich später drastisch änderte. Eine Tendenz zur Herkunft aus den unteren Schichten kann man bei den ersten Scharfrichtern nicht abstreiten. Als Gründe für die zunächst recht häufigen Personalwechsel kann man sowohl eine Veranlagung der ersten Scharfrichter zu kriminellen Handlungen, als auch eine mögliche „soziale Mobilität“ sehen, wobei nicht geklärt werden kann, ob es sich dabei nur um Orts- oder auch Berufswechsel (und damit eventuell verbundenem sozialen Aufstieg) gehandelt hat.

Eheschließungen fanden vorrangig innerhalb der Scharfrichter- und auch Abdeckerfamilien statt. Das war mit vielen Vorteilen verbunden, wie zum Beispiel soziale und finanzielle Absicherung im Alter und der Nachkommen, und es bildeten sich regelrechte „Scharfrichterdynastien“ heraus, die durchaus auch finanziell mit rechtlich höher gestellten Menschen zu der damaligen Zeit konkurrieren konnten. Ihren Lohn erhielten die Scharfrichter nach getaner Arbeit immer von den Familien des Bestraften oder Hingerichteten; das war rechtlich festgelegt. Um 1700 kostete eine Enthauptung in Aachen 15 Taler. Eine anschließende Verbrennung auf dem Scheiterhaufen kostete 25 Taler.

Doch Scharfrichter waren nicht immer männlichen Geschlechts. So gibt es etwa stichhaltige Anhaltspunkte dafür, dass auch Frauen vom späten Mittelalter an bis ins 19. Jahrhundert vereinzelt als Scharfrichterinnen oder Henkerinnen agierten. Während der Französischen Revolution und danach, etwa bei der öffentlichen Hinrichtung von Frauenmördern in Frankreich, haben sie mitunter mit der Guillotine exekutiert. In Deutschland soll Mitte des 17. Jahrhunderts die Frau eines Henkers ihren Mann kurzfristig vertreten und zwei Diebe am Galgen hingerichtet haben.

Obwohl Teil des Justizsystems waren Scharfrichter selbst im Nationalsozialismus (mit seiner hohen Zahl an Hinrichtungen) keine Beamte. Das Deutsche Reich hatte 1944 zehn „Hauptscharfrichter“, die in neun „Scharfrichterbezirken“ agierten und vom Reichsjustizministerium als freie Unternehmer bestellt wurden.

Aufgaben

Zu den direkten Aufgaben des Scharfrichters gehörte die eigentliche Hinrichtung und die Folter zur Geständniserzwingung als Teil des Gerichtsverfahrens. Auch für die Durchführung von Körper- und Ehrenstrafen war er zuständig. Daneben musste er auch oft weitere unangenehme und geächtete Aufgaben übernehmen – z. B. die Kloakenreinigung, das Abschneiden und das Bestatten von Selbstmördern oder die Aufsicht über die Prostituierten. Oft wurde das Amt des Henkers aus praktischen Gründen mit dem des Abdeckers (andere Bezeichnungen sind Schinder, Racker oder Wasenmeister) zusammengelegt: Die Tierkörperverwertung sorgte für das finanzielle Auskommen des Scharfrichters und die Abdecker-Gehilfen konnten bei einer Hinrichtung assistieren (Henkersknechte).

Scharfrichter überließen das Foltern, das Henken und (seit der Französischen Revolution) die Tötung durch die Guillotine oft auch ihren Gehilfen und übernahmen nur die Aufsicht. Die Enthauptung mit dem Schwert oder dem Henkersbeil (Handbeil) wurde jedoch vom Scharfrichter selbst durchgeführt, da hierfür Geschick notwendig war: Der Kopf sollte nach Möglichkeit mit nur einem Schlag vom Rumpf getrennt werden.

Durch ihre Tätigkeit konnten sich Scharfrichter solides Wissen auf dem Gebiet der Anatomie aneignen. So mancher kannte sich mit dem menschlichen Knochenbau und der Anordnung der inneren Organe besser aus als der ortsansässige Bader. Es gibt Beispiele, in denen sich Scharfrichter etwas als Rossärzte und Chirurgen hinzuverdienten. Da Scharfrichter die Produkte ihrer Abdeckereien selbst verwerten durften, verfügten sie unter anderem über Hundefett, welches zur Salbung entzündeter Gelenke bei Pferd und Mensch zum Einsatz kam. Die Herstellung und der Verkauf von heilmagischen Substanzen, die aus den Körpern von Hingerichteten gewonnen wurden, sicherte Scharfrichtern ein zusätzliches Einkommen. Dies waren beispielsweise die Herstellung von „Armsünderfett“ (Menschenfett) oder von Totenhänden.

Dies brachte ihnen jedoch häufig Ärger und Streit mit den studierten Ärzten ein, die das Monopol der Medizin für sich beanspruchten und oftmals versuchten, die Bürger von der Laienhaftigkeit des Scharfrichters zu überzeugen. Jedoch konnten sich die medizinischen Eliten nicht gegen jede Art der Heilpraxis von Scharfrichtern durchsetzen. So wurde ihnen offiziell die Heilung von „äußeren Wunden“ gestattet. Jedoch erreichten die Ärzte in einigen Reichsstädten, dass den Scharfrichtern die Ausübung der inneren Medizin versagt blieb. Trotz dieses Verbotes und angesichts der Tatsache, dass die Bürger bezüglich der Heilung ihrer Beschwerden mit dem Scharfrichter bessere Erfahrung als mit den örtlichen Ärzten gemacht hatten, ließen sich Scharfrichter nicht davon abhalten, auch die innere Medizin zu praktizieren.

Ausbildung

Die Ausbildung der Scharfrichter erfolgte in der Regel anfänglich durch den Vater oder Stiefvater und konnte bei einem anderen Meister fortgesetzt werden. Zu den Fähigkeiten, die ein Scharfrichter besitzen musste, gehörte das erfolgreiche Entlocken eines Geständnisses des Angeklagten durch regelkonform angewandte Folter. Der Scharfrichter musste ebenso über medizinische Kenntnisse verfügen, um beurteilen zu können, welche Torturen der Delinquent aushält, ohne daran zu sterben. Ebenso mussten Hinrichtungen gemäß den Anweisungen des Gerichts und fehlerfrei vollstreckt werden. Eine misslungene Hinrichtung zog in einigen Fällen den „Volkszorn“ auf die Scharfrichter und es konnte sogar soweit kommen, dass sie von der aufgebrachten Zuschauermenge gelyncht wurden.

Die medizinischen Kenntnisse nutzten sie außerdem noch für andere Tätigkeiten. So praktizierten die Scharfrichter oft erfolgreich neben ihrem eigentlichen Beruf als Heiler und sicherten so ihre Existenz zusätzlich ab. Auch ist belegt, dass die Scharfrichter, ähnlich wie „normale“ Handwerker auch, während ihrer Ausbildungszeit auf Wanderschaft gingen. Als Abschluss der Ausbildung musste jeder Scharfrichter eine „Meisterprobe“ durchführen. Das geschah nicht ohne amtliche Genehmigung. Dabei musste einem Verurteilten unter der Aufsicht des ausbildenden Meisters der Kopf nach allen Regeln der Kunst abgeschlagen werden. War dies erfolgreich, so erhielt der auszubildende Scharfrichter einen Meisterbrief, mit dem er sich für freie Scharfrichterämter bewerben konnte. Ohne einen solchen Brief hatte er keine Chancen auf eine Anstellung.

Gesellschaftliche Stellung

Den Söhnen von Scharfrichtern stand praktisch kein anderer Berufsweg offen. Ihre Töchter konnten nur in diesen Kreisen heiraten und halb verrufenen Tätigkeiten (Wahrsagen, Liebes- und Schadenzauber, magischen oder Naturheilverfahren) nachgehen. So bildeten sich Scharfrichterdynastien, die aufgrund des geschlossenen Heiratskreises vielfältige verwandtschaftliche Verflechtungen aufweisen. Eine der bekanntesten unter ihnen war die der Sansons, die über sechs Generationen (1688–1847) die Scharfrichter von Paris und einigen anderen französischen Städten (Tours, Auxerre, Melun, Versailles, Reims) stellten.

Soziologisch gesehen wurden sie zu einer Kaste, jedoch nicht in einer Kasten-, sondern in einer Ständegesellschaft. Es war bereits sehr schwer für sie, bei der christlichen Taufe Paten zu gewinnen. Dieser „unehrliche“ Beruf hatte allerdings auch weitere Tabus zu befolgen – so war Scharfrichtern beispielsweise ein gesonderter Platz in der Kirche oder auch im Wirtshaus vorgeschrieben. Ebenso war ihnen die Jagd untersagt, ausgenommen die auf Wölfe.

Als im 17. und 18. Jahrhundert im Zuge der Humanisierung des Strafvollzugs immer weniger Scharfrichter benötigt wurden, wichen viele Angehörige der ehemaligen Scharfrichterdynastien auf verwandte Berufszweige wie Bader, Wundarzt, Tierarzt oder Zahnreißer aus. Dies erklärt den ursprünglich großen sozialen Abstand der (hoch geachteten) Ärzte zu den (eher anrüchigen) Chirurgen.

In seinen Memoiren berichtete Heinrich Heine von seiner ersten großen Liebe zum „roten Sefchen“, einer Scharfrichtertochter.

Einer der letzten Scharfrichter Deutschlands war Johann Reichhart (1893–1972). Während der Weimarer Republik und der Zeit des Nationalsozialismus vollzog er etwas mehr als 3000 Hinrichtungen mit der Guillotine, darunter auch die von Hans und Sophie Scholl, Mitgliedern der Widerstandsgruppe Weiße Rose. Nach 1945 henkte er 156 verurteilte Repräsentanten des Nationalsozialismus im Auftrag der amerikanischen Militärregierung am Galgen.

Der letzte k.k. Scharfrichter in Wien war Josef Lang (1855–1925). Er war ein Sonderfall, denn er kam nicht aus einer Scharfrichterfamilie, sondern betrieb neben seiner Tätigkeit als Assistent des Wiener Scharfrichters Karl Selinger (1862–1899) ein Kaffeehaus in Wien-Simmering, war als solcher sehr bekannt und beliebt – allerdings wusste zu Beginn niemand über seinen Zweitberuf Bescheid. Nach seiner Ernennung zum Scharfrichter von Wien im Jahr 1900 musste er als Staatsbeamter den Kaffeehausbetrieb aufgeben, genoss aber hohes gesellschaftliches Ansehen, wurde bei Hinrichtungen in kleinen Provinzstädten der Monarchie mitunter wie ein Staatsgast empfangen und zu Abendgesellschaften eingeladen.

Zur Regel wurde der Wiener Sonderfall in der Zeit des Nationalsozialismus, als die meisten Scharfrichterstellen von Personen besetzt wurden, die vorher als Gehilfen anderer Scharfrichter tätig waren und nicht einer Scharfrichterfamilie entstammten. In Deutschland traten spätestens seit 1937 die meisten Scharfrichter als anonyme Personen auf, über deren Tätigkeit in der Öffentlichkeit nahezu nichts bekannt war. Nach außen hin waren sie Justizangestellte, ihre Gehilfen Justizhelfer.

Geheim und anonym waren auch die im Zweitberuf als Scharfrichter tätig gewordenen Personen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Hermann Lorenz hat zwischen 1969 und 1981 die letzten 20 Hinrichtungen auf deutschem Boden vollzogen.

Frankreich: Louis Deibler (1823-1904) war Henker; sein Sohn Anatole Deibler (* 1863) wurde 1890 sein Henker-Helfer und 1899 sein Nachfolger. Armand Fallières erließ nach seinem Amtsantritt als Staatspräsident am 18. Februar 1906 einen Hinrichtungsstopp. 1909 wurden sie wiederaufgenommen. Wenige Tage vor seinem Tod am 2. Februar 1939 henkte er zum letzten Mal. Sein Neffe André Obrecht war lange Zeit Henker-Gehilfe seines Onkels und von 1951 bis 1976 oberster Scharfrichter der Französischen Republik. Obrecht half auch bei der Hinrichtung von über 30 politischen Verurteilten während der deutschen Besatzung. Obrechts Neffe Marcel Chevalier wurde – bis zur Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich im Oktober 1981 – sein Nachfolger. Die letzte durch ihn durchgeführte Hinrichtung war die Enthauptung des verurteilten Mörders Hamida Djandoubi am 10. September 1977. Dies war zudem die letzte Hinrichtung in Westeuropa.

Gegenwart

In Ländern, in denen im 21. Jahrhundert die Todesstrafe noch durchgeführt wird, wie z. B. in den USA, haben sich die Berufsanforderungen des Scharfrichters durch die Hinrichtungswerkzeuge geändert (Elektrischer Stuhl, Gaskammer, „Giftspritze“). Nach wie vor ist die Ausübung des Berufes dem Prestige abträglich.

Dass auch Frauen regelmäßig als Scharfrichterinnen tätig werden, welche offiziell Todesurteile vollstrecken, kommt seit etwa Mitte des 20. Jahrhunderts vor. So etwa in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einigen asiatischen Ländern, wo sie Hinrichtungen insbesondere an Frauen oder jüngeren männlichen Todeskandidaten vollziehen.

Hauptberufliche Scharfrichter im eigentlichen Sinne, die Leibesstrafen (Abschlagen der Hand) und Lebensstrafen (Enthaupten) mit dem Schwert bzw. dem Beil vollstrecken, existieren heute in einigen islamischen Ländern, in denen nach der Rechtsgebung der Scharia abgeurteilt wird, so vor allem in Saudi-Arabien und dem Sudan. In diesen Ländern kann (nicht immer) die Rolle des Scharfrichters auch auf deren Wunsch von Angehörigen eines Opfers des Verurteilten, also von Laien, übernommen werden, mit oft extremen Konsequenzen für den Verurteilten in Gestalt einer verlängerten Todesqual. Der Scharfrichter nimmt in diesen Ländern nicht selten auch gemäß der Scharia die zum Teil öffentliche, hochtraumatische Amputation von Gliedmaßen mit Beil, Säbel oder (Krumm-)Schwert vor, z. B. bei Dieben oder Drogenhändlern.

Literatur

  • Else Angstmann: Der Henker in der Volksmeinung: seine Namen und sein Vorkommen in der mündlichen Volksüberlieferung. Bonn 1928 (= Teuthonista, Beiheft 1).
  • Matthias Blazek: Scharfrichter in Preußen und im Deutschen Reich 1866–1945. Ibidem, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-8382-0107-8.
  • Alois Dettling: Die Scharfrichter des Kantons Schwyz. In: Mitteilungen des historischen Vereins des Kantons Schwyz, 20. Jg., 1909, S. 1–204, doi:10.5169/seals-158747.
  • Johann Caspar Glenzdorf und Fritz Treichel: Henker, Schinder und arme Sünder. 2 Bde. Bd. 1: Beiträge zur Geschichte des deutschen Scharfrichter- und Abdeckerwesens, Bd. 2: 5800 Scharfrichter- und Abdeckerfamilien. W. Rost, Bad Münder am Deister 1970.
  • Joel F. Harrington: Die Ehre des Scharfrichters: Meister Frantz oder ein Henkersleben im 16. Jahrhundert. Siedler, München 2014, ISBN 978-3-8275-0021-2.
  • Markwart Herzog: Scharfrichterliche Medizin. Zu den Beziehungen zwischen Henker und Arzt, Schafott und Medizin. In: Medizinhistorisches Journal 29 (1994), S. 309–331.
  • Martin Illi: Scharfrichter. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
  • Albrecht Keller: Der Scharfrichter in der deutschen Kulturgeschichte. Bonn/Leipzig 1921, Nachdruck Hildesheim 1968.
  • Melissantes alias Johann Gottfried Gregorii: Scharff- und Nachrichter. In: Gemüths vergnügendes Historisches Hand-Buch für Bürger und Bauern in welchem in Form eines kurz gefassten Historischen Lexici von allerley Ständen, Künsten, Handwerken und Wissenschafften… Frankfurt, Leipzig [und Arnstadt] 1744, S. 845–856.
  • John F. Mortimer: Henker: Selbstzeugnisse, Tagebücher und zeitgenössische Berichte. Dokumente menschlicher Grausamkeit. Genf 1976 (aus der Reihe Tatsachen von gestern und heute. Aktuelle Zeitfragen).
  • Jutta Nowosadtko: Scharfrichter und Abdecker. Der Alltag zweier „unehrlicher Berufe“ in der Frühen Neuzeit. Schöningh, Paderborn (u. a.) 1994.
  • Wolfgang Schild: Scharfrichter. In: Christoph Hinckeldey (Hrsg.): Justiz in alter Zeit (= Schriftenreihe des Mittelalterlichen Kriminalmuseums Rothenburg o.d.T. Band VIc). Rothenburg o.d.T. 1989, S. 279–287.
  • Helmut Schuhmann: Der Scharfrichter. Seine Gestalt – seine Funktion. Verlag für Heimatpflege, Kempten 1964.
  • Peter Sommer: Scharfrichter von Bern. Bern 1969.
  • Valentin Lötscher: Der Henker von Basel. In: Basler Stadtbuch 1969, S. 74–114.

Dokumentationen

Radiobeiträge und Podcast

Fernsehbeiträge

Wiktionary: Scharfrichter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Aufl., hrsg. von Walther Mitzka, De Gruyter, Berlin/ New York 1967; Neudruck („21. unveränderte Auflage“) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 636.
  2. 1 2 Deutsches Wörterbuch, Band 13, Spalte 103, Artikel Nachrichter.
  3. Appellativische Verwendung des aus Johannes gekürzten männlichen Personennamens Hans ist im Deutschen sehr häufig; siehe Deutsches Wörterbuch, Band X, Spalte 455 ff., Artikel Hans (Hans), spezifisch zu Meister Hans ebenda Spalte 458/59.
  4. Schrumpf, Stefan: Bestattung und Bestattungswesen im Römischen Reich. 2006, S. 273 ff.
  5. Nowosadtko: Scharfrichter und Abdecker. Der Alltag zweier „unehrlicher Berufe“ in der Frühen Neuzeit. 1994, S. 50–52.
  6. Nowosadtko: Scharfrichter und Abdecker. Der Alltag zweier „unehrlicher Berufe“ in der Frühen Neuzeit. 1994, S. 52.
  7. Nowosadtko: Scharfrichter und Abdecker. Der Alltag zweier „unehrlicher Berufe“ in der Frühen Neuzeit. 1994, S. 62.
  8. Nowosadtko: Scharfrichter und Abdecker. Der Alltag zweier „unehrlicher Berufe“ in der Frühen Neuzeit. 1994, S. 64.
  9. Nowosadtko: Scharfrichter und Abdecker. Der Alltag zweier „unehrlicher Berufe“ in der Frühen Neuzeit. 1994, S. 216.
  10. Stuart, Kathy: Unehrliche Berufe. Status und Stigma in der Frühen Neuzeit am Beispiel Augsburgs. 2008, S. 93–96.
  11. Richard Pick: Die Gebühren des Aachener Scharfrichters um 1700. In: Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins (ZAGV). Band 8. Aachen 1886, S. 286 (Textarchiv – Internet Archive [abgerufen am 6. August 2015]).
  12. Wagner, Christiane; Failing, Jutta: Vielmals auf den Kopf gehacket ... Galgen und Scharfrichter in Hessen. Naumann, Nidderau 2008, ISBN 978-3-940168-17-7.
  13. Nowosadtko: Scharfrichter und Abdecker. Der Alltag zweier „unehrlicher Berufe“ in der Frühen Neuzeit. 1994, S. 195–196.
  14. Nowosadtko: Scharfrichter und Abdecker. Der Alltag zweier „unehrlicher Berufe“ in der Frühen Neuzeit. 1994, S. 200–201.
  15. Nowosadtko: Scharfrichter und Abdecker. Der Alltag zweier „unehrlicher Berufe“ in der Frühen Neuzeit. 1994, S. 163.
  16. Stuart: Unehrliche Berufe. Status und Stigma in der Frühen Neuzeit am Beispiel Augsburgs. 2008, S. 85–86.
  17. Nowosadtko: Scharfrichter und Abdecker. Der Alltag zweier „unehrlicher Berufe“ in der Frühen Neuzeit. 1994, S. 196–198.
  18. Wolfgang Oppelt: Über die „Unehrlichkeit“ des Scharfrichters unter bevorzugter Verwendung von Ansbacher Quellen (= Lengfelder Libellen. Band 1). Lengfeld 1976 (Philosophische Dissertation Würzburg 1976).
  19. Günter Voß: Henker – Tabugestalt und Sündenbock. In: Bernd-Ulrich Hergenmöller (Hrsg.): Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft: Ein Hand- und Studienbuch. Warendorf 1990, S. 86–114.
  20. Heinrich Heine. Memoiren (1854-1855 geschrieben). Kapitel 8-9. Die Göchnerin … Das rote Sefchen. Kapitel 8. Digitalisat
  21. Hans Veigl: Morbides Wien. Die dunklen Bezirke der Stadt und ihrer Bewohner. Böhlau Verlag, Wien 2014, S. 234–239.
  22. Der Spiegel 30/1989
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