Die Provinzen (italienisch province, Singular provincia) sind zusammen mit den Metropolitanstädten die mittlere Ebene der Gebietskörperschaften Italiens.

18 von 20 Regionen Italiens sind in insgesamt 90 Provinzen – in der Region Sizilien liberi consorzi communali (auf Deutsch: „freie Gemeindekonsortien“) genannt – und 15 Metropolitanstädte unterteilt, die den Status von selbstverwaltenden Gebietskörperschaften haben. Die Metropolitanstädte entstanden ab 2014 aus 15 Provinzen. Die Provinzen der Region Trentino-Südtirol, Trient und Bozen – Südtirol, nehmen eine Sonderstellung ein: Sie sind Autonome Provinzen und den italienischen Regionen gleichgestellt.

In den Regionen Aostatal und Friaul-Julisch Venetien gibt es keine Provinzen im Sinne von eigenständigen Gebietskörperschaften. Für statistische Zwecke wird das Aostatal als Provinz geführt und das Gebiet von Friaul-Julisch Venetien in vier Provinzen unterteilt, auf denen sich auch vier sogenannte Körperschaften regionaler Dezentralisierung erstrecken.

Grundsätzliches

Die italienischen Provinzen (und die im Wesentlichen äquivalenten Metropolitanstädte) sind eigenständige Gebietskörperschaften mit eigenen Organen, Funktionen und Aufgaben gemäß den in der italienischen Verfassung verankerten Grundsätzen.

Vergleichbar sind die italienischen Provinzen als selbstverwaltete Gebietskörperschaften ansatzweise mit den Bezirken im Freistaat Bayern sowie mit deutschen Landkreisen. Der Zentralstaat und die Regionen können den Selbstverwaltungsorganen der Provinzen zusätzliche Aufgaben übertragen.

Die Autonomen Provinzen sind hingegen mit deutschen oder österreichischen Bundesländern vergleichbar. Auf Deutsch werden sie daher auch als „Länder“ bezeichnet. Ihre Eigenständigkeit ist in den verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Autonomie Südtirols verankert.

Für die Ordnung der Provinzen ist in den Regionen mit Normalstatut der Gesamtstaat, in den Regionen mit Sonderstatut Friaul-Julisch Venetien, Sizilien und Sardinien die jeweilige Region zuständig. Für das Aostatal und Trentino-Südtirol gelten zusätzliche Sonderregelungen.

Aufbau

Die Provinzen verfügten bis 2014 über eine direkt gewählte Volksvertretung, den Provinzrat (consiglio provinciale). Die Provinzregierung bestand aus dem vom Volk direkt auf fünf Jahre gewählten Präsidenten der Provinz (presidente della provincia, einmalige Wiederwahl möglich) und dem sog. Provinzausschuss (giunta), in dem neben dem Präsidenten auch sog. Beigeordnete oder Referenten (assessori) vertreten waren, die bestimmte Verwaltungsbereiche der Provinz leiteten.

Am 1. Januar 2015 trat eine Reform der Provinzen in Kraft, die die Organe dieser Gebietskörperschaften in den Regionen mit Normalstatut neu ordnete und deren Zusammensetzung neu bestimmte. Als Organe der Provinz definiert das Gesetz nunmehr:

  • den Präsidenten der Provinz (presidente della provincia): dieser wird von den Bürgermeistern sowie von den Stadt- und Gemeinderäten für eine Amtszeit von maximal vier Jahren gewählt. Wählbar sind die Bürgermeister der jeweiligen Provinz, soweit die restliche Amtszeit mindestens achtzehn Monate beträgt. Eine Provinzregierung alter Art mit Beigeordneten gibt es nicht mehr;
  • den Provinzrat (consiglio provinciale), dessen Vorsitzender der Präsident der Provinz ist. Je nach Bevölkerungszahl hat der Rat zehn bis sechzehn Mitglieder. Auch diese werden von Bürgermeistern sowie von den Stadt- und Gemeinderäten unter ihresgleichen gewählt, wobei die Amtszeit in diesem Fall auf maximal zwei Jahre begrenzt ist. Läuft die Amtszeit von Bürgermeistern sowie von den Stadt- und Gemeinderäten aus, so verlieren sie automatisch auch ihr eventuelles Mandat auf Provinzebene;
  • die Versammlung der Bürgermeister (assemblea dei sindaci): Neben dem Provinzrat besteht auch noch eine Versammlung aller Bürgermeister der jeweiligen Provinzen; diese Versammlung wird jedoch nur bei Grundsatzangelegenheiten aktiv oder sie übernimmt beratende Aufgaben.

Diese Bestimmungen gelten im Wesentlichen auch für die provinzäquivalenten freien Gemeindekonsortien (liberi consorzi comunali) der Autonomen Region Sizilien. Die Organe der freien Gemeindekonsortien werden dementsprechend wie folgt definiert:

  • Präsident des freien Gemeindekonsortiums (presidente del libero consorzio comunale);
  • Rat des freien Gemeindekonsortiums (consiglio del libero consorzio comunale);
  • Versammlung des freien Gemeindekonsortiums (assemblea del libero consorzio comunale).

Diese Bestimmungen gelten hingegen nicht für Trentino-Südtirol. Dort verfügen die beiden Autonomen Provinzen unverändert über einen direkt gewählten Landtag sowie über eine von einem Landeshauptmann angeführte Landesregierung. Im Trentino wird der Landeshauptmann vom Volk direkt gewählt, in Südtirol ist man bei der Wahl durch den Landtag geblieben.

Funktionen

Im Rahmen einer umfassenden Reform wurden die Funktionen der Provinzen beschnitten und im Wesentlichen an die Regionen übertragen.

Der überholte Art. 19, Legislativdekret vom 18. August 2000, Nr. 267, ordnete den Provinzen folgende Funktionen zu:

Provinzen, deren Gebiet vollständig im Gebirge liegt und an das Ausland grenzen, sind zusätzlich für die strategische Entwicklung und den Betrieb gemeinsamer Einrichtungen zuständig und können hierfür Vereinbarungen mit anderen Provinzen und Regionen, auch mit Sonderstatut, und mit Gebietskörperschaften ausländischer Staaten treffen.

Zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Schutzfunktionen unterhalten die Provinzen eigenständige Polizeiorganisationen, die sogenannte Polizia Provinciale.

Die freien Gemeindekonsortien Siziliens übernehmen im Wesentlichen die Funktionen von Provinzen. Die beiden Autonomen Provinzen Bozen und Trient verfügen im Gegensatz zu anderen Provinzen über umfangreiche legislative und exekutive Kompetenzen und eine damit verbundene finanzielle Ausstattung.

Metropolitanstädte

Die Metropolitanstädte, italienisch Città metropolitane, sind eine von der Verfassung der italienischen Republik vorgesehene Körperschaft, die gleichzeitig sämtliche Funktionen einer Provinz und zusätzlich einige übergeordnete Gemeindefunktionen übernimmt, insbesondere in den Bereichen Raumordnung und Nahverkehr.

Nachdem die Metropolitanstädte lange Zeit nur auf dem Papier bestanden hatten, wurde durch das gesamtstaatliche Gesetz Nr. 56 vom 7. April 2014 deren tatsächliche Einrichtung in den Regionen mit Normalstatut beschlossen. Das Gesetz verfügte die Umwandlung der bisherigen Provinzen Turin, Genua, Mailand, Venedig, Bologna, Florenz, Rom, Neapel, Bari und Reggio Calabria in Metropolitanstädte. Am 1. Januar 2015 wurden die Metropolitanstädte eingerichtet, mit Ausnahme von Venedig, die zum 31. August 2015 die Tätigkeit aufnahm, und Reggio Calabria, die sich am 2. Februar 2017 konstituiert hat.

In den Regionen mit Sonderstatut ist nicht der Staat, sondern die jeweilige Region für die Einrichtung der Metropolitanstädte zuständig. Bisher haben die Autonome Region Sizilien und die Autonome Region Sardinien von dieser Befugnis Gebrauch gemacht und auf ihrem Gebiet die Metropolitanstädte Palermo, Messina und Catania sowie Cagliari eingerichtet.

Für statistische Zwecke werden die Metropolitanstädte als Provinzen geführt. Sie übernehmen auch die KfZ-Kennzeichen der ehemaligen Provinzen.

Staatliche Verwaltungseinheiten

Die gesamtstaatliche Zentralregierung unterhält zahlreiche Außenstellen in ihren dezentralen Verwaltungsgebieten. Diese sind in der Regel mit den Regionen oder Provinzen bzw. Metropolitanstädten geographisch deckungsgleich.

Jeder dezentralen staatlichen Verwaltungseinheit steht der von der Zentralregierung entsandte Präfekt vor. Er ist Vertreter der Regierung vor Ort und unmittelbar für die öffentliche Sicherheit und die effiziente Verwaltungsarbeit der Regierungsaußenstellen in der Provinz verantwortlich.

Geschichte

Ursprünge und Entwicklung bis 2014

Der italienische Nationalstaat entstand 1861 aus dem nach napoleonischem Muster weitgehend zentralistisch aufgebauten Königreich Sardinien-Piemont, dessen gesetzlichen Regelungen über die Gebietskörperschaften übernommen wurden. Demnach untergliederte sich Italien in Provinzen (province), Kreise (circondari), Bezirke (mandamenti) und Gemeinden (comuni). Diese Untergliederung entsprach den französischen départements, arrondissements, cantons und communes. Die zwischen 1946 und 1970 errichteten, politisch eigenständigen Regionen existierten davor nur als Zusammenfassung von Provinzen zu statistischen Zwecken und zur Wirtschaftsplanung, selten auch zu Verwaltungszwecken oder als Appellationsgerichtsbezirke.

Die Provinzen waren sowohl Verwaltungseinheiten der Zentralregierung in Rom, als auch eigenständige Selbstverwaltungskörperschaften mit gewählter Volksvertretung. Die Regierung in Rom unterhielt in jeder italienischen Provinz eine Präfektur mit einem Präfekten an der Spitze. Diesem unterstanden alle dezentralen staatlichen Ämter und Stellen vor Ort. Er überwachte mit seinen Unterpräfekten auch die Selbstverwaltungsorgane der Provinzen und Gemeinden.

Viele italienische Ministerien unterhielten in den Provinzen periphere Ämter, darunter Polizeipräsidien (questure), Schulämter (provveditorati) oder Bauämter (genio civile). Diese Ämter hatten oft noch weitere Außenstellen auf der Ebene der circondari oder Kreise, die dort von einem Unterpräfekten beaufsichtigt wurden. Insbesondere Finanz- und Katasterämter sowie Gerichte waren auf dieser Ebene angesiedelt. Die nachgeordneten mandamenti schaffte das Kabinett Mussolini 1923 ab, die circondari mit den Unterpräfekturen 1927. Gleichzeitig entstanden etliche neue Provinzen. Zwischen 1871 und 1927 stieg ihre Zahl von 69 auf 92.

Die Provinzen als Selbstverwaltungskörperschaften hatten seit 1860 eine auf fünf Jahre direkt gewählte Volksvertretung (consiglio provinciale). Dieser Provinzrat wählte jährlich aus seinen eigenen Reihen die Mitglieder der deputazione provinciale, ein Exekutivorgan, dem bis 1889 der staatliche Präfekt vorsaß. Danach wurde auch der Präsident dieses Organs vom Provinzrat gewählt. Unter dem Faschismus wurden die Mitglieder der deputazione provinciale ab 1923 von der Regierung ernannt. Ende 1928 schaffte man die bisherigen Selbstverwaltungsorgane der Provinzen ganz ab und ersetzte sie durch einen ernannten Vorsteher (preside) und durch ein Rektorat (rettorato) mit vier bis acht ernannten Mitgliedern. Von 1944 bis 1951 lebten die früheren Selbstverwaltungsorgane wieder auf, ihre Mitglieder wurden jedoch wiederum vom Präfekten ernannt. 1951 entstanden dann im Einklang mit den Grundsätzen der republikanischen Verfassung die vom Volk gewählten Provinzräte (consigli provinciali) wieder, welche die Präsidenten der Provinzen wählten, die dann mit den Mitgliedern der Provinzausschüsse (giunte provinciali) die neuen Exekutivorgane der Provinzen bildeten. 1993 ging man dann zur Direktwahl der Provinzpräsidenten über. Im Jahr 2000 wurde die Amtszeit des Präsidenten der Provinz und die Wahlperiode des Provinzrates wie bei den entsprechenden Organen der Gemeinden von vier auf fünf Jahre verlängert.

Der circondario lebte nach 1951 vereinzelt als fakultative Dezentralisierungseinheit der Selbstverwaltung von Provinzen wieder auf. Eingerichtet wurden sie in der Regel in besonders dicht besiedelten Provinzen oder in weitläufigen, dünn besiedelten Provinzen. In solchen circondari befanden sich zum Zweck der Bürgernähe nur kleinere Außenstellen der Provinzverwaltung.

In den 1990er Jahren begann die Zentralregierung in Rom mit tiefgreifenden Reformen in der Ministerialbürokratie. Im Zuge dieser Reformen siedelten viele italienische Ministerien ihre wichtigsten peripheren Ämter auf der regionalen Ebene an und richteten weitere Außenstellen manchmal auch unabhängig von Provinzgrenzen ein. Gleichzeitig verringerte man die Rechte der Präfekten in den Provinzen und stärkte die Rechte von Regionen und Gemeinden. Damit verloren die Provinzen als Verwaltungseinheiten der Zentralregierung viel von ihrer ursprünglichen Bedeutung.

Reformen auf gesamtstaatlicher Ebene

Seit der Errichtung der italienischen Regionen wurde die Existenz der Provinzen als eigenständige Gebietskörperschaften immer wieder öffentlich in Frage gestellt, weil deren Unterhalt nach Meinung vieler in keinem angemessenen Verhältnis zu den relativ geringen Zuständigkeiten stand.

Die Regierung Monti versuchte 2012, die Zahl der Provinzen drastisch zu reduzieren, konnte das Vorhaben wegen vorgezogener Neuwahlen jedoch nicht umsetzen. Die folgende Regierung Letta beabsichtigte, die Provinzen durch eine Verfassungsreform ganz abzuschaffen, ein Ziel, das auch vom Kabinett Renzi verfolgt wurde, allerdings an einer Volksabstimmung scheiterte.

Die Regierung Renzi verabschiedete im April 2014 eine Reform der Provinzen in den Regionen mit Normalstatut, die am 1. Januar 2015 in Kraft trat und unter anderem vorsieht, dass die bislang direkt gewählten Organe der Provinzen von Vertretern der Gemeinden abgelöst werden. Durch die Reform sollen nach Angaben der Regierung Einsparungen in Höhe von 160 Millionen Euro realisiert werden, da die Besoldung von etwa 5.000 Provinzpolitikern entfällt. Allerdings wird durch die Anwendung eines neuen Bevölkerungsmaßstabs die Anzahl der Gemeinderäte und Beigeordneten in den (vormals) rund 8.100 italienischen Gemeinden um etwa 26.000 zunehmen. Nach Angaben der Regierung sollen dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Regierung Monti hatte 2011 in diesem Bereich drastische Kürzungen vorgenommen.

Reformen in den Autonomen Regionen

Bei einer Volksabstimmung am 6. Mai 2012 sprach sich die große Mehrheit der Wähler Sardiniens für die Abschaffung der acht Provinzen ihrer autonomen Region aus. Der sardische Regionalrat beschloss daraufhin am 25. Mai 2012, dass die Kompetenzen der Provinzen auf Kommunen bzw. die Region übertragen werden und die Auflösung der Provinzen. Diese Neuordnung konnte nicht umgesetzt werden, weil nach Klagen vor dem regionalen Verwaltungsgericht das italienische Verfassungsgericht angerufen wurde. Am 4. Februar 2016 verabschiedete der Regionalrat ein neues Gesetz zur Reform der lokalen Gebietskörperschaften Sardiniens. Die Metropolitanstadt Cagliari ersetzte die bisherige Provinz, die übrigen Provinzen Sardiniens wurden von sieben auf vier reduziert. Mit dem Regionalgesetz vom 12. April 2021 erfolgte eine abermalige Neuordnung des Gebietes Sardiniens, die von der staatlichen Regierung angefochten, aber vom Verfassungsgerichtshof bestätigt wurde: Es wurde die Metropolitanstadt Sassari gegründet, das Gebiet der Metropolitanstadt Cagliari geändert, die Provinzen Nordostsardinien, Ogliastra, Sulcis Iglesiente und Medio Campidano gegründet, das Gebiet der Provinz Nuoro geändert und schließlich die Provinzen Sassari und Südsardinien abgeschafft. Die Provinz Oristano wurde nicht verändert.

Auf Sizilien beschloss man 2014, die neun Provinzen durch sog. freie Gemeindekonsortien (liberi consorzi comunali) zu ersetzen. Die Organe dieser neuen Konsortien werden wie im Fall der Provinzen der Regionen mit Normalstatut indirekt gewählt. Im Grunde bestehen auch die Provinzen Siziliens, wenn auch mit einer neuen inneren Ordnung, fort. Im Jahr 2015 wurden drei der neun sizilianischen Provinzen in Metropolitanstädte umgewandelt, so dass auf Sizilien formell nur mehr sechs Provinzen als sog. freie Gemeindekonsortien fortbestehen.

In Friaul-Julisch Venetien wurde das Statut der Region durch ein Verfassungsgesetz geändert, um die Abschaffung der Provinzen in die Wege zu leiten. Am 24. November 2016 beschloss der Regionalrat die Abschaffung der Provinzen. Das Regionalgebiet von Friaul-Julisch Venetien wurde danach in 18 Gemeindeverbände gegliedert, genannt Unioni Territoriali Intercomunali (kurz UTI). Organe der Gemeindeverbände waren die aus den Bürgermeistern bestehende Versammlung (Assemblea), der Präsident (Presidente) und der Rechnungsprüfer (organo di revisione). Die Gemeinden der Region Friaul-Julisch Venetien sollten bestimmte Funktionen im Rahmen von Gemeindeverbänden verwalten: soziale Dienstleistungen; örtliche Polizei einschließlich Verwaltungspolizei; gewerbliche Tätigkeiten; Kataster; Raumplanung und Raumordnung auf überkommunaler Ebene; Planung des Zivilschutzes; Statistik; Ausarbeitung von EU-finanzierten Projekten; Steuerverwaltung. Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 wurden die UTI wieder abgeschafft und auf dem Gebiet der früheren Provinzen Görz, Pordenone, Triest und Udine entsprechende Körperschaften regionaler Dezentralisierung eingerichtet (enti di decentramento regionale, kurz EDR). Organe der EDR sind der Generaldirektor (direttore generale) und der Rechnungsprüfer (revisore unico dei conti). Derzeit (Dezember 2020) bestehen die früheren Provinzen als Sprengel dezentraler staatlicher (z. B. Präfektur – Bezirksamt der Regierung) sowie regionaler Verwaltungen bzw. als statistische Einheiten fort.

In der kleinen Region Aostatal übernimmt die Region die Aufgaben einer Provinz. Eine „Provinz Aosta“ existiert nur als statistischer oder verwaltungstechnischer Begriff. Das Regionalgebiet umfasst acht Gemeindeverbände, genannt Unionen Aostataler Gemeinden (französisch Unités des Communes Valdôtaines).

In Trentino-Südtirol wurden fast alle Aufgaben der autonomen Region an ihre beiden autonomen Provinzen abgegeben. Als autonome Provinzen bleiben Südtirol und das Trentino von den oben genannten Reformen in den anderen Provinzen unberührt. Nach den Maßgaben der jeweiligen Landesgesetzgebung wird das Gebiet Südtirols in sieben Bezirksgemeinschaften, das des Trentino in 15 Talgemeinschaften unterteilt.

Liste

Die folgende Liste gibt die Provinzen Italiens wieder, einschließlich Metropolitanstädten, Autonomen Provinzen, freier Gemeindekonsortien Siziliens, der Region Aostatal, die für statistische Zwecke als Provinz geführt wird, sowie der ehemaligen Provinzen von Friaul-Julisch Venetien, die als Verwaltungssprengel und statistische Gebiete fortbestehen. Als Provinzen mit Normalstatut werden die nach allgemeiner Rechtslage eingerichteten Provinzen bezeichnet (ohne die für bestimmte autonome Regionen geltenden Sonderregelungen). Die letzte Gebietsreform auf Sardinien ist noch nicht berücksichtigt.

Die erste Spalte nennt die jeweiligen zweibuchstabigen Kürzel, die zum Beispiel in den Kfz-Kennzeichen verwendet werden.

Kürzel Name Status Region Einwohner Fläche
(km²)
Einw./ km² Gemeinden
AG Agrigent Freies Gemeindekonsortium Sizilien 415.887 3.042 137 43
AL Alessandria Provinz mit Normalstatut Piemont 440.481 3.559 123 190
AN Ancona Provinz mit Normalstatut Marken 461.687 1.940 238 47
AO Aosta (Aostatal) Autonome Region Aostatal 128.376 3.263 39 74
AR Arezzo Provinz mit Normalstatut Toskana 334.926 3.235 104 36
AP Ascoli Piceno Provinz mit Normalstatut Marken 202.365 1.228 165 33
AT Asti Provinz mit Normalstatut Piemont 221.871 1.515 146 118
AV Avellino Provinz mit Normalstatut Kampanien 401.451 2.792 144 118
BA Bari Metropolitanstadt Apulien 1.226.784 3.825 321 41
BT Barletta-Andria-Trani Provinz mit Normalstatut Apulien 380.616 1.538 247 10
BL Belluno Provinz mit Normalstatut Venetien 213.242 3.676 58 69
BN Benevento Provinz mit Normalstatut Kampanien 265.055 2.071 128 78
BG Bergamo Provinz mit Normalstatut Lombardei 1.101.458 2.723 404 244
BI Biella Provinz mit Normalstatut Piemont 185.701 914 203 82
BO Bologna Metropolitanstadt Emilia-Romagna 995.693 3.702 268 60
BZ Bozen – Südtirol Autonome Provinz Trentino-Südtirol 508.863 7.400 68 116
BS Brescia Provinz mit Normalstatut Lombardei 1.259.626 4.783 263 206
BR Brindisi Provinz mit Normalstatut Apulien 381.273 1.839 207 20
CA Cagliari Metropolitanstadt Sardinien 421.688 1.248 338 17
CL Caltanissetta Freies Gemeindekonsortium Sizilien 251.715 2.124 118 22
CB Campobasso Provinz mit Normalstatut Molise 211.586 2.910 73 84
CE Caserta Provinz mit Normalstatut Kampanien 905.045 2.640 343 104
CT Catania Metropolitanstadt Sizilien 1.077.515 3.553 303 58
CZ Catanzaro Provinz mit Normalstatut Kalabrien 343.673 2.392 144 80
CH Chieti Provinz mit Normalstatut Abruzzen 373.717 2.588 144 104
CO Como Provinz mit Normalstatut Lombardei 596.376 1.288 463 160
CS Cosenza Provinz mit Normalstatut Kalabrien 674.543 6.650 101 150
CR Cremona Provinz mit Normalstatut Lombardei 363.918 1.771 205 115
KR Crotone Provinz mit Normalstatut Kalabrien 163.553 1.716 95 27
CN Cuneo Provinz mit Normalstatut Piemont 592.782 6.902 85 250
EN Enna Freies Gemeindekonsortium Sizilien 156.730 2.561 61 20
FM Fermo Provinz mit Normalstatut Marken 168.294 860 196 40
FE Ferrara Provinz mit Normalstatut Emilia-Romagna 359.934 2.630 136 26
FI Florenz Metropolitanstadt Toskana 987.260 3.514 281 41
FG Foggia Provinz mit Normalstatut Apulien 599.028 7.175 83 61
FC Forlì-Cesena Provinz mit Normalstatut Emilia-Romagna 396.158 2.376 166 30
FR Frosinone Provinz mit Normalstatut Latium 470.689 3.244 145 91
GE Genua Metropolitanstadt Ligurien 883.419 1.839 480 67
GO Gorizia (Görz) ehemalige Provinz Friaul-Julisch Venetien 142.279 466 305 25
GR Grosseto Provinz mit Normalstatut Toskana 217.009 4.504 48 28
IM Imperia Provinz mit Normalstatut Ligurien 222.807 1.156 192 67
IS Isernia Provinz mit Normalstatut Molise 80.564 1.528 53 52
SP La Spezia Provinz mit Normalstatut Ligurien 223.357 881 253 32
AQ L’Aquila Provinz mit Normalstatut Abruzzen 288.956 5.035 57 108
LT Latina Provinz mit Normalstatut Latium 567.439 2.251 252 33
LE Lecce Provinz mit Normalstatut Apulien 775.348 2.759 281 97
LC Lecco Provinz mit Normalstatut Lombardei 340.470 816 417 90
LI Livorno Provinz mit Normalstatut Toskana 327.262 1.211 270 19
LO Lodi Provinz mit Normalstatut Lombardei 228.102 782 291 61
LU Lucca Provinz mit Normalstatut Toskana 382.464 1.773 216 33
MC Macerata Provinz mit Normalstatut Marken 304.986 2.774 110 55
MI Mailand Metropolitanstadt Lombardei 3.170.597 1.575 2.013 134
MN Mantua Provinz mit Normalstatut Lombardei 416.230 2.339 177 70
MS Massa-Carrara Provinz mit Normalstatut Toskana 188.483 1.156 163 17
MT Matera Provinz mit Normalstatut Basilikata 191.552 3.447 56 31
ME Messina Metropolitanstadt Sizilien 603.229 3.247 186 108
MO Modena Provinz mit Normalstatut Emilia-Romagna 702.487 2.689 261 47
MB Monza und Brianza Provinz mit Normalstatut Lombardei 852.539 405 2.105 55
NA Neapel Metropolitanstadt Kampanien 2.988.376 1.171 2552 92
NO Novara Provinz mit Normalstatut Piemont 372.109 1.339 277 88
NU Nuoro Provinz mit Normalstatut Sardinien 200.376 5.638 36 74
OR Oristano Provinz mit Normalstatut Sardinien 151.655 2.990 51 87
PD Padua Provinz mit Normalstatut Venetien 936.307 2.143 436 104
PA Palermo Metropolitanstadt Sizilien 1.208.991 4.992 242 82
PR Parma Provinz mit Normalstatut Emilia-Romagna 443.136 3.450 128 47
PV Pavia Provinz mit Normalstatut Lombardei 549.354 2.965 185 190
PG Perugia Provinz mit Normalstatut Umbrien 640.482 6.334 101 59
PU Pesaro und Urbino Provinz mit Normalstatut Marken 349.818 2.564 136 53
PE Pescara Provinz mit Normalstatut Abruzzen 313.631 1.225 256 46
PC Piacenza Provinz mit Normalstatut Emilia-Romagna 290.215 2.590 112 48
PI Pisa Provinz mit Normalstatut Toskana 417.041 2.444 171 37
PT Pistoia Provinz mit Normalstatut Toskana 289.414 965 300 20
PN Pordenone ehemalige Provinz Friaul-Julisch Venetien 315.631 2.130 148 51
PZ Potenza Provinz mit Normalstatut Basilikata 349.616 6.549 53 100
PO Prato Provinz mit Normalstatut Toskana 258.123 365 707 7
RG Ragusa Freies Gemeindekonsortium Sizilien 316.142 1.614 196 12
RA Ravenna Provinz mit Normalstatut Emilia-Romagna 393.333 1.858 211 18
RC Reggio Calabria Metropolitanstadt Kalabrien 522.127 3.184 164 97
RE Reggio Emilia Provinz mit Normalstatut Emilia-Romagna 531.433 2.292 231 45
RI Rieti Provinz mit Normalstatut Latium 151.143 2.749 55 73
RN Rimini Provinz mit Normalstatut Emilia-Romagna 330.112 863 382 27
RM Rom Metropolitanstadt Latium 4.216.874 5.352 788 121
RO Rovigo Provinz mit Normalstatut Venetien 248.195 1.790 138 50
SA Salerno Provinz mit Normalstatut Kampanien 1.064.493 4.918 216 158
SS Sassari Provinz mit Normalstatut Sardinien 476.516 7.678 62 92
SV Savona Provinz mit Normalstatut Ligurien 287.566 1.545 186 69
SI Siena Provinz mit Normalstatut Toskana 261.209 3.821 68 35
SR Syrakus Freies Gemeindekonsortium Sizilien 385.900 2.108 183 21
SO Sondrio Provinz mit Normalstatut Lombardei 183.158 3.210 57 78
SU Sud Sardegna Provinz mit Normalstatut Sardinien 337.178 6.530 52 107
TA Tarent Provinz mit Normalstatut Apulien 559.892 2.436 230 29
TE Teramo Provinz mit Normalstatut Abruzzen 299.646 1.948 154 47
TR Terni Provinz mit Normalstatut Umbrien 218.330 2.122 103 33
TP Trapani Freies Gemeindekonsortium Sizilien 417.220 2.460 170 24
TV Treviso Provinz mit Normalstatut Venetien 889.835 2.477 359 95
TN Trient Autonome Provinz Trentino-Südtirol 530.671 6.203 85 217
TS Triest ehemalige Provinz Friaul-Julisch Venetien 236.540 212 1.115 6
TO Turin Metropolitanstadt Piemont 2.306.881 6.829 337 315
UD Udine ehemalige Provinz Friaul-Julisch Venetien 541.173 4.904 110 136
VA Varese Provinz mit Normalstatut Lombardei 885.283 1.199 738 141
VE Venedig Metropolitanstadt Venetien 864.189 2.461 351 44
VB Verbano-Cusio-Ossola Provinz mit Normalstatut Piemont 163.123 2.256 72 77
VC Vercelli Provinz mit Normalstatut Piemont 179.484 2.088 85 86
VR Verona Provinz mit Normalstatut Venetien 922.210 3.120 295 98
VV Vibo Valentia Provinz mit Normalstatut Kalabrien 151.558 1.139 133 50
VI Vicenza Provinz mit Normalstatut Venetien 871.965 2.723 320 121
VT Viterbo Provinz mit Normalstatut Latium 308.737 3.614 85 60
Gesamt 60.566.484 301.377 201 8.061

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Legge 7 aprile 2014, n. 56 – Disposizioni sulle citta' metropolitane, sulle province, sulle unioni e fusioni di comuni.= Gesetz Nr. 56 vom 7. April 2014 – Bestimmungen über Metropolitanstädte, Provinzen, Gemeindeverbände und Zusammenschlüsse von Gemeinden, In: normattiva.it (italienisch), abgerufen am 28. Mai 2014
  2. Regionalgesetz (Sizilien) Nr. 15 vom 4. August 2015, dazu auch Richtlinien der Autonomen Region Sizilien über Wahlvorgänge https://www.provincia.caltanissetta.it/010/elezioni_2019/linee_guida_per_lo_svolgimento_del_procedimento_elettorale.pdf
  3. Gesetz Nr. 56 vom 7. April 2014, Art. 1 Abs. 85
  4. Gesetz Nr. 56 vom 7. April 2014, Art. 1 Abs. 86
  5. Art. 114, COSTITUZIONE DELLA REPUBBLICA ITALIANA / VERFASSUNG DER ITALIENISCHEN REPUBLIK Archivierte Kopie (Memento vom 3. Februar 2013 im Internet Archive)
  6. Zu Geschichte, Aufbau und Perspektiven der „Città Metropolitane“ siehe: Carlo Deodato, Staatsrat, Le città metropolitane: storia, ordinamento, prospettive: Archivlink (Memento vom 27. Februar 2014 im Internet Archive) (italienisch).
  7. vgl. Gesetzesbegründung http://www.governo.it/GovernoInforma/documenti/sintesi_legge_Senato.pdf
  8. Ecco le novità della riforma Delrio In: La Stampa 3. April 2014, abgerufen am 27. Mai 2014
  9. Regionalgesetz (Sizilien) Nr. 15 vom 4. August 2015: Archivlink (Memento vom 8. Oktober 2015 im Internet Archive)
  10. Von 1818 bis 1859 trugen in Sardinien-Piemont die vier genannten Verwaltungsebenen die Bezeichnungen divisione, provincia, mandamento und comune. 1859 wurde Bezeichnung divisione durch provincia ersetzt, die nächste Ebene nannte sich statt provincia nunmehr circondario (mandamento und comune unverändert). Während der napoleonischen Zeit galt bis 1814 auf dem Festland das genannte französische System, auf Sardinien richteten die Savoyer 15 Präfekturen ein. Gaetano Palombelli: L’evoluzione delle circoscrizioni provinciali dall’Unità d’Italia ad oggi. (Memento vom 22. April 2018 im Internet Archive) provincia.torino.gov.it (italienisch), eingesehen am 28. Mai 2014
  11. Die Bezeichnungen circondario und mandamento blieben danach als Bezeichnungen der fortbestehenden Gerichtsbezirke der „Landgerichte“ (tribunale circondariale) und der „Amtsgerichte“ (pretura mandamentale) erhalten. Im Zug von Rationalisierungen schuf man 1989 die pretura circondariale, die dann 1999 zugunsten der Friedensrichter und der Landgerichte ganz abgeschafft wurde. Details auf treccani.it (Stand 1938)
  12. deputazione provinciale auf treccani.it
  13. Der Premier nimmt sich die mittlere Verwaltungsebene vor. 35 Provinzen sollen aufgelöst werden. Die Reform tritt 2014 in Kraft. In: Die Presse, 31. Oktober 2012, abgerufen am 21. September 2013
  14. Tobias Beyer, Italien wird sein ruinöses Provinzregime nicht los In: Die Welt 23. Juli 2013, abgerufen am 21. September 2013
  15. Ecco le novità della riforma Delrio In: La Stampa 3. April 2014 (italienisch), abgerufen am 27. Mai 2014
  16. Riforma Province, sì definitivo della Camera al ddl. Brunetta: “È un golpe”, Il Fatto Quotidiano, 3. April 2014
  17. Nella riforma Delrio 26mila politici locali in più. Ma senza costi aggiuntivi, Il Sole 24 Ore, 22. Dezember 2013
  18. Gesetzestext zur Auflösung der Provinzen (Memento vom 20. Oktober 2012 im Internet Archive) Regionalrat Sardinien, 25. Mai 2012 (italienisch) Abgerufen am 4. Juli 2012
  19. Province sì o no? Intanto la Sardegna sprofonda In: avantionline.it 23. Dezember 2013 (italienisch), abgerufen am 28. Mai 2014
  20. Regionalgesetz (Sardinien) Nr. 2 vom 4. Februar 2016, Art. 17 Archivierte Kopie (Memento vom 8. Februar 2017 im Internet Archive)
  21. Regionalgesetz (Sardinien) Nr. 7 vom 12. Aprile 2021
  22. Italienische Abgeordnetenkammer, Die Reform der Provinzen und Metropolitanstädte in Sardinien, 15. April 2021 https://temi.camera.it/leg18/post/la-riforma-delle-province-e-citt-metropolitane-in-sardegna-1.html
  23. Il Sole 24 Ore, Sardinien, der Verfassungsgerichtshof rettet die Reform der Provinzen. Alles wie gehabt. In Sardinien kehren die sechs Provinzen und zwei Metropolitanstädte zurück, 12. März 2022 https://www.ilsole24ore.com/art/sardegna-consulta-salva-riforma-province-AEkGfhJB
  24. Sicilia, Assemblea “abolisce” le Province. Ma la Casta le trasforma in 9 Consorzi. In: Il Fatto Quotidiano 12. März 2014 (italienisch), abgerufen am 28. Mai 2014
  25. Regionalgesetz (Sizilien) Nr. 15 vom 4. August 2015: Archivlink (Memento vom 8. Oktober 2015 im Internet Archive)
  26. Sonderstatut für Friaul-Julisch Venetien (Memento vom 24. Dezember 2016 im Internet Archive) vom 31. Januar 1963, zuletzt geändert durch das Verfassungsgesetz vom 28. Juli 2016, Nr. 1
  27. Regionalausschuss von Friaul-Julisch Venetien, Pressemitteilung vom 24. November 2016 ABOLIZIONE PROVINCE: PANONTIN, SÌ A DDL CHIUDE PROCESSO RIFORMATORE=Abschaffung der Provinzen: Panontin, mit dem Ja zur Gesetzesvorlage ist der Prozess abgeschlossen
  28. Region Friaul-Julisch Venetien UNIONI TERRITORIALI INTERCOMUNALI(UTI) (Memento vom 24. Dezember 2016 im Internet Archive)
  29. Regionalgesetz Friaul-Julisch Venetien Nr. 26 vom 12. Dezember 2014, Legge regionale 12 dicembre 2014, n. 26, Art. 12 Abs. 1
  30. Regionalgesetz Friaul-Julisch Venetien Nr. 26 vom 12. Dezember 2014, Art 26
  31. Regionalgesetz (Friaul-Julisch Venetien) vom 29. November 2019, Nr. 21, Art. 30
  32. Regionalgesetz (Friaul-Julisch Venetien) vom 29. November 2019, Nr. 21, Art. 31
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