Landschaftsschutzgebiet „Hundsrücken“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Blick auf Streichen

Lage Balingen, Albstadt, Zollernalbkreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 6,67 km²
Kennung 4.17.040
WDPA-ID 321841
Geographische Lage 48° 17′ N,  56′ O
Einrichtungsdatum 17. März 1970
Verwaltung Landratsamt Zollernalbkreis

Das Gebiet Hundsrücken ist ein vom Landratsamt Balingen am 17. März 1970 durch Verordnung ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Städte Balingen und Albstadt im Zollernalbkreis.

Lage

Das Landschaftsschutzgebiet umfasst die gesamte Gemarkung Streichen sowie Teile der Gemarkungen Zillhausen und Pfeffingen. Das Gebiet wird durch die Naturschutzgebiete Irrenberg-Hundsrücken und Roschbach in zwei Teilgebiete geteilt. Es gehört zu den Naturräumen Hohe Schwabenalb und Südwestliches Albvorland. Die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und die in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen ausgewiesenen Bauflächen (auch Weiler und Hofgruppen) gehören nicht zum Schutzgebiet.

Landschaftscharakter

Das Gebiet umfasst die bewaldeten Hänge des Hundsrücken sowie die von Grünlandnutzung geprägte Hochfläche des Irrenbergs. Die ebenfalls im Gebiet gelegene Feldmarkung von Streichen wird von Grünland- und Streuobstnutzung geprägt.

Geschichte

Der Landschaftsteil Hundsrücken stand bereits seit 1959 unter Landschaftsschutz. Durch die Ausweisung der Naturschutzgebiete Roschbach und Irrenberg-Hundsrücken wurde die ursprüngliche LSG-Fläche um 187 ha verkleinert.

Zusammenhängende Schutzgebiete

Das Landschaftsschutzgebiet umschließt die Naturschutzgebiete Irrenberg-Hundsrücken und Roschbach, welche gleichzeitig zum FFH-Gebiet Gebiete um Albstadt gehören. Im Osten grenzt das Landschaftsschutzgebiet Albstadt-Bitz an. Es überschneidet sich in Teilen mit dem Vogelschutzgebiet Südwestalb und Oberes Donautal.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1 2 Verordnung zum Schutz des Landschaftsteils "Hundsrücken" im Bereich der Gemarkungen Pfeffingen, Streichen und Zillhausen, Landkreis Balingen (Amtsblatt des Kreises Balingen vom 28.03.1970). Abgerufen am 22. April 2020.
  2. Verordnung zum Schutze des Landschaftsteiles "Hundsrücken" im Kreis Balingen vom 25. Mai 1959 (Kreisamtsblatt Nr. 641 vom 29. Mai 1959)
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