Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar
Kammer
Organisationsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründungsjahr 1862
Sitz Darmstadt
Homepage www.ihk.de/darmstadt
Präsident Matthias Martiné; Volksbank Darmstadt-Südhessen eG
Hauptgeschäftsführer Robert Lippmann
Mitglieder
Zugehörige rund 65.000 Unternehmen
Vollversammlung 72 Mitglieder
Präsidium 1 Präsident + 6 Vizepräsidenten
Wahlbeteiligung 10 Prozent
Kennzahlen
Geschäftsführeranzahl 1
Mitarbeiteranzahl 150 plus 7 Azubis

Die Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar (IHK Darmstadt) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Darmstadt. Die Industrie- und Handelskammer Darmstadt hat den gesetzlichen Auftrag, als Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft das Gesamtinteresse der rund 65.000 zugehörigen Unternehmen in der Region Darmstadt Rhein Main Neckar zu fördern und gegenüber Politik und Öffentlichkeit wahrzunehmen. Die Region setzt sich zusammen aus der kreisfreien Stadt Darmstadt, den Kreisen Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Bergstraße und dem Odenwaldkreis.

Rechtsgrundlage und Mitgliedschaft

Die IHK Darmstadt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt die Interessen der Wirtschaft gegenüber den gesetzgebenden Organen von Land und Bund sowie den Gemeinden und Behörden und erfüllt die vom Staat gesetzlich übertragenen Aufgaben. Darüber hinaus versteht sich die IHK als Dienstleistungsorganisation, die ihren Mitgliedern bei Problemen und Fragen weiterhilft.

Rechtliche Grundlage für die Arbeit der IHK ist das 1956 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG), das den Auftrag und den öffentlich-rechtlichen Status mit der Pflichtzugehörigkeit aller Gewerbetreibenden mit Ausnahme des Handwerks festlegt. Bestätigt wurde dies 1958 durch ein Landesgesetz, das insbesondere die räumliche Gliederung der IHKs und Durchführungsfragen regelt. Die IHK Darmstadt unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes Hessen.

Den Industrie- und Handelskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts gehören alle Gewerbetreibenden kraft Gesetzes an. Danach ist kammerzugehörig, wer einen Betrieb führt, der zur Gewerbesteuer veranlagt ist und der seine gewerbliche Niederlassung im Bezirk der IHK Darmstadt hat. Ausgenommen sind Handwerksbetriebe, diese sind zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer verpflichtet. Paragraf 3 des IHK-Gesetzes in Verbindung mit der Beitragsordnung der IHK Darmstadt ermächtigt die Kammer zur Erhebung von Beiträgen, über deren Höhe jährlich die Vollversammlung beschließt. Die Beitragssätze sind in den jeweiligen Haushaltssatzungen der IHK Darmstadt ausgewiesen und im „IHK-Report“ – dem Mitgliedermagazin der IHK Darmstadt – veröffentlicht.

Die Pflichtzugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer zielt auf einen fairen Ausgleich von Einzel- oder Gruppeninteressen und soll die Unabhängigkeit und Ausgewogenheit der Stellungnahmen der IHKs sichern. Auf diese Weise will der Gesetzgeber eine ausgewogene Beratung von Politik und Behörden zu Wirtschaftsfragen gewährleisten. Auch für die Übertragung staatlicher Aufgaben auf die IHKs wie etwa in der Berufsbildung ist die Zugehörigkeit der betroffenen Gruppen erforderlich. Sie sichern die demokratische Legitimation und Kontrolle des Verwaltungshandelns (funktionale Selbstverwaltung).

Die Rechtsprechung hat im Jahr 2001 bestätigt, dass die gesetzliche IHK-Zugehörigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2001 oder des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2010).

Die Geschichte der IHK Darmstadt

Am 11. Juni 1862 wurde die Handelskammer Darmstadt gegründet. Das war im damaligen Großherzogtum Hessen vergleichsweise spät: In Mainz etwa existierte bereits seit 1798 eine „Chambre de Commerce“ nach französischem Vorbild. Viele Jahre später, am 17. November 1871, trat das hessische Handelskammergesetz nach preußischem Vorbild in Kraft. In diesem Jahr gab es 327 beitragspflichtige und wahlberechtigte Unternehmen; bis 1913 wuchs diese Zahl auf 2.273 an. Die Handelskammer Darmstadt sah es als wichtigste Aufgabe an, die Interessen der Wirtschaft in der Provinz Starkenburg auf allen Ebenen wirkungsvoll zu vertreten. Das tat sie, indem sie an die betreffende Behörde und direkt an die Ministerien berichtete.

Wichtige Themen der Kammer waren ein offener und ungehinderter Handel, das Eintreten gegen zu hohe Zölle und Steuern, eine einheitliche Währung im Deutschen Reich sowie der Ausbau der Verkehrswege, wie etwa der Bau der Odenwaldbahn. Mit der Gesetzesnovelle von 1902 wurde die Handelskammer juristische Person und übernahm Aufgaben in der beruflichen Bildung. Im Verlauf des Ersten Weltkriegs ab 1914 trat an die Stelle einer liberalen Wirtschaftsordnung eine zunehmend dirigistische Kriegswirtschaft, die immer stärker in unternehmerische Entscheidungen eingriff. In der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen prägte die französische Besetzung des Rheinlands die Entwicklung der Region. Die Grenzen verliefen bis 1930 vor den Toren Darmstadts. 1925 wurde in Hessen die längst überfällige Bezeichnung „Industrie- und Handelskammer“ eingeführt.

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten rückten die Selbstverwaltungsidee und die Interessenvertretung als originäre Kammerarbeit völlig in den Hintergrund. Bereits im April 1933 trat das Präsidium im Rahmen der „Gleichschaltung“ geschlossen zurück und das „Führerprinzip“ wurde eingeführt. Als letzte Konsequenz folgte 1943 die Errichtung der Gauwirtschaftskammer Rhein-Main und die formale Auflösung der IHKs. Doch bereits kurz vor Kriegsende, im April 1945, ließen Darmstädter Unternehmer ihre IHK wieder aufleben, und sie entwickelte sich zum Mädchen für alles: Sie stellte Pässe und Passierscheine aus, kümmerte sich um Wohnraum und Krankentransporte, beriet zur Flut an Direktiven der Militärverwaltung und half bei Betriebs- und Produktionsgenehmigungen.

Am 10. Januar 1946 verordnete die Landesregierung förmlich die Aufhebung der Gauwirtschaftskammern in Hessen und die Wiederherstellung des Rechtes von 1933. Die Dienstaufsicht über die Kammern sollte der Minister für Wirtschaft und Verkehr wahrnehmen. Diese Regelungen stießen auf den Widerspruch der amerikanischen Besatzungsmacht: Diese sahen in der öffentlich-rechtlichen Stellung der Kammern ein wichtiges Instrument der Lenkung der Wirtschaft in der Zeit nach dem Nationalsozialismus. In Umsetzung der amerikanischen Forderungen verordnete die Staatsregierung daher im Mai 1946 die Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben und ordnete an, die Kammern als privatrechtliche Vereine ohne Pflichtmitgliedschaft weiterzuführen. Die endgültigen Regelungen für die Kammer, ihre Kompetenzen und ihre Wahl wurde mit Runderlass vom 5. Dezember 1846 festgelegt. Die Folge des Wegfalls der Pflichtmitgliedschaft war das Austreten einer größeren Zahl von Kleingewerbetreibenden. Die größeren Kammern büßten bis zu 50 % der Mitglieder ein, die kleineren zwischen sieben und fünfzehn Prozent.

Mit dem Besatzungsstatut gewann die Bundesrepublik 1949 einen guten Teil ihrer Souveränität zurück. Außer Bayern und Hessen kehrten nun die Länder der amerikanischen Besatzungszone zum Modell öffentlich-rechtlicher Kammern zurück (in der britischen und französischen Zone war dies bereits direkt nach dem Krieg so gewesen). Das SPD-regierte Hessen hatte völlig andere Pläne: Hier sollten nach dem Willen der Regierung die IHKs aufgelöst und durch Wirtschaftskammern ersetzt werden. Diese sollten paritätisch durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt werden. Die Arbeitgebervertreter sollten durch die Wirtschaftsverbände, die Arbeitnehmervertreter durch die Gewerkschaften benannt werden. Diese Planungen kamen jedoch nicht zur Umsetzung, da stattdessen eine bundeseinheitliche Regelung getroffen wurde.

Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammer“ am 22. Dezember 1956 werden die Kammern wieder zu Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Beirat einer Kammer trägt nun die Bezeichnung „Vollversammlung“.

Nachdem das IHK-Gebäude in der Wilhelminenstraße in der Darmstädter Brandnacht vollständig zerstört worden war, wurde sie im „Merckhaus“ am Luisenplatz untergebracht. Im Oktober 1962 konnte sie ein eigenes, neues Verwaltungsgebäude in der Rheinstraße 89 beziehen. Vorausgegangen war ein Architektenwettbewerb, bei dem ein Entwurf Heinrich Bartmanns gewonnen hatte.

Der Wiederaufbau und das „deutsche Wirtschaftswunder“ waren in Südhessen wie überall in Deutschland stark von industrieller Produktion geprägt. Seit Anfang der achtziger Jahre erlebte auch die Region Rhein-Main-Neckar einen starken Strukturwandel. Viele traditionelle Industrieunternehmen gibt es nicht mehr oder nicht mehr in der ursprünglichen Form. Heute hat die IHK Darmstadt 70.000 Mitgliedsunternehmen. Zu ihnen gehören große Unternehmen wie die Merck KGaA, die Software AG und die Adam Opel AG.

Schwerpunktbranchen in der Region Darmstadt Rhein Main Neckar sind inzwischen IT, Automation, Automotive, Chemie, Pharma, Telekommunikation, Logistik und Raumfahrt. Zahlreiche Forschungsinstitute sind ebenfalls im Bezirk der IHK Darmstadt angesiedelt, etwa die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und die Leibniz-Gesellschaft. Darüber hinaus ist die Region, vor allem die Landkreise Bergstraße und Odenwald, stark touristisch geprägt. Der Wirtschaftsstandort Darmstadt Rhein Main Neckar ist außerdem inzwischen Teil zweier europäischer Metropolregionen: Frankfurt/Rhein-Main und Rhein-Neckar. Die Großregion ist einer der wichtigsten Wirtschaftsräume Europas und erstreckt sich von Heidelberg im Süden bis Fulda im Norden. In der Mitte befindet sich der Bezirk der IHK Darmstadt.

Organisation

Hauptamt und Ehrenamt

Obwohl die IHK Darmstadt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, werden ihre Geschicke von den in ihr verfassten Unternehmern bestimmt. Der staatliche Einfluss ist auf die Rechtsaufsicht begrenzt. Das wichtigste Organ ist die Vollversammlung der IHK Darmstadt (Parlament der Wirtschaft). Sie besteht aus 73 von allen IHK-Mitgliedern gewählten südhessischen Unternehmern. Gewählt werden können nur aktive Unternehmensvertreter, die Tätigkeit für die IHK wird nicht vergütet. Alle fünf Jahre wird die Vollversammlung neu gewählt. Sie setzt sich als Spiegelbild der Branchen, der Regionen und der Unternehmensgrößen zusammen. Jedes Unternehmen, ob groß oder klein, hat eine Stimme. Die Vollversammlung tagt sechs Mal im Jahr, die Sitzungen sind für Mitglieder öffentlich. Die Vollversammlung hat das Budgetrecht, sie bestimmt über die Einnahmen und Ausgaben, entscheidet über die Höhe der Beiträge und Gebühren. In den Sitzungen der Vollversammlung werden grundsätzliche Positionen der IHK Darmstadt festgelegt, die unterschiedlichen Interessen ausgetauscht und zu einem Gesamtinteresse zusammengefügt. Die Vollversammlung wählt den Präsidenten und sechs Vizepräsidenten aus ihrer Mitte. Sie bestellt den hauptamtlichen Hauptgeschäftsführer.

Die IHK Darmstadt beschäftigt in Darmstadt sowie zwei Bildungszentren in Erbach (Odenwald) und Heppenheim (Bergstraße) rund 100 hauptamtliche Mitarbeiter, die in sieben Geschäftsbereichen arbeiten: Aus- und Weiterbildung, Existenzgründung und Unternehmensförderung, International, Standortpolitik, Recht und Steuern sowie Innovation und Umwelt und Zentrale Dienste. Als Stabsstelle der Hauptgeschäftsführung fungiert die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Zum Ehrenamt der IHK Darmstadt gehören überdies die in den acht Ausschüssen engagierten Unternehmer sowie die rund 2000 Prüfer in der dualen Ausbildung. In den Ausschüssen werden die Themen Dienstleistungen, Handel, Steuern, Standortmarketing, Verkehr, Umwelt, Industrie, Forschung, Innovation und Etatfragen beraten. Hier können sich auch Unternehmer engagieren, die nicht der Vollversammlung angehören.

Liste aller Präsidenten der IHK Darmstadt von 1862 bis 2021

Die Liste basiert auf Angaben der IHK Darmstadt.

AmtszeitPräsidentUnternehmenSitz
1862–1864Carl August HemmerdeC. Hemmerde und SöhneDarmstadt
1865Wilhelm Fridolin NöllnerLebensversicherungs- und Ersparnißbank StuttgartDarmstadt
1865–1869Franz WeberWeber und LampeDarmstadt
1870–1871Heinrich BoppBank für Handel und IndustrieDarmstadt
1872–1874Franz WeberWeber und LampeDarmstadt
1875–1880Theodor Friedrich WendelstadtBank für Handel und IndustrieDarmstadt
1881Otto WolfskehlHeyum Wolfskehl & SohnDarmstadt
1882–1896Christoph Wilhelm Ludwig MerckE. Merck Chemische FabrikDarmstadt
1897–1918Carl ParcusBank für Handel und IndustrieDarmstadt
1919–1920Ludwig FrölichJ.J. Diefenbach, Weingroßhandlung, Likör- und EssigfabrikDarmstadt
1920–1933Emil SchenckCarl Schenck GmbH, Eisengießerei und MaschinenfabrikDarmstadt
1933Paul GriebelDeutsche Bau- und Siedlungsgemeinschaft eGmbHDarmstadt
1933–1942Karl MerckE. Merck Chemische FabrikDarmstadt
1943–1945GauwirtschaftskammerDarmstadt
1945Emil SchenckCarl Schenck GmbH, Eisengießerei und MaschinenfabrikDarmstadt
1945–1946Wilhelm KöhlerGoebel AGDarmstadt
1946–1947Wilhelm EulerMax Richter CelluloidwarenfabrikNieder-Ramstadt
1947–1949Wilhelm KöhlerGoebel AGDarmstadt
1949–1953Dipl.-Ing. Curt HesseHessenwerke Elektronische- und Maschinenfabrik GmbHDarmstadt
1953–1964Willi BernauerGebrüder Roeder AGDarmstadt
1964–1970Otto RöhmRöhm & Haas GmbHDarmstadt
1970–1974Kurt WernerMaschinenfabrik Goebel GmbHDarmstadt
1974–1980Hans Joachim LangmannE. MerckDarmstadt
1980–1984Hans-Rolf RopertzHenschel & Ropertz KGDarmstadt
1984–1988Gerhard ZienerRöhm GmbHDarmstadt
1989–1990Karl Heinz KrutzkiWella AGDarmstadt
1991–1995Gert Silber-BonzPirelli Deutschland AGBreuberg
1996–1998Hans-Rolf RopertzHenschel & Ropertz KGDarmstadt
1998–2001Jochen KleinDöhler-GruppeDarmstadt
2001–2004Michael RömerMerck KGaADarmstadt
2004–2009Michael RömerE. Merck OHGDarmstadt
2009–2014Hans-Peter BachMedienhaus Südhessen GmbHDarmstadt
2014–2019Kristina SinemusGenius Wissenschaft und Kommunikation GmbHDarmstadt
2019–Matthias MartinéVolksbank Darmstadt-Südhessen eGDarmstadt

Das Selbstverständnis der IHK Darmstadt

Die IHK Darmstadt versteht sich als Wirtschaftsorganisation mit der breitesten Mitgliederbasis. Sie setzt sich vor Ort, auf Landesebene und gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Bund und in Europa dafür ein, dass die Interessen der Wirtschaft bei neuen Regelungen und Gesetzen berücksichtigt werden. Dabei zählen die Interessen der 65.000 Mitgliedsunternehmen. Legitimiert durch die demokratische Verfassung, den im System angelegten fairen Ausgleich der sehr unterschiedlichen Interessen und die tägliche Nähe der Mitarbeiter zu den Betrieben haben Stellungnahmen der IHK Darmstadt und die auf Landes- oder Bundesebene gebündelten Positionen einiges politisches Gewicht. Die ehrenamtlichen Vollversammlungsmitglieder sowie das Präsidium wägen dabei die Branchen- und Einzelinteressen ab. Durch Gutachten, Stellungnahmen oder in Anhörungen nimmt die IHK als öffentlich-rechtliche Körperschaft Einfluss auf politische Beschlüsse, Gesetze und Verordnungen.

Industrie- und Handelskammern sind wesentliche Träger der Wirtschaftsverwaltung. Der Staat hat ihr zahlreiche hoheitliche Aufgaben übertragen. Eine der wichtigsten ist die Verantwortung für die duale Ausbildung. Fast 60 Prozent aller Ausbildungsverträge in Deutschland laufen über die IHK. Außerdem erbringt sie zahlreiche Dienstleistungen für ihre Mitgliedsunternehmen: Beratung zu rechtlichen Fragen, zur Existenzgründung, zur Unternehmensförderung, Finanzierungsmodellen und Steuern. Die IHK Darmstadt bietet eine Vielzahl an Weiterbildungsmöglichkeiten an. Zudem bringt sie Kunden, Lieferanten, Wissenschaftler, Forscher und Politiker in ihren Netzwerken an einen Tisch.

Literatur

  • Ulrich Eisenbach (Hrsg.): Von den Anfängen der Industrialisierung zur Engineering Region. 150 Jahre IHK Darmstadt Rhein Main Neckar. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt, Darmstadt 2012, ISBN 978-3-534-25504-7.
  • Adam Hüfner: Auf dem Hintergrund von hundert Jahren : zum hundertjährigen Bestehen der Industrie- und Handelskammer Darmstadt. Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Darmstadt 1962, DNB 452026792.
  • Martin Will: Selbstverwaltung der Wirtschaft: Recht und Geschichte der Selbstverwaltung in den Industrie- und Handelskammern, Handwerksinnungen, Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern und Landwirtschaftskammern. Mohr Siebeck, Tübingen 2011, ISBN 978-3-16-150705-2.
  • Winfried Kluth (Hrsg.): Handbuch des Kammerrechts. Nomos-Verlagsgesellschaft, 2. Auflage. Baden-Baden 2011, ISBN 978-3-8329-5133-7.

Einzelnachweise

  1. http://www.darmstadt.ihk.de/standortpolitik/503740/DieRegion.html
  2. IHK-Gesetz (Memento des Originals vom 23. Juli 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 61 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist.
  3. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 29. Mai 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. Übersicht IHK-Report
  5. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2001, Az. 1 BvR 1806/98, Volltext.
  6. Vgl. Ulrich Eisenbach: Zwischen wirtschaftlicher Interessenvertretung und öffentlich-rechtlichem Auftrag – Zur Geschichte der IHK. In: Ulrich Eisenbach (Hrsg.): Von den Anfängen der Industrialisierung zur Engineering Region. 150 Jahre IHK Darmstadt Rhein Main Neckar. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt, Darmstadt 2012, ISBN 978-3-534-25504-7, S. 13ff.
  7. vgl. Eisenbach 2012, S. 17–21.
  8. vgl. Eisenbach 2012, S. 28ff.
  9. HWA Abt. 9, Nr. 56; Großhessisches Staatsministerium an die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern des Landes Groß-Hessen, 10. Januar 1946
  10. HWA Abt. 9, Nr. 56; Runderlass des Großhessischen Staatsministerium an die Industrie- und Handelskammern des Landes Hessen, 9. Mai 1946
  11. HWA Abt. 9, Nr. 37; Runderlass des Großhessischen Staatsministerium über die Neuregelung der Organisation der Industrie- und Handelskammern Hessen, 5. Dezember 1946
  12. HWA Abt. 9, Nr. 58; Entwurf eines Gesetzes über die Bildung von Wirtschaftskammern (Wirtschaftskammergesetz) vom 18. Juli 1951
  13. Ulrich Eisenbach: Zwischen gewerblicher Interessenvertretung und öffentlich-rechtlichem Auftrag; in: Helmut Berding (Hrsg.): 125 Jahre Industrie- und Handelskammer Gießen: Wirtschaft in einer Region. Hessisches Wirtschaftsarchiv. Darmstadt 1997, ISBN 3-9804506-1-9, S. 5–43.
  14. vgl. Eisenbach 2012, S. 32ff.
  15. vgl. Eisenbach 2012, S. 33–34.
  16. Hans-Peter Bach, Uwe Vetterlein: 150 Jahre und ein Blick nach vorne. In: Ulrich Eisenbach (Hrsg.): Von den Anfängen der Industrialisierung zur Engineering Region. 150 Jahre IHK Darmstadt Rhein Main Neckar. S. 235ff.
  17. http://www.darmstadt.ihk.de/servicemarken/ueber_uns/gremien_ihk_darmstadt/
  18. http://www.darmstadt.ihk.de/servicemarken/ueber_uns/gremien_ihk_darmstadt/ihk_vollversammlung//
  19. http://www.darmstadt.ihk.de/servicemarken/ueber_uns/gremien_ihk_darmstadt/ausschuss/
  20. Präsidentenliste auf der Website der IHK Darmstadt, abgerufen am 19. November 2021
  21. http://www.darmstadt.ihk.de/servicemarken/ueber_uns/aufgaben_arbeit_ihk/wir_ueber_uns_IHK_themen/
  22. Netzwerke, Cluster, Fachportale Südhessen. Abgerufen am 25. Februar 2020 (deutsch).
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