Fernsehsendung
Titel Kassensturz
Produktionsland Schweiz
Originalsprache Schweizerdeutsch
Genre Konsumentenschutz
Länge ca. 33 Minuten
Ausstrahlungs-
turnus
wöchentlich
Produktion Christian Dütschler

(Redaktionsleiter)

Premiere 4. Jan. 1974
Moderation Derzeitige Moderatoren:

Ehemalige Moderatoren:

Kassensturz ist eine Fernsehsendung, die vom Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) – ausser in den Sommermonaten – wöchentlich auf SRF 1 ausgestrahlt wird und sich mit Themen rund um den Konsumentenschutz befasst. Eine regelmässige Zusammenarbeit besteht mit der Schwestersendung A Bon Entendeur von RTS Un (Radio Télévision Suisse) und mit Espresso, dem Konsumentenmagazin von Radio SRF 1.

Geschichte

Die Sendung wurde am 4. Januar 1974 zum ersten Mal ausgestrahlt; gegründet wurde sie von Roger Schawinski. Sie konnte sich rasch mit Produktvergleichen und Enthüllungen profilieren. Legendär sind beispielsweise der Ende der 1970er Jahre durch die Stiftung für Konsumentenschutz aufgedeckte «Ravioli-Skandal», der Bericht über Mineralwasser ohne Mineralstoffe oder die Enttarnung von überzuckerten Weinen. Das Magazin war dabei nie ein klassisches Wirtschaftsmagazin, im Vordergrund standen immer konkrete Themen des Konsumentenschutzes. Noch heute zählt der Kassensturz zu den erfolgreichsten Schweizer Fernsehsendungen.

Anfang der 1990er Jahre lancierte das Magazin die Konsumentenzeitschrift K-Tipp. Ende der 1990er Jahre zerstritten sich die Produzenten des K-Tipps mit dem Kassensturz. In der Folge arbeitete die Redaktion des Kassensturzes mit der neu gegründeten Konsumentenzeitschrift Saldo zusammen. Im Herbst 2004 wurde die Zusammenarbeit mit Saldo beendet; neu standen den Kassensturz-Redaktoren zwei Seiten im K-Tipp zur Verfügung. Im Juni 2010 wurde auch die Medienpartnerschaft mit dem K-Tipp eingestellt, mit der Begründung, im Internetzeitalter erreiche man heute die meisten Zuschauer auch ohne Printprodukt.

Beim Austausch von Ergebnissen in vergleichenden Warentests gibt es eine Zusammenarbeit mit der Stiftung Warentest in Deutschland.

Rubriken

  • «Test»: die meistverkauften Produkte verschiedener Hersteller werden wissenschaftlich auf verschiedene Kriterien getestet. Die getesteten Produkte erhalten Schweizer Schulnoten von 1 bis 6. Detaillierte Testergebnisse sind nach der Ausstrahlung jeweils auf der Internetseite nachzulesen.
  • «Darf man das?»: Am Anfang der Sendung wird eine Rechtsfrage gestellt wie z. B. «Darf ich den Geschirrspüler unbeaufsichtigt laufen lassen?». Die Zuschauer können via SMS-Voting abstimmen. Im Verlaufe der Sendung wird die Frage von der Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet.
  • «Kassensturz undercover»: Kassensturz-Reporter sind mit versteckter Kamera unterwegs.
  • «Etikettenschwindel»: Zuschauer können die Redaktion auf Produkte hinweisen, bei denen die Verpackung ihr Versprechen nicht halten kann. Ende Jahr wird der Etikettenschwindel des Jahres durch ein Online-Voting gekürt.
  • «Schlusspunkt»: Das letzte Wort haben im Kassensturz Komiker, die satirisch ein Konsumthema behandeln. Zurzeit (2017) präsentiert Claudio Zuccolini die Rubrik, davor war es Simon Enzler.

Moderatoren

Von 1974 bis 1977 moderierte Roger Schawinski. Zwischen 1976 und 1986 wechselte die Leitung der Sendung mehrfach; Moderatoren waren André Francioli (1977–1978), Walter Rüegg (1979–1980), Peter Wettler (1980–1982) und Beat Hurni (1982–1986). Ab 1986 wurde der Kassensturz für zehn Jahre vom Journalisten Hans Räz und Urs P. Gasche geleitet und moderiert, zwischen 1996 und 2005 lagen Leitung und Moderation bei Hansjörg Utz und Ueli Schmezer. Schmezer moderierte bis Ende 2021 weiter. Heute wird die Sendung von Kathrin Winzenried und von Bettina Ramseier moderiert. Winzenried hat auf Ende 2023 gekündigt. Redaktionsleiter ist Christian Dütschler, er folgte auf Ursula Gabathuler. Mit dem Kassensturz wird auch Peter Kner, die Off-Sprecherstimme, verbunden.

Kritik

Der Sendung wird tendenziöse Berichterstattung durch gezieltes Hervorrufen von Empörung beim Publikum sowie durch eine ebenso gezielte Darstellung von Opfer- und Täterrolle vorgeworfen. Die Beiträge folgten hierbei oft dem gleichen Aufbau, in dem die Opfer- und Täterrollen noch zusätzlich akzentuiert würden. Die Selbstverantwortung der Konsumenten gehe hierbei oft unter.

Die jeweils in der Sendung gezeigten Testresultate stehen in der Kritik, lediglich Werbebeiträge für das (kostenpflichtige) Konsumentenmagazin K-Tipp zu sein. Die detaillierten Testergebnisse sind auf der Website des Kassensturzes nicht abrufbar. Bereits im Jahr 2000 kam das Bundesgericht nach einer Beschwerde der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) zum Schluss, dass die SRG die Sendung Kassensturz als Werbeplattform für die Konsumentenzeitschrift Saldo missbraucht und verbotene Schleichwerbung betrieben habe.

2006 unterlag der Kassensturz bzw. die SRG vor Bundesgericht wegen eines im Januar 2005 ausgestrahlten, rund neunminütigen Beitrages über den Wert von MBA-Lehrgängen. Die Hälfte eines darin gezeigten Filmberichts befasste sich nur mit einer bestimmten MBA-Schule, die darin in einem negativen Licht dargestellt wurde. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass der umstrittene Beitrag Programmbestimmungen verletzt habe. Im Hinblick auf die Schwere der Vorwürfe seien die Grenzen eines noch zulässigen, anwaltschaftlich konzipierten Berichts überschritten worden.

Im Herbst 2010 wandten sich die SVP-Politiker Gregor Rutz und Natalie Rickli mit einer Beschwerde an die UBI wegen der am 15. September 2015 im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen ausgestrahlten Kassensturz-Sendung «Parteien im Konsumentencheck: Diese fallen durch», in der die SVP als die «konsumentenfeindlichste Partei» bezeichnet wurde. Bereits der zuvor konsultierte Ombudsmann Achille Casanova hatte die Sendung in ungewöhnlich scharfen Worten wegen der unausgewogenen Berichterstattung und der Verletzung gleich mehrerer Sorgfaltspflichten als «schlicht inakzeptabel» bezeichnet. Die UBI kam in ihrem Entscheid vom 15. Juni 2016 zum Schluss, die Redaktion habe den bei Wahlsendungen wichtigen journalistischen Sorgfaltspflichten wie der Unparteilichkeit und dem Fairnessprinzip in ungenügender Weise Rechnung getragen. Die einseitige Berichterstattung sei implizit einer negativen Wahlempfehlung gegenüber der SVP gleichgekommen und habe damit eine unzulässige Wahlbeeinflussung des Publikums dargestellt und das Vielfaltsgebot von Art. 4 Abs. 4 RTVG (Bundesgesetz über Radio und Fernsehen) verletzt. Sie hiess die Beschwerde gut.

In einem andern Fall bekam der Kassensturz dagegen nachträglich recht: Im März 2003 führte er in der Sendung «Versicherungs-Berater unter der Lupe» mit einer versteckten Kamera Interviews mit Versicherungsvertretern, um auf mangelhafte Beratungen im Versicherungsgeschäft hinzuweisen. Im Oktober 2008 entschied das Bundesgericht, das fragliche Vorgehen lasse sich nicht mit der Wahrung berechtigter Interessen oder mit den journalistischen Berufspflichten rechtfertigen. Der damalige Chefredaktor des Schweizer Fernsehens, Ueli Haldimann, der damalige verantwortliche Redaktionsleiter Hansjörg Utz sowie eine Redaktorin und eine Journalistin wurden wegen des Abhörens und des Aufnehmens fremder Gespräche zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, an den sich die SRG nach dem Schweizer Schuldspruch wandte, kam 2015 mit 6:1 Stimmen zu einem anderen Schluss: Das Urteil verletze die Meinungsfreiheit, für die es bei Fragen von allgemeinem Interesse kaum Einschränkungen gebe.

«Grabschaffäre»

Am 6. Februar 2006 und am 19. Dezember 2006 strahlte Kassensturz zwei Beiträge über Schönheitschirurgen aus. In einem Beitrag wurde gezeigt, wie ein prominenter Schönheitschirurg die nackten Brüste einer 19-Jährigen berührt hatte, was die Boulevardpresse als «Grabschen» bezeichnete. SF-Chefredaktor Ueli Haldimann hatte vor der Ausstrahlung für die umstrittenen Filmbeiträge sein ausdrückliches Einverständnis zum Senden gegeben.

Im September 2007 hiess die UBI eine Beschwerde gegen die Sendung gut. Sie kam zum Schluss, dass die versteckt gefilmten Aufnahmen nicht hätten ausgestrahlt werden dürfen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft reichte darauf eine Klage gegen vier SF-Mitarbeiter – darunter Chefredaktor Ueli Haldimann – ein. Das Obergericht Zürich verurteilte die SF-Mitarbeiter wegen mehrfachen Abhörens und Aufnehmens von fremden Gesprächen zu bedingten Geldstrafen, was vom Bundesgericht bestätigt wurde. Die SRG appellierte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; dessen Urteil steht noch (2017) aus. Der Fall löste eine Diskussion darüber aus, unter welchen Umständen der Einsatz einer versteckten Kamera journalistisch vertretbar sei. Im Februar 2015 wurde die Praxis des umstrittenen Schönheitschirurgen geschlossen.

Einzelnachweise

  1. 1 2 Wer übernimmt die Nachfolge von Ueli Schmezer beim «Kassensturz»? In: SRF.ch, 9. Dezember 2021.
  2. 1 2 Neue «Kassensturz»-Moderatorin: Start für Bettina Ramseier. In: srf.ch. 8. März 2022, abgerufen am 9. März 2022.
  3. Wieso der «Kassensturz» so gefürchtet ist – die 10 grössten Erfolge. In: Aargauer Zeitung. 8. Januar 2014.
  4. «Kassensturz» und K-Tipp beenden Medienpartnerschaft (Memento vom 7. April 2014 im Internet Archive). In: Website von SF 1. 15. Juni 2010 (Medienmitteilung; PDF; 4 kB).
  5. Campingmatten im Test: Zwei Finger dicker Schlafkomfort. In: test.de. 4. Mai 2016, abgerufen am 15. September 2016.
  6. Maria Kressbach: Boxspringbetten im Test: Ein böses Erwachen. In: srf.ch. 9. September 2016, abgerufen am 15. September 2016
  7. 30 Jahre «Kassensturz» - Redaktionsleiter und Moderatoren. In: SRF, 10. Dezember 2003 (PDF).
  8. «Kassensturz»: Kathrin Winzenried gibt Moderation ab. In: srgd.ch. 9. März 2023, abgerufen am 20. März 2023.
  9. «Kassensturz»/«Espresso»: Christian Dütschler neuer Leiter. In: SRF.ch, 22. Juni 2021.
  10. 1 2 Rico Bandle: TV-Kritik: Affe gut, Ospel bös. In: Tages-Anzeiger. 15. Oktober 2008.
  11. Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen vom 10. März 2000. (Memento vom 11. Juni 2007 im Internet Archive) In: Website der Bundeskanzlei.
  12. Markus Felber: Vorwürfe an den «Kassensturz». In: Neue Zürcher Zeitung. 5. April 2006.
  13. Daniel Müller, Philip Kempf: Parteien im Konsumentencheck: Diese fallen durch. In: Website des SRF, 15. September 2015.
  14. SVP gewinnt gegen den «Kassensturz». In: Tages-Anzeiger. 30. Oktober 2015.
  15. Entscheid vom 17. Juni 2016. In: Website der UBI (PDF; 139 kB).
  16. «Kassensturz» betrieb unzulässige Wahlbeeinflussung. In: Neue Zürcher Zeitung. 20. Juni 2016.
  17. Versicherungs-Berater unter der Lupe. In: Website des SRF, 25. März 2003.
  18. «Kassensturz»: Heimliche Aufnahmen unzulässig. In: Tages-Anzeiger. 16. Oktober 2008.
  19. Katharina Fontana: Recherche mit versteckter Kamera war zulässig. In: Neue Zürcher Zeitung. 24. Februar 2015.
  20. Nesa Zimmermann: Versteckte Kamera: Ein kleiner Schritt für den EGMR – ein grosser Schritt für die Pressefreiheit?. In: Humanrights.ch 24. Februar 2015.
  21. Nadine Woodtli: Promi-Schönheitschirurg würde selbst Teenager Brust vergrössern. In: Website des SRF, 6. Februar 2006.
  22. Nadine Woodtli: Unglaublich: Schönheitschirurgen wollen Miss Argovia operieren. In: Website des SRF, 19. Dezember 2006.
  23. 1 2 SF-Verantwortliche wegen «Kassensturz»-Beitrag angeklagt. In: persoenlich.com. 31. Oktober 2007.
  24. «Kassensturz» hätte verdeckt gefilmte Bilder nicht senden dürfen. In: news.ch. 31. August 2007.
  25. Rainer Stadler: Urteil gegen SF-Chefredaktor wegen versteckter Kamera. In: Neue Zürcher Zeitung. 22. August 2009.
  26. Kurt W. Zimmermann: Journalisten spielen Verstecken. In: Weltwoche. 14. Februar 2007.
  27. Rafaela Roth: «Verdeckte Recherche gehört zum kritischen Journalismus». In: Aargauer Zeitung. 25. April 2015.
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