Lörzenbach
Gemeinde Fürth
Koordinaten: 49° 38′ N,  46′ O
Höhe: 182 m ü. NHN
Fläche: 3,13 km²
Einwohner: 779
Bevölkerungsdichte: 249 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Juli 1970
Postleitzahl: 64658
Vorwahl: 06253

Lörzenbach ist ein Ortsteil der Gemeinde Fürth im Odenwald im südhessischen Kreis Bergstraße.

Geographische Lage

Lörzenbach liegt im Vorderen Odenwald südwestlich des nahe gelegenen Kernorts Fürth. Es befindet sich am Unterlauf des Weschnitz-Zuflusses Lörzenbach. Die Gemarkung ist wenig bewaldet und erstreckt sich bis auf etwa 300 m ü. NHN über die westlichen Hänge der Weschnitzniederung.

Die nächstgelegenen Ortschaften sind Fürth im Nordosten, Linnenbach im Norden, Lauten-Weschnitz und Mitlechtern im Westen, Rimbach-Mitte im Süden und Fahrenbach, mit dem Lörzenbach fast zusammengewachsen ist, jenseits der Weschnitz im Osten.

Geschichte

Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert

Lörzenbach entstand im Gebiet der ehemaligen „Mark Heppenheim“, die einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten „Mark Heppenheim“, dem Reichskloster Lorsch. Von hier wurde die Urbarmachung und Besiedlung des Gebietes betrieben. Der Blütezeit des Klosters Lorsch, in dessen Gebiet Lörzenbach lag, folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt. 1461 verpfändet dann Kurmainz diese Besitzungen an die Kurpfalz. Diese wechselte 1556 zum protestantischen Glauben und hob 1564 das Kloster auf.

Die erste bekannte urkundliche Erwähnung von Lörzenbach erfolgte mit dem Namen Lorezelnbach 1426, als der Schenk Konrad von Erbach die Brüder Henne und Heinrich Nagel mit einem Fronhof in Lörzenbach belehnte. Eine weitere Erwähnung findet sich aus dem Jahr 1632 in der das Kloster Lorsch Naturalien aus seinen verliehenen Gütern in Lörzenbach bezog.

1267 wurde erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) genannt, der auch das „Amt Starkenburg“, zu dem Lörzenbach zählte, verwaltete. Als Gericht und untergeordnete Verwaltungseinheit entwickelte sich die Zent Fürth deren älteste erhalten gebliebene Beschreibung aus dem Jahr 1613 stammt. Auch Lörzenbach ist hier bereits erwähnt. Bezirk. Die „Zent Fürth“ war eine der wenigen Zenten die auch die Hohe Gerichtsbarkeit (auch Blutgerichtsbarkeit) ausüben durften.

Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde wurde das Amt Starkenburg an Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich ließ sich für seine Unterstützung von Erzbischof Dieter – im durch die Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ – das „Amt Starkenburg“ verpfänden, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.

In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Als Folge der Reformation hob die Kurpfalz 1564 das Kloster Lorsch auf. Die bestehenden Rechte wie Zehnten, Grundzinsen, Gülten und Gefälle des Klosters Lorsch wurden fortan durch die „Oberschaffnerei Lorsch“ wahrgenommen und verwaltet.

Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) eroberten spanische Truppen der „Katholischen Liga“ die Region und stellten damit 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder her. Dadurch wurde die durch die Pfalzgrafen eingeführte Reformation weitgehend wieder rückgängig gemacht und die Bevölkerung musste wieder zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach 10 Jahren vor den anrückenden Schweden zurück aber nach der katastrophalen Niederlage der Evangelischen in der Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben. Der Ort wurde eine Filiale der katholischen Pfarrei Fürth des Bensheimer Landkapitels.

Als es 1782 zu einer Umstrukturierung im Bereich des Kurmainzer Amtes Starkenburg kam, wurde der Bereich des Amtes in die vier untergeordnete Amtsvogteien Heppenheim, Bensheim, Lorsch und Fürth aufgeteilt und das Amt in Oberamt umbenannt. Die Zente Abtsteinach, Mörlenbach und Fürth, wo Lörzenbach lag, wurden der Amtsvogtei Fürth unterstellt und musste ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden (Oberamt Starkenburg, Unteramt Fürth) ausführen. Das „Oberamt Starkenburg“ gehörte verwaltungsmäßig zum „Unteren Erzstift“ des Kurfürstentums Mainz.

Vom 19. Jahrhundert bis heute

Lörzenbach wird hessisch

Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil von Kurmainz durch Frankreich annektiert. In seiner letzten Sitzung verabschiedete im Februar 1803 der Immerwährende Reichstag in Regensburg den Reichsdeputationshauptschluss, der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Dabei erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Worms zugesprochen. Auch das Oberamt Starkenburg und mit ihm Lörzenbach kam an Hessen-Darmstadt. Dort wurde die „Amtsvogtei Fürth“ vorerst als hessisches Amt weitergeführt während das Oberamt Starkenburg 1805 aufgelöst wurde.

Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.

Unter Druck Napoléons gründete sich 1806 der Rheinbund, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion.

Die Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues beschreibt 1812 über Lörzenbach als Ort der „Zent Fürth“:

»Lörzenbach ein Dorf von 8 Huben mit 5 Wohngebäuden und 118 Selen, an der Bach gleiches Namens eine kleine Stunde von Fürth. Der Freiherr von Wambold besitzt daselbst eine Mühle sammt 1½ Hube als Lehen. Den Zehenden theilen die von Dalberg und der Pfarrer von Rimbach, ausgenommen eine Hube, wovon die von Dalberg den Zehenden allein beziehen.«

Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen, daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten Hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben und es erhielt mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber noch bis 1848 bestehen.

1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Lörzenbach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Fürth auch für Lörzenbach, Altlechtern, Fahrenbach und Steinbach zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Lörzenbach:

»Lörzenbach (L. Bez. Lindenfels) kath. Filialdorf; liegt 2 St. von Lindenfels am Bache gleichen Namens, und hat 18 Häuser und 169 Einw., die bis auf 34 Luth. und 2 Reform. katholisch sind. Unter diesen befinden sich 13 Bauern, 8 Handwerker und 2 Taglöhner. Auch ist eine Mahlmühle hier. Im Jahr 1802 ist der Ort von Mainz an Hessen gekommen.«

1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Lörzenbach gehörte. 1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.

Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 finden sich Einträge über Lörzenbach:

»Lörzenbach b. Lindenfels. – Dorf zur evangel. Pfarrei Schlierbach, resp. kathol. Pfarrei Fürth gehörig. – 18 H. 169 E. – Großherzogthum Hessen. – Provinz Starkenburg. – Kreis Heppenheim. – Landgericht Fürth. – Hofgericht Darmstadt. – Das Dorf Lörzenbach, am Bache gleiches Namens gelegen, hat eine Mahlmühle, und ist im J. 1802 von Mainz an Hess. übergegangen.«

Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben. Darüber hinaus wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Lörzenbach wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.

Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Lörzenbach: Ein katholisches Filialdorf mit 379 Einwohnern, einem Hofgut und zwei Mühlen. Die Gemarkung bestand aus 1253 Morgen, davon waren 764 Morgen Ackerland, 206 Morgen Wiesen und 240 Morgen Wald.

In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Lörzenbach mit eigener Bürgermeisterei, 25 Häuser, 197 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Fürth, die reformatorische Pfarrei Schlierbach bzw. lutherische Pfarrei Rimbach des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Fürth des Dekanats Heppenheim, angegeben. Die Bürgermeisterei in Lörzenbach war außerdem für das Filialdorf Fahrenbach (29 Häuser, 207 Einwohner) zuständig.

1870 provoziert der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck durch die sogenannte Emser Depesche den Deutsch-Französischen Krieg, in dem das Großherzogtum Hessen als Mitglied des Norddeutschen Bundes an der Seite Preußens teilnahm. Noch vor dessen offiziellen Ende am 10. Mai 1871 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei und am 1. Januar 1871 trat dessen neu Verfassung in Kraft, mit der er sich nun Deutsches Reich nannte. Auf deutscher Seite forderte dieser Krieg ca. 41.000 Tote. Mit dem Reichsmünzgesetz gab es Deutschland nur noch eine Währung, die Mark mit 100 Pfennigen als Untereinheit. Nachdem das Großherzogtum Hessen ab 1871 Teil des Deutschen Reiches war, wurden 1874 eine Reihe von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung Lörzenbachs in den Kreis Heppenheim.

Zeit der Weltkriege

Am 1. August 1914 brach der Erste Weltkrieg aus und setzte im ganzen Deutschen Reich der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ein Ende. Als nach der deutschen Niederlage am 11. November 1918 der Waffenstillstand unterschrieben wurde, hatte auch Lörzenbach viele Gefallene zu beklagen, während der Krieg insgesamt rund 17 Millionen Menschenopfer kostete. Das Ende des Deutschen Kaiserreiches war damit besiegelt, und die unruhigen Zeiten der Weimarer Republik folgten. In der Zeit von 1921 bis 1930 wurden in Deutschland 566.500 Auswanderer gezählt, die versuchten, den schwierigen Verhältnissen in Deutschland zu entfliehen.

Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler Reichskanzler, was das Ende der Weimarer Republik und den Beginn der Nationalsozialistischen Diktatur bedeutete.

Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.

Am 1. September 1939 begann mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Polen der Zweite Weltkrieg, der in seinen Auswirkungen noch weit dramatischer war als der Erste Weltkrieg und dessen Opferzahl auf 60 bis 70 Millionen Menschen geschätzt werden. In der Endphase des Zweiten Weltkrieges in Europa erreichen die amerikanischen Verbände Mitte März 1945 den Rhein zwischen Mainz und Mannheim. Am 22. März überquerte die 3. US-Armee bei Oppenheim den Rhein und besetzte am 25. März Darmstadt. In den ersten Stunden des 26. März 1945 überquerten amerikanische Einheiten bei Hamm und südlich von Worms den Rhein von wo sie auf breiter Front gegen die Bergstraße vorrücken. Am 27. März standen die amerikanischen Truppen in Lorsch, Bensheim und Heppenheim und einen Tag später waren Aschaffenburg am Main sowie der westliche und nördlichen Teil des Odenwaldes besetzt. Der Krieg in Europa endete mit der bedingungslosen Kapitulation aller deutschen Truppen, die am 8. Mai 1945 um 23:01 Uhr mitteleuropäischer Zeit in Kraft trat.

Nachkriegszeit und Gegenwart

Wie die Einwohnerzahlen von 1939 bis 1950 zeigen hatte auch Lörzenbach viele Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten zu verkraften.

Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 313 ha angegeben, davon waren 34 ha Wald.

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schloss sich die Gemeinde Lörzenbach zum 1. Juli 1970 zugleich mit Steinach und Fahrenbach freiwillig der Gemeinde Fürth an. Für Lörzenbach wurde wie für alle nach Fürth eingegliederten Gemeinden ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.

Lörzenbach wird in Müllers Großes Deutsches Ortsbuch 2012 wie folgt beschrieben:

Lörzenbach Ortsteil – 184 m (Höhe) – P 54658 Gemeinde Fürth/Odenwald – Hessen – Bahnhof Fürth(Odenwald), Lörzenbach-Fahrenbach; Bahnhof2 km Rimbach, Mörlenbach, Weinheim (Bergstraße).

Gerichte

Vor 1803 gehörte Lörzenbach zur Zent Fürth. In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Für Lörzenbach war damit das Amt Fürth zuständig. Ab 1813 war dann das neu gebildete Justizamt in Fürth die erste Instanz. Damit hatten die „Zent Fürth“ und das mit ihr verbundene Zentgericht endgültig seine Funktion eingebüßt.

Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth das Gericht erster Instanz. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Fürth und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Darmstadt.

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes und ab 1871 ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Es bestand bis 1919, nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Großherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militärregierung entstand Groß-Hessen, aus dem das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen hervorging.

Die folgende Liste zeigt die Staaten bzw. Herrschaftsgebiete und deren untergeordnete Verwaltungseinheiten, in denen Lörzenbach lag:

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Lörzenbach 771 Einwohner. Darunter waren 27 (3,5 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 123 Einwohner unter 18 Jahren, 318 waren zwischen 18 und 49, 186 zwischen 50 und 66 und 147 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 342 Haushalten. Davon waren 99 Singlehaushalte, 117 Paare ohne Kinder und 87 Paare mit Kindern, sowie 33 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 63 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 232 Haushaltungen leben keine Senioren.

Einwohnerentwicklung

 1806:115 Einwohner, 15 Häuser
 1812:118 Seelen Einwohner, 5 Wohngebäude (8 Huben)
 1829:169 Einwohner, 18 Häuser
 1867:197 Einwohner, 25 Häuser
Lörzenbach: Einwohnerzahlen von 1806 bis 2011
Jahr  Einwohner
1806
 
115
1829
 
169
1834
 
182
1840
 
228
1846
 
209
1852
 
236
1858
 
197
1864
 
192
1871
 
205
1875
 
211
1885
 
224
1895
 
210
1905
 
227
1910
 
236
1925
 
272
1939
 
280
1946
 
397
1950
 
404
1956
 
395
1961
 
411
1967
 
495
1970
 
537
1980
 
?
1990
 
?
1999
 
793
2005
 
832
2007
 
824
2011
 
771
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS; Gemeinde Fürth; Zensus 2011

Religionszugehörigkeit

 1829:34 lutheranische (= 20,12 %), 2 reformierte (= 1,18 %) und 113 katholische (= 78,70 %) Einwohner
 1961:150 evangelische (= 36,50 %), 216 katholisch (= 52,55 %)

Politik

Für Lörzenbach besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Lörzenbach) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus sieben Mitgliedern. Seit den Kommunalwahlen 2021 gehören ihm ein Mitglied der SPD und sechs Mitglieder der CDU an. Ortsvorsteher ist Klaus Dörsam (CDU).

Verkehr

Durch Lörzenbach führt von der Kerngemeinde aus die Bundesstraße 38 nach Rimbach-Mitte. Knapp nördlich der Ortsdurchfahrt zweigt die als Siegfriedstraße bekannte Bundesstraße 460 von der B 38 ab, so dass der Verkehr aus dem Inneren des Odenwalds in Richtung Heppenheim (Bergstraße) Lörzenbach umfahren kann.

An der Verbindungsstraße von Fahrenbach nach Lörzenbach, kurz vor der Gemarkungsgrenze, hat die Weschnitztalbahn den Haltepunkt Lörzenbach-Fahrenbach. Dort gab es bis 1931 noch eine Bahnagentur, anschließend war der Haltepunkt unbesetzt.

Literatur

  • Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1. Oktober 1829
  • Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854 (online bei google books)
  • Otto Wagner: Heimatbuch Fürth i. Odw: mit den Ortsteilen Fürth, Brombach, Ellenbach, Erlenbach, Fahrenbach, Kröckelbach, Krumbach, Linnenbach, Lörzenbach, Seidenbach, Steinbach, Weschnitz. Gemeinde Fürth i. Odw. 1994, ISBN 3-7657-1110-1
  • Literatur über Lörzenbach nach Register In: Hessische Bibliographie
Commons: Lörzenbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen und Einzelnachweise

Anmerkungen

  1. Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung.
  2. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Fürth) und Verwaltung.
  3. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Starkenburg aufgelöst.
  4. Am 1. Juli 1971 als Ortsbezirk zur Gemeinde Fürth.

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 5 6 7 Lörzenbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 8. Mai 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Fahrenbach. In: Webauftritt. Gemeinde Fürth, abgerufen im Januar 2019.
  3. 1 2 Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamensbuch: Starkenburg. Hrsg.: Historische Kommission für den Volksstaat Hessen. Band 1. Selbstverlag, Darmstadt 1937, OCLC 614375103, S. 442.
  4. Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 178 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deutschland seit hundert Jahren: Abth. Deutschland vor fünfzig Jahren. Band 3. Voigt & Günther, Leipzig 1862, OCLC 311428620, S. 358 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  6. 1 2 Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 242 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Teilansicht bei google books).
  8. 1 2 3 Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt Oktober 1829, OCLC 312528080, S. 148 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten. Teil 2. Band 2. Zimmermann, Naumburg 1845, OCLC 162810705, S. 52 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  10. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  11. Verordnung, die Eintheilung des Großherzogtums in Kreise Betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 Nr. 30. S. 224–229 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek digital [PDF]).
  12. Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland. Walter de Gruyter, Berlin / New York 2007, ISBN 978-3-11-019056-4, S. 172 (Teilansicht bei google books).
  13. Ph. A. F. Walther: Das Großherzogthum Hessen: nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. G. Jonghaus, Darmstadt 1854, OCLC 866461332, S. 346 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  14. 1 2 Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 26 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  15. Verlustlisten der deutschen Armee im Feldzug 1870/71. In: Onlineprojekt Gefallenendenkmäler. Archiviert vom Original am 6. Mai 2015; abgerufen am 10. Mai 2018.
  16. Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, ISBN 3-598-23252-7
  17. Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. (PDF; 9,0 MB) Die Entstehung des Kreises Bergstraße. (Nicht mehr online verfügbar.) 2007, S. 109, archiviert vom Original am 5. Oktober 2016; abgerufen am 9. Februar 2015.
  18. Eingliederung der Gemeinden Fahrenbach, Lörzenbach und Steinbach in die Gemeinde Fürth, Landkreis Bergstraße vom 11. Juni 1970. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr. 26, S. 1300, Punkt 1224 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 7,6 MB]).
  19. 1 2 Hauptsatzung. (PDF; 349 kB) §; 5. In: Webauftritt. Gemeinde Fürth, abgerufen im Januar 2020.
  20. Müllers Großes Deutsches Ortsbuch 2012: Vollständiges Ortslexikon Walter de Gruyter, 2012, S. 840 (Online bei google books)
  21. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  22. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  23. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 1. Großherzoglicher Staatsverlag, Darmstadt 1862, OCLC 894925483, S. 43 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  24. 1 2 Verzeichnis der Ämter, Orte, Häuser, Einwohnerzahl. (1806)HStAD Bestand E 8 A Nr. 352/4. In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 6. Februar 1806.
  25. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  26. 1 2 3 Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 8 und 62, archiviert vom Original am 11. Juli 2021.
  27. Haushaltsplan 2008. Vorbericht. Gemeinde Fürth im Odenwald, abgerufen im Februar 2021.
  28. Ortsbeirat Lörzenbach. In: Votemanager. Abgerufen im Mai 2021.
  29. Ortsvorsteher. In: Webauftritt. Gemeinde Fürth, abgerufen im Juni 2021.
  30. Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (Hg.): Amtsblatt der Reichsbahndirektion Mainz vom 21. März 1931, Nr. 16. Bekanntmachung Nr. 210, S. 101.
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