Das Kreisgericht Bützow war ein Kreisgericht in der DDR mit Sitz in Bützow.

Geschichte

In Bützow befand sich das Amtsgericht Bützow. In der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Bützow entstand so das Kreisgericht Bützow, welches dem Bezirksgericht Schwerin nachgeordnet war. Gerichtssprengel war der Kreis Bützow.

Nach der Wende wurden die Kreisgerichte wieder aufgehoben und erneut Amtsgerichte gebildet. So wurde auch das Kreisgericht Bützow 1991 aufgelöst und das Amtsgericht Bützow wieder eingerichtet.

Gebäude

Das Kreisgericht befand sich in dem 1850 erbauten, denkmalgeschützten Gebäude des Amtsgerichts unter der Anschrift Schloßplatz 3.

Aktion Rose

Im Rahmen der Verhaftungen der Aktion Rose im Jahr 1953 wurde in 408 Fällen ein Strafverfahren, zumeist in Schnellverfahren, am Kreisgericht Bützow durchgeführt. Dieses war hierfür extra mit vier zusätzlichen Richtern besetzten worden. Das Vorgehen des DDR-Regimes war auch formell willkürlich. Das Kreisgericht Bützow war für die meisten Fälle der Aktion Rose nicht das ordentliche Kreisgericht. Die Konzentration der Fälle, die eigentlich vor anderen Kreisgerichten hätten geführt werden müssen, führte dazu, dass das Gericht hier als Ausnahmegericht wirkte, was nach § 7 Abs. 2 GVG (DDR) unzulässig war.

Einzelnachweise

  1. § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 684 kB).
  2. Landkreis Rostock: Denkmalliste des Landkreises Rostock A ‐ Z. 10. Februar 2021 (landkreis-rostock.de [PDF]).
  3. FDGB-Lexikon
  4. Sehr viele Einzelfälle sind aufgeführt in: Boris Burghardt, Ute Hohoff: Strafjustiz und DDR-Unrecht. Band 5: Rechtsbeugung. Teilband 1, 2011, ISBN 9783110923919, S. 491 f.
  5. Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR vom 2. Oktober 1952 (GBI. S. 983), online
  6. Neue Justiz, Band 45, 1991, S. 420.

Koordinaten: 53° 50′ 48,8″ N, 11° 58′ 37,2″ O

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