Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg | |
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Staatliche Ebene | Land |
Stellung | Landesoberbehörde |
Gründung | 2009 |
Hauptsitz | Stuttgart |
Behördenleitung | Dieter Ziesel (Präsident) |
Netzauftritt | www.lgl-bw.de |
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) mit Sitz in Stuttgart ist eine Landesoberbehörde im Bundesland Baden-Württemberg. Weitere Dienstsitze befinden sich in Karlsruhe und Kornwestheim. Das LGL übernimmt in Baden-Württemberg weitreichende Aufgaben rund um die Themengebiete der Geobasisinformationen, der Vermessung und der Flurneuordnung.
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) ist die obere Vermessungs-, Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde für die Landkreise in Baden-Württemberg und übt somit die Fachaufsicht über die unteren Vermessungsbehörden und über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sowie die unteren Flurbereinigungsbehörden aus.
Das LGL ist der zentrale Geodatendienstleister im Land und als Landesbetrieb nach §26 LHO BW organisiert.
Geschichte
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung entstand am 1. Januar 2009 im Zuge der Evaluierung der Verwaltungsstrukturreform von 2005 durch die Zusammenführung des Landesvermessungsamtes Baden-Württemberg mit dem Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung (Abteilung 8 Regierungspräsidiums Stuttgart).
Zum 1. April 2010 hat die baden-württembergische Landesregierung im Rahmen der Bündelung der staatlichen Aktivitäten in der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) ein Geodatenzentrum (GDZ) als Abteilung 3 des LGL eingerichtet.
Landesvermessungsamt
1953 wurde das Landesvermessungsamt Baden-Württemberg in Stuttgart mit der Außenstelle in Karlsruhe gegründet. Kernaufgabe dieses Amts war die Landesvermessung. 1956 wurde der Neubau des Landesvermessungsamts in der Stuttgarter Büchsenstraße 54 eingeweiht.
Durch das im Jahr 1961 in Kraft getretene Vermessungsgesetz wurde auf dem Gebiet des Vermessungswesens ein einheitliches Recht geschaffen. Dies hatte auch zur Folge, dass die einzelnen Vermessungsämter dem Landesvermessungsamt unterstellt wurden. Die Vermessungsreferate werden aus den Regierungspräsidien ausgegliedert und in das Landesvermessungsamt integriert. 1992 wurde die amtliche Vermessung in den Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg überführt.
Durch einen 1995 gefassten Ministerratsbeschluss zur Reorganisation des Landesvermessungsamtes wurde die Auflösung der Außenstelle Karlsruhe beschlossen. Diese wurde anschließend in die Abteilung Geodäsie umorganisiert.
Die Umwandlung des Landesvermessungsamtes, zusammen mit den 35 staatlichen Vermessungsämtern in einen Landesbetrieb nach § 26 LHO BW, erfolgt 1996.
Die große Verwaltungsreform 2005 in Baden-Württemberg gliedert die 35 staatlichen Vermessungsämter aus dem Landesbetrieb aus und integriert diese in die jeweiligen Landratsämter. Das Landesvermessungsamt bestand bis 2009 als Landesbetrieb Vermessung weiter.
Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung
Aus den vier verschiedenen oberen Umlegungsbehörden der Nachkriegszeit wurde nach Gründung des Landes Baden-Württemberg 1952 das dem Landwirtschaftsministerium nachgeordnete Landesamt für Umlegung und Siedlung in Ludwigsburg mit Außenstellen in Karlsruhe, Freiburg und Tübingen errichtet. Erster Dienstsitz war im Ludwigsburger Schloss. Dem Landesamt oblagen die Aufgaben der oberen Umlegungsbehörde nach der Reichsumlegungsordnung (RUO) und die Aufgaben der Feldbereinigung nach dem württembergischen Feldbereinigungsgesetz sowie die Aufgaben der oberen Siedlungsbehörde.
Nach in Kraft treten des bundeseinheitlichen Flurbereinigungsgesetzes (1953) wurde im Jahre 1954 die Landesoberbehörde in Landesamt für Flurbereinigung und Siedlung umbenannt. Neben zahlreichen Flurbereinigungsprojekten zur Neuordnung des ländlichen Raumes wurden auch viele vertriebene Landwirte wieder eingegliedert sowie landwirtschaftliche Betriebe aus den beengten Dörfern ausgesiedelt.
Im Jahre 1988 verlegte das Landesamt seinen Dienstsitz nach Kornwestheim. Mit der Verwaltungsreform im Jahre 2005 wurde das Landesamt die Abteilung 8 des Regierungspräsidiums Stuttgart. Die bis dahin untergeordneten 19 Ämter für Flurneuordnung und Landentwicklung wurden aufgelöst und deren Aufgaben den Landkreisen übertragen. Für die Stadtkreise wurde das Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung untere Flurbereinigungsbehörde.
Geodatenzentrum
Mit Verwaltungsvorschrift vom 9. April 1991 hat das Ministerium Ländlicher Raum (MLR) mit Wirkung vom 1. Mai 1991 das „Entwicklungs- und Betreuungszentrum für Informations- und Kommunikationstechnik (EBZI)“ eingerichtet.
Die Idee war dabei – und ist es bis heute geblieben –, alle Dienstleistungen für IuK-Technik im Ressortbereich des MLR an einer einzigen Stelle zu bündeln und dadurch Synergien zu schöpfen. Das EBZI wurde als Abteilung an das damalige Landesamt für Flurbereinigung in Kornwestheim angegliedert. Das EBZI war zu Beginn in vier fachliche Bereiche (Flurbereinigung, Forsten, Landwirtschaft und Veterinärwesen) und einen Querschnittsbereich gegliedert und umfasste zu dieser Zeit ca. 80 Mitarbeitende.
Auf der Grundlage einer Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung durch den Landesrechnungshof in den Jahren 1993/94 und wegen Änderungen in der Verwaltungsstruktur des nachgeordneten Bereiches – zum 1. Juli 1995 wurden die früheren Veterinärämter in die Stadt- und Landkreise eingegliedert – wurde die EBZI-Organisation zum 4. November 1997 verändert. Der früher selbstständige Bereich „Veterinärwesen“ wurde in einen neu geschaffenen Querschnittsbereich „Zentrale Aufgaben“ eingegliedert, in welchem auch weitere Aufgaben zusammengeführt wurden.
Mit der Verwaltungsstrukturreform am 1. Januar 2005 kam ein weitreichender Einschnitt auf das EBZI zu. Organisatorisch wurde das EBZI als Abteilung 3 in das neu gebildete „Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg (IZLBW)“ im Ressortbereich des Innenministeriums eingegliedert, blieb allerdings der direkten fachlichen Weisung des MLR unterstellt. Zeitgleich wurde die Umorganisation des nahezu kompletten Dienststellenbereichs (Flurneuordnung, Landwirtschaft, Forsten) in die Stadt- und Landkreise bewältigt. Im Zuge dessen wurden die IuK-Fachverfahren systematisch zentralisiert, das heißt weg von den Rechnern und Servern in den einzelnen Dienststellen hin zum zentralen Rechenzentrum.
Der nächste bedeutende organisatorische Einschnitt ist am 1. April 2010 zu verzeichnen. Zu diesem Termin traten die von der Landesregierung am 3. November 2009 und am 1. März 2010 gefassten Beschlüsse zur IuK-Bündelung in der Landesverwaltung in Kraft. Das EBZI wurde aus dem IZLBW herausgetrennt und als Abteilung 3 – Geodatenzentrum (GDZ) – in das seit 1. Januar 2009 bestehende Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) eingegliedert und damit wieder in den Ressortbereich des MLR übernommen; dabei wurden dem GDZ auch die vier EDV-Referate des früheren Landesvermessungsamtes zugeordnet.
Aufgaben
Landesvermessung
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung ist verantwortlich für die Verfahren und Methoden der Landesvermessung in Baden-Württemberg und Kompetenzzentrum für raumbezogene Informationen in Baden-Württemberg. Die unterschiedlichen Bezugssysteme bilden die Grundlage für Vermessungsarbeiten, (satellitengestützte) Positionierung, Orientierung und Navigation.
Dabei erfüllt das Landesamt seine nationalen und internationalen Verpflichtungen, indem der geodätische Raumbezug durch geodätische Bezugssysteme sicherstellt und durch grundlegende raumbezogene Informationen als Teil einer für das Land notwendigen digitalen Infrastruktur verlässlich bereitstellt wird.
Hierbei finden die modernsten Verfahren der Satellitenpositionierung, der Erdbeobachtung mit Satelliten, der flugzeug- und drohnengestützten Fernerkundung sowie der prozessgesteuerten Datenverarbeitung mit Geoinformationssystemen Anwendung.
Geodätischer Raumbezug
Alle Vermessungen, die auf Dauer von Bestand sein sollen, müssen in einen übergeordneten Rahmen eingebettet werden (Raumbezug). Dieser ist Voraussetzung für die zusammenhängende Darstellung des Landesgebietes in Karten und dient als Grundlage für die topographische Landesaufnahme, für Liegenschaftsvermessungen, für ausgedehnte Vermessungsarbeiten öffentlicher und privater Stellen sowie für Wissenschaft und Forschung.
In Baden-Württemberg wird der amtliche Raumbezug durch 184 Geodätische Grundnetzpunkte, ca. 22.500 Höhenfestpunkte, 366 Schwerefestpunkte und 16 SAPOS® Referenzstationen realisiert.
Dieser Raumbezug bildet die Grundlage für Georeferenzierungen aller Art – egal ob es sich dabei um die Festlegung von Flurstücksgrenzen im Liegenschaftskataster, große Ingenieurprojekte oder um die Darstellung topografischer Objekte in Karten oder Geoinformationssystemen handelt.
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung aktualisiert laufend den Nachweis der Festpunktfelder und stellt die Ergebnisse bereit.
SAPOS®
Das LGL stellt für Baden-Württemberg den Satellitenpositionierungsdienst Open SAPOS bereit. In der Karlsruher SAPOS®-Zentrale werden mit Hilfe von 16 Referenzstationen im Land, sowie weiteren Stationen in den Nachbarländern permanent hochpräzise Korrekturdaten berechnet. Für die Positionierung, Orientierung und Navigation kann die Genauigkeit mit den SAPOS®-Diensten bis in den Millimeterbereich gesteigert werden. SAPOS® ermöglicht beispielsweise der Landwirtschaft eine differenzierte und zielgerichtete Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen und damit eine geringere Belastung, Kosteneinsparungen, sowie höhere und stabilere Erträge. Die exakte Maschinensteuerung mittels SAPOS® unterstützt die Landwirte vor allem bei der Bodenbearbeitung, beim Säen, beim Pflanzenschutz, bei der Ausbringung von Düngemitteln und beim Ernten. Open SAPOS® ist Teil der Digitalisierungsstrategie (digital@bw) des Landes Baden-Württemberg.
Seit 2020 steht Open SAPOS® dauerhaft für alle Anwendungen entgeltfrei zur Verfügung.
Das LGL betreibt am Karlsruher Standort für die SAPOS®-Nutzenden eine eigene Hotline.
Fernerkundung
Die über Jahrzehnte etablierten Datenerfassungsmethoden der Fernerkundung im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) (Luftbild- und Laserbefliegungen) werden ergänzt durch den Einsatz von Fernerkundungssatelliten, die durch die fortschreitende Entwicklung der Satellitentechnik auch für die nichtmilitärische Nutzung d. h. zivile Nutzung, neue Anwendungsgebiete eröffnen.
Im Rahmen des durch die Digitalisierungsstrategie digital@bw des Landes geförderten Projekts „Kompetenzfeld Satellitendaten“ wird das Kompetenzzentrum Fernerkundung im LGL um die Nutzung von Satellitendaten erweitert. Kernziele des Projekts sind die Untersuchung des Potenzials der Satellitenfernerkundung für den öffentlichen Bereich sowie die Bedarfsbündelung und -koordinierung im Land.
Das LGL organisiert und koordiniert die verschiedenen Arten der Fernerkundung in Baden-Württemberg, wie zum Beispiel die seit 1968 in regelmäßig stattfindenden Bildbefliegungen der gesamten Landesfläche. Die daraus gewonnenen Bilder beziehungsweise Daten werden anschließend im Landesamt aufbereitet und interessierten Nutzenden aus den unterschiedlichsten Fachbereichen zur Verfügung gestellt.
Geotopographie
Mit der Geotopographie wird die Erdoberfläche samt ihrer Nutzung und Funktion dreidimensional erfasst.
Gestützt auf das Raumbezugssystem werden zu diesem die wesentlichen Objekte der Erdoberfläche wie Siedlungen, Verkehrsnetze, Vegetation, Gewässer, Geländeformen und die Grenzen politischer sowie administrativer Einheiten mit Namen und sonstigen beschreibenden Angaben aktuell und flächendeckend dokumentiert. Diese werden im Amtlich-Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS®) beim LGL als Digitales Landschaftsmodell (Basis-DLM) geführt.
Ergänzt wird das Datenangebot aus ATKIS® durch Digitale Orthofotos (entzerrte Luftbilder) und durch die im Digitalen Geländemodell (DGM) gespeicherten Höheninformationen.
Auf der Grundlage dieser Daten werden durch kartographische Aufbereitung topographische Karten in verschiedenen Maßstäben abgeleitet. Außerdem sind individuell angepasste Präsentationen, Analysen oder Bilanzierungen möglich. Die hochgenauen Höheninformationen erlauben darüber hinaus Modellberechnungen für unterschiedlichste fachspezifische Anwendungen. Die Ergebnisse können durch perspektivische Geländedarstellungen visualisiert werden.
Zu den Aufgaben des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung gehört es, die Produkte der Geotopographie regelmäßig zu aktualisieren und anschließend den Nutzenden in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zu Verfügung zu stellen.
Kartographie
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) erstellt die amtlichen topographischen Kartenwerke, wie dies im Vermessungsgesetz des Landes Baden-Württemberg vom 1. Januar 2005 (vgl. §3 Abs. 4 VermG BW) vorgesehen ist. Die topographischen Karten werden nach bundeseinheitlichen, von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik (AdV) vorgegebenen Kriterien bearbeitet und in einem regelmäßigen Zyklus aktualisiert. Durch die Kartographie werden beim Landesamt Geobasisinformationen aufbereitet, als kartographische Informationen geführt und in topographischen Karten sowie in weiteren digitalen und analogen Formen vorgehalten.
Ergänzt durch touristische Signaturen (Sehenswürdigkeiten, Rad- und Wanderwege, Rastplätze etc.) werden diese Karten – zum Teil in Kooperation mit den großen Wandervereinen – als Freizeit-, Wander- oder Radkarten durch das LGL herausgegeben und in der hauseigenen Druckerei hergestellt oder in digitaler Form bereitgestellt.
Liegenschaftskataster
Das Liegenschaftskataster ist das einzige flächendeckende Verzeichnis aller Grundstücke in Baden-Württemberg und weist deren Entwicklung landesweit nach. Zusammen mit dem Grundbuch gewährleistet es die Eigentumssicherung an Grund und Boden. Neben der Beschreibung und Darstellung aller Grundstücke und Gebäude nach ihrer Lage, Nutzung und räumlichen Abgrenzung in der Örtlichkeit enthält das Liegenschaftskataster auch Eigentums und Bodenschätzungsangaben. Es wird heute in Form eines Geoinformationssystems (ALKIS) geführt und ist unverzichtbare Grundlage sowohl für eigene Aufgaben des LGL als auch für die Bewältigung von Aufgaben und Herausforderungen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft.
Das LGL ist obere Vermessungsbehörde für die Landkreise und übt die Fachaufsicht über die unteren.
Vermessungsbehörden und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) aus und berät diese in allen fachlichen Angelegenheiten. Dabei geht es in erster Linie um die Einhaltung der fachspezifischen Vorschriften bei der Führung des Liegenschaftskatasters und bei der Erledigung hoheitlicher Vermessungsaufgaben (vgl. §8 VermG BW). Dadurch wird ein hoher und landesweit einheitlicher Qualitätsstandard für das Liegenschaftskataster sichergestellt. Außerdem berät das LGL die unteren Vermessungsbehörden und die ÖbVI in allen fachlichen Angelegenheiten. Wenn Differenzen zwischen Eigentümern und der Stelle, die eine Vermessung durchgeführt hat, nicht gelöst werden können, wird das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung eingeschaltet. Dieses prüft den Sachverhalt und die Rechtslage und trifft dann als Widerspruchsbehörde eine formelle Entscheidung.
Flurneuordnung (FNO)
Eine Flurneuordnung liefert einen wertvollen Beitrag zu einer modernen und ressourcenschonenden Landwirtschaft. Mit Hilfe dieses Verfahrens entstehen aus kleinen und zerstückelten Flurstücken größere und wirtschaftlich sinnvoll nutzbare landwirtschaftliche Flächen. Diese können anschließend leichter mit den heutigen landwirtschaftlichen Maschinen bearbeitet werden. In diesem Zusammenhang spielt auch die Herstellung eines neuzeitlichen und leistungsfähigen landwirtschaftlichen Wegenetzes eine bedeutende Rolle. Durch die bessere Erreichbarkeit der Grundstücke werden die Betriebskosten deutlich gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte gestärkt.
Die Flurneuordnung dient auch zur Umsetzung von Infrastrukturprojekten (Straßen- und Schienenwege), der Biotopvernetzung, der naturnahen Gewässerentwicklung und der Steigerung der Biodiversität. Die Holzreserven in Privatwäldern werden aktiviert, Kommunen gestärkt, historische Kulturlandschaften erhalten und der Tourismus als Erholungsfunktion gefördert.
Das LGL ist obere Flurbereinigungsbehörde für die Landkreise und zusätzlich für die unteren Flurbereinigungsbehörden in den Stadtkreisen. Es übt auch die Fachaufsicht über die unteren Flurbereinigungsbehörden aus. Gesetzliche Aufgaben nach dem Flurbereinigungsgesetz sind unter anderem Anordnungen, Feststellung bzw. Genehmigung von Wege- und Gewässerplänen, sowie Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte im Vorverfahren.
Geodateninfrastruktur BW (GDI-BW)
Die Geobasisdaten von Landesvermessung und Liegenschaftskataster sind die fachneutralen Kernkomponenten der Geodateninfrastruktur BW (GDI-BW). Sie werden vom LGL landesweit im Rahmen des gesetzlichen Auftrags (vgl. §8 Abs. 4 VermG BW) bereitgestellt. Auf ihrer Grundlage werden die Geofachdaten aller anderen Fachdisziplinen erhobenen und geführt. Über die Geobasisdaten hinaus ist das LGL für die Führung von Geofachdaten aus den Bereichen Flurneuordnung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Verbraucherschutz und Ernährung sowie touristischer Fachdaten zuständig, die in der Geodateninfrastruktur ebenso eine wichtige Rolle spielen.
Die Koordinierung von Aufbau und Betrieb der GDI-BW auf fachlich und technischer Ebene obliegt dem im Landesamt eingerichteten GDI-Kompetenzzentrum. Es fungiert als GDI-Kontaktstelle nach der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung GDI-DE (§9 Verwaltungsvereinbarung GDI-DE) und dient als zentraler Ansprechpartner im Land in allen rechtlichen und technischen Fragen von INSPIRE, GDI-DE und GDI-BW. Das GDI-Kompetenzzentrum übernimmt darüber hinaus die Geschäftsführung des ressort- und ebenenübergreifenden Begleitausschusses GDI-BW und die Federführung bei konkreten, interdisziplinär angelegten GDI-Projekten zur technischen Realisierung der zentralen Basiskomponenten der GDI-BW.
Die technische Umsetzung und der Betrieb der zentralen GDI-Komponenten und der weiteren dezentralen GDI-Komponenten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen sowie des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erfolgt durch das Geodatenzentrum des LGL.
Die Geodateninfrastruktur stellt für das Landesamt ein wichtiges und zukunftsträchtiges Aufgabenfeld dar, das auf vielfältige Fachdisziplinen Auswirkungen zeigt. Um die Herausforderungen beim anspruchsvollen Aufbau der Geodateninfrastruktur zu bewältigen, arbeitet das LGL eng mit anderen Landesbehörden, Landkreisen, Städte und Gemeinden sowie Wirtschaftsverbänden und Hochschulen (GDI-Partnern) zusammen.
Zahlreiche Daten der GDI-BW werden durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung auf dem Geoportal Baden-Württemberg für alle Nutzenden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zentrale Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung (ZGG)
Die Zentrale Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung Baden-Württemberg (ZGG) ist gemäß der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg (vgl. § 15 Abs. 1 GuAVO BW) beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung eingerichtet. Die ZGG hat insbesondere die Aufgabe, mit den von den Gutachterausschüssen übermittelten Daten überregionale Auswertungen und Analysen des Grundstückmarktgeschehens zu erstellen und trägt somit zu einer bundesweiten Markttransparenz bei. Weiterhin führt die ZGG ein Verzeichnis der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg.
Außerdem stellt die ZGG gemeinsam mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) bereit.
Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL BW)
Das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL BW) wurde 2015 als Ergänzung zu den für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zuständigen Behörden gegründet. Das Team ist eine interdisziplinär zusammengesetzte und zentrale Kontrolleinheit, die überregional in ganz Baden-Württemberg tätig ist. Es unterstützt mit seiner Arbeit die für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Behörden. Das LKL BW tritt nicht als direkter Ansprechpartner für die Bürger auf.
Ausbildung
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) ist zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (vgl. §§ 71 ff. BBiG) für die Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen Vermessungstechniker und Geomatiker. Das LGL nimmt in dieser Funktion landesweit jene Aufgaben wahr, für die in der gewerblichen Wirtschaft die Kammern verantwortlich sind (Kammerfunktion). Hierzu gehören unter anderem: Führen des Verzeichnisses der Ausbildungsverhältnisse, Beratung der Ausbildungsbetriebe und der Auszubildenden durch den Ausbildungsberater, Durchführung der Zwischen- und der Ausbildungsabschlussprüfungen.
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung ist aber auch Ausbildungsbetrieb und bildet in der Regel jährlich drei bis vier Geomatiker aus.
Darüber hinaus nimmt das LGL folgende weiteren Aufgaben im Bereich der Ausbildung wahr: Durchführung zentraler Lehrgänge für Auszubildende der Ausbildungsberufe Vermessungstechniker und Geomatiker, Durchführung der jährlichen Fachtagung Ausbildung im Bereich der Vermessungsberufe, Durchführung zentraler Lehrgänge im Rahmen der Vorbereitungsdienste für den mittleren, den gehobenen und den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst, Durchführung der Staatsprüfungen zum mittleren und gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst, Durchführung von Fachtagungen und Seminaren über Flurneuordnung und Landentwicklung.
Produkte und Vertrieb
Das Landesamt bietet eine Vielzahl von unterschiedlichen digitalen und analogen Produkten aus dem Gebiet der amtlichen Geodaten an. Dazu werden die Geobasisdaten im LGL erhoben, aufbereitet und anschließend weiterverarbeitet.
Zu den analogen Produkten zählen beispielsweise Luftbilder und unterschiedliche Landkarten (amtliche Karten, Rad- und Wanderkarten). Diese werden auf Basis der unterschiedlichen Geodaten erstellt und anschließend in der hauseigenen Druckerei am Stuttgarter Standort produziert. Ergänzt um die Daten aus dem Touristik- und Fachinformationssystem (TFIS) entstehen unterschiedliche Arten von Freizeitkarten. Außerdem verfügt das LGL über ein umfangreiches Archiv mit historischen Luftbildern.
Die digitalen Produkte, zuvorderst die Daten aus dem Liegenschaftskataster und die Stadt- und Landschaftsmodelle, werden nach den Anforderungen des Kunden individuell aus den Geo-Datenbanken des LGL zusammengestellt und anschließend entweder als offline Datenlieferung (z. B. NAS, GeoTIFF, SHP, DXF) oder als online Geodatendienst (WMS/WMTS, WFS) bereitgestellt. Diese finden breite Anwendung in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und Forschung, sowie auch im privaten Bereich. Die Abgabe erfolgt entweder über einen Cloud-Download oder mittels Speichermedium. Um das digitale Angebot im Vorfeld ausprobieren zu können, bietet das Landesamt umfangreiche Testdatensätze an, welche unentgeltlich über die Homepage des LGL bezogen werden können.
Außerdem können die topographischen Karten des LGL über die eigens entwickelte App „BW Map mobile“ auch auf dem Smartphone beziehungsweise dem Tablet genutzt werden. Die App eignet sich auch als digitale alternative zu den analogen Freizeitkarten.
Der Vertrieb der Produkte erfolgt über die eigens bereitgestellten Online-Shops (LGL-Shop und Geodatenshop) oder direkt über das LGL.
Neben den kostenpflichtigen Produkten werden im Rahmen von Open Data auch eine Reihe von frei nutzbaren Produkten angeboten. Diese können – im Rahmen der Nutzungsbedingungen – unentgeltlich genutzt werden.
Organisation
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung gliedert sich in 5 Abteilungen. Diese wiederum bestehen insgesamt aus 27 Referaten. Hausspitze des LGL ist der Präsident beziehungsweise die Präsidentin; aktuell Herr Präsident Dieter Ziesel.
Historisches
200 Jahre Landesvermessung Baden-Württemberg
Am 25. Mai 1818 ordnete König Wilhelm I. von Württemberg im damaligen Königreich Württemberg die Landesvermessung an. In einer Zeit politischer und sozialer Herausforderungen prägte er durch zahlreiche Reformen und Maßnahmen eine vergleichsweise moderne Monarchie. Hauptargument für die genaue und einheitliche Vermessung des gesamten Landes war insbesondere die Schaffung einer Grundlage für die einheitliche Besteuerung des Grund und Bodens.
Die Katasterkommission unter Führung des Staatsrates von Weckherlin organisierte die gesamte Durchführung der Arbeiten und erließ verbindliche Vorschriften zur Erstellung eines einheitlichen Katasters. Für ein landesweit flächendeckendes Kartenwerk bedurfte es einer einheitlichen geodätischen Grundlage. Dies verlangte die Schaffung eines bestmöglich an die Landesfläche angepassten Bezugs- und Abbildungssystems. Mit der wissenschaftlichen Leitung war der Tübinger Professor Johann von Bohnenberger betraut. Der Ursprung des gewählten Soldner-Koordinatensystems fällt mit dem Nordostturm des Tübinger Schlosses zusammen, wo sich zu dieser Zeit das Observatorium befand, in dem Professor Bohnenberger seine astronomischen Beobachtungen durchführte.
Bevor mit der Stück- oder Parzellarvermessung begonnen werden konnte, mussten die Grenzen aller Flurstücke eindeutig abgemarkt sein. Hierfür waren die ortsansässigen Untergangsgerichte zuständig. Die Untergangsrichter oder „Untergänger“ hatten als einzige die Befugnis, Grenzsteine zu setzen, zu entfernen oder aufzurichten. Waren vor Ort diese Vorarbeiten abgeschlossen, begannen die Geometer mit der Aufmessung der Grenzzeichen und Gebäude. Ihnen standen für die Aufmessung, neben dem Messtisch, einfache Messgeräte wie Winkelkreuz oder Kreuzscheibe zur Verfügung. Zum Messen der Strecken verwendeten sie 10 oder 20 Fuß lange Messstangen. Grenzpunkte und Gebäudeecken wurden rechtwinklig auf Messungslinien aufgemessen oder in Geraden eingebunden. Jeder Geometer bearbeitete ein ihm zugewiesenes Messtischblatt. Zu jedem Messtischblatt wurde ein Feldbuch, das sogenanntes Broullion gefertigt. Dieses Feldbuch enthält alle Gegenstände der Aufnahme mit Beschreibungen und Maßzahlen. Aus den im Außendienst ermittelten Messergebnissen entstanden im Büro die in Tusche ausgeführten Urkarten.
Die Abbildung des Landes erfolgte in einem nahtlosen Rahmenkartenwerk. Die Ur- bzw. Flurkarten hatten einen Maßstab von 1:2500 und bildeten ein Quadrat mit einer Seitenlänge von 4.000 Fuß ab, was einer Fläche von rund 1.146 m × 1.146 m entspricht. Der für mehrere Geometer verantwortliche Obergeometer musste alle gefertigten Karten einzeln prüfen. Ein durchgreifendes Qualitätssicherungsmanagement sorgte für eine gleichmäßige Qualität der Unterlagen.
Gemarkungsweise wurden Primärkataster angelegt, die in Buchform tabellarisch alle Gebäude, die bebauten Parzellen, Feldgüter, Wege und Gewässer führten. Die Beschreibung der Parzellen beinhaltete gemarkungsspezifische Nummern und Angaben zu Nutzungen, Flächen und Eigentümern. Den Abschluss der Arbeiten bildete die Publikation des Katasters durch einen Steuerkommissar. Diese beinhaltete eine Prüfung auf sachliche Richtigkeit und die Einsichtnahme der Eigentümer in die Akten. Für die damalige Zeit sehr fortschrittlich, folgten ein Beschwerdeverfahren und die Bestätigung durch den Gemeinderat bzw. Bürgerausschuss. Die Unterlagen durchliefen mehrere Schritte, bis sie zu rechtsverbindlichen Dokumenten wurden, die teilweise noch heute Gültigkeit besitzen.
Die Landesvermessung fand am 1. Juli 1840 in Tübingen ihren Abschluss. Insgesamt wurden über 5 Mio. Flurstücke im Rahmen der Landesvermessung vermessen und in Primärkatastern detailliert beschrieben sowie 15.572 Flurkarten und 304 Ortspläne gefertigt. Die Kosten für das Projekt werden mit 3,8 Mio. Gulden beziffert was rd. 40 % eines Jahresetats des damaligen Königreiches entsprach.
Geschichte der Flurneuordnung in Baden-Württemberg
Die Landschaften Baden-Württembergs wurden in jahrhundertelanger Bewirtschaftung durch den Menschen geformt. Sie sind nicht statisch, sondern ein Abbild geschichtlicher, gesellschaftlicher und kultureller Veränderungen und damit einem stetigen Wandel unterworfen. Sozioökonomische Gegebenheiten und historische Ereignisse nehmen Einfluss auf die Art der Landnutzung durch den Menschen und verändern das Landschaftsbild. Dieser fortwährende Wandel der Landschaft und der Landeskultur spiegelt sich auch in der Geschichte der Landentwicklung wieder.
Die Flurneuordnung hat eine lange geschichtliche Entwicklung hinter sich. Schon seit dem 16. Jahrhundert kam es zu großräumigen Neuordnungen des Grundbesitzes, den sogenannten Vereinödungen. Ziel war damals die Befreiung der Dreifelderflur von Nutzungsrechten. Danach konnten die Eigentümern frei über ihre Grundstücke verfügen. Anfang des 19. Jahrhunderts folgten Markungsbereinigungen zur Beseitigung des Flurzwangs.
Nachkriegszeit – Ernährung der Bevölkerung
In den unmittelbaren Nachkriegsjahren bis weit in die 1960er Jahre hinein stand zunächst die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion im Vordergrund.
Millionen Heimatvertriebene und Flüchtlinge waren nach dem 2. Weltkrieg in die Bundesrepublik gekommen und mussten zusätzlich zur ansässigen Bevölkerung ernährt werden. Unter den Kriegsereignissen hatte neben der industriellen auch die landwirtschaftliche Produktion gelitten. Weite Bevölkerungskreise, insbesondere in städtischen Gebieten, hungerten daher in den unmittelbaren Nachkriegsjahren. Die Sicherung der Ernährung der Bevölkerung hatte für Politik und Verwaltung deshalb allerhöchste Priorität. Die Produktion der landwirtschaftlichen Betriebe musste schnellstmöglich gesteigert werden. Demzufolge lag der Arbeitsschwerpunkt der Flurneuordnungen in diesen ersten Nachkriegsjahrzehnten auf Maßnahmen, die geeignet waren, die landwirtschaftliche Produktion anzuheben: Durch Zusammenlegung der Felder zu größeren Schlägen, durch Wegebau und durch Bodenmelioration sollten Voraussetzungen geschaffen werden, die den landwirtschaftlichen Betrieben höhere Erträge ermöglichten. Im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs und zunehmenden Wohlstands vollzog sich auch in der Landwirtschaft ein Strukturwandel: Maschinen lösten Zugtiere ab und ersetzten Arbeitskräfte. Immer weniger Arbeitskräfte in der Landwirtschaft versorgten immer mehr Menschen mit Nahrungsmitteln. Die in der Landwirtschaft freigewordenen Arbeitskräfte wurden von der in rasantem Wachstum begriffenen Industrie absorbiert.
Auch die landwirtschaftliche Produktion befand sich in einem Anpassungsprozess weg von der reinen Ernährungssicherung hin zur Veredelung landwirtschaftlicher Grundprodukte. Die Flurneuordnung begleitete auch diese Veränderungen mit, so z. B. durch die verstärkte Unterstützung von aussiedlungswilligen landwirtschaftlichen Betrieben.
Die 1970er-Jahre – Wirtschaftswunder und Naturschutz
In den 1970er Jahren rückte der Naturschutzgedanken in der Bevölkerung nach und nach mehr in den Fokus. Berichte wie „Die Grenzen des Wachstums“ des Club of Rome sensibilisierten eine zunehmend kritischere Öffentlichkeit für die Begrenztheit der Ressourcen und die Bedrohung der natürlichen Lebensgrundlagen. Folgerichtig wurden in den folgenden Jahren viele Rechtsbereiche grundlegend novelliert. Die Berücksichtigung des Naturschutzgedankens fand Eingang in die Gesetzgebung. Auch das Flurbereinigungsgesetz wurde 1976 neu gefasst und definiert die Flurneuordnung seither im Sinne einer erweiterten Aufgabenstellung. Sie dient nunmehr mit gleichem Rang der Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung. Landeskultur umfasst dabei alle ökonomischen und ökologischen Aspekte, die den Bemühungen um die land- und forstwirtschaftlich genutzte Landschaft zugrunde liegen. In der Folge konnten in Flurneuordnungsverfahren verstärkt Akzente im Bereich des Naturschutzes oder der Gewässerentwicklung gesetzt werden.
Die Wirtschaftswunderjahre waren gekennzeichnet von einem starken Anstieg des Verkehrs, ausgelöst durch eine boomende Wirtschaft und die zunehmende individuelle Motorisierung. Steigender Wohlstand und die Ausweitung der Freizeit ermöglichten es vielen Menschen erstmals, Urlaub außerhalb Deutschlands zu machen. Eine Reisewelle, vor allem in den Süden, war die Folge. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur wurde zu einer vordringlichen Aufgabe für Politik und Verwaltung. Beginnend in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre bis weit in die 1990er Jahre hinein prägte daher dieser Ausbau der Verkehrsinfrastruktur die Arbeit der Flurneuordnung. Beispielhaft seien hier der Autobahnbau, Tunnelbauwerke oder die Erweiterung des Stuttgarter Flughafens genannt, die in dieser Ära durch zielgerichtete Flurneuordnungsverfahren unterstützt wurden. Durch eine sozialverträgliche Bereitstellung der für den Bau erforderlichen Flächen konnten der Flächenbedarf reduziert und Enteignungen vermieden werden. Dies trug nicht zuletzt dazu bei, Akzeptanz für derartige Infrastruktur-Großprojekte bei der betroffenen Bevölkerung zu schaffen.
Die zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels, das Bewusstsein für schwindende Ressourcen und der sich abzeichnende demographische Wandel führten ab der Jahrtausendwende zu neuen Schwerpunkten im Aufgabenspektrum der Flurneuordnungsverfahren. Hochwasserschutzprojekte oder Maßnahmen der Energiewende zu unterstützen, sowie die Dorfentwicklung zu fördern, wurden neue Schwerpunkte der Flurbereinigung in Baden-Württemberg.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Begleitung vieler Projekte durch eine zunehmend kritischere Öffentlichkeit verlangte von Politik und Verwaltung eine noch intensivere Einbeziehung der Bürger in die Planungsarbeiten. Auch die Flurneuordnung hatte darauf reagiert: Die Bürger können sich im Zuge von Flurneuordnungsverfahren informieren, in Workshops mitarbeiten und sich im Rahmen von Bürgerbeteiligungsverfahren einbringen. Für die Flurneuordnung ergibt sich so die Chance, regionale Aspekte und Interessen aufzunehmen, kreative Potenziale zu nutzen, Ideen umzusetzen und die notwendigen Veränderungen zu begleiten.
Ausblick
Für die Zukunft zeichnen sich weiterhin viele Herausforderungen ab: In einem immer dichter bebauten Land konkurrieren unterschiedlichste Nutzungsansprüche um immer knapper werdende Flächen. Die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe, Infrastrukturprojekte und Projekte des Natur- und Artenschutzes, der Wohnungsbau und die Nahrungsmittelproduktion konkurrieren um die gleiche Fläche. Die Flurneuordnung ist deshalb auch in Zukunft unverzichtbar als das geeignete Instrument, das diese unterschiedlichen Nutzungsansprüche ausgleichen kann und dabei gleichzeitig regionale Erfordernisse und Besonderheiten bestmöglich berücksichtigt.
Weblinks
Einzelnachweise
- 1 2 3 Geschichte. Abgerufen am 5. Januar 2023.
- 1 2 3 Geoinformation. Abgerufen am 5. Januar 2023.
- ↑ Satellitenpositionierungsdienst. Abgerufen am 5. Januar 2023.
- ↑ SAPOS Baden-Württemberg. Abgerufen am 5. Januar 2023.
- ↑ Kompetenzfeld Satellitendaten. Abgerufen am 5. Januar 2023.
- ↑ Kartographie. Abgerufen am 5. Januar 2023.
- ↑ Liegenschaftskataster. Abgerufen am 5. Januar 2023.
- ↑ Flurneuordnung und Landentwicklung. Abgerufen am 5. Januar 2023.
- ↑ Flurneuordnung. Abgerufen am 5. Januar 2023.
- ↑ Geodateninfrastruktur (GDI). Abgerufen am 5. Januar 2023.
- ↑ Willkommen bei der GDI-DE | Geodateninfrastruktur Deutschland. Abgerufen am 5. Januar 2023.
- ↑ GDI Baden-Württemberg - Geoportal BW. Abgerufen am 5. Januar 2023.
- ↑ BORIS-BW, auf gutachterausschuesse-bw.de
- ↑ LKL. Abgerufen am 5. Januar 2023.
- 1 2 Ausbildung. Abgerufen am 9. Februar 2023.
- ↑ Testdaten. Abgerufen am 5. Januar 2023.
- ↑ Produkte und Dienstleistungen. Abgerufen am 5. Januar 2023.
- ↑ Produkte. Abgerufen am 5. Januar 2023.
- ↑ Organisation. Abgerufen am 5. Januar 2023.
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