Ein Kanalgrundrohr (kurz KG oder KG-Rohr) ist eine Rohrart, die hauptsächlich für die Abwasserentsorgung im Erdreich von einem Gebäude bis zur öffentlichen Kanalisation verwendet wird. Die meist hellbraunen Rohre aus Kunststoff werden in unterschiedlichen Nennweiten hergestellt.

Verwendung

Handelsübliche Kanalgrundrohre (KG-Rohre) sind an ihrer orange-braunen Farbe zu erkennen und dadurch klar vom grauen Hochtemperaturrohr (HT-Rohr) zu unterscheiden. Sie bestehen häufig aus Hart-Polyvinylchlorid (PVC-U) und sind ausschließlich dafür vorgesehen, Abwässer unterirdisch zum Abwasserkanal zu leiten. Kanalgrundrohr gilt dabei als allgemeine Bezeichnung für ein druckloses Abwassersystem, welches zumeist mit Steckmuffen (und Dichtelement) verbunden wird.

KG-Rohre dürfen nicht für Hausinnenleitungen verwendet werden, weil sie nicht temperaturbeständig sind. Hier kommen Hochtemperaturrohre (HT) oder SML-Rohre zum Einsatz. Temperaturbeständig bedeutet hier, dass sich die Leitungen nicht verformen und bei einer zu hohen Abwassertemperatur nicht ausgasen. KG-Rohre würden bei einer Abwassertemperatur von etwa 65 °C ausgasen; außerdem würden bei einem Brand im Haus toxische Gase entstehen. Die Rohre werden in Nenndurchmessern (DN) von 100 bis 600 mm sowie in Längen von 500 bis 5000 mm hergestellt.

Nennweiten

Im Regelfall geben die Nenndurchmesser bzw. Nennweiten (DN) bei Kanalisationsrohren den Innendurchmesser an (z. B. bei Steinzeug- oder Betonrohren). Dies ist beim KG-Rohr nach DIN EN 1401 jedoch nicht der Fall. Der Außendurchmesser (d1) des Rohres ist genormt und bei allen KG-Rohren gleich. Die Wandstärke (e oder s1) und somit der Innendurchmesser (di) variieren entsprechend der Ringsteifigkeit, des verwendeten Materiales, der Sicherheitsklasse usw.

Anschlüsse
Nenn-
durchmesser
(DN)
Außen-
durchmesser
(d1)
ungefährer Innendurch-
messer bei normal
wandigem KG-Rohr
Quer-
schnitt
(außen)
~ Quer-
schnitt
(innen)
Wandstärke
(circa)
110110 mm104 mm0,95 dm²0,85 dm²3 mm
125125 mm118 mm1,23 dm²1,09 dm²3,5 mm
160160 mm152 mm2,01 dm²1,81 dm²4 mm
200200 mm190 mm3,14 dm²2,84 dm²5 mm
250250 mm237 mm4,91 dm²4,41 dm²6,5 mm
315315 mm299 mm7,79 dm²7,02 dm²8 mm
400400 mm379 mm12,57 dm²11,28 dm²10,5 mm
500500 mm476 mm19,63 dm²17,80 dm²12 mm
600630 mm599 mm31,17 dm²28,18 dm²15,5 mm

Stabilere Rohre haben bei gleichem Außendurchmesser größere Wandstärken und entsprechend verringerte Innendurchmesser, zum Beispiel bei DN 200 statt 4,9 mm 6,8 mm Wandstärke. Für die Kompatibilität relevant ist der Außendurchmesser, an den der in der Nut der Muffe liegende Dichtring angepresst wird.

KG-Rohre sind aufgrund des genormten Außendurchmessers mit einigen anderen Rohrarten wie z. B. HT-Rohren oder PE-HD Rohren (mit TML-, SML- oder KML-Rohren nur bei einigen Nennweiten) kompatibel. Diese haben eine Reihe von Zwischengrößen mit Außendurchmessern von 16, 20, 25, 32, 40, 50, 63, 75, 90, 140, 180, 225, 280, 355, 450, 710, 800, 900, 1000 und 1200 mm.

Materialien

Die einfachste Ausführung des Kanalgrundrohres aus Hart-Polyvinylchlorid (PVC-U) entspricht einer Ringsteifigkeit (SN) von 4. Des Weiteren gibt es Kanalgrundrohre aus Hart-Polyvinylchlorid (PVC-U) mit einer Ringsteifigkeit (SN) von 8. Bei PVC-U-SN8-Rohren wird zwischen kerngeschäumten Rohren und Vollwand-Rohren unterschieden. Bei den kerngeschäumten Rohren wird der Zwischenraum mittels Koextrusion z. B. mit aufgeschäumtem Recyclat verfüllt, während bei Vollwandrohren die komplette Wandung massiv aus dem Grundmaterial besteht. Sowohl SN4- als auch SN8-Rohre sind an ihrer meist orangen Farbe (RAL 8023) erkennbar.

Die höher belastbare Ausführung dieses Kanalrohres stellt das Polypropylen­rohr (PP-Rohr) dar. Dieses erreicht eine Ringsteifigkeit (SN) von 10 und wird entweder in Grün, Orange oder Blau gefertigt. Weitere Ausführungen mit geriffelter Oberfläche oder Kombinationen aus Hart-Polyvinylchlorid (PVC-U) und Polypropylen (PP) werden von der Industrie mit verschiedensten Ringsteifigkeiten angeboten. Weitere Alternativen sind Rohre aus Steinzeug, Beton, Stahlbeton, duktilem Guss, GFK oder selten Stahl.

Verbau

Das Mindestgefälle für die Verbauung von Kanalgrundrohren in Grund- und Sammelleitungen beträgt:

  • innerhalb von Gebäuden nach DIN 1986-100: 0,5 cm/m
  • außerhalb von Gebäuden nach EN 752-4: bei Durchmessern kleiner DN 300 mindestens 1:DN, geringere Gefälle sind zulässig, wenn sich täglich eine zur Selbstreinhaltung erforderliche Fließgeschwindigkeit von mindestens 0,7 m/s einstellt.

Einzelnachweise

  1. Datenblatt (Memento vom 23. Februar 2017 im Internet Archive) von REHAU
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