Das Amtsgericht Vieselbach (bis 1879 Justizamt Vieselbach) war ein von 1850 bis 1949 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz im heute zur Stadt Erfurt gehörenden Vieselbach.
Geschichte
In der Folge der Revolution von 1848 wurde der Staatsaufbau im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach neu geordnet. So wurden 1850 die noch teilweise aus dem Mittelalter stammenden Ämter abgeschafft und durch Bezirksdirektionen, Justizämter und Rechnungsämter ersetzt, ebenso wurden die letzten noch bestehenden Patrimonialgerichte aufgehoben. Die Aufgabe der Rechtsprechung für das Gebiet der damaligen Gemeinden Azmannsdorf, Bechstedtstraß, Großmölsen, Hochstedt, Hopfgarten, Isseroda, Kerspleben, Kleinmölsen, Linderbach, Mönchenholzhausen, Niederzimmern, Ollendorf, Ottstedt am Berge, Schwerborn, Sohnstedt, Töttleben, Udestedt, Utzberg, Vieselbach und Wallichen, die größtenteils zum Amt Vieselbach gehört hatten, übertrug man hierbei dem eben dafür geschaffenen Justizamt Vieselbach.
Durch die Auflösung des Justizamtes Berka am 30. Juni 1878 erweiterte sich der Bezirk des Justizamts Vieselbach um die Gemeindebezirke Eichelborn, Hayn, Klettbach, Meckfeld, Obernissa, Rohda und Schellroda.
Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Justizamt in das Amtsgericht Vieselbach umgewandelt und gleichzeitig dem neu errichteten Landgericht Weimar zugeordnet. Der Vieselbacher Gerichtsbezirk selbst änderte sich dabei nicht.
Nachdem 1920 Sachsen-Weimar-Eisenach in Thüringen aufgegangen war, kam es am 1. Oktober 1923 zu einer landesweiten Umbildung der bisherigen Gerichtsbezirke. So musste das Amtsgericht Vieselbach die Orte Schwerborn und Udestedt an das Amtsgericht Großrudestedt abgeben.
Durch Aufhebung des Landgerichts Weimar am 1. September 1949 war das Landgericht Erfurt noch einen Monat die nächsthöhere Instanz. Am 1. Oktober 1949 wurde das Amtsgericht Vieselbach aufgehoben und aus seinem Bezirk die Gemeinden Bechstedtstraß, Eichelborn, Hopfgarten, Isseroda, Meckfeld, Niederzimmern, Ollendorf, Ottstedt am Berge und Utzberg dem Amtsgericht Weimar, die übrigen Ortschaften dagegen dem Amtsgericht Erfurt zugeteilt.
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März 1850 (Reg.Bl. S. 103 ff. )
- ↑ Gesetz, die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit betreffend vom 9. März 1850 (Reg.Bl. S. 152 ff. )
- ↑ Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 (Reg.Bl. S. 557 )
- ↑ Ministerial-Bekanntmachung, die Aufhebung des Großherzoglichen Justizamts in Berka a./I. betreffend vom 8. Mai 1878 (Reg.Bl. S. 83)
- ↑ Gesetz, betreffend die nach Maßgabe des Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetzes vom 27. Januar 1877 im Großherzogthume zu errichtenden ordentlichen Landesgerichte vom 8. März 1879 (Reg.Bl. S. 65 ff.)
- ↑ Ministerial-Bekanntmachung, die Abgrenzung der geographischen Bezirke der vom 1. Oktober 1879 ab im Großherzogthum bestehenden Amtsgerichte betreffend vom 24. April 1879 (Reg.Bl. S. 251 ff.)
- ↑ Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449)
- ↑ Gesetz betreffend die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32)
- ↑ 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz betr. die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32) vom 1. August 1949 (Ges.-S. S. 41)
- ↑ Ausführungsverordnung über die Sitze und Bezirke der Amtsgerichte im Lande Thüringen vom 16. September 1949 (Ges.-S. S. 55)