Das Amtsgericht Ilmenau (bis 1879 Justizamt Ilmenau) war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Ilmenau.
Geschichte
Im Zuge der 1850 im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach erfolgten Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung und der zeitgleichen Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit wurde ein Justizamt zu Ilmenau geschaffen, dessen Bezirk das aufgelöste Amt Ilmenau umfasste, also die damaligen Gemeinden Grenzhammer, Heyda, Ilmenau, Kammerberg, Martinroda, Neusitz, Oberpörlitz, Roda, Schmerfeld, Stützerbach, Unterpörlitz und Wipfra.
Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Justizamt in das Amtsgericht Ilmenau umgewandelt und gleichzeitig dem neu errichteten Landgericht Eisenach zugeordnet. Dabei wurde Ilmenauer Gerichtsbezirk wie folgt festgelegt: Bösleben, Heyda, Ilmenau, Kammerberg, Martinroda, Neusitz, Oberpörlitz, Roda, Schmerfeld, Stützerbach, Unterpörlitz und Wipfra.
Nachdem 1920 Sachsen-Weimar-Eisenach in Thüringen aufgegangen war, kam es am 1. Oktober 1923 zu einer landesweiten Neuordnung der bisherigen Amtsgerichtssprengel. Der Gerichtssprengel umfasste nun: Bücheloh, Elgersburg, Gera, Gräfinau, Heyda, Ilmenau, Manebach und Kammerberg, Martinroda, Neuroda, Neusitz, Oberpörlitz, Roda, Schmerfeld, Stützerbach, Unterpörlitz, Wipfra und Wümbach.
Am 1. Oktober 1949 wurde der Bezirk des Amtsgerichts Ilmenau um den Bezirk des Amtsgericht Gehren erweitert und das Gericht dem Landgericht Erfurt nachgeordnet. Zum 1. Januar 1952 wurden die Amtsgerichte in der DDR aufgehoben und durch Kreisgerichte ersetzt. Nachdem das Amtsgericht Ilmenau Anfang der 1990er-Jahre neu errichtet wurde, wurde es zum 1. April 2006 erneut aufgehoben. Es besteht seitdem eine Zweigstelle Ilmenau des Amtsgerichts Arnstadt.
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsgebäude im Stil des Historismus aus dem Jahr 1898 mit Adresse Ackermannstraße 1 ist heute Teil des Behördenzentrums Ilmenau und wird von der Polizei genutzt. Es steht unter Denkmalschutz.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März 1850 (Reg.Bl. S. 103 ff. )
- ↑ Gesetz, die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit betreffend vom 9. März 1850 (Reg.Bl. S. 152 ff. )
- ↑ Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 (Reg.Bl. S. 563 )
- ↑ Gesetz, betreffend die nach Maßgabe des Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetzes vom 27. Januar 1877 im Großherzogthume zu errichtenden ordentlichen Landesgerichte vom 8. März 1879 (Reg.Bl. S. 65 ff.)
- ↑ Ministerial-Bekanntmachung, die Abgrenzung der geographischen Bezirke der vom 1. Oktober 1879 ab im Großherzogthum bestehenden Amtsgerichte betreffend vom 24. April 1879 (Reg.Bl. S. 251 ff.)
- ↑ Plan für die Organisation der Landesgerichte im Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach auf dem Grunde des Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetzes vom 27. Januar 1877. In: Landtags-Verhandlungen vom Jahre 1877. Erste Abtheilung. Schriftenwechsel zwischen der Großherzoglichen Staatsregierung und dem ein und zwanzigsten ordentlichen Landtage. Weimar 1878, S. 751–753 (online).
- ↑ Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449)
- ↑ Ausführungsverordnung über die Sitze und Bezirke der Amtsgerichte im Lande Thüringen vom 16. September 1949 (Ges.-S. S. 55)
- ↑ Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 6. November 1951 (GBl. S. 1005)
- ↑ Änderung des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 456)