Das Justizamt Nauheim (bis 1847: Justizamt Dorheim) war von 1821 bis 1866 ein erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, in der Provinz Hanau des Kurfürstentums Hessen.

Justizamt Dorheim

1821 erfolgte auch in Kurhessen auf der unteren Ebene die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Die bisher von den Ämtern wahrgenommenen Aufgaben wurden auf Kreisräte (zuständig für die Verwaltung) und Justizämter (alternativ: Landgerichte, im Umfeld der größeren Städte) übertragen. Die Justizämter und Landgerichte waren – trotz der heute merkwürdig anmutenden Bezeichnung „Justizamt“ – erstinstanzliche Gerichte. Die Aufgaben der Rechtsprechung des aufgelösten Amts Dorheim nahm nun das Justizamt Dorheim wahr, die Aufgaben der Verwaltung der Kreis Hanau. Benannt war das Justizamt Dorheim nach dem Ort seines Amtssitzes, Dorheim, heute ein Stadtteil von Friedberg.

Das Justizamt Dorheim war im Instanzenzug dem Obergericht für die Provinz Hanau in Hanau nachgeordnet.

Justizamt Nauheim

1847 wurde der Sitz des Justizamtes von Dorheim nach (Bad) Nauheim verlegt. Dafür wurde in Nauheim ein neues Amtsgebäude errichtet und das Gericht in Justizamt Nauheim umbenannt.

Bezirk

GemeindeHerkunftZugangAbgangVerbleib
Dorheim Amt Dorheim 1821 1866 Landgericht Nauheim
Nauheim Amt Dorheim 1821 1866 Landgericht Nauheim
Rödgen Amt Dorheim 1821 1866 Landgericht Nauheim
Schwalheim Amt Dorheim 1821 1866 Landgericht Nauheim

Ende

Nach dem Krieg und dem Friedensvertrag vom 3. September 1866 zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen erhielt das Großherzogtum das Gebiet des bis dahin kurhessischen Gerichtsbezirks Nauheim. Nach einer kurzen Interimsphase, in der das Landgericht Friedberg die bisherig vom Justizamt Nauheim ausgeübten Funktionen wahrnahm, wurde zum 20. Januar 1867 die Justizstruktur des neu erworbenen Gebiets der des Großherzogtums angepasst. Die erstinstanzliche Rechtsprechung erfolgte dort durch Landgerichte. Aus dem „Justizamt Nauheim“ wurde nun das Großherzogliche Landgericht Nauheim, sein Gerichtsbezirk zugleich um einige umliegende Ortschaften erweitert

Gerichtsgebäude

1847 wurde anlässlich der Verlegung des Justizamtes von Dorheim nach (Bad) Nauheim ein neues Gerichtsgebäude errichtet. Es entstand auf dem Areal der ehemaligen Burg von Nauheim. Der dreigeschossige Massivbau hat ein Satteldach. Das Haus steht mit sieben Fensterachsen traufseitig zur Straße. Es ist nur spärlich durch einen Sockel, ein umlaufendes Brüstungsgesims im ersten Obergeschoss und das Traufgesims gegliedert. Das Gebäude nutzten auch die Nachfolgeeinrichtungen, das Landgericht Nauheim und das Amtsgericht (Bad) Nauheim. Es ist erhalten und heute ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen aufgrund des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffend vom 29. Juni 1821. In: Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Ausschreiben und anderen allgemeinen Verfügungen für Kurhessen Nr. 12 vom Juni, S. 29–62.
  2. Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Ehemaliges Amtsgericht In: DenkXweb, Online-Ausgabe von Kulturdenkmäler in Hessen
  3. Friedensvertrag vom 3. September 1866: Text.
  4. Art. 15 Friedensvertrag vom 3. September 1866
  5. Ziff. III und Nr. 3 Bekanntmachung betreffend die Gerichtsbarkeit in den durch den Friedensvertrag mit der Krone Preußen vom 3. September v. J. erworbenen Gebietstheilen vom 18. Dezember 1866. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 2 vom 9. Januar 1867, S. 9f.
  6. Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Ehemaliges Amtsgericht In: DenkXweb, Online-Ausgabe von Kulturdenkmäler in Hessen
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