Das (gemeinsame) Kreisgericht Sondershausen war ein gemeinsames Mittelgericht mehrerer thüringischer Kleinstaaten vom 1. Juli 1850 bis 1879 mit Sitz in Sondershausen.
Das Kreisgericht Sondershausen war für folgende Gebiete zuständig:
1) Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
In Schwarzburg-Rudolstadt war es für die Schwarzburg-Rudolstädter Unterherrschaft zuständig. Ihm nachgeordnet waren:
- Justizamt Frankenhausen I (bis 1853)
- Justizamt Frankenhausen II (bis 1853)
- Justizamt Frankenhausen (1853–1879)
- Justizamtskommission Schlotheim
Siehe auch Gerichte im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt.
2) Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
In Schwarzburg-Sondershausen war es für die Unterherrschaft zuständig. Ihm nachgeordnet waren:
- Justizamt Sondershausen
- Justizamt Ebeleben
- Justizamt Keula
- Justizamt Greußen
Siehe auch Gerichte im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen.
3) Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
Es war dem (gemeinsamen) Appellationsgericht Eisenach und danach dem Oberappellationsgericht Jena nachgeordnet.
Das Gericht bestand aus einem Direktor, zwei Kreisgerichtsräten und einem Assessor. Einer der Kreisgerichtsräte wurde durch Schwarzburg-Rudolstadt ernannt.
Im Rahmen der Einführung der Reichsjustizgesetze wurde das Kreisgericht Sondershausen 1879 aufgelöst und seine Aufgaben auf verschiedene Landgerichte, hauptsächlich das Landgericht Rudolstadt verteilt.
Richter
- Ferdinand Chop (1842–1868)
Literatur
- Ulrich Hess: Geschichte der Staatsbehörden in Schwarzburg-Rudolstadt. 1994, ISBN 3-334-60503-5, S. 110.